Besteht beim Trike eine Helmpflicht?
Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024
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FAQ: Helmpflicht beim Trike
Ja, denn die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt eine Helmpflicht für Krafträder sowie offene drei- oder mehrrädrige Kfz vor, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreichen.
Damit ein Schutzhelm den Vorschriften zur Helmpflicht auf dem Trike entspricht, muss dieser „geeignet“ sein. Konkret bedeutet dies, dass die Bauart den Kopf des Fahrers im Falle eines Unfalls oder Sturzes ausreichend schützen soll. Experten raten zu Modellen, die der ECE-Regelung Nr. 22/05 entsprechen, verpflichtend ist dies allerdings nicht.
Ein Verstoß gegen die Helmpflicht für Trikes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro geahndet. Welche Konsequenzen die Beförderung von Kindern auf dem Trike ohne Schutzhelm nach sich zieht, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Bußgeldkatalog: Verstoß gegen die Helmpflicht
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Sie trugen keinen geeigneten Schutzhelm. | 15 € | - |
Sie beförderten ein Kind, obwohl es keinen Schutzhelm trug. | 60 € | 1 |
Sie beförderten mehrere Kinder, obwohl sie keinen Schutzhelm trugen. | 70 € | 1 |
Inhaltsverzeichnis:
Helmpflicht beim Trike: In Deutschland vorgeschrieben?
Bei eine Trike handelt es sich um ein Kraftfahrzeug, welches über eine einspurige Achse vorne und eine mehrspurige Achse hinten verfügt. Es handelt sich dabei also um ein motorisiertes Dreirad, welches häufig über eine offene Bauweise verfügt und somit dem Motorrad ähnelt.
Diese „Verwandtschaft“ spiegelt sich mitunter auch in den geltenden Verkehrsregeln wider, denn der Gesetzgeber schreibt fürs Trike eine Helmpflicht vor. Unter § 21a Abs. 2 StVO heißt es dazu:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Um bei einer Fahrt mit dem Trike der geltenden Helmpflicht nachzukommen, müssen sowohl der Fahrzeugführer als auch mögliche Mitfahrer einen geeigneten Schutzhelm tragen. Welche Merkmale der Helm aufweisen muss, damit dieser als „geeignet“ gilt, definiert der Gesetzgeber allerdings nicht. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung äußerte sich 2008 auf Anfrage des Instituts für Zweiradsicherheit (ifz) dazu wie folgt:
Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen. Ob tatsächlich eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Einzelfall zu klären und hängt insbesondere auch von dem Zustand des jeweiligen Helmes ab.
Wer beim Kauf auf Nummer sicher gehen will, sollte sich für ein Modell entscheiden, welches den Vorschriften der ECE-Regelung Nr. 22/05 entspricht. Verpflichtend ist diese Norm für Schutzhelme in Deutschland allerdings nicht.
Übrigens! Verfügt das Gefährt mit drei Rädern bauartbedingt über einen Sicherheitsgurt und wird dieser während der Fahrt angelegt, entfällt gemäß StVO beim Trike die Helmpflicht.
Mit dem Trike fahren ohne Helm: Was droht dafür?
Wird auf dem Trike gegen die Helmpflicht verstoßen, liegt gemäß Verkehrsrecht eine Ordnungswidrigkeit vor. Welche Sanktionen dafür drohen, legt einheitlich der Bußgeldkatalog fest. Dieser sieht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro vor. Punkte oder ein Fahrverbot drohen hingegen nicht.
Deutlich härtere Sanktionen können darüber hinaus folgen, wenn ein Kind ohne Schutzhelm auf einem Trike befördert wird. In diesem Fall droht ein Bußgeld von mindestens 60 Euro. Darüber hinaus müssen die Fahrzeugführer, dafür, dass auf dem Trike gegen die Helmpflicht von Kindern verstoßen wurde, auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
Wichtig! Die Helmpflicht soll bei einem Unfall oder Sturz schwere Kopfverletzungen verhindern oder zumindest abmildern. Fahrer von Trikes, Quads und Motorrädern sollten daher aus eigenem Interesse einen Schutzhelm anlegen. Zudem bewerten Versicherungen einen Verstoß gegen die Trike-Helmpflicht nicht selten als fahrlässiges Verhalten, sodass bei einem Unfall auch ohne eigentliche Schuld an der Kollision eine Mitschuld vorliegen kann.
Quellen und weiterführende Links
- § 21a StVO - Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme
- ifz – Statement zum Thema „Helmtragepflicht von motorisierten Zweiradfahrern“