Die Bremsen funktionieren nicht mehr wie gewohnt, das Fahrzeug gerät vor allem in Kurven schnell ins Wanken und die Reifen haften nicht mehr optimal auf der Straße – ein überladener Busgefährdet die Verkehrssicherheit ungemein.
Kein Wunder also, dass eine Überladung Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog nach sich zieht. Doch wann gilt ein Bus eigentlich als überladen? Wie sehen die Vorschriften zu Gepäckstücken in Reisebussen aus? Dürfen Sie beispielsweise in jedem Fernbus ein Fahrrad mitnehmen? In welcher Höhe bewegen sich die jeweiligen Ahndungen bei überladenen Bussen? Können sowohl Fahrer als auch Halter belangt werden?
In diesem Ratgeber finden Sie Antworten auf all diese Fragen sowie weitere Informationen rund ums Thema Überladung beim Bus.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Überladung beim Bus
Wann ist von einem überladenen Bus die Rede?
Ist das zulässige Gesamtgewicht von einem Bus überschritten, liegt grundsätzlich eine Überladung vor. Neben dem Gewicht des Fahrzeugs spielen dabei auch die Mitfahrer und das Gepäck eine wichtige Rolle.
Welche Sanktionen drohen bei einem überladenen Bus?
Liegt bei einem Bus die Überladung bei mehr als 5 %, muss der Fahrer mindestens mit einem Bußgeld von 120 € und einem Punkt in Flensburg rechnen. Zudem muss auch der Halter des Kfz mit Konsequenzen rechnen. Details dazu können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Wann gilt ein Bus als überladen?
Von einer Überladung ist die Rede, wenn das zulässige Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs überschritten ist. Leer bringt ein Reisebus in etwa 13 bis 14 Tonnen auf die Waage. § 34 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) setzt das zulässige Gesamtgewicht für Kraftomnibusse mit nicht mehr als zwei Achsen auf 19,5 Tonnen fest.
Ein überladener Bus müsste dementsprechend ein Gewicht aufweisen, das über diesem Wert liegt. In § 34a Absatz 1 StVZO finden sich sowohl Vorschriften zur erlaubten Anzahl der zu befördernden Personen als auch zum Gewicht des Gepäcks:
In Kraftomnibussen dürfen nicht mehr Personen und Gepäck befördert werden, als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sitz- und Stehplätze eingetragen sind und die jeweilige Summe der im Fahrzeug angeschriebenen Fahrgastplätze sowie die Angaben für die Höchstmasse des Gepäcks ausweisen.“
Die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I dürfen demzufolge nicht überschritten werden, ansonsten drohen Sanktionen. Wer als Busfahrer mehr Personen oder Gepäck befördert als erlaubt, muss sich auf ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einstellen.
Wie schwer darf das Gepäck bei einer Busreise sein?
Es existieren klare Regeln bei einem Fernbus, was das Gepäck betrifft. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass Fahrgäste es übertreiben, indem sie beispielsweise ihren Umzug mit einem Reisebus stemmen möchten. Würde es keine Rahmenbedingungen geben, wäre ein überladener Bus schnell die Regel.
Normalerweise ist es daher jedem Fahrgast erlaubt, ein Handgepäckstück von maximal 7 Kilogramm und ein Reisegepäckstück von maximal 20 Kilogramm mitzunehmen.
Gegen einen Aufpreis gestatten es die Anbieter ihren Fahrgästen jedoch häufig, Sondergepäckstücke zu befördern. Oft dürfen diese allerdings nicht mehr wiegen als 30 Kilogramm.
Teilweise möchten Passagiere die Reise in einem Fernbus mit ihrem Fahrrad antreten, um dieses dann im Urlaub nutzen zu können. Dies ist nicht bei jedem Anbieter möglich, wenn, dann ist jedoch häufig ein Gewicht von maximal 25 Kilogramm erlaubt.
Je nach Größe und Ausstattung haben ca. 30 bis 50 Personen Platz in einem Reisebus. Anbieter und Busfahrer sollten daher genau kalkulieren, wie viele Fahrgäste mitfahren und wie viel Gepäck transportiert werden soll, damit den zuständigen Polizeibeamten bei einer möglichen Verkehrskontrollekein überladener Bus unter die Augen kommt.
Ein überladener Bus führt zu Bußgeldern und Punkten
Ein fünf Prozent überladener Bus bedeutet beispielsweise ein Bußgeld von 120 Euro für den Fahrer und 210 Euro für den Halter. Beide erhalten zudem einen Punkt. Liegt im schlimmsten Fall eine Überladung von 30 Prozent vor, sind es 570 Euro auf Busfahrer- und 637,50 Euro auf Halterseite, die berappt werden müssen. Abermals droht beiden Parteien ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.
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Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.