Bußgeldkatalog der einzelnen Bundesländer für illegales Entsorgen von Weihnachtsbäumen
Bundesland
Bußgeld für eine Tanne
Bußgeld für mehrere Tannen
Baden-Württemberg
25 - 50 €
50 - 300 €
Bayern
50 €
80 - 320 €
Berlin
keine Angabe
keine Angabe
Brandenburg
keine Angabe
keine Angabe
Bremen
50 - 100 €
100 - 500 €
Hamburg
100 €
100 - 500 €
Hessen
30 - 50 €
50 - 200 €
Mecklenburg-Vorpommern
40 - 100 €
100 - 500 €
Niedersachsen
40 - 100 €
100 - 500 €
Nordrhein-Westfalen
5 - 30 €
50 - 200 €
Rheinland-Pfalz
25,56 - 51,13 €
51,13 - 306,78 €
Saarland
100 - 300 €
100 - 500 €
Sachsen
25 - 50 €
50 - 200 €
Sachsen-Anhalt
keine Angabe
keine Angabe
Schleswig-Holstein
30 €
50 - 200 €
Thüringen
30 - 50 €
50 - 200 €
Alter Weihnachtsbaum – Wie funktioniert die Baumentsorgung?
Die Weihnachtsbaumentsorgung ist ein jährlich wiederkehrendes Problem. Jeden Januar taucht nicht nur die Frage auf, wie man einen Christbaum entsorgen kann, sondern zum Beispiel auch, ob die Dekoration vorher entfernt werden muss. Gerade in großen Städten wie Berlin kann es zum Problem werden, wenn die Menschen ihre Weihnachtsbäume achtlos entsorgen und einfach auf die Straße stellen oder sogar in den Wald werfen.
Dieser Artikel widmet sich also der Frage nach der Christbaumentsorgung und klärt auch, ob die Bäume nach Weihnachten in die Biotonne wandern oder auch wieder eingepflanzt werden können.
Im letzten Teil des Ratgebers wird unter anderem der Service der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zur Weihnachtsbaumabholung im Januar als Beispiel genannt, wie in vielen Großstädten und einigen Gemeinden das Problem jedes Jahr nach Weihnachten angegangen wird.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Weihnachtsbaum entsorgen
Wie entsorge ich einen Weihnachtsbaum?
Nach Weihnachten bieten viele Gemeinden und Städte Termine für die Abholung an oder errichten Sammelstellen für die Abgabe der ausgedienten Bäume. Informationen dazu finden Sie in Ihrem Abfallkalender.
Worauf gilt es bei der Entsorgung von Weihnachtsbäumen zu achten?
Der Christbaum muss im Vorfeld komplett abgeschmückt sein. Ist dieser noch mit Lametta behangen oder mit Kunstschnee verziert, werden diese nicht mit dem Abfall abgeholt.
Was droht für die illegale Entsorgung von Weihnachtsbäumen?
Keine Lust zu Lesen? Infos zur Weihnachtsbaumentsorgung gibt’s auch hier im Video!
Es gibt viele Möglichkeiten zur Tannenbaumentsorgung
Wenn die Feiertage verstrichen sind und die Nadeln sich nur noch mit Mühe an den Ästen halten können, wird es in der Regel Zeit, den Weihnachtsbaum zu entsorgen. Doch wohin mit dem Baum? Prinzipiell ist zu sagen, dass auch beim Weihnachtsbaum die Entsorgung etwa im Wald in der Regel verboten ist. Zwar verrottet das Holz hier und verschmutzt die Umwelt nicht wesentlich, doch kann die Pflanzen- und Tierwelt durchaus beeinträchtigt werden. Es fallen in der Regel Bußgelder an, die auch für die Verschmutzung durch Gartenabfälle vergeben werden.
Wenn Sie vor der Baumentsorgung den Stamm in kleine Stücke zersägen, können Sie den Weihnachtsbaum im Biomüll entsorgen. Er wird dann in der Biotonne Teil des Bioabfall-Kreislaufs und landet zum Beispiel in einer Kompostanlage.
Stellen Sie den Weihnachtsbaum zur Abholung im Januar neben die Restmülltonne, so wird er in den Verbrennungsanlagen der Stadt zum Beispiel zur Energiegewinnung verwertet.
Im Sperrmüll dagegen hat unbehandeltes Holz normalerweise nichts zu suchen. Sollten Sie es doch versuchen, ihren Tannenbaum so zu entsorgen, kann es geschehen, dass die Angestellten der Müllabfuhr diesen einfach stehen lassen. Für die Entsorgung müssen Sie dann selber sorgen.
Es ist ein Trend zu erkennen, wonach die Tannenbäume im Topf gekauft werden, um sie später im eigenen Gartenwieder einzupflanzen. Damit entfiele das Problem der Weihnachtsbaumentsorgung. Allerdings ist dabei zu beachten, dass die Wurzeln dieser Bäume in den Töpfen oftmals zu stark gestutzt wurden um nachher noch eine Chance auf ein zweites Leben im Garten zu haben.
Doch prinzipiell ist es erlaubt auf einem privaten Gelände einen Baum zu Pflanzen. Sollte der Garten von Ihnen jedoch nur gemietet sein, so empfiehlt es sich, zuvor das Einverständnis des Eigentümers einzuholen.
Eine weitere Möglichkeit, einen Weihnachtsbaum zu entsorgen ist es, diesen dem örtlichen Tierpark oder Zoo zu spenden. Rufen Sie vorher kurz an um in Erfahrung zu bringen, ob Bedarf besteht. Pferdebesitzer können den Baum auch entsorgen, indem sie Ihre Pferde damit füttern.
Dabei laben sich die Tiere besonders gerne an Nadeln unbehandelter (!) heimischer Tannen. Eine Nordmanntanne dagegen sollte den Pferden nicht vorgesetzt werden.
Weitere spezifische Ratgeber zum Thema Müllentsorgung
Durch die Straßen der Großstädte hallt jedes Jahr die bange Frage: “Wann werden die Weihnachtsbäume abgeholt?” Dabei ist diese Information einfach auf der Webseite der städtischen Müllentsorgung nachzulesen. In Berlin erhält beispielsweise jeder Stadtteil alljährlich im Januar zwei Termine, an denen die städtische Reinigung jeden Weihnachtsbaum mitnimmt, der am Straßenrand abgestellt wird.
Und auch in den darauffolgenden Monaten kann die Stadtreinigung wegen der Weihnachtsbäume kontaktiert werden, die Nachzügler auf die Straße gestellt haben, obwohl dies eigentlich als illegale Müllentsorgung gilt.
Doch nicht nur in Berlin, wo sich die BSR um die Tannenbäume und deren Abholung kümmern, ist die Tannenbaumentsorung ein städtischer Service. So werden zum Beispiel auch Termine zur Abholung in Bremen, Hamburg , Leipzig oder Köln festgelegt. Näheres erfahren Sie auf der Internetseite der jeweiligen Stadtreinigung. Der große Vorteil: Sie müssen den Weihnachtsbaum nicht selbst transportieren, um ihn zu verwerten.
In München dagegen muss der Baum an bestimmten Sammelstellen abgegeben werden, die allerdings zahlreich über die Millionenstadt verteilt sind.
Bei allen aufgezeigten Methoden, einen Weihnachtsbaum zu entsorgen gilt: Der Weihnachtsbaum muss unbedingt abgeschmückt sein! Keine Deko, kein Lametta darf mehr im Geäst hängen. Auch sollte der Baum nicht in einem Plastiksack stecken, um die Arbeit der Müllabfuhr nicht zu erschweren.
Den Weihnachtsbäume illegal zu entsorgen wird allgemein als Ordnungswidrigkeit bestraft. Diese kommt in der Regel dem illegalen Entsorgen von Gartenabfällen oder Müll gleich. Bußgelder können entsprechend fällig werden.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
Entsorgung ein Weihnachtsbaum Niedersachsen, hier soll es bestimmt 40 statt 400€ heißen.
Hallo Michael,
vielen Dank für den Hinweis. Wir werden den Fehler korrigieren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org