Bußgeldkataloge für Altreifen- & Autorecycling der einzelnen Bundesländer
Wählen Sie hier Ihr Bundesland aus:
Bußgeldkatalog Baden-Württemberg
Vergehen
Bußgeld
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altreifen
- bis zu 5 Stück
75 - 200 €
- darüber
200 - 2.500 €
Illegale Lagerung oder Ablagerung von Altfahrzeugen
- Moped oder Motorrad
sofort beseitigt
50 - 150 €
später
150 - 250 €
- Pkw
sofort beseitigt
150 - 300 €
später
300 - 1.250 €
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus
sofort beseitigt
400 - 750 €
später
750 - 2.500 €
Illegale Behandlung von Fahrzeugen (z.B. Ausbrennen)
einmalig
400 - 1.500 €
mehrmalig
1.000 - 5.000 €
Bußgeldkatalog Bayern
Vergehen
Bußgeld
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altreifen
- bis zu 5 Stück
110 - 330 €
- darüber
330 - 1.600 €
Illegale Lagerung oder Ablagerung von Altfahrzeugen
- Fahrrad
sofort beseitigt
35 - 80 €
später
80 - 160 €
- Moped oder Motorrad
sofort beseitigt
80 - 160 €
später
160 - 320 €
- Pkw
sofort beseitigt
160 - 320 €
später
500 - 2.000 €
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus
sofort beseitigt
500 - 800 €
später
800 - 3.200 €
Illegale Behandlung von Fahrzeugen (z.B. Ausbrennen)
einmalig
500 - 1.300 €
mehrmalig
800 - 8.000 €
Bußgeldkatalog Berlin
(keine Angaben)
Bußgeldkatalog Brandenburg
Vergehen
Bußgeld
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altreifen
- 1 Stück
30 €
- bis zu 5 Stück
75 - 200 €
- darüber
200 - 1.000 €
Illegale Lagerung oder Ablagerung von Altfahrzeugen
- Fahrrad
sofort beseitigt
20 - 50 €
später
100 - 200 €
- Moped oder Motorrad
sofort beseitigt
50 - 100 €
später
100 - 400 €
- Pkw
sofort beseitigt
150 - 500 €
später
500 - 4.000 €
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus
sofort beseitigt
400 - 2.000 €
später
1.000 - 5.000 €
Illegale Behandlung von Fahrzeugen (z.B. Ausbrennen)
einmalig
300 - 2.500 €
mehrmalig
1.000 - 10.000 €
Bußgeldkatalog Bremen
Vergehen
Bußgeld
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Autobatterien
50 - 2.500 €
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altreifen
- bis zu 5 Stück
75 - 250 €
- darüber
250 - 5.000 €
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altfahrzeugen
- Moped oder Motorrad
100 - 400 €
- Pkw
200 - 2.000 €
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus
400 - 4.000 €
Bußgeldkatalog Hamburg
Vergehen
Bußgeld
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altreifen (pro Stück)
75 €
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altfahrzeugen
- Fahrrad
100 €
- Moped oder Motorrad
250 €
- Pkw
500 €
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus
1.000 - 2.000 €
Illegale Behandlung von Fahrzeugen (z.B. Ausbrennen) (pro Stück)
150 - 1.000 €
Bußgeldkatalog Hessen
Vergehen
Bußgeld
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altreifen
- bis zu 5 Stück
75 - 200 €
- darüber
200 - 1.000 €
Illegale Lagerung oder Ablagerung von Altfahrzeugen
- Fahrrad
sofort beseitigt
20 - 50 €
später
50 - 100 €
- Moped oder Motorrad
sofort beseitigt
50 - 100 €
später
100 - 200 €
- Pkw
sofort beseitigt
100 - 300 €
später
300 - 1.500 €
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus
sofort beseitigt
300 - 1.000 €
später
1.000 - 3.000 €
Illegale Behandlung von Fahrzeugen (z.B. Ausbrennen)
einmalig
300 - 500 €
mehrmalig
500 - 5.000 €
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von sonstigen Gegenständen von Altfahrzeugen
- Autobatterie (pro Stück)
25 - 100 €
- kleine Einzelstücke
100 - 200 €
- mehrere Einzelstücke
150 - 400 €
bis 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm
250 - 500 €
darüber
500 - 5.000 €
Bußgeldkatalog Mecklenburg-Vorpommern
Vergehen
Bußgeld
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Autobatterien
20 - 500 €
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altreifen
- bis 1 Tonne
75 - 200 €
- bis 10 Tonnen
250 - 1.000 €
- bis 100 Tonnen
1.000 - 10.000 €
- darüber
10.000 - 50.000 €
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altfahrzeugen
- Fahrrad
20 - 100 €
- Moped oder Motorrad
50 - 500 €
- Pkw und Anhänger
100 - 2.500 €
- Lkw, Traktor, Wohnwagen, Omnibus
300 - 5.000 €
Bußgeldkatalog Niedersachsen
Vergehen
Bußgeld
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altreifen
- bis zu 5 Stück
80 - 1.000 €
- darüber
1.000 - 25.000 €
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altfahrzeugen
- Fahrrad
sofort beseitigt
50 - 100 €
später
100 - 1.000 €
- Moped oder Motorrad
sofort beseitigt
100 - 400 €
später
100 - 2.000 €
- Pkw
sofort beseitigt
100 - 1.000 €
später
500 - 5.000 €
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus
sofort beseitigt
500 - 5.000 €
später
5.000 - 50.000 €
Illegale Behandlung von Fahrzeugen (z.B. Ausbrennen)
einmalig
300 - 500 €
mehrmalig
500 - 5.000 €
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von sonstigen Gegenständen von Altfahrzeugen
einmalig
100 - 1.000 €
mehrmalig
1.000 - 25.000 €
- Autobatterie (pro Stück)
50 - 500 €
Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen
Vergehen
Bußgeld
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altreifen
- bis 5 Stück
80 - 200 €
- darüber
200 - 510 €
Illegale Lagerung oder Ablagerung von Altfahrzeugen
- Fahrrad
20 - 80 €
- Moped oder Motorrad
50 - 200 €
- Pkw und Anhänger
100 - 1.500 €
- Lkw, Traktor, Wohnwagen, Omnibus
300 - 1.500 €
Illegale Behandlung von Fahrzeugen (z.B. Ausbrennen)
- einmalig
300 - 1.500 €
- mehrmalig
1.500 - 5.000 €
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von sonstigen Gegenständen von Altfahrzeugen
- Fahrzeugbatterie (pro Stück)
25 €
- kleine Einzelstücke
100 - 200 €
- mehrere Einzelstücke
150 - 410 €
bis 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm
250 - 510 €
darüber
510 - 5.100 €
Bußgeldkatalog Rheinland-Pfalz
Vergehen
Bußgeld
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Autobatterien
80 - 2.000 €
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altreifen
- bis 5 Stück
76,69 - 204,52 €
- darüber
204,52 - 2.556,46 €
Illegale Lagerung oder Ablagerung von Altfahrzeugen
- Moped oder Motorrad
sofort beseitigt
51,13 - 153,39 €
später
153,39 - 255,65 €
- Pkw
sofort beseitigt
102,26 - 306,78 €
später
306,78 - 1.022,58 €
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus
sofort beseitigt
409,03 - 1.022,58 €
später
1.022,58 - 2.556,46 €
Illegale Behandlung von Fahrzeugen (z.B. Ausbrennen)
einmalig
409,03 - 1.533,88 €
mehrmalig
1.022,58 - 5.122,92 €
Bußgeldkatalog Saarland
Vergehen
Bußgeld
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altreifen
- bis zu 5 Stück
75 - 200 €
- darüber
200 - 2.500 €
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altfahrzeugen
- Fahrrad
sofort beseitigt
20 - 50 €
später
50 - 100 €
- Moped oder Motorrad
sofort beseitigt
50 - 150 €
später
150 - 250 €
- Pkw
sofort beseitigt
150 - 300 €
später
300 - 1.250 €
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus
sofort beseitigt
400 - 750 €
später
750 - 2.500 €
Illegale Behandlung von Fahrzeugen (z.B. Ausbrennen)
einmalig
400 - 1.500 €
mehrmalig
1.000 - 5.000 €
Bußgeldkatalog Sachsen
Vergehen
Bußgeld
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Autobatterien
50 - 1.500 €
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altreifen
- bis zu 5 Stück
70 - 250 €
- darüber
250 - 3.000 €
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altfahrzeugen
- Fahrrad
sofort beseitigt
20 - 60 €
später
60 - 120 €
- Moped oder Motorrad
sofort beseitigt
100 - 250 €
später
250 - 500 €
- Pkw
sofort beseitigt
200 - 500 €
später
500 - 2.500 €
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus
sofort beseitigt
400 - 1.200 €
später
1.200 - 5.000 €
Illegale Behandlung von Fahrzeugen (z.B. Ausbrennen)
einmalig
400 - 1.000 €
mehrmalig
1.000 - 5.000 €
Bußgeldkatalog Sachsen-Anhalt
(keine Angaben)
Bußgeldkatalog Schleswig-Holstein
Vergehen
Bußgeld
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altreifen
- bis zu 5 Stück
75 - 200 €
- darüber
200 - 1.000 €
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altfahrzeugen
- Fahrrad
sofort beseitigt
20 - 50 €
später
50 - 100 €
- Moped oder Motorrad
sofort beseitigt
50 - 100 €
später
100 - 200 €
- Pkw
sofort beseitigt
100 - 200 €
später
300 - 800 €
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus
sofort beseitigt
300 - 800 €
später
500 - 5.000 €
Illegale Behandlung von Fahrzeugen (z.B. Ausbrennen)
einmalig
300 - 800 €
mehrmalig
500 - 5.000 €
Bußgeldkatalog Thüringen
Vergehen
Bußgeld
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altreifen
- bis zu 5 Stück
75 - 200 €
- darüber
200 - 1.000 €
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Altfahrzeugen
- Fahrrad
sofort beseitigt
20 - 50 €
später
50 - 100 €
- Moped oder Motorrad
sofort beseitigt
50 - 100 €
später
100 - 200 €
- Pkw
sofort beseitigt
100 - 300 €
später
300 - 1.500 €
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus
sofort beseitigt
300 - 1.000 €
später
1.000 - 3.000 €
Illegale Behandlung von Fahrzeugen (z.B. Ausbrennen)
einmalig
300 - 500 €
mehrmalig
500 - 5.000 €
Illegale Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von sonstigen Gegenständen von Altfahrzeugen
- Fahrzeugbatterie (pro Stück)
25 - 100 €
- kleine Einzelstücke
100 - 200 €
- mehrere Einzelstücke
150 - 400 €
bis 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm
250 - 500 €
darüber
500 - 5.000 €
Reifen und Auto entsorgen: So geht’s
Jährlich fallen über eine halbe Million Tonnen Altreifen in Deutschland an. Genauso viele deutsche Altfahrzeuge werden in einem Jahr verschrottet. Diese sind besonders gefährlich für die Umwelt, da viele giftige Stoffe in einem Altfahrzeug vorkommen. Zum Beispiel die Autobatterie enthält Stoffe, die beim Eindringen in Gewässer horrende Verschmutzungen verursachen.
Die korrekte Altreifenentsorgung ist besonders wichtig, da die Lagerung des Abfalls auf Deponien gefährlich wird. Die Altreifen können Feuer fangen und erhöhen damit die Waldbrandgefahr. Aus diesem Grund werden sie auch nicht mehr auf Mülldeponien gelagert. Die illegale Reifenentsorgung wird zudem mit einem hohen Bußgeld geahndet. Dies ist jedoch vom Bundesland abhängig, da die Länder für viele Umweltbußgelder eigene Höhen festsetzen dürfen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Altreifen- und Autorecycling
Wo kann man alte Reifen abgeben?
Reifen können Sie in der Regel über die Wertstoffhöfe entsorgen, dabei fallen meist Gebühren an.
Lassen sich Altreifen recyceln?
Ja, Recycling ist bei Reifen möglich. Dabei werden alte Karkassen mit einer neuen Lauffläche versehen.
Wie lassen sich Autos entsorgen?
Grundsätzlich sind die Fahrzeughersteller zur kostenlosen Rücknahme der Autos verpflichtet. Alternativ dazu können Sie sich auch an private Autoverwerter wenden.
Die Altreifenentsorgung
Zu Altreifen gehören Pkw- und Motorradreifen mit oder ohne eine Felge. Zudem zählen auch Gebrauchtreifen von Anhängern und Vollgummireifen dazu. Wer Reifen entsorgen möchte, benötigt diese nicht mehr für den jeweiligen Einsatzzweck. Meist werden Winterreifen weggeschmissen, da sie die erforderliche Profiltiefe nicht mehr einhalten. Außerdem kann das Gummi spröde werden, was die Unfallgefahr erheblich erhöht.
Altreifen gehören zu den überwachungsbedürftigen Abfällen laut Kreislaufwirtschaftsgesetz. Das bedeutet, dass der Transport, die Sortierung, die Lagerung und die Verwertung einer zuständigen Behörde angezeigt werden muss. In der Regel muss eine behördliche Genehmigung eingeholt werden.
Seit dem Jahr 2003 ist es in Deutschland verboten, Altreifen auf eine Deponie zu schmeißen.
Wie funktioniert die Reifenverwertung?
Die Altreifenentsorgung wird auf drei unterschiedliche Arten erledigt:
stoffliche Verwertung
energetische Verwertung
Wieder- und Weiterverwendung
Die stoffliche Altreifenverwertung definiert das Schreddern von Altreifen, um daraus ein Granulat oder Gummimehl herzustellen. Bei der Altreifenentsorgung wird der Reifen grundsätzlich von der Felge getrennt, damit beide Materialien danach unterschiedlich genutzt werden können.
Das aus der Altreifenentsorgung entstandene Granulat wird bei der Herstellung von Kunststoffbahnen (Tartanbahnen) und Kunstrasenfelder genutzt. Dabei mischen Unternehmen das Granulat in die Beläge der Bahnen. Das Granulat wird als Zusatz bei der Produktion von Straßenasphalt beigefügt. Der diesem Weg der Entsorgung von Reifen konnten Experten herausfinden, dass der Granulat-Zusatz Lärm durch neue Reifen auf der Straße mindert.
Die energetische Verwertung ist eine weitere Art der Altreifenentsorgung. Kann ein Gebrauchtreifen aus einem bestimmten Grund nicht mehr stofflich wiederverwendet werden, kommt die energetische Verwertung in Frage. Dabei verbrennen moderne Anlagen die Reifen, um Energie daraus zu erzeugen. Die Zementindustrie nutzt Altreifen besonders gern, da sie mehr Energie als Kohle erzeugen. Bei dieser Methode gibt es jedoch auch kritische Stimmen, die die Schadstoffe beim Verbrennen der Altreifen und die daraus resultierenden Immissionen mit Argwohn betrachten.
Der letzte und beste Schritt der Altreifenentsorgung für unsere Umwelt ist die Wieder- und Weiterverwertung. Eine Form der Wiederverwertung ist die Runderneuerung der Altreifen. Dabei prüfen professionelle Unternehmen das Grundgerüst des Altreifens. Danach wird das Gummi bis auf den Gürtel des Reifens abgetragen. Im letzten Schritt wird dieser gesamte Bereich erneuert. Runderneuerte Reifen sind oftmals viel preisgünstiger. Die Unternehmen bieten zudem eine Garantie an. In puncto Sicherheit schneiden sie jedoch häufig schlechter ab als neue Reifen.
Runderneuerte Gebrauchtreifen sind vor allem für Lkw und Speditionen interessant. Ist das Profil abgefahren, ist eine Erneuerung sinnvoll, da Reifenhersteller meist eine längere Laufleistung für ihre Produkte angeben, die an diesem Punkt noch nicht erreicht ist.
Altreifen finden auch noch im Ausland Verwendung. In vielen Ländern sind die Gesetze nicht so scharf, sodass sie hier noch gefahren werden können.
Das Reifenrecycling ist beispielsweise im Rennsport beliebt. Hier werden sie als Reifenstapel in der Auslaufzone einer Rennstrecke genutzt, um Fahrzeuge abzubremsen. Zudem werden sie nach der Altreifenentsorgung auch als Dämpfer an Schiffsanlagern genutzt.
Weitere spezifische Ratgeber zum Thema Müllentsorgung
Verbraucher müssen etwa alle vier Jahre ihre Altreifen entsorgen. Herauszufinden, wann die Gebrauchtreifen an Profiltiefe verlieren und weg müssen, stellt für viele Deutsche grundsätzlich kein Problem dar, aber wie funktioniert die Reifenentsorgung?
Altreifen gelten bei der Reifenentsorgung als Verbundabfall. Dieser Begriff definiert Produkte, die aus vielen weiteren Materialien zusammengesetzt sind. Da ein Reifen beispielsweise aus Gummi, Textilien und Eisen besteht, müssen spezielle Entsorgungsunternehmen alle Stoffe voneinander trennen, um sie dem Recycling zuführen zu können.
Da Privathaushalte in der Regel diese spezialisierten Schritte bei der Entsorgung der Altreifen nicht durchführen können, dürfen die Gebrauchtreifen auch nicht in den Haus- oder gar Sperrmüll.
Um Autoreifen zu entsorgen, haben sich viele private Entsorgungsunternehmen darauf spezialisiert, diese anzunehmen und zu recyceln. Diese wickeln die Reifenentsorgung meist kostenlos ab. Möchten Sie die alten Reifen der Entsorgung zuführen und dabei gleich neue kaufen, nehmen Reifenhändler die Altreifen häufig kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr ab. Meist kann auch die örtliche Autowerkstatt weiterhelfen. Sie führen die Altreifenverwertung ebenfalls gegen eine Gebühr durch und kümmern sich oftmals selbst um die Abholung.
Wer Altreifen wertvoll entsorgen möchte, kann diese auch zum hiesigen Bauhof oder kommunalen Entsorgungsbetrieb bringen. Hier wird jedoch auch eine geringe Gebühr fällig. Auch auf dem Land ist die Altreifenentsorgung möglich. Viele Landwirte nutzen die Altreifen als Gewichte für Abdeckungen, sodass Privatleute diese auch hierher bringen können.
In Berlin kostet die Altreifenentsorgung auf dem Recyclinghof etwa 2,60 Euro pro Stück bis zu einem Meter Durchmesser und 7,60 Euro für größere Altreifen. Hierbei gibt es keine Mengenbegrenzung.
Doch wie sieht es mit dem Autorecycling aus? Wo und wie werden Fahrzeuge und ihre Bestandteile richtig entsorgt?
Das Autorecycling
Die richtige Autoentsorgung kann viele Wertstoffe wie Stahl, Kupfer, Glas, Gummi und Kunststoffe rezyklieren. Zudem enthalten Fahrzeuge umweltgefährdende Stoffe wie Bremsflüssigkeiten, Blei und Öle, die die Natur schlecht abbauen kann.
Die Altfahrzeugverordnung bestimmt die Autoentsorgung. Beim Autorecycling muss das Fahrzeug umweltgerecht trockengelegt, demontiert und verwertet werden.
Die Altfahrzeugverordnung verpflichtet Fahrzeughersteller zur kostenlosen Rücknahme von Altfahrzeuge über ein flächendeckendes Netz.
Wer sein Auto entsorgen möchte, kann dies bei einem anerkannten Demontagebetrieb oder einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle tun. Der sogenannte Letzthalter muss dabei nichts bezahlen. In der Praxis bekommt er sogar noch ein wenig Geld vom Entsorgungsbetrieb. Dies hängt jedoch vom Fahrzeugzustand und den Marktpreisen ab.
Der Betrieb gibt dem Letzthalter nach dem Autorecycling einen Verwertungsnachweis, den die Person bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle vorlegen muss.
So funktioniert die Autoentsorgung
Nachdem Personen ihr Auto entsorgen möchten, folgen zwei Schritte:
Trockenlegung und
Schreddern.
Die Trockenlegung kann nur von Fachkräften durchgeführt werden, da hier viele Schritte zu beachten sind, um die Umwelt nicht zu gefährden. Beim Autorecycling entfernen sie alle Betriebsflüssigkeiten und demontieren alle schadstoffhaltigen Bauteile und Wertstoffe.
Beim Schreddern trennen die Betriebe den Stahl vom Buntmetall des Wagens. Letzteres wird zum Großteil an Metallhütten weiterverkauft. Etwa 97 Prozent der im Altfahrzeug enthaltenen Metalle werden recycelt.
Die Verschrottung vom Auto selbst durchführen?
Ein Fahrzeug besteht aus wichtigen Materialien, die dem Recycling zugeführt werden. So gibt es für Autobesitzer viele verschiedene Möglichkeiten, ihr Auto zu verschrotten. Eine Variante ist, es dem Hersteller selbst wieder zurückzuführen, so wie es bereits beschrieben wurde.
Andererseits gibt es aber auch viele Anbieter, die sich darauf spezialisiert haben, das Auto zu verschrotten. Sie holen das Fahrzeug sogar selbst ab und zerlegen es dann kostenlos. Oftmals übernehmen das auch Autohäuser, sofern Sie sich einen Neuwagen zulegen. So kann der Besitzer noch ein wenig Geld für den Wagen bekommen.
Wer sich aber auskennt, kann das Auto auch selbst verschrotten und so wertvolle Materialien sammeln und verkaufen. Erfahrene Autobesitzer berichten davon, sogar bis zu 200 Euro mit dem verkauften Schrott zu verdienen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie das nötige Wissen besitzen.
Alternativ lohnt es sich immer, Zeitungsinserate aufmerksam zu lesen. Hier suchen viele Schrotthändler Altfahrzeuge, die das Autorecycling anbieten. In der Regel geben sie realistische Einschätzungen ab, bei denen Sie gleich wissen, ob sich die Verschrottung vom Auto lohnt und welcher der beste Preis ist, den Sie erzielen können.
Den Wohnwagen richtig entsorgen
Die Wohnwagenentsorgung ist meist eine heikle Angelegenheit, da dieser aus vielen verschiedenen Materialen besteht. Zudem ist er groß und sperrig. Wurde er schon einige Zeit nicht mehr bewegt bzw. kann gar nicht mehr bewegt werden, ist das Thema Wohnwagen samt Entsorgung schwierig.
Doch auch hier gibt es viele Privatunternehmen, die sich auf die Wohnwagenentsorgung spezialisiert haben. Wer seinen Wohnwagen entsorgen möchte, muss jedoch etwa 900 bis 1.500 Euro zahlen. Dabei kommt es darauf an, wie einfach der Betrieb an den Wohnwagen kommt und wie groß dieser ist. Aus diesem Grund lohnt es sich vor dem Wohnwagen-Entsorgen Preise zu vergleichen. Meist kümmern sich die Betriebe auch um das Abholen des Fahrzeugs. Auch Auktionsplattformen im Internet sind eine gute Alternative. Viele Hobbybastler suchen nach alten Wohnwagen. Hierbei können Sie sogar noch Geld für das alte Fahrzeug bekommen.
Die Autobatterie umweltgerecht entsorgen
Wer Autobatterien entsorgen möchte, muss auf die Schutzkleidung beim Ausbau achten. Die Batterie ist stark ätzend, weshalb sie eine Gefährdung für die Umwelt darstellt. Aus diesem Grund sind Gummihandschuhe und eine Schutzbrille zu empfehlen.
Um eine Autobatterie richtig zu entsorgen, kann diese an einem Recyclinghof oder einer Schadstoffsammelstelle abgegeben werden. Beim Neukauf einer Starterbatterie beim Händler muss eine alte Autobatterie abgegeben werden. Ansonsten ist ein Pfandgelt in Höhe von 7,50 Euro zu entrichten. Dies regelt die Batterieverordnung.
Möchten Sie eine neue Batterie über das Internet kaufen, kann Ihnen der Recyclinghof auf Nachfrage einen Übernahmeschein ausstellen. Das Autobatterie-Entsorgen beim Wertstoffhof ist kostenlos.
Das Motoröl entsorgen
Beim Autorecycling fallen giftige Stoffe wie Altöl (Motoröl) an. Um Motoröl richtig zu entsorgen, benötigen Verbraucher eine Kaufquittung über den Erwerb des Öls. Damit gehen sie zum jeweiligen Händler. Er ist laut Altölverordnung verpflichtet, dieses kostenlos zurückzunehmen. Wenn der Händler keine Rücknahmestelle bereitstellen kann, muss er durch ein Drittunternehmen eine Stelle in der Nähe zur Verfügung stellen.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.