Recycling: Umweltschutz durch Wiederaufbereitung

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Bußgeldkataloge zum Recycling der einzelnen Bundesländer

Bußgeldkatalog Baden-Württemberg

VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) illegal entsorgt, ohne dass es recycelt werden kann
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)10 - 25 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art,
Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)
25 - 75 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)25 - 100 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter75 - 500 €

Bußgeldkatalog Bayern
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) illegal entsorgt, ohne dass es recycelt werden kann
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)20 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art,
Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)
35 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)35 - 80 €
mehrere Gegenstände bis 2 Kilogramm, flüssiger Abfall bis 2 Liter35 - 80 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter80 - 320 €

Bußgeldkatalog Berlin
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) illegal entsorgt, ohne dass es recycelt werden kann30 €
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen),
flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)
35 €

Bußgeldkatalog Brandenburg
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) illegal entsorgt, ohne dass es recycelt werden kann
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)15 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)20 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)20 - 50 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter20 - 50 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter50 - 200 €

Bußgeldkatalog Bremen
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) illegal entsorgt, ohne dass es recycelt werden kann
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)20 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)25 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)20 - 250 €
mehrere Gegenstände bis 2 Kilogramm, flüssiger Abfall bis 2 Liter25 - 75 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter75 - 1.000 €

Bußgeldkatalog Hamburg
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) illegal entsorgt, ohne dass es recycelt werden kann
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)35 - 70 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)50 - 100 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)75 - 300 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter120 - 600 €

Bußgeldkatalog Hessen
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) illegal entsorgt, ohne dass es recycelt werden kann
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)10 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)20 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)20 - 100 €
mehrere Gegenstände bis 2 Kilogramm, flüssiger Abfall bis 2 Liter20 - 50 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter50 - 1.500 €

Bußgeldkatalog Mecklenburg-Vorpommern
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) illegal entsorgt, ohne dass es recycelt werden kann
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)5 - 10 Euro
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)10 - 20 Euro
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)15 - 150 Euro
mehrere Gegenstände mit mehr als 1 Liter bis 10 Liter15 - 200 Euro

Bußgeldkatalog Niedersachsen
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) illegal entsorgt, ohne dass es recycelt werden kann
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)10 - 50 Euro
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)50 - 80 Euro
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)50 - 100 Euro
mehrere Gegenstände bis 2 Kilogramm, flüssiger Abfall bis 2 Liter50 - 100 Euro
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter80 - 1.000 Euro

Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) illegal entsorgt, ohne dass es recycelt werden kann
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)10 - 25 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)25 - 80 €
mehrere Gegenstände bis 2 Kilogramm, flüssiger Abfall bis 2 Liter25 - 100 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter80 - 510 €

Bußgeldkatalog Rheinland-Pfalz
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) illegal entsorgt, ohne dass es recycelt werden kann
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)10,23 - 25,56 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)25,56 - 76,69 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)20,45 - 102,26 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter76,69 - 511,29 €

Bußgeldkatalog Saarland
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) illegal entsorgt, ohne dass es recycelt werden kann
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)10 - 100 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)25 - 200 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)25 - 150 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter75 - 500 €

Bußgeldkatalog Sachsen
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) illegal entsorgt, ohne dass es recycelt werden kann
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)10 - 40 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle bis 2 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.), Gegenstände bis 2 Kilogramm20 - 50 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)25 - 200 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter40 - 120 €

Bußgeldkatalog Sachsen-Anhalt
(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Schleswig-Holstein

VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) illegal entsorgt, ohne dass es recycelt werden kann
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)10 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle bis 2 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.), Gegenstände bis 2 Kilogramm20 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)20 - 50 €
mehrere Gegenstände bis 2 Kilogramm, flüssiger Abfall bis 2 Liter20 - 50 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter50 - 200 €

Bußgeldkatalog Thüringen
VergehenBußgeld
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) illegal entsorgt, ohne dass es recycelt werden kann
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.)10 €
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle bis 2 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.), Gegenstände bis 2 Kilogramm20 €
Gegenstände mit scharfen Kanten, ätzenden und/oder schneidenden Eigenschaften (z.B. Glasscherben oder -flaschen, rostige Nägel, Eisen- und Blechreste)20 - 100 €
mehrere Gegenstände bis 2 Kilogramm, flüssiger Abfall bis 2 Liter20 - 50 €
mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm, flüssiger Abfall über 2 Liter50 - 1.500 €

Mülltrennung schont die Umwelt

Recycling schützt die Natur und Umwelt
Recycling schützt die Natur und Umwelt

Das Stichwort Recycling hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung zugenommen. Aufgrund der hohen Umweltverschmutzungen ist die Mülltrennung und wiederum die umweltschonende Verwertung immer wichtiger geworden. In Deutschland steigt das Recycling konstant von Jahr zu Jahr, sodass 2012 bereits über die Hälfte des angefallenen Abfalls recycelt wurde (Quelle: Umweltbundesamt).

FAQ: Recycling

Was genau bedeutet Recycling?

Unter Recycling ist die Aufbereitung und Wiederverwendung von Abfällen zu verstehen, um daraus bzw. damit neue Produkte zu schaffen. 

Was wird recycelt?

Recycling ist vor allem bei Materialien wie Glas, Papier, Karton, Holz, Kunststoffen und Metallen möglich. Funktionieren kann zum Beispiel das Papierrecycling aber nur, wenn die Wertstoffe richtig entsorgt werden.

Warum ist Recycling wichtig?

Durchs Recycling lassen sich Roh- und Wertstoffe einsparen, wovon letztendlich die Umwelt profitiert.

Weitere interessante Themen rund um das Thema Recycling:

Die Abfallwirtschaft richtet sich nach und nach immer mehr auf das Recycling und die Wiederverwertung von Müll aus. Bereits 100 Prozent des Zeitungsdruckpapiers wird wiederverwendet.

Mülltrennung und Recycling im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, oder kurz Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) definiert eine Abfallhierarchie, nach der die deutsche Abfallwirtschaft mit Müll umgehen soll:

  1. Abfall vermeiden: Das KrWG appelliert an Hersteller von Produkten, ihre Verpackungen so umweltfreundlich wie möglich zu gestalten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Verpackung gering ausfällt und Abfall auf ein Minimum reduziert wird.
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung: Hierbei spricht das KrWG von der Wiederverwendung eines Gegenstandes, wie etwa beim Pfandflaschensystem.
  3. Recycling
  4. Abfall anders verwerten: Bei diesem Schritt verbrennen modernste Anlagen den Müll und gewinnen daraus Energie.
  5. Müll beseitigen: Durchläuft Müll nicht die vorderen Schritte, da er nicht recycelt, etc. werden kann, wird er beseitigt. Dies passiert meist in einer Mülldeponie, wo er später lagert.

Hierbei ist zu erkennen, dass die deutsche Abfallwirtschaft erst zum Schluss den Schritt zur Mülldeponie geht. Zuerst soll der Müll verwertet oder recycelt werden.

Verwertung vs. Recycling

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz benennt zwei Methoden zur Wiederverwendung von Müll: die Verwertung und das Recycling.

Bei einer Mülldeponie wird auch Bioabfall gelagert
Bei einer Mülldeponie wird auch Bioabfall gelagert

Die Verwertung bezeichnet viele Verfahren, bei denen die Zuführung des Mülls zu einem sinnvollen Zweck im Mittelpunkt steht. Das bedeutet, dass der Abfall entweder andere Materialien ersetzt oder so vorbereitet wird, dass er eine bestimmte Funktion erfüllt. Als Beispiel sind hier Müllverbrennungsanlagen bzw. Bioabfälle zu nennen. Sie werden verbrannt und ersetzen Holz, um Energie zu erzeugen.

Ganz im Gegensatz zum Recycling: Dieser Begriff definiert laut KrWG jedes Verwertungsverfahren, bei dem Müll entweder wieder für den ursprünglichen Zweck oder einen anderen aufbereitet wird. Dabei schließt das Gesetz auch organische Materialien ein, aber die Verwertung über Müllverbrennungsanlagen und zur Verfüllung aus. Das Recycling ist der Verwertung immer vorzuziehen.

Noch vor dem Recycling sollen Abfälle wiederverwendet werden. Der Begriff Wiederverwendung gleicht dem Recycling. Jedoch werden diejenigen Gegenstände und Stoffe zur Wiederverwendung geschickt, wenn es sich noch nicht um Müll gehandelt hat. Ein Beispiel hierfür ist das deutsche Pfandflaschensystem.

Die deutsche Bundesregierung setzt sich bis zum 1. Januar 2020 das Ziel, mindestens 65 Prozent der anfallenden Siedlungsabfälle zu recyceln bzw. wiederzuverwenden.

Unter Siedlungsabfall werden all die Abfälle gezählt, die aus Privathaushalten stammen bzw. hausmüllähnliche Abfälle, die in der Industrie und in Unternehmen anfallen.

Die Recyclingverfahren

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) definiert verschiedene Verfahren, die das Recycling betreiben. Dazu gehört das Recycling von organischen Stoffen, die nicht als Lösemittel verwendet werden, wie etwa die Kompostierung. Zudem gibt es das Recycling von Metallen und deren Verbindungen (z.B. Vergasung und Pyrolyse) sowie von anderen anorganischen Stoffen (z.B. Bodenreinigung).

Zum Zweck des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings sind Papier-, Metall-, Kunststoff und Glasabfälle spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. (Quelle: § 14 KrWG)

Der Recyclingkreislauf

Der Kreislauf eines Produktes ist immer der gleiche. Zuerst stellen Unternehmen eine bestimmte Ware her. Später verwenden Verbraucher diesen und entsorgen ihn dann. Der Recyclingkreislauf beginnt genau bei diesem Schritt. Der Begriff definiert den Werdegang von der Verwendung über die Verwertung bis hin zur erneuten Nutzung.

Recycling in Deutschland
Recycling in Deutschland

Dabei wird in der Abfallwirtschaft zwischen drei unterschiedlichen Kreisläufen unterschieden:

  • Recycling bei der Produktion
  • Recycling während der Verwendung
  • Recycling nach der Nutzung

Alle drei Systeme sorgen dafür, dass die Mülldeponien Deutschland nicht belasten. Zudem dienen sie dem Umweltschutz.

Recycling bei der Produktion

Bereits bei der Herstellung von bestimmten Stoffen oder Produkten fallen Abfälle an. Diese wurden meist weggeschmissen, womit wiederum mehr Müll anfiel. Nun gehen die Unternehmen langsam dazu über, auch diesen Abfall zu recyceln und wiederzuverwenden.

Jedoch ist auch hier das oberste Ziel, den Abfall zu vermeiden. Lassen die Produktionsverfahren dies nicht zu, sollte der Abfall recycelt werden. Beim Recycelzyklus bei der Produktion ist oftmals festzustellen, dass gerade Unternehmen mit hochwertigen anfallenden Abfällen diese auch wiederverwerten.

Der Vorteil dieses Systems ist, dass die Produktionsstätten wissen, in welchem Zustand sich der anfallende Müll befindet. Außerdem muss er nicht erst transportiert werden, da er bereits am Zielort ist. Und die Maschinen, die diesen Abfall produzieren, können ihn auch wiederverwenden. Zudem beläuft sich der Verschmutzungsgrad des Mülls meist auf ein Minimum.

Recycling während der Verwendung

Dieses zweite System findet immer dann statt, wenn ein Stoff oder ein Teil eines Produkts ausgetauscht werden, ohne, dass sich die Produktform ändert. So wird auch von Recycling gesprochen, wenn ein Bauteil einer Maschine ausfällt und ein neues eingebaut wird. Der Reparateur achtet dann darauf, dass er das alte Teil wieder so aufbereitet, dass dieses wiederverwendet werden kann.

Von Recycling während der Verwendung wird auch dann gesprochen, wenn ein Motor eines Autos ausgetauscht wird. So kann das Auto weiter in Gebrauch bleiben.

Dabei ist es wichtig, dass sich die Entwickler, Designer oder Konstrukteure am Recycling orientieren und ihre geplanten Materialien, etc. darauf anpassen. Ist das Produkt wieder betriebsbereit, bringt es die Firma wieder in den Produktionskreislauf zurück. Die alten Bauteile können dann ganz oder teilweise recycelt werden.

Recycling nach der Nutzung

Dieser Prozess ist der wohl bekannteste für Recycling. Er bezeichnet die Rückführung von Material in einen neuen Fertigungsprozess. Entsorgte Produkte werden also als Abfall recycelt, damit neue Stoffe oder Produkte entstehen.

Die Recyclingmaßnahmen im Kreislauf können noch verschiedenen Verwertungsverfahren zugeführt werden.

Mechanisch-biologische Behandlung

Dieses Verfahren ist kein vollwertiges Verwertungssystem, sondern teilt die Abfälle in unterschiedliche Fraktionen und bereitet sie so zu Abfällen für die Verwertung oder Beseitigung auf.

Die mechanisch-biologische Behandlung (MBA) teilt sich noch einmal in zwei Arten:

  • klassische MBA und
  • Stabilatverfahren
Recycling schützt die Umwelt
Recycling schützt die Umwelt

In der klassischen MBA trennen Betriebe Metalle und heizwertreiche Bestandteile, um sie danach der energetischen Verwertung zuzuführen. Der Rest wird auf einer Mülldeponie gelagert, aber vorher noch einer biologischen Behandlung zugeführt.

Das Stabilatverfahren erzeugt Ersatzbrennstoffe, sogenannte Stabilate, für Fabriken. Der Vorteil an diesem System ist, dass nur wenige oder gar keine Abfälle anfallen, die auf einer Mülldeponie entsorgt werden. Ein anderer Rest des Mülls wird zuerst getrocknet und dann für eine weitere Wiederverwertung vorbereitet. So können die anfänglichen Recycling-Stoffe beispielsweise als Ersatzbrennstoffe genutzt werden.

Derzeit gibt es 44 mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Diese Werke recyceln etwa fünf Millionen Tonnen Restabfall jedes Jahr (Stand: Januar 2015).

Chemisch-physikalische Behandlung

Dieses Recyclingverfahren durchlaufen etwa 25 bis 30 Prozent aller anfallenden Abfälle in Deutschland. Der große Vorteil liegt bei der chemisch-physikalischen Behandlung in der Zerstörung von gefährlichen Inhaltsstoffen im Müll. Können sie nicht zerstört werden, wandelt sie dieses Verfahren in ungefährliche Stoffe um.

Diese Art vom Recycling wird größtenteils für flüssigen Abfall genutzt. Wie der Name es bereits vermuten lässt, kommen hier chemisch-physikalische Reaktionen zum Einsatz. Durch Neutralisation, Oxidation, Reduktion und Co. wandeln sich die Stoffe um.

Bevor der Abfall behandelt wird, untersuchen ihn Experten im Labor und bestimmen nach verschiedenen Merkmalen die Behandlungsart. Der gesamte Prozess besteht aus mehreren aufeinanderfolgenden Schritten, welche aufgrund

  • der Zusammensetzung des Mülls,
  • des Reaktionsverhaltens und
  • des angestrebten Behandlungsergebnisses

ausgewählt werden. Der gesamte Recycling-Prozess wird ständig überwacht, damit die Zerstörung oder Umwandlung der schädlichen Stoffe kontrolliert und gewährleistet wird.

Das Statistische Bundesamt ermittelte im Jahr 2010, dass etwa 5,4 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle in diesem Jahr mit der chemisch-physikalischen Verwertungsmethode behandelt wurden.

Kompostierung und Vergärung
Recycling vermindert die Immissionen für die Menschen
Recycling vermindert die Immissionen für die Menschen

Diese beiden Behandlungsarten sind ein wichtiger Schritt in Richtung Umweltschutz. Hierbei wird der Abfall nicht auf einer Mülldeponie gelagert, sondern mithilfe von Recycling zu anderen Stoffen verarbeitet, welche vordergründig für die Landwirtschaft und den Gartenbau genutzt werden. Die Belastungen für die Umwelt sind sehr gering.

Eine Voraussetzung für die Vergärung und Kompostierung stellt die getrennte Sammlung von Bioabfällen dar. Seit Januar 2015 wird diese in Deutschland durchgeführt. Im Jahr 2011 konnten mit den beiden Methoden etwa 14 Millionen Tonnen recycelt werden.

Moderne Anlagen kompostieren zuerst den Abfall. Biogasanlagen vergären einen weiteren Teil. Das Endprodukt sind hochwertige Komposte und Gärreste für die Landwirtschaft. Doch auch Dünger und Humus für Parks oder den eigenen Garten stellen die Betriebe hierbei her. Etwa 1.000 Kompostierungsanlagen und 85 Vergärungsanlagen gab es 2008 in Deutschland. Heute hat sich die Zahl maßgeblich erhöht, da die Kompostierung und Vergärung wesentlich zum Umweltschutz beiträgt.

Die Mülldeponie

Kann ein Produkt nicht oder nicht ganz dem Recycling zugeführt werden, landet es auf einer Mülldeponie.

Deponien sind die letzte abfallwirtschaftliche Option, wenn Abfälle nicht verwertet werden können. (Quelle: Umweltbundesamt)

Deutschland bestimmt klare Regelungen für eine Mülldeponie. 2009 liefen die letzten Übergangsfristen einer europäischen Deponierichtlinie aus. Diese besagt, dass entweder alle Deponien innerhalb Europas diesen Ansprüchen genügen sollen oder stillgelegt werden.

Bereits vier Jahre vor Ablauf der Übergangsfristen erfüllte Deutschland diese Richtlinie größtenteils. Die heute vorhandenen Deponiekapazitäten reichen noch etwa 20 Jahre aus. In dieser Zeit muss der Bund also keine neue Mülldeponie eröffnen.

In Deutschland gibt es fünf verschiedene Deponieklassen, nach denen der Müll gelagert wird:

  • Deponieklasse 0: Inertabfall, welcher in der Regel aus gering belasteten mineralischen Stoffen besteht
  • Deponieklasse I: nicht gefährlicher Abfall mit einem sehr geringen organischen Anteil
  • Deponieklasse II: nicht gefährlicher Abfall mit einem geringen organischen Anteil
  • Deponieklasse III: gefährlicher Müll wie Säure oder Laborchemikalien
  • Deponieklasse IV: unterirdische Mülldeponie für gefährliche Stoffe wie radioaktiver Abfall

Die richtige Mülltrennung

Mülltrennung ist die beste Grundlage für Recycling
Mülltrennung ist die beste Grundlage für Recycling

Den Müll zu trennen, ist sehr wichtig, damit die Stoffe größtenteils dem Recycling oder der Wiederverwendung zugeführt werden können. Ein nachhaltiges Beispiel hierfür ist die Getränkedose. Sie besteht überwiegend aus Weißblech oder Aluminium. Durch das Aluminium-Recycling können aus diesen Stoffen entweder wieder neue Dosen oder hochwertige Metallprodukte geschaffen werden.

Betriebe können den Müll richtig sortieren, indem sie den sogenannten Recycling-Code scannen. Er kennzeichnet diverse Materialien, welche wiederverwertet werden können. Das Zeichen besteht aus dem Recycling-Symbol (drei, oft grüne, Pfeile in einem Kreislauf), einer Materialnummer und einem Kürzel, welcher die Werkstoffgruppe angibt. Lebensmittelverpackungen beispielsweise verwenden den Code 01 und PET oder PETE. So können die unterschiedlichen Werkstoffe richtig sortiert werden.

Die Mülltrennung funktioniert in Deutschland über verschiedene Container und Sammelstellen. Diese weichen jedoch je nach Bundesland ab. Grundsätzlich gibt es folgende Container zum Müll-Trennen:

  • Altbatterien (an einer Sammelstelle, z.B. Supermarkt abzugeben)
  • Altöl sowie Kanister (an einer Sammelstelle anzugeben, bei welcher das Öl gekauft wurde)
  • Arzneimittel (an einer Schadstoffannahmestelle abzugeben)
  • Bauschutt (an Sammelstellen oder bei Entsorgungsbetrieben abzugeben)
  • Einwegflaschen und -dosen, Mehrwegflaschen (Pfandsystem, an einer Sammelstelle, z.B. Supermarkt abzugeben)
  • Elektronikschrott (an einer Sammelstelle abzugeben)
  • Gartenabfälle (an einer Sammelstelle abzugeben)
  • Glas (über Glascontainer entsorgen)
  • Grünabfall (über braune Tonne entsorgen)
  • Metallschrott (an einer Sammelstelle abzugeben)
  • Altpapier und Pappe (über blaue Tonne entsorgen)
  • Restmüll (über graue Tonne entsorgen)
  • Schadstoffsammlung (an Sammelstellen oder bei Entsorgungsbetrieben abzugeben)
  • Sperrmüll (über einen angeforderten Container entsorgen)
  • Textilien (an Sammelstellen oder Altkleidercontainern abzugeben)
  • Verpackungen (über gelbe Tonne oder gelben Sack entsorgen)

So unterschiedlich wie die Abfallarten sind auch die Recycling-Container. Sie gibt es nahezu in jedem Landkreis, jeder Stadt und jedem Dorf. Ein Recycling-Container besteht aus mehreren Tonnen, um den Müll zu trennen und hinterher richtig sortieren zu können.

So geht es nach der Mülltrennung weiter
Handy- und Computer-Recycling schafft viele Sekundärrohstoffe
Handy- und Computer-Recycling schafft viele Sekundärrohstoffe

Das Glasrecycling: Altglas gehört in einen Glascontainer. Davon gibt es drei: grüne, weiße und braune Recycling-Container. Für das nachhaltige Glasrecycling ist es besonders wichtig, dass keine Steine oder gar Metall in den Container geschmissen wird. Dies muss in kostenintensiven Schritten bei der Mülltrennung aussortiert werden. Buntglas, also beispielsweise blaue Flaschen gehören zum Grünglas.

Das Glasrecycling sieht jedoch auch die Verwertung von Vasen, Spiegeln, Fensterglas und Co. vor. Diese Stoffe gehören jedoch nicht in den Glascontainer. Hierbei ist die Schmelztemperatur wichtig. Sie ist nämlich eine andere, weshalb beide Glasarten nicht zusammen entsorgt werden können. Keramik, Spiegel, etc. gehören in den Restmüll.

Das CD-Recycling: CDs, DVDs und CD-ROMs gehören zum Altmetall, weshalb Verbraucher diese Stoffe in der gelben Tonne entsorgen müssen. Aus diesen Altmetallen können später neue CDs, etc. entstehen.

Das Handy-Recycling: Wer sein altes Handy über den Hausmüll entsorgt, lässt zu, dass giftige Schwermetalle die Umwelt belasten. Um alte Telefone dem Handy-Recycling zuzuführen, müssen sie an den etwa 1.500 Sammelstellen in Deutschland abgegeben werden. Die Entsorgung ist kostenfrei, da die Hersteller die Kosten übernehmen müssen. Das Handy-Recycling läuft so ab, dass das Telefon in einzelne Bestandteile getrennt wird. Danach schreddern moderne Anlagen die Teile, um das entstandene Material letztendlich für neue Telefone zu benutzen.

Das Computer-Recycling: Ein Computer wird auf die gleiche Weise wie ein Telefon oder anderweitigem Elektroschrott dem Recycling zugeführt. Der Entsorgungsbetrieb kümmert sich um das Auseinandernehmen der einzelnen Stoffe beim Elektroschrott- und Computer-Recycling. Gefährliche Materialien wie beispielsweise Akkus werden sofort entsorgt, da sie nicht weiterverwendet werden können. Das Elektroschrott- und Computer-Recycling kann noch wichtige Sekundärrohstoffe wie beispielsweise Gold und Kupfer liefern, was nach dem Schmelzen wiederverwendet wird.

Das Toner-Recycling: Auf das Recycling dieses Materials haben sich viele private Unternehmen spezialisiert, sodass nun auch gebrauchte Toner wiederbenutzt werden können. Beim Toner-Recycling säubern diese Betriebe den Behälter und befüllen ihn mit neuer Farbe.

Das Papier-Recycling: Etwa 82 Prozent des Altpapiers wird dem Papier-Recycling zugeführt und wieder für Kartonagen, Pappe und Papier genutzt. Fax- und Thermodruckerpapier darf übrigens nicht in den Papiercontainer gelangen. Verbraucher müssen imprägnierte und beschichtete Papiere, Kohlepapier sowie Tapetenreste auch anderweitig entsorgen.

Das PET-Recycling: PET oder Polyethylenterephtalat konnte bis vor einigen Jahren nicht richtig recycelt werden. Etwa 90 Prozent der PET-Flaschen sind Einweggetränke, welche Recyclinghöfe nicht wiederverwenden können. Forscher entwickelten nun jedoch eine neue Art das PET-Recycling voran zu bringen. Derzeit wird noch daran gearbeitet.

Das PVC-oder Plastik-Recycling: Plastik kann entweder werkstofflich oder rohstofflich verwertet, verbrannt oder deponiert werden. Abgesehen von der Mülldeponie zählen die anderen drei Methoden zum PVC- und Plastik-Recycling. So kann ein großer Anteil des Materials wieder in der PVC-Produktion landen.

Das Gold-Recycling: Gold gehört zu den Edelmetallen, welche Fabriken wieder einschmelzen. Das Gold-Recycling wird überwiegend bei Elektronikschrott angewandt, da vereinzelte Bestandteile aus diesem Metall bestehen.

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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