Überholverbot fürs Motorrad: Welches Schild ordnet dies an?
Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024
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FAQ: Überholverbot von Motorrad und Co.
Ja. Im Rahmen der StVO-Novelle wurde ein Verkehrszeichen eingeführt, welches es anderen Kraftfahrzeugen verbietet, ein einspuriges Kraftfahrzeug, also zum Beispiel ein Motorrad, zu überholen.
Im Jahr 2020 wurde das Verkehrszeichen 277.1 eingeführt. Es zeigt ein Überholverbot von einspurigen Kraftfahrzeugen für mehrspurige Kfz an. Hier finden Sie eine Abbildung des Verkehrszeichens.
Wenn Sie trotz Überholverbot ein Motorrad überholen und dabei erwischt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Unsere Tabelle zeigt Ihnen, wann und in welchem Rahmen weitere Sanktionen möglich sind.
Überholverbot per Schild: Wann ein Motorrad nicht überholt werden darf
Inhaltsverzeichnis:
Ein Überholvorgang passiert täglich tausende Male auf deutschen Straßen. Der Überholdende muss dabei eine besondere Sorgfalt an den Tag legen, damit bei dem Manöver niemand gefährdet wird. Vor allem für einspurige Fahrzeuge, also Motorräder, Roller und auch Radler kann es gefährlich werden, wenn sie mit zu geringem Abstand überholt werden.
Daher wurde im Zuge der StVO-Novelle der bis dato geltende „ausreichende Sicherheitsabstand“ näher definiert. Außerorts sind mindestens zwei, innerorts mindestens 1,5 Meter beim Überholvorgang vorgeschrieben.
Allerdings gibt es auch Verkehrszeichen, die ein generelles Verbot des Überholens anordnen. Auch hier wurde im Zuge der Novelle nachgebessert und ein neues Verkehrsschild eingeführt. Dieses verbietet das Überholen von Motorrad, Roller und Co.
Es handelt sich dabei um das Verkehrszeichen 277.1. Dieses weist ein “Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen” mit Beiwagen aus.
Das bedeutet, dass Sie als Lkw- oder Pkw-Fahrer ein Motorrad nicht überholen dürfen, wenn dieses Schild aufgestellt wird. Doch wo genau ist ein solches Überholverbot für Motorrad und Co zu finden? Auch diese Maßnahme dient dem Schutz der einspurigen Fahrzeuge. Daher werden Sie das Verkehrsschild 277.1 in aller Regel an unübersichtlichen und engen Stellen finden.
Gut zu wissen: Neben dem Überholverbot für Motorrad-Fahrer und andere einspurige Fahrzeuge kann auch ein generelles Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art angeordnet werden (Verkehrszeichen 276). Dieses wird durch das Verkehrszeichen 280 wieder aufgehoben. Generell gilt, dass Sie nur überholen dürfen, wenn dies ohne eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist.
Das Motorrad-Überholverbot missachtet: Diese Strafe droht
Da ein Überholverbot fürs Motorrad und andere zweispurige Fahrzeuge in aller Regel an engen und unübersichtlichen Stellen angebracht wird, geht es dabei vor allem darum, Unfälle zu vermeiden. Wer gegen diese Vorgabe verstößt, gefährdet die Verkehrssicherheit.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass diese Missachtung der StVO streng geahndet werde kann. Werden Sie dabei erwischt, wie Sie einen Überholvorgang trotz Überholverbots durch das Verkehrszeichen 277.1 vollziehen, drohen ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Liegt zudem noch eine unklare Verkehrslage vor, steigt die Geldbuße auf 150 Euro an. Kommt es bei dem Manöver zu einer Gefährdung oder einem Unfall, müssen Sie zusätzlich mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Die nachfolgende Tabelle fasst Ihnen die Sanktionen für eine Missachtung vom Überholverbot fürs Motorrad noch einmal zusammen:
Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Überholen trotz Überholverbot, welches ein Schild (VZ 276, 277) ausweist | 70 € | 1 | |
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot (VZ 276, 277, 295, 296, 297) | 150 € | 1 | |
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Gefährdung | 250 € | 2 | 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich |
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Sachbeschädigung | 300 € | 2 | 1 Monat |
Und ab wieviel km/h gilt das?
Wenn ein Radfahrer unter einer Geschwindigkeit fährt, ist ja eher davon auszugehen, daß er provoziert und das Schild als Kampfmittel nutzt.
Um solchen Missbrauch, zumindest im Ansatz, zu vereiteln, muß es ja wohl einen Mechanismus geben…
Schließlich sagt:
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Also unter unter wieviel Km/h ist es behindernt/belästigent?
Hier wird explizit auf die Anzahl der Spuren der Fahrzeuge abgestellt.
Mehrspurige Fz dürfen einspurige nicht überholen. Einspurige sich gegenseitig schon.
Ist dann aber nicht auch VZ 276 entsprechend neu auszulegen? Dort würde dann nur ein Überholverbot für mehrspurige Fz durch mehrspurige ausgesprochen. Demnach dürften, der Argumentationskette von VZ 277.1 folgend, im Bereich VZ 276 mehrspurige Fz immer noch einspurige Fz überholt werden.
Es sollte noch darauf hingewiesen werden, inwieweit das auch für das Überholen von Radfahrern und E-Bikes gilt.
Auf dem Schild sehe ich aber auch ein Fahrrad. Heißt das also die PKW müssen hinter einem Fahrrad herfahren wenn dieses Schild aufgestellt ist? Also im Schritttempo mit dem Fahrrad auf der Straße??? Da ist doch Jemand nicht ganz Dicht! Das Schild richtet sich gegen PKW allgemein.
Das Schild soll ja nur dort aufgestellt werden, wo selbst einspurige Fahrzeuge nicht gefahrlos überholt werden können. Die Gefahr besteht dabei aber ja unabhängig davon, ob das Schild aufgestellt ist oder nicht, und wird durch das Verkehrszeichen lediglich eindeutig hervorgehoben. Wenn ein PKW an einer Engstelle ein Fahrrad nämlich nur durch ein gefährliches Manöver überholen könnte, dann darf der Fahrzeugführer selbstverständlich grundsätzlich nicht überholen und hat mit angepasster Geschwindigkeit auf eine Möglichkeit zum gefahrlosen Überholen zu warten. Du würdest einen Traktor ja auch dann nicht in einer unübersichtlichen Kurve überholen, wenn gerade kein explizites Überholverbot angeordnet wurde. Es gibt nämlich kein Recht auf waghalsige Manöver. Das kann man anders sehen und diese Meinung in einer Demokratie sogar offen zum Ausdruck bringen. Dann ist man allerdings zum Führen eines Fahrzeugs charakterlich ungeeignet.
Ich finde Ihre Seite informativ und interessant. Vielleicht sollten Sie für junge Leute und Fahranfänger noch mehr Beispiele aus dem Fahrschulunterricht (Lehrbrispiele) bringen.
Besten Dank