Mit dem Fahrzeug unnütz hin und her gefahren (innerorts)
20 €
Ohne Umweltplakette eine Umweltzone befahren
80 €
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Luftverschmutzung
Tragen Kraftfahrzeuge zur Luftverschmutzung bei?
Kraftfahrzeuge stoßen in vielen Fällen CO2 aus und können somit einen Teil zur Luftverschmutzung beitragen.
Welche Bußgelder drohen mit einem Kfz wegen Luftverschmutzung?
Fahren Sie beispielsweise ohne Umweltplakette in eine Umweltzone, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen. Hier finden Sie weitere Bußgelder.
Welche Folgen hat Luftverschmutzung?
Eine schwerwiegende Luftverschmutzung kann eine Vielzahl von Krankheiten hervorrufen, die häufig tödlich verlaufen.
Luftverunreinigungen durch Abgase und Feinstaub: Folgen und Maßnahmen
Mit Erschrecken blicken Experten und Forscher auf die Ergebnisse der jährlichen Studien über den aktuellen Stand der Luftverschmutzung auf der Welt. Eine davon besagt, dass etwa 430.000 Europäer im Jahr vorzeitig wegen der Luftverunreinigung sterben. Zusätzlich nutzen Industrie und Landwirtschaft immer mehr Chemikalien, weshalb auch die Anzahl der hormonellen Erkrankungen unaufhörlich steigt (Quelle: Studie der Europäischen Umweltagentur, März 2015).
Weitere Krankheiten haben ihre Ursache in der Luftverschmutzung. Verkehr, Landwirtschaft und Industrie zeichnen sich für die Feinstaubbelastung verantwortlich. Doch die Luftverunreinigung hat mehrere Ursachen, welche erst im Zusammenspiel miteinander zu einer großen Gefahr werden.
Um die Luftverschmutzung in Deutschland einzudämmen, besteht seit 1973 das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, kurz Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Das Gesetz soll u.a. zur Überwachung der Luftqualität in Deutschland dienen und veranlasst im Rahmen der Politik die Kontrolle der Feinstaubbelastung in Deutschland.
Die aktuelle Lage der Luftverschmutzung
Die Luftverschmutzung, oder auch Luftverunreinigung, ist ein Gebiet der Umweltverschmutzung. Sie kann lokal oder global betrachtet werden. Oftmals verwenden Menschen das Wort “Smog“. Dies ist ein Synonym zur verschmutzten Luft, wird aber häufig im Zusammenhang einer Großstadt erwähnt.
Luftverunreinigungen im Sinne dieses Gesetzes [Anm. d. Red.: BImSchG] sind Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe. (Quelle: Paragraph 3 Absatz 4 Bundesimmissionsschutzgesetz)
Doch trotz aller Bemühungen und Gesetze ist die Luft in Deutschland alles andere als gesund. Trotz Einrichtung einer Umweltzone in diversen Städten ist die Feinstaubbelastung in Deutschland immer noch hoch. Im Vergleich zu manchen Entwicklungsländern auf der Welt sind die Werte dennoch noch nicht so dramatisch. In etwa 90 Prozent der Städte in China lässt sich eine Überschreitung der nationalen Grenzwerte feststellen. Die Regierung forderte nun die Bürger von Peking auf, Atemschutzmasken gegen die ungesunde Luft zu tragen.
Luftverunreinigung auf der Welt
Die Luftverschmutzung ist in Entwicklungsländern höher als beispielsweise in Europa. Dennoch rufen Forscher zur Vorsicht, da auch europäische Städte die Schadstoffgrenzen überschreiten.
Speziell China hat, wie eingangs erwähnt, mit der Luftverunreinigung zu kämpfen. Auch Neu-Delhi in Indien beklagt die Feinstaubbelastung durch CO2-Ausstoß und Abgase. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, welche sich auf das öffentliche Gesundheitswesen spezialisiert hat, veröffentlicht im regelmäßigen Turnus Studien über die aktuelle Lage der Feinstaubbelastung.
Eine Untersuchung der internationalen Organisation WHO ergab, dass Neu-Delhi die Metropole mit der vergleichsweise höchsten Feinstaubbelastung weltweit ist. Die Luftverschmutzung hat so ein hohes Maß erreicht, dass hier laut WHO jährlich etwa 620.000 Menschen an Abgasen und Co. mit Todesfolge erkranken. Im Rahmen dieser Veröffentlichung hat Indien gehandelt und zeigt seitdem in zehn indischen Städten den Grad der Luftverschmutzung mithilfe digitaler Anzeigen an.
Der CO2-Ausstoß in China ist weiterhin besorgniserregend. Tagtäglich überschreitet der Großteil der chinesischen Städte den Grenzwert der Luftverschmutzung. Im Januar 2015 forderte die Regierung, dass besonders junge und alte Menschen möglichst nicht vor die Türen gehen bzw. im Ernstfall Atemschutzmasken tragen sollen.
Um vor Risiken und der aktuellen Feinstaubbelastung zu warnen, entwickelten chinesische Unternehmer eine Handy-App, die den täglichen Grad der Verunreinigung anzeigt. In der Nacht zum 27. November 2014 zeigte sie 500 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter an. Dieser Wert ist ungefähr das 20-Fache von dem maximalen Grenzwert, den die Weltgesundheitsorganisation noch als unbedenklich einstuft.
Wie “Die Zeit” mitteilt, war die Feinstaubbelastung so hoch, dass nicht einmal mehr die Messgeräte vernünftige Werte ermitteln konnten. Im Rahmen der internationalen Klimakonferenz im Dezember 2014 kündigte China nun eine Wende an. Die Luftverschmutzung solle zwar zurückgehen, jedoch erst im Jahr 2030. Zu diesem Zeitpunkt soll nämlich er Höhepunkt vom CO2-Ausstoß erreicht sein und die Wende einläuten. Zumindest bis 2020 möchte China seinen Kohleverbrauch nicht weiter erhöhen. Einige chinesische Provinzen möchten sich am Wandel der Luftverschmutzung beteiligen und verpflichten sich dazu, den CO2-Ausstoß bis 2017 zu drosseln.
Feinstaubbelastung und Luftverschmutzung in Deutschland und Europa
Die Europäische Union (EU) vergibt Grenzwerte für alle Mitgliedsstaaten und schließt Verträge mit ihnen ab, an die sich die Ländern in puncto Vermeidung der Luftverschmutzung zu halten haben. Zudem überprüft die EU, ob diese vertraglich festgehaltenen Werte eingehalten werden.
Ist dies nicht der Fall, folgt ein dreistufiges Vertragsverletzungsverfahren. Dieses beginnt mit einem Auskunftsersuch bzw. „Fristsetzungsschreiben“. Hierbei bekommt der Mitgliedsstaat eine bestimmte Frist auferlegt, in der er sich zu dem Verhalten äußern muss.
Die Frist beträgt in der Regel zwei Monate. Ist die Auskunft nicht ausreichend für die EU oder hat sie das Gefühl, dass das Land seiner Umweltverpflichtungen nicht nachkommt, leitet sie die zweite Stufe ein.
Diese besteht aus einer sogenannten „mit Gründen versehenen Stellungnahme“. Dabei fordert die Europäische Union bzw. Kommission das betreffende Land förmlich auf, das geltende Recht einzuhalten. Nach etwa zwei Monaten muss der pflichtverletzende EU-Mitgliedsstaat die Maßnahmen mitteilen, die er ergriffen hat oder ergreifen wird.
Hält das Land diese Bestimmungen wiederum nicht ein, folgt im nächsten und letzten Schritt eine Anklage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Laut EU kommt es jedoch lediglich bei fünf Prozent aller Verstöße zu dieser Maßnahme. Das Urteil ist in den meisten Fällen eine hohe Geldstrafe.
Allein im November 2014 verschickte die EU-Kommission 32 mit Gründen versehene Stellungnahmen sowie sechs Klagen an die jeweiligen Mitgliedsstaaten. Auch Deutschland erhielt eine mit Gründen versehene Stellungnahme aufgrund seiner Umweltpolitik. Die EU verlangt Maßnahmen gegen die steigende Umweltverschmutzung. Ganz besonders trifft es die beiden deutschen Städte Stuttgart und Leipzig, bei denen der Tagesgrenzwert überschritten wird.
Bereits im April 2013 schickte die Kommission ein Auskunftsersuch. Die darin beschriebenen Probleme wurden nicht behoben, sodass nun der zweite Schritt eingeleitet wurde. Wenn sich die Werte nicht erholen, können Sanktionen wie etwa Geldbußen folgen.
Auch Frankreich hat Probleme mit der Luft, welche die Luftverschmutzung betreffen. Im März 2015 senkte die Pariser Stadtverwaltung die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h. Bereits im Vorjahr war die Situation so akut, dass ein begrenztes Fahrverbot für alle Autos und Motorräder galt. Je nachdem, ob im Kennzeichen eine gerade oder ungerade Zahl stand, musste eine Hälfte für den Zeitraum stehen und die andere durfte fahren.
Sollte sich die Lage wieder verschlechtern, könnte die Stadtverwaltung gemeinsam mit der örtlichen Polizeipräfektur die Maßnahme des Fahrverbots wieder einführen. Diese drastischen Schritte sollen zeigen, dass die Feinstaubbelastung in Europa eine Gefahr darstellt, weshalb jeder Bürger aufgerufen ist, zu handeln.
Zwar sind dies Beispiele aus der Welt oder Europa, jedoch haben Studien gezeigt, dass der Feinstaub wandert. Zum Beispiel machte eine Untersuchung, welche vom Berliner Senat beauftragt wurde, deutlich, dass nur etwa ein Drittel des Feinstaubs aus Berlin auch wirklich aus der Hauptstadt stammt. Rußpartikel aus polnischen und tschechischen Kohlekraftwerken wehen nach Deutschland und setzen sich hier fest.
Doch auch innerhalb Deutschlands ist eine Wanderung des Feinstaubs erkennbar. Je nach Wetterlage, verteilt sich der Feinstaub in der Luft und zieht von der Großstadt in die ländlichen Regionen. Vor allem Ballungsräume und Großstädte haben mit der Luftverschmutzung zu kämpfen. In Berlin möchten Politiker mehr Tempo 30-Zonen durchsetzen. Zusätzlich dazu sollen einige Straßen für Lastwagen gesperrt und Baumaschinen mit einem Rußpartikelfilter ausgestattet werden.
Ursachen und Folgen der Luftverschmutzung
Die Feinstaubbelastung in der Luft in Deutschland, Europa und der Welt steigt immer weiter an. Die Länder nennen unterschiedliche Gründe für den stetigen Anstieg. Dabei ist die Luftverschmutzung ein Zusammenspiel aus vielerlei Faktoren. Diese führen zu einer gefährlichen Entwicklung auf der Welt. Bereits jetzt geht die Zahl der Todesopfer durch die Folgen der Luftverschmutzung in Europa in die Hunderttausende.
Was ist Feinstaub und wie entsteht er?
Feinstaub ist ein Sammelbegriff für ein komplexes Gemisch, welches aus festen und flüssigen Partikeln besteht. Zudem ist der Feinstaub ein Teil des Schwebstaubs. Hierzu gehören außerdem Pollen, Sand, Tabakrauch etc.
Feiner Staub muss nicht zwingend die Gesundheit schädigen. Auf dem Planet gibt es andere Feinstäube, die beispielsweise aus Meeressalzen gewonnen werden. Unternehmen verarbeiten sie zu Bädern und anderen Erholungsmitteln weiter. Ärzte ordnen in akuten Fällen Heilkuren am Meer an, da der Meerfeinstaub die Atemwege befreit und das Atmen erleichtert.
Der negative Feinstaub jedoch, der sich aus Abgasen und anderen Partikel zusammensetzt, ist für Mensch, Tier und Pflanze gefährlich. Im Jahr 1987 führte eine US-amerikanische Umweltschutzbehörde den „National Air Quality-Standard for Particulate Matter“, also den nationalen Luftqualitätsstandard für partikulare Materie ein.
Der sogenannte PM-Standard wird in mehrere Kategorien unterteilt:
PM10: partikulare Materie mit einem maximalen Durchmesser von 10 Mikrometern
PM2,5: partikulare Materie mit einem maximalen Durchmesser von 2,5 Mikrometern
UP: ultrafeine partikulare Materie mit einem maximalen Durchmesser von weniger als 0,1 Mikrometern
Zusätzlich unterscheidet sich der Begriff Feinstaub in primär emittierte und sekundär gebildete Partikel. Primärer Staub entsteht an einer Quelle wie es etwa bei Verbrennungen der Fall ist. Sekundärer Staub wird so bezeichnet, weil er sich aufgrund von gasförmigen Vorläufersubstanzen bildet. Diese Stoffe können Schwefeloxide oder Ammoniak sein.
Feinstaub und letztendlich die Luftverschmutzung entstehen primär durch Emissionen aus Fahrzeugen (Abgase), Öfen und Heizungen aus bewohnten Häusern, Kraft- und Fernheizwerke, Fabriken und die Industrie (vor allem bei der Stahl- und Metallerzeugung) sowie durch die Landwirtschaft.
Luftverschmutzung durch Autoabgase
Einer der größten Feinstaubemittenten sind die Kraftfahrzeuge auf der Welt. Sie produzieren Abgase, welche wiederum u.a. Kohlenstoffdioxid, kurz CO2, enthalten und in die Luft abgegeben werden. Das Auto warmlaufen zu lassen stößt auch bereits giftige Gase aus, die eine Luftverschmutzung verursachen.
Abgase entstehen vor allem durch Verbrennungsmotoren. Sie verbrennen das Benzin-Luft-Gemisch in den Zylindern. Dabei entstehen Gase wie beispielsweise Kohlenstoffdioxid und Stickstoffdioxid. Diese sind starke Atemgifte. Gerade Kinder erkranken in Folge von der Luftverschmutzung durch Abgase häufig an den Atemwegen.
Zudem entsteht der sogenannte saure Regen durch die schwefelhaltigen Abgase. Das giftige Ozon bildet sich u.a. mithilfe von diesem Stoff. Das ist der Grund, weshalb die Luftverschmutzung durch Autoabgase im Sommer in Ballungsgebieten rapide ansteigen.
Neben dem Stickstoffoxid- und CO2-Ausstoß sind Kohlenstoffmonoxid und Schwefeldioxid zusätzlich in Abgasen enthalten. Beide Gase reizen die Lunge und Atemwege bei Lebewesen.
Luftverschmutzung durch den CO2-Ausstoß
Kohlenstoffdioxid ist zwar relativ ungiftig, verändert jedoch das Klima. Es entsteht immer dann, wenn Stoffe verbrannt werden. So also beispielsweise bei Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor oder Industrieanlagen. Ein Lebewesen wandelt bei der Atmung Sauerstoff in Kohlenstoffdioxid um.
Der CO2-Ausstoß ist nicht direkt für die Luftverschmutzung verantwortlich. Vielmehr verändert es das Klima aufgrund des vom Menschen erschaffenen Treibhauseffektes, der die Erdoberfläche immer weiter aufwärmt.
Im Jahr 2014 betrug der CO2-Ausstoß von China verglichen mit den gesamten Kohlenstoffdioxid-Emissionen auf der Welt etwa 23 Prozent. USA befindet sich auf Platz 2 mit 15 Prozent; danach folgt Indien (6 Prozent) und Russland (5 Prozent). Deutschland ist auf dem achten Platz in puncto CO2-Ausstoß (2 Prozent).
Folgen der Luftverschmutzung auf der Welt
In erster Linie sind Abgase und anderweitige luftverschmutzende Stoffe gesundheitsschädigend. PM10 dringt in die Nasenhöhle des Menschen, wohingegen PM2,5 sogar die Bronchien und Lungenbläschen infiltriert. UP gelangt bis tief in das Lungengewebe und dringt in den Blutkreislauf ein.
Je nachdem, welche Teilchen sich im Organismus befinden bzw. was sie angreifen, unterscheiden sich auch die Auswirkungen auf den Körper:
Sie reichen von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien oder den Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems (Herzfrequenzvariabilität). (Quelle: Umweltbundesamt)
Zusätzlich dazu kann Feinstaub Asthma und Heuschnupfen bei Kindern hervorrufen. Bei Neugeborenen sollen Abgase zudem zu einem geringeren Geburtsgewicht führen.
Auch die Umwelt, also die Pflanzen und Gewässer, sind von der Luftverschmutzung betroffen. Das Klima erwärmt sich und Meere versauern.
Zusätzlich führen Abgase und Co. zur Eutrophierung der Gewässer. Dieser Begriff beschreibt die andauernde Nährstoffanreicherung in den Gewässern durch den Menschen. Damit werden Nährstoffe den natürlichen Gewässern mittels Abwasser zugeführt.
Die Folge ist u.a. eine rapide steigende Produktion von Pflanzen, die andere Lebewesen in den Gewässern verdrängen.
Doch auch Kulturgüter der Menschen sind betroffen. Besonders der saure Regen, welcher durch den CO2-Ausstoß entsteht, greift Gestein und Eisen an. So müssen viele Denkmäler regelmäßig aufwendig restauriert werden.
Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung in Deutschland
Aufgrund der zahlreichen und gravierenden Folgen der Luftverschmutzung sind die Menschen und ihre Regierungen in der Pflicht, Maßnahmen zu entwickeln.
Die EU-Kommission entwickelte und koordiniert Grenzwerte, um die Feinstaubbelastung möglichst gering zu halten. Seit dem 1. Januar 2005 gelten diese Grenzen. Wenn sich ein Land bzw. deren Politik nicht an ihren vorgegeben Wert hält, kann die EU-Kommission hohe Geldstrafen erlassen. Der Tagesgrenzwert der Luftverschmutzung für PM10 darf 50 µg/m3 nicht übersteigen. Dennoch führte die EU eine Ausnahme ein: An 35 Tagen kann der Grenzwert überschritten werden.
Zudem bestimmte die Kommission einen zulässigen Jahresmittelwert, welcher maximal 40 µg/m3 betragen darf. Für PM2,5 gilt ein Jahresmittelwert von maximal 25 µg/m3. Ab 1. Januar 2015 muss dieser Wert strikt eingehalten werden.
Ab Januar 2020 darf der PM2,5-Wert nicht über 20 µg/m3 im Jahresmittel steigen.
Neben den Grenzwerten gibt es weitere Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung. Die Umweltzonen in Deutschland sind ein Beispiel hierfür.
Diese Maßnahme ergriff die Regierung, da die Grenzwerte nicht eingehalten werden konnten. Mit Stand vom Januar 2015 gibt es 50 Umweltzonen in Deutschland, wie beispielsweise in Berlin, Offenbach, München, Bremen, Erfurt, Mainz und Heidelberg.
Einige Studien bewiesen, dass die Umweltzonen etwa 10 bis 12 Prozent der Feinstaubbelastung eindämmen konnten. Jedoch zeigten sie auch, dass das giftige Gas Stickstoffdioxid nur sehr langsam sinkt.
Die Umweltzonen dürfen von Fahrzeugen befahren werden, die eine bestimmte Schadstoffnorm erfüllen. Diese ist aus den Fahrzeugpapieren ersichtlich.
Wer eine Umweltzone befährt, obwohl er die erforderliche Plakette nicht besitzt – auch, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen dafür erfüllen würde, muss 80 Euro zahlen. Da dieses Vergehen die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht direkt gefährdet, müssen Fahrer keinen Punkt im Verkehrszentralregister befürchten.
Das Auto warmlaufen zu lassen ist auch eine Ordnungswidrigkeit. Wer mit seinem Fahrzeug eine unnötige Lärm- oder Abgasbelästigung begeht, zahlt ein Bußgeld von 10 Euro. Unnützes Hin- und Herfahren kostet 20 Euro.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
Bitte darauf achten, auch wenn Ihr Fahrzeug eine grüne Umweltplakette hat (was meiner Meinung nach Kfz-abhängig ist und nicht kennzeichenabhängig), wird bestraft, wenn immer beim Ummelden vergessen wird, eine neue Plakette zu beantragen. Hier wird richtig Geld gescheffelt, denn es bleibt nicht bei den 80 Euro, es kommen noch 28,50 Euro hinzu für den Bußgeldbescheid. Der Strafzettl darf auch nicht früher bezahlt werden mit 80 Euro! Das möchte man nicht, es sollen ja schließlich noch die 28,50 Euro fließen :-(.
Halte ich aber einen geringen Abstand auf der Autobahn und fahre damit meinem Vordermann ins Auto, komme ich billiger weg, als wenn ich mit einer Umweltplakette – allerdings – mit altem Kennzeichen in die Stadt fahre.
Bitte darauf achten, auch wenn Ihr Fahrzeug eine grüne Umweltplakette hat (was meiner Meinung nach Kfz-abhängig ist und nicht kennzeichenabhängig), wird bestraft, wenn immer beim Ummelden vergessen wird, eine neue Plakette zu beantragen. Hier wird richtig Geld gescheffelt, denn es bleibt nicht bei den 80 Euro, es kommen noch 28,50 Euro hinzu für den Bußgeldbescheid. Der Strafzettl darf auch nicht früher bezahlt werden mit 80 Euro! Das möchte man nicht, es sollen ja schließlich noch die 28,50 Euro fließen :-(.
Halte ich aber einen geringen Abstand auf der Autobahn und fahre damit meinem Vordermann ins Auto, komme ich billiger weg, als wenn ich mit einer Umweltplakette – allerdings – mit altem Kennzeichen in die Stadt fahre.