TÜV-Gutachter: Wann wird dieser benötigt?
Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wichtige Schritte nach einem Verkehrsunfall

Im Straßenverkehr sind Unfälle keine Seltenheit. Ein häufiges Risiko sind Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Fahren unter Alkoholeinfluss. Doch welche Ursache auch dahinter steckt, zu regeln gibt es nach einem Verkehrsunfall in der Regel eine ganze Menge. Nicht selten streiten sich die Unfallbeteiligten darüber, wer Schuld trägt, wer wem gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet ist und wie hoch dieser ausfällt.
Kommt es sodann zu einem Gerichtsverfahren, ist es häufig vonnöten, einen genauen Schaden zu beziffern. Wie hoch sind die anstehenden Reparaturkosten? Auf welche Höhe beläuft sich die Wertminderung des Fahrzeuges? Oder liegt sogar ein Totalschaden vor?
Um eine zuverlässige und unabhängige Begutachtung all jener Positionen zu bekommen, lassen die Beteiligten häufig ein Unfallgutachten erstellen. Ein TÜV-Sachverständiger kann hierbei zurate gezogen und mit dieser Aufgabe betraut werden.
Im folgenden Ratgeber geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Fakten rund um das Thema TÜV-Gutachter.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: TÜV-Gutachter
Er ist ein unabhängiger Sachverständiger, der öffentlich bestellt werden kann und Kfz-Gutachten anfertigt.
Im Rahmen der Hauptuntersuchung checkt er u. a. die Reifen, Bremsen, Lichtanlagen und Achsen. Erstellt er ein Unfallgutachten, kalkuliert er etwa die Kosten für die Reparatur und ermittelt den Restwert.
Nehmen Sie nach einem Unfall die Rolle des Geschädigten ein, können Sie sich Ihren Gutachter, also bspw. einen TÜV-Mitarbeiter, selbst aussuchen. Zahlen muss die Versicherung des Unfallgegners.
Was ist ein TÜV-Gutachter?
Der Technische Überwachungsverein (kurz: TÜV) kommt regelmäßig dann ins Spiel, wenn es um die Durchführung der Hauptuntersuchung nebst Abgasuntersuchung am Kfz geht. Doch neben jenen Leistungen können beim TÜV auch weitere in Auftrag gegeben werden, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens nach einem Unfall im Straßenverkehr.
Ein TÜV-Gutachter ist ein unabhängiger, zum Teil öffentlich bestellter, vereidigter oder zertifizierter Sachverständiger.
Die Begutachtungen, die er erstellt, werden streng nach den Richtlinien des Instituts für Sachverständigenwesen e.V. (kurz: IfS) erstellt.
Das IfS ist auf dem Gebiet der Sachverständigengutachten eine der wichtigsten wissenschaftlichen Einrichtungen. Es entwickelt stetig die nationalen und internationalen Standards im Sachverständigenwesen, welche die TÜV-Gutachter stets auch im Rahmen ihrer Gutachtenerstellung anwenden.
Wer also einen TÜV-Gutachter mit seiner Unfallbegutachtung beauftragt, der hat einen gut ausgebildeten, unabhängigen und zuverlässigen Sachverständigen an der Hand.
Was überprüft der TÜV-Gutachter?
Wird ein TÜV-Gutachter zwecks der Erstellung eines Unfallgutachtens beauftragt, so überprüft er Ihr Fahrzeug auf die Frage hin, welche Reparaturkosten nach dem Unfall voraussichtlich anfallen.
Darüber hinaus ermittelt er die Wertminderung an Ihrem Kfz, ferner den Wiederbeschaffungswert sowie den verbleibenden Restwert.
Dabei erstellt der TÜV-Gutachter ein neutrales Gutachten und gibt Ihnen zudem eine kompetente Beratung. Der TÜV ist in Sachen Unfallgutachten anerkannt als ein neutraler Partner.
Die Leistungen vom TÜV-Gutachter im Überblick:
- Besichtigung des Fahrzeuges nebst entsprechender Dokumentation per Foto
- Beurteilung des aktuellen Fahrzeugzustandes
- Detaillierte Kalkulation der Reparaturkosten
- Bestimmung der voraussichtlichen Dauer der Reparatur
- Prüfung der Reparaturkostenrechnung
- Bestimmung vom verbleibenden Fahrzeugwert nebst Dauer der Wiederbeschaffung (bei Totalschaden)
- Stellungnahme zur Wertminderung oder ggf. –verbesserung
- Bestimmung des Restwertes vom Fahrzeug
Welchen Zweck erfüllt das Gutachten?
Das vom TÜV-Gutachter erstellte Gutachten erfüllt den Zweck der Beweissicherung des Fahrzeugzustandes und des Umfangs der Beschädigungen.
Ein Gutachter vom TÜV legt dabei dar, in welchem Verhältnis die Kosten einer eventuellen Reparatur des Fahrzeuges zu einer Ersatzbeschaffung eines vergleichbaren Modells stehen würde.
Hierzu geht er der Frage nach den Reparaturkosten auf den Grund sowie der nach dem Wiederbeschaffungswert und dem verbleibenden Restwert.
Des Weiteren überprüft der TÜV-Gutachter, für welchen Zeitraum Ihr Fahrzeug voraussichtlich in Reparatur sein wird und wie lange es demgegenüber dauern würde, ein neues Fahrzeug vergleichbarer Qualität zu beschaffen.
All jene vom TÜV-Gutachter ermittelten Werte sind für den Geschädigten von Relevanz. Er kann anhand derer entscheiden, ob er eine Reparatur durchführen lässt oder sich ein vergleichbares Auto beschafft.
Auch der sogenannte merkantile Minderwert, welchen der TÜV-Gutachter ermittelt, ist von Belang.
Wer beauftragt den TÜV-Gutachter?
Ein Geschädigter nach einem Unfall hat stets ein Anrecht darauf, einen Sachverständigen seiner Wahl aufzusuchen. Alternativ kann er die Beauftragung auch durch einen bevollmächtigten Dritten, wie beispielsweise seinen Anwalt oder den Mitarbeiter einer Werkstatt, durchführen lassen.
TÜV-Gutachter: Wer die Kosten zu tragen hat
Es stellt sich ferner die Frage, wer für die Kostenübernahme der vom TÜV-Gutachter erstellten Begutachtung aufkommt. Diesbezüglich gilt, dass jene Kosten stets die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen hat, sofern die Schadenshöhe in etwa einen Wert von 800,- Euro erreicht hat.
Fazit: Was macht ein Gutachter vom TÜV?
Wer als Geschädigter aus einem Unfall im Straßenverkehr hervorgeht, kann einen TÜV-Gutachter zur Erstellung eines Unfallgutachtens beauftragen. Dieser stellt neutral die exakten Werte an Ihrem Fahrzeug fest, sichert Beweise und weist den Schadensumfang sowie einen Ersatzanspruch nach. Der TÜV-Gutachter schützt Sie vor unberechtigten Forderungen und hilft Ihnen so dabei, Ihre finanziellen Ansprüche durchzusetzen.
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Hallo,
Mein Mann hat auf der Autobahn einen Unfall gehabt. Das auto war Totalschaden. ein hinterherfahrender PKW bekam Fahrzeugteile ab und wurde verkratzt und es entstand ein Schaden an der Leitplanke. Nun bekam er einen busgeldbescheid, er sei zu schnell gefahren. Es gibt keinen Beweis dafür. Er ist auch nicht zu schnell gefahren. Er ist auf der linken Spur gefahren und es hat sich plötzlich der linke Vorderreifen von der Felge gelöst. dadurf stand das auto auf der Felge und drehte nach links. Er knallte fast frontal in die wenige Meter enternte Leitplanke. Nun wollen sie wissen wann der Reifen verloren ging, vor oder nach dem Unfall. Das Auto haben wir fotografiert. der Schaden vorne ist ersichtlich, der Reifen war dann im Auto , er ist völlig ganz. Das müsste doch die Polizei protokoliert haben. Das auto wurde gleich verschrottet. Nun mussen wir Zahlen oder ein Tüv Gutachten vorlegen. Um fast senkrecht in die wenige meter entfernte Leitplanke zu knallen mussen doch Kräfte wirken, hier die Felge. Wennes was mit Geschwindigkeit zu tun hat wäre der Schaden anders gewesen – er wäre nicht fast senkrecht in die Leitplanke sondern touschiert oder gestreift….
Unsere Sorge ist wenn man den Bussgeldbescheid bezahlt, weil wir kein (ist das so?) TÜV Gutachten haben, wollen wir damit nicht bestätigen das mein Mann zu schnell gefahren ist. Das ist er ja nicht. Aber ist das den so, und können dann andere Haftunggelder damit noch auf uns zukommen? Müssen wir ohne Beweise zahlen?
Mit freundlichen Grüßen [Name von der Redaktion entfernt]