Chemikalien und Farbenreste richtig entsorgen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldkataloge für unsachgemäße Entsorgung von Chemikalien und Farbresten

Bußgeldkatalog Baden-Württemberg

ZuwiderhandlungBußgeld in Euro
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)10 - 25
von 1/2 l bis 1 l25 - 75
bis 2 l oder 2 kg75 - 500

Bußgeldkatalog Bayern
ZuwiderhandlungBußgeld in Euro
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)20
von 1/2 l bis 1 l35
bis 2 l oder 2 kg35 - 80
über 2 l oder 2 kg80 - 320

Bußgeldkatalog Berlin
ZuwiderhandlungBußgeld in Euro
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)30
von 1/2 l bis 1 l35

Bußgeldkatalog Brandenburg
ZuwiderhandlungBußgeld in Euro
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)15
von 1/2 l bis 1 l20
bis 2 l oder 2 kg20 - 50
über 2 l oder 2 kg50 - 200

Bußgeldkatalog Bremen
ZuwiderhandlungBußgeld in Euro
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)20
von 1/2 l bis 1 l25
bis 2 l oder 2 kg25 - 75
über 2 l oder 2 kg75 - 1.000
Schadstoffe (u. a. Lacke, Chemikalien, Batterien, Abbeizmittel)50 - 2.500

Bußgeldkatalog Hamburg
ZuwiderhandlungBußgeld in Euro
bis 1/2 Liter (Spülmittel, Farbreste etc.)35 - 70
von 1/2 l bis 1 l50 - 100
über 2 l oder 2 kg120 - 600
Schadstoffe bis zu 2 l oder 2 kg (u.a. Medikamente, Leuchtstoffröhren, Lösemittel, Farbreste)300 - 1.500
Schadstoffe über 2 l oder 2 kg (u.a. Medikamente, Leuchtstoffröhren, Lösemittel, Farbreste)600 - 5.000

Bußgeldkatalog Hessen
ZuwiderhandlungBußgeld in Euro
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)10
von 1/2 l bis 1 l20
bis 2 l20 - 50
über 2 l50 - 1.500
Schadstoffe (u.a. Lacke, Chemikalien, Batterien, Abbeizmittel)50 - 2.500

Bußgeldkatalog Mecklenburg-Vorpommern
ZuwiderhandlungBußgeld in Euro
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)5 - 10
von 1/2 l bis 1 l10 - 20
von mehr als 1 l bis 10 l15 - 200
Schadstoffe (u.a. Lacke, Chemikalien, Batterien, Abbeizmittel)80 - 2.500

Bußgeldkatalog Niedersachsen
ZuwiderhandlungBußgeld in Euro
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)10 - 50
von 1/2 l bis 1 l50 - 80
bis 2 l / kg50 - 100
über 2 l / kg80 - 1.000
Schadstoffe (u.a. Lacke, Chemikalien, Batterien, Abbeizmittel)80 - 2.000

Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen
ZuwiderhandlungBußgeld in Euro
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)10 - 25
von 1/2 l bis 1 l25 - 80
bis 2 l / kg25 - 100
über 2 l / kg80 - 510

Bußgeldkatalog Rheinland-Pfalz
ZuwiderhandlungBußgeld in Euro
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)10,23 - 25,56
von 1/2 l bis 2 l25,56 - 76,69
über 2 l / kg76,69 - 511,29
Schadstoffe (u.a. Lacke, Chemikalien, Batterien, Abbeizmittel)80 - 2.000

Bußgeldkatalog Saarland
ZuwiderhandlungBußgeld in Euro
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)10 - 100
von 1/2 l bis 2 l25 - 200
über 2 l / kg75 - 500

Bußgeldkatalog Sachsen
ZuwiderhandlungBußgeld in Euro
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)10 - 40
von 1/2 l bis 1 l50 - 80
bis 2 l / kg20 - 50
über 2 l / kg40 - 120
Schadstoffe (u.a. Lacke, Chemikalien, Batterien, Abbeizmittel)50 - 1.500

Bußgeldkatalog Sachsen-Anhalt
(nicht existent)
Bußgeldkatalog Schleswig-Holstein
ZuwiderhandlungBußgeld in Euro
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)10
von 1/2 l bis 1 l20
bis 2 l / kg20 - 50
über 2 l / kg50 - 200

Bußgeldkatalog Thüringen
ZuwiderhandlungBußgeld in Euro
bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)10
von 1/2 l bis 1 l20
bis 2 l / kg20 - 50
über 2 l / kg50 - 1.500

Farbreste entsorgen, ohne die Umwelt zu belasten

Chemikalien und Farbreste sind Schadstoffe und belasten bei falscher Entsorgung die Umwelt
Chemikalien und Farbreste sind Schadstoffe und belasten bei falscher Entsorgung die Umwelt

Die Farbpaletten der Malerfirmen haben sich in den vergangen Jahren um vielfache Nuancen erweitert. Daher ist es auch immer populärer geworden, die weißen Raufasertapeten mit bunten, grellen oder pastellfarbenen Farbtönen zu streichen und seiner Wohnung einen individuellen Touch zu geben.

Doch am Ende sammeln sich Farbreste, die später nur allzu gern in den Kellern und Garagen ihrer Verbraucher verweilen. Aber wie funktioniert eigentlich die Entsorgung von Farben und Lacken?

FAQ: Farben und Chemikalien entsorgen

Wo entsorgt man alte Farben und Lacke?

Getrocknete Farbreste können Sie über den Restmüll entsorgen, der Eimer kommt zum Recycling in den gelben Sack. Flüssige Farbe muss hingegen über den Wertstoffhof entsorgt werden.

Wie werden Schadstoffe entsorgt?

Giftige und umweltschädliche Abfälle können Sie bei Recyclinghöfen oder an sogenannten Schadstoffmobilen abgeben.

Was droht für die unsachgemäße Entsorgung von Farben und Chemikalien?

Die Bundesländer bewerten die illegale Entsorgung von Farben und Schadstoffen als Ordnungswidrigkeit und verhängen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Wo lassen sich Farben entsorgen?

Möchten Sie die Farbeimer mitsamt der Farbreste entsorgen, dann sollten Sie diese zuerst in zwei verschiedene Materialreste unterscheiden:

  • eingetrocknete und
  • flüssige bzw. nicht ausgehärtete Materialreste

Eingetrocknete Farbreste können Sie problemlos entsorgen: Durch das komplette Eintrocknen verflüchtigen sich die enthaltenen Lösungsmittel, weshalb Sie sowohl die fest gewordene Farbe, als auch die Pinsel und Farbrollen bedenkenlos im normalen Hausmüll entsorgen können. Um die komplette Trocknung der Farbe zu erreichen, sollte diese wie auch die Pinsel eine Zeit lang offen lagern. Im besten Fall auf dem Balkon oder der Terrasse, um unangenehme Gerüche im Wohnraum zu vermeiden.

Bei noch flüssigen Farbresten sieht es etwas anders aus: Diese dürfen Sie nicht in den Hausmüll werfen, sondern müssen die Reste an spezielle Sammelstellen übergeben, um eine Umweltverschmutzung zu vermeiden. Hierbei handelt es sich um Sondermüll und dieser darf auch auf gar keinen Fall über das Waschbecken oder die Toilette ins Abwasser gelangen, da flüssige Farbreste das Wasser verschmutzen würden.

Es kann hilfreich sein, sich im Baumarkt vorab bei den Händlern zu erkundigen, wie Sie Farbreste entsorgen können oder wo sich in Ihrer Nähe zum Beispiel die nächste Sammelstelle befindet. Sammelstellen gibt es in der Regel auf sogenannten Wertstoffhöfen, bei denen die Entsorgung der Farben und Lacke zumeist kostenlos in Anspruch genommen werden darf. In einigen Ortschaften existieren auch sogenannte Schadstoffmobile, bei denen Sie die Farbreste entsorgen können.

Tipp: Dauer und Haltbarkeit der Farben verlängern

Um ihre Lebenszeit zu verlängern, sollten Farbreste stets kühl, frei von Frost und luftdicht lagern. Sie können Ihre Farbreste entweder weiterhin im Eimer oder in kleinen luftundurchlässigen Gefäßen lagern. So bleiben die Farben in der Regel noch ein bis zwei Jahre haltbar.

Umweltgerechte Entsorgung von Chemikalien

Laut Umweltbundesamt erzeugte im Jahr 2011 deutschlandweit allein die Chemie- und Pharmaindustrie 7% aller gefährlichen Abfälle – in 2010 sogar 9% des gesamten Abwassers.

Die Entsorgung von Chemikalien bedarf aus diesem Grund einer besonderen Behandlung. Denn sie gelten als Schadstoffe und gehören daher zum Sondermüll. Die größte Menge der Chemikalienabfälle kommt freilich aus der chemischen Industrie, aus Laboren, aber ebenso aus Schulen und Universitäten. Doch auch in den privaten Haushalten finden sich die verschiedensten chemischen Stoffe:

  • Quecksilberthermometer
  • Waschmittel
  • Desinfektionsmittel
  • Medikamente
  • Haushaltsreiniger
  • Kosmetische Produkte
  • Batterien und Akkus
  • Klebstoffe
  • Farben und Lacke

Diese chemischen Produkte bzw. ihre Reste sollten unter keinen Umständen im Hausmüll, der Toilette, im Waschbecken oder gar in der Natur entsorgt werden. Stattdessen gibt es dafür in den meisten Städten Sammelstellen bei städtischen Entsorgungsunternehmen oder auch auf Recyclinghöfen.

Auch Schadstoffsammelmobile können bei der Entsorgung behilflich sein. Mittlerweile haben sich auch private Entsorgungsdienstleister darauf spezialisiert und holen die Schadstoffe auch bei Ihnen ab. Die Fachkräfte sammeln die Gefahrenstoffe stets in getrennten Behältern und sortieren sie nach Gruppen.

Zu den spezielleren, nicht unbedingt haushaltsüblichen Chemikalien zählen u. a.:

  • Aluminiumoxid
  • Bleisalze
  • Kupfersalze
  • Jod
  • Paraffin
  • Natrium
  • Glycerin
  • Zinksalze
  • Schwefelsäur
  • Peroxide
  • Salzsäure
  • Natron
Salzsäure und Natronlauge sind giftige sowie ätzende Chemikalien und dürfen unter keinen Umständen ins Grundwasser gelangen
Salzsäure und Natronlauge sind giftige sowie ätzende Chemikalien und dürfen unter keinen Umständen ins Grundwasser gelangen

Wer nun also gewässergefährdende Säuren oder Basen, wie Natronlauge oder Salzsäure entsorgen möchte, sollte folgenden Entsorgungshinweis berücksichtigen:

Zur Salzsäure-Entsorgung ist es im Allgemeinen notwendig, diese zunächst mit reichlich Wasser in einem Verhältnis von mindestens 1:50 zu verdünnen, um sie anschließend mit ebenfalls verdünnter Natronlauge zu versetzen. Dadurch werden beide Schadstoffe neutralisiert und Sie dürften diese sogar im Ausguss entsorgen.

In jedem Fall sollten Sie bei der Entsorgung von Salzsäure und anderen gefährlichen Chemikalien stets alle Sicherheitsmaßnahmen einhalten. Dabei empfiehlt es sich vor allem auf Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Atem- und Gehörschutz, einen Laborkittel sowie auch auf die Informationen der Gefahrenstoffkennzeichnungen zu achten.

Laut Gesetzgeber dürfen Sie Medikamente in haushaltsüblichen Mengen sogar im normalen Müll im Haus entsorgen. Experten raten jedoch davon ab. Denn Medikamente sollten zur Vernichtung in eine Verbrennungsanlage. Doch nicht jede Mülldeponie verfügt über eine solche Anlage und bei einer dauerhaften Lagerung der Medikamentenreste besteht die Gefahr, dass diese durch den Regen ins Grundwasser gelangen und somit der Natur Schaden zufügen.

Gefahren der falschen Entsorgung von Chemikalien und Farben

Wer seine Chemikalien und Farbreste falsch entsorgt, belastet damit die Umwelt. Denn gelangen zum Beispiel durch eine falsche Entsorgung der Gefahrstoffe giftige und ätzende Mittel ins Abwasser oder Grundwasser, führt das zu einer gefährlichen Wasserverschmutzung.

Lacke und Farben wie

  • Nitrolacke,
  • Kunstharz- oder
  • Alkhydharzlacke,
  • High-Solid Lacke,
  • Naturharzlacke,
  • Mehrkomponentenlacke und
  • Lackabbeizer

enthalten bis zu 70% organische Lösemittel, wenn sie nicht ausgehärtet sind. Diese Lösungsmittel sind sehr gesundheitsschädlich und klimaschädigend. Außerdem sind diese Stoffe mitverantwortlich für die Entstehung von Ozon (Sommersmog).

Jedoch arbeiten Heimwerker heutzutage vermehrt mit Wasser als Lösemittel. Diese Lacke heißen Acrylharzlacke und sind meistens mit dem „Blauen Engel“ gekennzeichnet.

Um also die Gefahr der Verdunstung von Gefahrenstoffen zu unterbinden, ist es wichtig, dass Verbraucher solche Gebinde mit organischen Lösemitteln nach Gebrauch stets wieder gut verschließen. Damit sind Gesundheits-, Umwelt- und Naturschutz gewährleistet.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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