Tödlicher Unfall mit LKW, Rad oder Auto – War es fahrlässige Tötung?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was sind die Folgen tödlicher Verkehrsunfälle?

Tödlicher Unfall - Anzahl ist rückläufig
Tödlicher Unfall – Anzahl ist rückläufig

Immer wieder ereignen sich tödliche Verkehrsunfälle, sei es aus Unachtsamkeit der Verkehrsteilnehmer, Alkohol- oder Drogenkonsum oder Selbstüberschätzung. Zumindest der Automobilindustrie ist das Problem tödlicher Verkehrsunfälle bewusst, so dass sie kontinuierlich an ihren Fahrzeugen arbeitet, um diese noch sicherer – sowohl für die Insassen als auch für die anderen Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer – zu machen.

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich viel in diesem Bereich getan. Doch es ist für keinen Beteiligten ein Grund, sich zurückzulehnen, vor allem nicht für die Autofahrer, die immer noch der Risikofaktor Nummer eins im Straßenverkehr sind.

FAQ: Tödlicher Unfall

Wann gilt ein tödlicher Unfall als fahrlässige Tötung?

Sobald ein Kfz-Fahrer im Straßenverkehr fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht, steht der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Raum – beispielsweise wenn ein Autofahrer aufgrund eines Rotlichtverstoßes einen Fußgänger überfährt.

Liegt immer eine fahrlässige Tötung vor, wenn ein Mensch bei einem Unfall verstirbt?

Nein. Polizei und Staatsanwaltschaft müssen bei jedem Einzelfall genau prüfen, ob dieser Tatbestand wirklich erfüllt ist. Schließlich kann auch der verstorbene Verkehrsteilnehmer aufgrund eigener Fahrlässigkeit den Unfall verursacht haben.

Welche Strafe droht für eine fahrlässige Tötung?

Der Strafrahmen lässt eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu. Hinzu kommen drei Punkte in Flensburg. Gegebenenfalls bekommt der Verurteilte auch ein Fahrverbot auferlegt. Ggf. können die Hinterbliebenen ihn auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen.

2014: sinkende Unfallzahlen im Vergleich zu 2013

Die Entwicklung zahlreicher aktiver und passiver Sicherheitselemente für Fahrzeuge hat den Verkehr für alle Teilnehmer bedeutend sicherer gemacht, so dass die Anzahl der Unfälle in Deutschland von Jahrzehnt zu Jahrzehnt sinkt. Doch auch wenn die Zahl der Unfälle in Deutschland rückläufig ist und auch die Anzahl tödlicher Verkehrsunfälle oder Chrashs mit Verletzten seit 50 Jahren merklich geringer wird, gehören schwere Verkehrsunfälle und Verkehrsunfälle mit Todesfolge weiterhin zum Straßenbild.

Zudem gibt es bei den Jahren immer wieder Ausreißer nach oben, in denen die Zahlen der Unfälle in einigen Segmenten steigen. 2014 beispielsweise war so ein Jahr. Im Jahr 2014 konnte zwar die erfreuliche Nachricht vermeldet werden, dass die Zahl der Unfälle an sich um 0,7 Prozent zum Vorjahreszeitraum gesunken ist, allerdings konnte dieser Trend bei der Anzahl tödlicher Verkehrsunfälle oder bei der Anzahl an in einem Unfall verletzten Personen leider nicht beobachtet werden.

Der Rückgang betraf hauptsächlich die Unfälle, in denen lediglich ein Sachschaden verzeichnet werden konnte. Diese Unfälle gingen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 1,3 Prozent zurück, so das Statistische Bundesamt.

Die Anzahl schwerer Unfälle mit Todesfolge stieg im Vergleich zu 2013 hingegen um 0,9 Prozent an. Bei den im Verkehr leicht bis schwer verletzten Personen wurde im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Anstieg um 4,0 Prozent verzeichnet.

Anstieg bei Verkehrsunfällen mit Todesfolge durch Faktor Mensch

In der Regel liegt der Grund für tödliche Unfälle meist bei den Autofahrern selbst, bei tödlichen Lkw-Unfällen bei den Fahrern der Lastkraftwagen. Alkohol- und Drogenkonsum sowie Selbstüberschätzung von Fahranfängern oder vermeintlich erfahrenen Fahrern, welche die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren, sowie einfache Unachtsamkeit sind immer noch die Ursachen Nummer eins, wenn ein tödlicher Autounfall von der Polizei registriert werden muss.

Verkehrsunfall mit Todesfolge: Lag Fahrlässigkeit vor?

Tötlicher Fahrradunfall, tödlicher LKW-Unfall, tötlicher Autounfall – ein Verkehrsunfall, bei dem es zu Personenschaden kommt oder bei welchem Verkehrsteilnehmer gar ihr Leben lassen müssen, ist alles andere als eine einfache Angelegenheit, sondern ein ernstzunehmendes Ereignis, das genauestens untersucht werden muss, um die Schuldfrage zu klären.

Ein tödlicher Unfall kann mit dem Vorwurf der Fahrlässigkeit verbunden sein
Ein tödlicher Unfall kann mit dem Vorwurf der Fahrlässigkeit verbunden sein

Bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge kann schnell der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Raum stehen. Dieser Vorwurf wiegt schwer und trifft auch Fahrer, die der Überzeugung sind, vollkommen fehlerfrei gefahren zu sein und dass der Verkehrsunfall mit Todesfolge praktisch unabwendbar gewesen sei. Allerdings können in den meisten Verkehrsunfällen zum Nachweis eines Verstoßes die Straßenverkehrsordnung (StVO) herangezogen werden, in denen die Sorgfaltspflicht der Verkehrsteilnehmer geregelt ist. Es ist daher ratsam, sich genauer mit dem Verkehrsrecht auseinanderzusetzen, wenn das Steuer in die Hand genommen wird.

Was ist fahrlässige Tötung?

In § 222 StGB (Strafgesetzbuch) wird die fahrlässige Tötung näher beschrieben. Dort steht:

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Doch was bedeutet Fahrlässigkeit? Der Begriff der Fahrlässigkeit wird genauer als die Verletzung einer Sorgfaltspflicht definiert, die dem Fahrer bekannt war. In § 276 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) heißt es dazu:

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr

Im Straßenverkehr gilt zwar, dass die Führer eines Kraftfahrzeuges auf das verkehrsgerechte Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer vertrauen dürfen, was verständlich ist, denn ohne wäre ein vernünftiger Straßenverkehr nicht mehr gegeben. Allerdings wird der Vertrauensgrundsatz auf dieses verkehrsgerechte Verhalten der weiteren Teilnehmer am Straßenverkehr dahingehend eingeschränkt, dass stets auf ein überraschendes Ereignis geachtet werden muss, auf dass der Fahrer eines Kfz reagieren können muss. D.h. jeder Teilnehmer am Straßenverkehr muss auch auf die möglichen Fehler des anderen achten. Dies gilt sowohl bei eigenen möglichen Fehlern als auch bei verkehrswidrigem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer und im Besonderen für Personen, denen gegenüber eine besondere Sorgfaltspflicht besteht, wie kleinen Kindern, die mit der Straßenverkehrsordnung nicht vertraut sind und die sich im Straßenverkehr irrational verhalten können, sowie hilfsbedürftigen oder älteren Menschen.

Tödlicher Unfall: Individuelle Entscheidung, ob fahrlässige Tötung vorliegt

Ob eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr vorliegt, muss selbstverständlich von Fall zu Fall individuell entschieden werden. Denn nicht jeder tödliche Verkehrsunfall ist gleich eine fahrlässige Tötung. So stellt sich immer die Frage, ob der jeweilige Unfall auch einen tödlichen Ausgang gehabt hätte, wenn der Unfallverursacher sich zum Zeitpunkt des Unfalls verkehrsgerecht verhalten hätte.

Erst wenn nachgewiesen werden kann, dass ein tödlicher Verkehrsunfall durch regelkonformes Verhalten hätte glimpflicher ausgehen können, gilt der tödliche Unfall als fahrlässige Tötung.

Welche Folgen drohen bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge beziehungsweise einer fahrlässigen Tötung?

Ein tödlicher Unfall mit fahrlässiger Tötung kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen
Ein tödlicher Unfall mit fahrlässiger Tötung kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen

Eine Strafe hat der Unfallverursacher in den meisten Fällen zu erwarten. Denn wie bereits erwähnt, ist ein tödlicher Lkw-Unfall oder Verkehrsunfall kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand, der entsprechend geahndet wird und – als Offizialdelikt, anders als die fahrlässige Körperverletzung – immer von Amts wegen verfolgt wird.

In § 222 StGB wird das Strafmaß für fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe festgesetzt. Eine Bewährungsstrafe ist ebenfalls möglich. Bei besonderer Schwere der Tat wird allerdings in der Regel auf die Bewährungsstrafe verzichtet und die Freiheitsstrafe vorgezogen. So etwa, wenn ein Autofahrer einen Mann überfahren oder einen tödlichen Unfall mit Radfahrer verursacht und bei ihm Alkohol im Blut festgestellt oder Drogenkonsum nachgewiesen wird.

Als Nebenstrafe neben der zumeist empfindlichen Geld- oder Haftstrafe kann der Richter ein Fahrverbot aussprechen. Zudem erfolgt bei einer Verurteilung für fahrlässige Tötung eine Eintragung von drei Punkten im Fahreignungsregister (FAER), das vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geführt wird. Die Frist zur Verjährung für fahrlässige Tötung im Straßenverkehr wird mit zehn Jahren angegeben.

Im Video zusammengefasst: Die fahrlässige Tötung und ihre Folgen

Video: Die fahrlässige Tötung im Strafrecht und welche Folgen sie hat.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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11 Kommentare

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  1. Gast
    Am 26. Oktober 2020 um 13:41

    Hallo,

    bei einem Verfahren wegen fahrlässiger Tötung aufgrund Raserei (Jugendstrafe) habe ich als Zuschauer gehört, dass die Strafe vom Grundsatz her (fahrlässige Tötung) nur 3 Monate Fahrverbot und 680€ Strafe beträgt.

    Ist das korrekt, bzw. wo kann man das nachlesen?

    Vielen Dank!

  2. Maren
    Am 5. Januar 2020 um 23:11

    Wenn jemand bei einem Unfall ums Leben kommt und jemand anderes dafür verantwortlich ist.
    Ist es dann immer so das er Geld auszahlen muss oder eine Freiheitsstrafe kriegt? Auch wenn das seiner Meinung nach nicht mit Absicht gewesen ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Januar 2020 um 17:10

      Hallo Maren,

      kommt es zu einem tödlichen Unfall, kann stets eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung folgen (auch wenn der Fahrzeugführer den Unfall nicht schuldhaft verursachte). Wie im Einzelfall entschieden und ob der Beschuldigte auch tatsächlich verurteilt wird, bleibt eine Einzelfallentscheidung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Andre
    Am 30. Juni 2018 um 11:34

    Hallo,

    ich habe in der Fahrschule bei einer Unterrichtsfahrstunde einen schwären Unfall mit 3 facher Todesfolge gebaut.
    Dursch nervosität war ich nicht konzentriert genug und der Fahrlehrer hat mich überfordert.
    Ich bin in einem Wohnviertel an einer Grundschule vorbei gefahren und als ich am Zebrastreifen bremsen wollte hab ich ausversehen irgendwie Vollgas gegeben und habe dabei 3 Kinder getötet die gerade in einer Gruppe die Straße überquerten.
    Es war meine erste Fahrstunde, das Auto hatte ein Automatikgetriebe und ich habe irgendwie Gas und Bremse verweckselt.

    Der Fahrlehrer machte eine Falschaussage bei der Polizei um sich heraus zu reden und schiebt mir die Schuld zu.
    Er sagt ich wär mit voller absicht in die Kindergruppe gefahren.
    Es wär so schnell gegangen das er nicht mehr hätten reagieren können.
    Auch die Fahrschule deckt ihren Fahrlehrer und redet gegen mich.

    Mit was für Folgen muss ich rechnen?
    Kann ich als Fahrschüler sogar in den Knast gehen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2018 um 15:36

      Hallo Andre,

      wenden Sie sich unbedingt schnellstmöglich an einen Anwalt!

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Lara
    Am 22. Mai 2018 um 17:04

    Womit ist zu rechnen, wenn ein Autofahrer der sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hat, nicht durch Handy oder dergleichen abgelenkt war und nachweislich weder Drogen noch Alkohol im Blut hatte dennoch einen tödlichen Unfall verursacht? Es geht um einen Frontalzusammenstoß, der Fahrer ist aus ungeklärten Gründen auf die Gegenfahrbahn gekommen und dort mit einem anderen Auto zusammengestoßen. Die Fahrerin verstarb noch an der Unfallstelle, es wurde jedoch nachgewiesen, dass sie nicht angeschnallt war und dass sie mit angelegtem Gurt wahrscheinlich ohne bleibende Schäden überlebt hätte.
    Der Unfallverursacher würde selbst erheblich verletzt, allerdings ohne bleibende Schäden.
    Welche Konsequenzen sind in diesem Fall zu erwarten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Juni 2018 um 16:42

      Hallo Lara,

      wir dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung anbieten. Wenn Sie wissen wollen, welche Strafe den Fahrer in einem solchen Fall erwartet, können Sie sich für nähere Auskünfte an einen Anwalt wenden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  5. Ludger
    Am 23. Februar 2017 um 10:37

    Wie kommt es, dass wenn jemand bei einem Unfall verletzt wird, es sich um eine Körperverletzung handelt, wenn er dabei aber stirbt es eine fahrlässige Tötung ist?

    Vom Strafmaß her wäre die KV mit Todesfolge ja bei 3-10 Jahren, statt Geldbuße – 5 Jahren. Und mMn damit z.B. Unfällen mit Todesfolge nach illegalen Straßenrennen deutlich angemessener.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Februar 2017 um 9:31

      Hallo Ludger,

      das Strafmaß für fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung wird im Strafgesetzbuch (StGB) festgesetzt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. susu
    Am 11. März 2016 um 20:12

    Meines Erachtens nach kann das nicht sein den laut §69 abs.2 ist es erlaubt menschen über einem von 70 jahren zu überfahren.

  7. Lubi
    Am 2. Dezember 2015 um 17:34

    Meines Erachtens nach führt die fahrlässige Tötung durch Verkehrsunfall regelmäßig nur zu einer Eintragung von zwei Punkten in das FAER, da sie kein Regeltatbestand für die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 Abs. 2 StGB ist.

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