Hecke unerlaubt schneiden: Aktuelle Bußgeldtabelle

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog für unerlaubtes oder untersagtes Beseitigen oder Beschädigen von Hecken der einzelnen Bundesländer in Naturschutzgebieten und geschützten Wäldern

Bundes­landbis 10 mbis 100 mü­ber 100 m
Baden-Würt­tem­bergkeine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.
Bayern50 - 1.000 €250 - 5.000 €1.000 - 15.000 €
Berlinkeine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.
Branden­burg50 - 1.000 €250 - 4.000 €ab 1.000 €
Bremen50 - 500 €250 - 2.000 €1.000 - 7.500 €
Hamburgkeine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.
Hessenkeine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.
Mecklen­burg-Vorpom­mern100 - 1.000 €500 - 4.000 €3.000 - 100.000 €
Nieder­sachsen50 - 2.500 €250 - 12.500 €500 - 25.000 €
Nordrhein-West­falen40 - 750 €200 - 3.000 €750 - 12.500 €
Rhein­land-Pfalz51,13 - 511,29 €102,26 - 1.533,88 €1255,65 - 10.225,84 €2
Saarland50 - 2.000 €250 - 7.500 €1.000 - 10.000 €
Sachsen50 - 1.000 €100 - 2.500 €250 - 15.000 €
Sachsen-An­haltkeine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.
Schles­wig-Hol­steinkeine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.
Thüringenkeine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.

1: bis 200 m
2: über 200 m

FAQ: Hecke schneiden

Bis wann dürfen im Frühjahr Hecken geschnitten werden?

Grundsätzlich ist es von Anfang März bis Ende September verboten, die Hecke zu schneiden. Damit ist allerdings das komplette Abschneiden gemeint; schonende Form- und Pflegeschnitte sind in diesem Zeitraum dennoch gestattet. Wer sich nicht daran hält, kann ein Bußgeld aufgebrummt bekommen, das je nach Bundesland variiert. Detaillierte Infos dazu finden Sie in dieser Tabelle.

Wann sollte man am besten Hecken schneiden?

Experten empfehlen, zweimal im Jahr die Hecke zu schneiden. Umfangreiche Beschneidungen sollten dabei Mitte bis Ende Februar stattfinden, weitere schwächere Rückschnitte wiederum zum Sommeranfang. So stören Sie auch die Vögel nicht, die möglicherweise in der Hecke nisten.

Wie hoch darf die Hecke zum Nachbarn sein?

Wie hoch die Hecke zum Nachbarn im Garten sein darf, regelt das Ordnungsrecht. In den meisten Bundesländern ist die zulässige Höhe der Hecke zum Nachbarn abhängig vom Abs‌tand zur Grundstücksgrenze. In Bayern beispielsweise darf die vorgeschriebene Höhe maximal 2 Meter betragen, wenn der Abs‌tand bei 50 Zentimetern liegt. Dasselbe gilt für Berlin, Hessen, Niedersachsen, NRW und Sachsen.

Wann ist der beste Zeitraum und was ist erlaubt?

Wann dürfen Sie die Hecke schneiden?
Wann dürfen Sie die Hecke schneiden?

Hecken sind eine beliebte Form, um das eigene Grundstück zu umzäunen oder den Garten zu verschönern. Experten empfehlen, die Sträucher der Hecke zweimal im Jahr zu schneiden. Wer sich aber nicht an den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum hält oder die vorgeschriebene Heckenhöhe zum Nachbarn ignoriert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses variiert von Bundesland zu Bundesland, da jedes Land eigene Gesetze zum Hecke-Schneiden verordnet. Über diesen Verordnungen steht jedoch das Bundesnaturschutzgesetz, welches den Heckenschnitt definiert.

Das Bundesnaturschutzgesetz in puncto Heckenschnitt

Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) finden deutsche Bürger zahlreiche Regelungen zum richtigen Umgang mit Tieren und Pflanzen. Das Ziel der Bestimmungen ist der Erhalt der Umwelt als Ressource und zur Erholung.

Paragraph 39 des BNatSchG definiert den allgemeinen Schutz und Umgang von wild lebenden Tieren und Pflanzen in Deutschland. Dabei bestimmt das Gesetz u.a., dass wild lebende Tiere nicht mutwillig verletzt oder getötet werden dürfen. Zudem regelt Paragraph 39, wann Sie Ihre Hecke schneiden können.

Es ist verboten, […] Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. (Quelle: § 39 Abs. 5 S. 2 BNatSchG)

Wann Personen ihre Hecke schneiden dürfen, regelt also dieser Paragraph. Während beispielsweise nur Bäume von öffentlichen Alleen und Straßen in der Zeit von März bis September einer Genehmigung zum Fällen bedürfen, ist das Hecke-Schneiden in dem Zeitraum strikt verboten. Die Heckenschere muss jedoch nicht gänzlich im Schrank bleiben. Gartenbesitzer dürfen einen pflegenden Schnitt vornehmen.

Zusätzlich regelt das Bundesnaturschutzgesetz zum Heckenschnitt, dass die Hecken weder abgebrannt noch so behandelt werden, dass die Tier- und Pflanzenwelt dadurch erheblich gestört ist. Beim Hecke-Schneiden spielt auch der Vogelschutz eine Rolle. Nisten beispielsweise Vögel oder andere Tiere in einer Hecke, dürfen Sie sie nicht schneiden. Wann also der richtige Zeitpunkt für den Heckenschnitt ist, regelt nicht nur das BNatSchG, sondern auch zahlreiche weitere Natur- und Tierschutzverordnungen. Das Bundesartenschutzgesetz regelt zum Beispiel, welche Tiere und Pflanzen gefährdet und dementsprechend geschützt sind. Das Bußgeld für das Töten dieser Tiere oder das Ausreißen der seltenen Pflanzen ist hierbei höher.

Hecken schneiden: Die Ausnahmen vom Verbot

Wer die Hecke schneiden will, muss den Vogelschutz und Naturschutz beachten.
Wer die Hecke schneiden will, muss den Vogelschutz und Naturschutz beachten.

Von Anfang März bis Ende September dürfen Sie keine Hecken schneiden. Dennoch gibt es Ausnahmen von diesem Verbot. Im Rahmen von Baumaßnahmen dürfen Gehölzbeseitigungen durchgeführt werden. Außerdem regeln die Baumschutzverordnungen der Bundesländer verschiedene Ausnahmen. In Berlin beispielsweise sind folgende Verfahren an Hecken genehmigungs- und verbotsfrei:

  • fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sowie Totholz und beschädigte Äste entfernen
  • fachgerechtes Entfernen von Ästen und Zweigen mit einem maximalen Umfang von 15 cm unter bestimmten Bedingungen, wie z.B. zur Verhinderung von sogenannter Verschattung und zum Freiräumen von Feuerwehrzufahrten
  • fachgerechtes Entfernen von Ästen (bis zu einem maximalen Umfang von 15 cm), welche das Nachbargrundstück überragen

Gesetzgebung in anderen Bundesländern

Wer seine Hecke schneiden will und in Hamburg wohnt, muss beachten, dass hier ein Schutz für bestimmte Pflanzen besteht. Grundsätzlich sind alle Bäume und Hecken geschützt. Die Hecke zu schneiden ist in Hamburg also teilweise verboten, sofern keine Genehmigung bei der zuständigen Dienststelle in den Bezirksämtern eingeholt wurde. Das „übliche Beschneiden der Hecke“ ist wiederum erlaubt. Hierbei definiert das Land Hamburg jedoch das Abschneiden des jeweiligen Jahreszuwachses.

Handelt es sich jedoch um eine Baumaßnahme dürfen Sie Ihre Hecke schneiden in Hamburg.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) gilt auch der 39. Paragraph des BNatSchG. Die Landesverordnung verbietet neben dem Hecke-Schneiden in NRW auch das Auf-den-Stock-setzen. Dies zählt nämlich als Formschnitt und ist somit keine Ausnahme.

Richtig Hecke schneiden, aber wann?

Experten raten dazu, die Hecke zweimal im Jahr zu schneiden. Dabei muss auch auf den richtigen Zeitpunkt geachtet werden. Diesen regelt jedoch kein Gesetz. Bis zu einem Drittel der tatsächlichen Größe der Hecken kann ein Gärtner wegnehmen. Wird es mehr, kann die Hecke in der Regel nicht mehr richtig nachwachsen.

Die Sächsische Landesanstalt für Gartenbau empfiehlt, die Hecke folgendermaßen zu schneiden: ein umfangreicher Heckenschnitt Mitte bis Ende Februar sowie ein weiterer schwächerer Rückschnitt zum Sommeranfang. Damit bleibt die Hecke perfekt in Form.

Hecke zum Nachbarn: Was gilt hier?

Wer ein Haus mit einer Hecke zum Nachbar besitzt, muss diese auch schneiden
Wer ein Haus mit einer Hecke zum Nachbar besitzt, muss diese auch schneiden

Viele Grundstückbesitzer „teilen“ sich eine Hecke mit ihrem Nachbarn. Im rechtlichen Sinne wird hier von einer Grenzbepflanzung gesprochen. Die Hecke ist also auf der Grenze beider Grundstücke. Aber wer muss die Hecke schneiden? Und welche Heckenhöhe zum Nachbarn ist zulässig? Das Nachbarschaftsrecht ist in puncto Hecke der Ratgeber, welcher über diese Themen informiert.

Es gibt kein bundeseinheitliches Nachbarschaftsrecht, welche die Hecke definiert. Diese Verordnung ist Sache der Bundesländer, weshalb auch hier keine pauschalen Aussagen gemacht werden können.

Die Hecke zum Nachbarn gehört grundsätzlich beiden Parteien. Im Anwaltsjargon wird hier von einer Grenzeinrichtung geredet. Das kann nicht nur eine Hecke sein, sondern auch ein Baum etc., wenn es beispielsweise um das Baum-Fällen geht. Beide Nachbarn sind zur gemeinschaftlichen Nutzung berechtigt. Das Bundesgesetzbuch schreibt jedoch vor, dass ein Nachbar zur alleinigen Verfügung berechtigt ist, wenn die äußeren Merkmale darauf hinweisen, also zum Beispiel der Großteil der Hecken auf einem Grundstück stehen.

Wer die Hecke schneiden will, muss mit dem Nachbar reden und sich einig werden, wer die Aufgabe übernimmt. Natürlich ist auch eine Aufgabenteilung üblich. Will der Nachbar die Hecke schneiden, muss er beachten, dass ihm das Gewächs nicht gänzlich gehört. Die Unterhaltskosten tragen beide Nachbarn laut Bundesgesetzbuch gemeinsam. Die Antwort auf die Frage: „Wer muss die Hecke schneiden?“ ist also, dass beide gemeinschaftlich für die Grenzeinrichtung zuständig sind.

Wer nicht nur die Hecke vom Nachbar geschnitten hat, sondern das Gewächs gänzlich entfernen möchte, muss mit einem Schmerzensgeld rechnen. Denn solange die Hecke zum Nachbarn im Interesse dessen liegt, darf sie nicht ohne die Zustimmung des anderen Grundstücksinhabers beseitigt werden. Andernfalls bricht der Nachbar ein Verbot, welches mit Schadenersatz ausgeglichen werden kann.

Die gesetzliche Heckenhöhe zum Nachbarn

Das Ordnungsrecht regelt die Heckenhöhe zum Nachbarn. Dieses Recht liegt jedoch in der Verantwortung der Bundesländer, weshalb diese selbst bestimmen können. Die meisten Länder setzen die Heckenhöhe zum Nachbarn in Relation zum Abstand zur Grundstücksgrenze.

Beträgt der Abstand in Bayern beispielsweise 50 cm, darf die vorgeschriebene Höhe maximal 2 m betragen. Diese Regelung trifft außerdem noch auf Berlin, Hessen, Niedersachsen, NRW und Sachsen zu. In Rheinland-Pfalz beträgt der Mindestabstand 75 cm und die maximale Höhe der Hecken 2 m. Das Saarland spricht von einem Abstand von 50 cm von einer Orientierungshöhe von 1,5 m. Auch Sachsen-Anhalt bestimmt diese Maße.

Doch nicht nur jedes Bundesland bestimmt eine Heckenhöhe zum Nachbarn. Auch jede Gemeinde oder Kommune kann diese klar regeln. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, vor der vermeintlichen Anzeige des Nachbars wegen der hohen Hecken zur zuständigen Behörde zu gehen und sich zu informieren.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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