Tödlicher Unfall mit LKW, Rad oder Auto – War es fahrlässige Tötung?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Was sind die Folgen tödlicher Verkehrsunfälle?
Immer wieder ereignen sich tödliche Verkehrsunfälle, sei es aus Unachtsamkeit der Verkehrsteilnehmer, Alkohol- oder Drogenkonsum oder Selbstüberschätzung. Zumindest der Automobilindustrie ist das Problem tödlicher Verkehrsunfälle bewusst, so dass sie kontinuierlich an ihren Fahrzeugen arbeitet, um diese noch sicherer – sowohl für die Insassen als auch für die anderen Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer – zu machen.
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich viel in diesem Bereich getan. Doch es ist für keinen Beteiligten ein Grund, sich zurückzulehnen, vor allem nicht für die Autofahrer, die immer noch der Risikofaktor Nummer eins im Straßenverkehr sind.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Tödlicher Unfall
Sobald ein Kfz-Fahrer im Straßenverkehr fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht, steht der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Raum – beispielsweise wenn ein Autofahrer aufgrund eines Rotlichtverstoßes einen Fußgänger überfährt.
Nein. Polizei und Staatsanwaltschaft müssen bei jedem Einzelfall genau prüfen, ob dieser Tatbestand wirklich erfüllt ist. Schließlich kann auch der verstorbene Verkehrsteilnehmer aufgrund eigener Fahrlässigkeit den Unfall verursacht haben.
Der Strafrahmen lässt eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu. Hinzu kommen drei Punkte in Flensburg. Gegebenenfalls bekommt der Verurteilte auch ein Fahrverbot auferlegt. Ggf. können die Hinterbliebenen ihn auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen.
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2014: sinkende Unfallzahlen im Vergleich zu 2013
Die Entwicklung zahlreicher aktiver und passiver Sicherheitselemente für Fahrzeuge hat den Verkehr für alle Teilnehmer bedeutend sicherer gemacht, so dass die Anzahl der Unfälle in Deutschland von Jahrzehnt zu Jahrzehnt sinkt. Doch auch wenn die Zahl der Unfälle in Deutschland rückläufig ist und auch die Anzahl tödlicher Verkehrsunfälle oder Chrashs mit Verletzten seit 50 Jahren merklich geringer wird, gehören schwere Verkehrsunfälle und Verkehrsunfälle mit Todesfolge weiterhin zum Straßenbild.
Zudem gibt es bei den Jahren immer wieder Ausreißer nach oben, in denen die Zahlen der Unfälle in einigen Segmenten steigen. 2014 beispielsweise war so ein Jahr. Im Jahr 2014 konnte zwar die erfreuliche Nachricht vermeldet werden, dass die Zahl der Unfälle an sich um 0,7 Prozent zum Vorjahreszeitraum gesunken ist, allerdings konnte dieser Trend bei der Anzahl tödlicher Verkehrsunfälle oder bei der Anzahl an in einem Unfall verletzten Personen leider nicht beobachtet werden.
Der Rückgang betraf hauptsächlich die Unfälle, in denen lediglich ein Sachschaden verzeichnet werden konnte. Diese Unfälle gingen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 1,3 Prozent zurück, so das Statistische Bundesamt.
Die Anzahl schwerer Unfälle mit Todesfolge stieg im Vergleich zu 2013 hingegen um 0,9 Prozent an. Bei den im Verkehr leicht bis schwer verletzten Personen wurde im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Anstieg um 4,0 Prozent verzeichnet.
Anstieg bei Verkehrsunfällen mit Todesfolge durch Faktor Mensch
In der Regel liegt der Grund für tödliche Unfälle meist bei den Autofahrern selbst, bei tödlichen Lkw-Unfällen bei den Fahrern der Lastkraftwagen. Alkohol- und Drogenkonsum sowie Selbstüberschätzung von Fahranfängern oder vermeintlich erfahrenen Fahrern, welche die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren, sowie einfache Unachtsamkeit sind immer noch die Ursachen Nummer eins, wenn ein tödlicher Autounfall von der Polizei registriert werden muss.
Verkehrsunfall mit Todesfolge: Lag Fahrlässigkeit vor?
Tötlicher Fahrradunfall, tödlicher LKW-Unfall, tötlicher Autounfall – ein Verkehrsunfall, bei dem es zu Personenschaden kommt oder bei welchem Verkehrsteilnehmer gar ihr Leben lassen müssen, ist alles andere als eine einfache Angelegenheit, sondern ein ernstzunehmendes Ereignis, das genauestens untersucht werden muss, um die Schuldfrage zu klären.
Bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge kann schnell der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Raum stehen. Dieser Vorwurf wiegt schwer und trifft auch Fahrer, die der Überzeugung sind, vollkommen fehlerfrei gefahren zu sein und dass der Verkehrsunfall mit Todesfolge praktisch unabwendbar gewesen sei. Allerdings können in den meisten Verkehrsunfällen zum Nachweis eines Verstoßes die Straßenverkehrsordnung (StVO) herangezogen werden, in denen die Sorgfaltspflicht der Verkehrsteilnehmer geregelt ist. Es ist daher ratsam, sich genauer mit dem Verkehrsrecht auseinanderzusetzen, wenn das Steuer in die Hand genommen wird.
Was ist fahrlässige Tötung?
In § 222 StGB (Strafgesetzbuch) wird die fahrlässige Tötung näher beschrieben. Dort steht:
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Doch was bedeutet Fahrlässigkeit? Der Begriff der Fahrlässigkeit wird genauer als die Verletzung einer Sorgfaltspflicht definiert, die dem Fahrer bekannt war. In § 276 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) heißt es dazu:
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr
Im Straßenverkehr gilt zwar, dass die Führer eines Kraftfahrzeuges auf das verkehrsgerechte Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer vertrauen dürfen, was verständlich ist, denn ohne wäre ein vernünftiger Straßenverkehr nicht mehr gegeben. Allerdings wird der Vertrauensgrundsatz auf dieses verkehrsgerechte Verhalten der weiteren Teilnehmer am Straßenverkehr dahingehend eingeschränkt, dass stets auf ein überraschendes Ereignis geachtet werden muss, auf dass der Fahrer eines Kfz reagieren können muss. D.h. jeder Teilnehmer am Straßenverkehr muss auch auf die möglichen Fehler des anderen achten. Dies gilt sowohl bei eigenen möglichen Fehlern als auch bei verkehrswidrigem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer und im Besonderen für Personen, denen gegenüber eine besondere Sorgfaltspflicht besteht, wie kleinen Kindern, die mit der Straßenverkehrsordnung nicht vertraut sind und die sich im Straßenverkehr irrational verhalten können, sowie hilfsbedürftigen oder älteren Menschen.
Tödlicher Unfall: Individuelle Entscheidung, ob fahrlässige Tötung vorliegt
Ob eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr vorliegt, muss selbstverständlich von Fall zu Fall individuell entschieden werden. Denn nicht jeder tödliche Verkehrsunfall ist gleich eine fahrlässige Tötung. So stellt sich immer die Frage, ob der jeweilige Unfall auch einen tödlichen Ausgang gehabt hätte, wenn der Unfallverursacher sich zum Zeitpunkt des Unfalls verkehrsgerecht verhalten hätte.
Erst wenn nachgewiesen werden kann, dass ein tödlicher Verkehrsunfall durch regelkonformes Verhalten hätte glimpflicher ausgehen können, gilt der tödliche Unfall als fahrlässige Tötung.
Welche Folgen drohen bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge beziehungsweise einer fahrlässigen Tötung?
Eine Strafe hat der Unfallverursacher in den meisten Fällen zu erwarten. Denn wie bereits erwähnt, ist ein tödlicher Lkw-Unfall oder Verkehrsunfall kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand, der entsprechend geahndet wird und – als Offizialdelikt, anders als die fahrlässige Körperverletzung – immer von Amts wegen verfolgt wird.
In § 222 StGB wird das Strafmaß für fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe festgesetzt. Eine Bewährungsstrafe ist ebenfalls möglich. Bei besonderer Schwere der Tat wird allerdings in der Regel auf die Bewährungsstrafe verzichtet und die Freiheitsstrafe vorgezogen. So etwa, wenn ein Autofahrer einen Mann überfahren oder einen tödlichen Unfall mit Radfahrer verursacht und bei ihm Alkohol im Blut festgestellt oder Drogenkonsum nachgewiesen wird.
Als Nebenstrafe neben der zumeist empfindlichen Geld- oder Haftstrafe kann der Richter ein Fahrverbot aussprechen. Zudem erfolgt bei einer Verurteilung für fahrlässige Tötung eine Eintragung von drei Punkten im Fahreignungsregister (FAER), das vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geführt wird. Die Frist zur Verjährung für fahrlässige Tötung im Straßenverkehr wird mit zehn Jahren angegeben.
Hallo,
bei einem Verfahren wegen fahrlässiger Tötung aufgrund Raserei (Jugendstrafe) habe ich als Zuschauer gehört, dass die Strafe vom Grundsatz her (fahrlässige Tötung) nur 3 Monate Fahrverbot und 680€ Strafe beträgt.
Ist das korrekt, bzw. wo kann man das nachlesen?
Vielen Dank!
Wenn jemand bei einem Unfall ums Leben kommt und jemand anderes dafür verantwortlich ist.
Ist es dann immer so das er Geld auszahlen muss oder eine Freiheitsstrafe kriegt? Auch wenn das seiner Meinung nach nicht mit Absicht gewesen ist?
Hallo Maren,
kommt es zu einem tödlichen Unfall, kann stets eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung folgen (auch wenn der Fahrzeugführer den Unfall nicht schuldhaft verursachte). Wie im Einzelfall entschieden und ob der Beschuldigte auch tatsächlich verurteilt wird, bleibt eine Einzelfallentscheidung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe in der Fahrschule bei einer Unterrichtsfahrstunde einen schwären Unfall mit 3 facher Todesfolge gebaut.
Dursch nervosität war ich nicht konzentriert genug und der Fahrlehrer hat mich überfordert.
Ich bin in einem Wohnviertel an einer Grundschule vorbei gefahren und als ich am Zebrastreifen bremsen wollte hab ich ausversehen irgendwie Vollgas gegeben und habe dabei 3 Kinder getötet die gerade in einer Gruppe die Straße überquerten.
Es war meine erste Fahrstunde, das Auto hatte ein Automatikgetriebe und ich habe irgendwie Gas und Bremse verweckselt.
Der Fahrlehrer machte eine Falschaussage bei der Polizei um sich heraus zu reden und schiebt mir die Schuld zu.
Er sagt ich wär mit voller absicht in die Kindergruppe gefahren.
Es wär so schnell gegangen das er nicht mehr hätten reagieren können.
Auch die Fahrschule deckt ihren Fahrlehrer und redet gegen mich.
Mit was für Folgen muss ich rechnen?
Kann ich als Fahrschüler sogar in den Knast gehen?
Hallo Andre,
wenden Sie sich unbedingt schnellstmöglich an einen Anwalt!
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Womit ist zu rechnen, wenn ein Autofahrer der sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hat, nicht durch Handy oder dergleichen abgelenkt war und nachweislich weder Drogen noch Alkohol im Blut hatte dennoch einen tödlichen Unfall verursacht? Es geht um einen Frontalzusammenstoß, der Fahrer ist aus ungeklärten Gründen auf die Gegenfahrbahn gekommen und dort mit einem anderen Auto zusammengestoßen. Die Fahrerin verstarb noch an der Unfallstelle, es wurde jedoch nachgewiesen, dass sie nicht angeschnallt war und dass sie mit angelegtem Gurt wahrscheinlich ohne bleibende Schäden überlebt hätte.
Der Unfallverursacher würde selbst erheblich verletzt, allerdings ohne bleibende Schäden.
Welche Konsequenzen sind in diesem Fall zu erwarten?
Hallo Lara,
wir dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung anbieten. Wenn Sie wissen wollen, welche Strafe den Fahrer in einem solchen Fall erwartet, können Sie sich für nähere Auskünfte an einen Anwalt wenden.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Wie kommt es, dass wenn jemand bei einem Unfall verletzt wird, es sich um eine Körperverletzung handelt, wenn er dabei aber stirbt es eine fahrlässige Tötung ist?
Vom Strafmaß her wäre die KV mit Todesfolge ja bei 3-10 Jahren, statt Geldbuße – 5 Jahren. Und mMn damit z.B. Unfällen mit Todesfolge nach illegalen Straßenrennen deutlich angemessener.
Hallo Ludger,
das Strafmaß für fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung wird im Strafgesetzbuch (StGB) festgesetzt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Meines Erachtens nach kann das nicht sein den laut §69 abs.2 ist es erlaubt menschen über einem von 70 jahren zu überfahren.
Meines Erachtens nach führt die fahrlässige Tötung durch Verkehrsunfall regelmäßig nur zu einer Eintragung von zwei Punkten in das FAER, da sie kein Regeltatbestand für die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 Abs. 2 StGB ist.