Toleranz auf der Autobahn: Wie viel wird hier abgezogen?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
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Abzug der Toleranz: Auf der Autobahn ist dieser ebenfalls obligatorisch
Hat es geblitzt, weil Sie zu schnell unterwegs waren, fällt der Blick meist zuerst auf den Tacho. Denn viele Fahrzeugführer fragen sich dann in dieser Situation, um wie viel Sie die zugelassene Höchstgeschwindigkeit überschritten haben. Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot? Schon jetzt können sich Temposünder ausmalen, was gegebenenfalls an Sanktionen auf sie zukommt.
Was viele dabei vergessen, ist aber, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch immer ein Toleranzabzug erfolgt. Blitzer sind technische Geräte und so können bei der Geschwindigkeitsmessung Ungenauigkeiten auftreten, die ein von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit abweichendes Messergebnis hervorrufen können.
Oft entscheiden nur wenige km/h darüber, welche Sanktionen letztendlich verhängt werden. Viele entgehen so knapp einem Fahrverbot oder einer Eintragung in Fahreignungsregister in Flensburg. Doch erfolgt der Abzug der Toleranz auf der Autobahn nach dem gleichen Schema wie auf anderen Straßen oder gelten hier besondere Richtwerte?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Toleranz auf der Autobahn
Bei einer Geschwindigkeit von weniger als 100 km/h werden vom Messergebnis in der Regel 3 km/h abgezogen.
Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h werden vom gemessenen Wert in aller Regel 3 Prozent abgezogen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Auf der Autobahn erfolgt der Toleranzabzug auf dieselbe Art wie auf anderen Straßen. Wie viel Toleranz abgezogen wird, ist abhängig von der Geschwindigkeit und vom verwendeten Messgerät.
Toleranz: Auf der Autobahn gilt derselbe Wert wie auf anderen Strecken
Der Abzug der Toleranz kann manchmal der Retter in der Not sein – denn nur ein paar km/h können schließlich dafür sorgen, dass ein Fahrzeugführer weniger verheerende Sanktionen erhält. Was gilt aber nun auf der Autobahn? Ist die Toleranz hier höher oder niedriger als bei einer Geschwindigkeitsüberstretung innerhalb einer Ortschaft?
Nein, der Toleranzwert bleibt immer gleich, unabhängig davon, wo der Geschwindigkeitsverstoß stattgefunden hat. Der Toleranzabzug ist also außerorts genauso groß wie innerorts. Somit wird auf der Autobahn genauso viel Toleranz abgezogen wie auf anderen Strecken auch.
Generell muss beachtet werden, dass nur die gefahrene oder gemessene Geschwindigkeit über den genauen Abzug der Toleranz entscheidet, da ab einer bestimmten Geschwindigkeit ein anderer Toleranzwert gilt.
- Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit bis 100 km/h wird ein Toleranzwert von 3 km/h abgezogen.
- Bei einer gemessenen Geschwindigkeit von über 100 km/h werden 3 Prozent der Geschwindigkeit abgezogen.
Toleranz auf der Autobahn: Werden Geschwindigkeitsüberschreitungen auf einer Autobahn eigentlich immer nach dem Bußgeldkatalog für Verstöße außerorts sanktioniert? Nein, denn eine Stadtautobahn, wie es sie in deutschen Großstädten gibt, verläuft durch eine geschlossene Ortschaft. Wird auf einer Autobahn also ein Ortseingangsschild passiert, befindet sich der Fahrzeugführer innerhalb einer Ortschaft und Verstöße werden dementsprechend nach dem Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsübertretungen innerorts sanktioniert.
Abzug der Toleranz auf dem Bußgeldbescheid nicht vermerkt: Was nun?
Ist der Abzug der Toleranz auf der Autobahn nicht im Bußgeldbescheid vermerkt, können Sie auch hier Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Denn grundsätzlich enthält der Bußgeldbescheid Angaben zur tatsächlich gemessenen Geschwindigkeit sowie zur Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz.
Auf der Autobahn wird schließlich auch eine Toleranz abgezogen, somit darf auch hier die Angabe nicht fehlen. Weist der Bescheid also diesen Formfehler auf, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch dagegen einlegen. Im Zweifelsfall können Sie sich hier an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Dieser kann Ihren Fall am besten einschätzen und Ihnen sagen, wie hierbei vorzugehen ist. Mit einem Bußgeldrechner können Sie außerdem nachrechnen, ob der Abzug der Toleranz auf der Autobahn korrekt erfolgt ist.
Ich bin laut Messgerät 145km/h ohne Toleranzabzug gefahren. 3% Toleranz entsprechen: 4,35 km/h. Das bedeutet das ich 140, 65km/h nach Toleranzabzug gefahren bin. Mir wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, dass ich 141km/h zu schnell gefahren bin. Auf dem Autobahnabschnitt waren 120km/h erlaubt und ist damit 21km/h zu viel. Dieser 1km/h sorgt dafür, dass ich einen Punkt in Flensburg erhalte.
Darf die Geschwindigkeit aufgerundet werden? Wenn man es genau nimmt, bin ich ja nicht 21km/h zu schnell gefahren, sondern 20,65 km/h.
Mein Wohnwagen hat eine 100 km/h Zulassung.
Die Reifen haben DOT 0416.
Was kann pssieren, wenn ich auch im August 2020 mit Tempo 100 auf der Autobahn gemessen, und
von der Polizei daraufhin angehalten werde?
Wird ein Bußgeld fällig? Gibt es Punkte? Erlischt die 100 Zulassung?
Darf ich mit max 80 km/h weiterfahren?
Bitte um den Bussgeldkatslog per Mail
Vielen Dank