Bußgeldkatalog für illegale Baumfällung der einzelnen Bundesländer in Naturschutzgebieten und geschützten Wäldern
Bundesland
ein Baum
mehrere Bäume
Baden-Württemberg
keine Angabe
keine Angabe
Bayern
50 - 5.000 €
/
Berlin
keine Angabe
keine Angabe
Brandenburg
50 - 10.000 €
/
Bremen
50 - 5.000 €
200 - 20.000 €1
Hamburg
50 - 50.000 €
50 - 50.000 €
Hessen
keine Angabe
keine Angabe
Mecklenburg-Vorpommern
50 - 5.000 €
75 - 100.000 €
Niedersachsen
100 - 12.500 €
1.250 - 50.000 €
Nordrhein-Westfalen
40 - 7.500 €
750 - 12.500 €
Rheinland-Pfalz
keine Angabe
keine Angabe
Saarland
50 - 7.500 €
1.000 - 10.000 €
Sachsen
50 - 5.000 €
250 - 15.000 €
Sachsen-Anhalt
keine Angabe
keine Angabe
Schleswig-Holstein
keine Angabe
keine Angabe
Thüringen
/
500 - 25.000 €
1: illegales Fällen von Bäumen in der Zeit vom 1. März bis 30. September
FAQ: Weihnachtsbaum selber schlagen
Wo kann ich meinen Weihnachtsbaum selber schlagen?
Dies ist auf sogenannten Tannenhöfen möglich, wo die Bäume extra für die Weihnachtssaison gezüchtet werden. Haben Sie einen geeigneten Baum auf Ihrem eigenen Grundstück, ist es übrigens nicht einfach so erlaubt, diesen zu fällen. Holen Sie deshalb beim Ordnungsamt ggf. eine Genehmigung ein, ehe Sie zur Säge greifen.
Was sind die Strafen, wenn ich einen Baum illegal fälle?
Sie müssen hierfür mit einem Bußgeld rechnen, welches je nach Bundesland und Anzahl der gefällten Bäume sehr unterschiedlich ausfallen kann. Es sind hier Bußgelder zwischen 40 und 100.000 Euro möglich. Obendrein können unter Umständen Strafen für Hausfriedensbruch und Diebstahl drohen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Warum sollte ich meinen Weihnachtsbaum selbst fällen?
Zum einen ist das Schlagen des eigenen Baumes ein tolles Erlebnis für die ganze Familie, zum anderen schonen Sie damit oft auch Ihren Geldbeutel. Weitere Vorteile nennen wir hier.
Den Christbaum selbst zu schlagen, wird immer beliebter
Woher die Tradition kommt, sich zur Weihnachtszeit einen Baum ins Zimmer zu stellen und zu schmücken, ist unbekannt. Doch schon Friedrich Schiller erfüllte dieser Brauch mit wohligen Gefühlen, wie seinen Briefen zu entnehmen ist. Der Weihnachtsbaum ist heute jedenfalls nicht mehr wegzudenken, wenn es auf die “stille Nacht” zugeht. Viele wollen dann losziehen und sich den Weihnachtsbaum selber schlagen.
Doch ist das auch erlaubt? In diesem Ratgeber erfahren Sie, wo und wann Sie einen Tannenbaum fällen dürfen, um ihn mit nach Hause zu nehmen und dort festlich zu schmücken.
Video: So transportieren Sie Ihren Weihnachtsbaum richtig!
Was steht im Bundesnaturschutzgesetz zum Weihnachtsbaumschlagen?
Wenn es darum geht, juristisch zu beurteilen, ob es legal ist, Bäume zu fällen, ist zunächst das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) heranzuziehen. In Paragraph 39 Absatz 5 Satz 2 BNatSchG wird es explizit verboten, zu bestimmten Zeiten Bäume zu fällen. Dabei wäre es dann egal, ob Sie einen Tannenbaum selber schlagen wollen, oder einen Laubbaum. Allerdings gilt dieses generelle Verbot nur für die Zeit vom 1. März bis 30. September.
Diese Vorschrift soll vor allem Tiere schützen und zum Beispiel Nistplätze verschiedener Vogelarten sichern. Doch auch außerhalb dieser Zeiten – etwa im Winter – kann es verboten sein, einen Weihnachtsbaum selber zu schlagen, selbst wenn der im eigenen Garten steht.
Hier lohnt ein Blick in die Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde. Denn es kann sein, dass bestimmte Regeln bestehen, die es verbieten, den ein oder anderen Baum zu fällen. Es kann beispielsweise darauf ankommen, wie alt und wie groß der Baum ist. Zwar kann man am Umfang eines Baumes sein Alter manchmal nicht erkennen, doch können Sie im Zweifel davon ausgehen, dass es verboten ist, einen Baum zu fällen, wenn dessen Umfang 60 Zentimeter erreicht hat. Allerdings dürfte das in diesem Fall kein Problem sein, da sich niemand einen solchen Brocken heraussuchen wird, um seinen Weihnachtsbaum zu sägen – das Gewächs muss schließlich auch in den heimischen Baumständer passen.
Auch die Höhe des Baumes kann dazu führen, dass das zuständige Ordnungsamt die Fällung untersagt. Wenden Sie sich also an diese Behörde, wenn Sie einen Weihnachtsbaum selber schlagen wollen, der bei Ihnen im Garten steht, um Schwierigkeiten zu vermeiden.
Das gilt übrigens auch, wenn Sie mit Erlaubnis eines Grundstückbesitzers die Axt ansetzen wollen. Die Strafe zahlt nicht immer nur der Eigentümer, sondern auch der Baumfäller.
Sollte es Ihnen aus genannten oder anderen Gründen untersagt werden, einen Baum zu fällen, so können Sie noch einen Antrag auf eine Ausnahmeregelung stellen.
Wo kann man Weihnachtsbäume (z.B. Tannenbäume) selber schlagen?
Wo also kann der geneigte Weihnachtsfreund seinen Christbaum selber fällen, wenn gerade kein Nadelbaum im eigenen Garten steht? Zur Weihnachtszeit schlägt die Stunde sogenannter Tannenhöfe. Hier können Sie in einem Art Familienevent nach Absprache mit den Betreibern losziehen und sich einen passenden Baum aussuchen.
Ein Tannenhof bieten sich insbesondere an, wenn Sie eine Nordmanntanne selber schlagen wollen, da diese beliebte Tannenart in deutschen Wäldern eigentlich nicht heimisch ist. Sie wird extra für die Weihnachtssaison gezüchtet. Zusätzlich gibt es oft die notwendigen Utensilien und Werkzeuge. Am Ausgang werden die Weihnachtsbäume eingenetzt, damit sie besser transportiert werden können.
Beim Abtransport des Weihnachtsbaumes sollten Sie übrigens auch auf die richtige Ladungssicherung achten, um mögliche Bußgelder an dieser Stelle zu vermeiden und keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darzustellen.
Am Abend bieten manche Höfe ein gemeinsames Lagerfeuer an – so kann die Weihnachtszeit durch das Weihnachtsbaumschlagen festlich eingeleitet werden. Allerdings lassen sich Tannenhöfe solche Leistungen auch extra bezahlen.
Alternativ können Sie sich an eines der verschiedenen Forstämter wenden. Hier wird man Sie darüber in Kenntnis setzen, wo welcher Baum gefällt werden darf. Im Idealfall treffen Sie sich mit einem Mitarbeiter im Forst. Aus Sicherheitsgründen ist es oftmals untersagt, Bäume einer gewissen Höhe selber zu schlagen.
Welche Vorteile hat es, den Weihnachtsbaum selber zu fällen?
Wenn Sie davon absehen, dass es – ökologisch betrachtet – prinzipiell nicht sinnvoll ist, einen gesunden Baum zu fällen, um ihn wenige Wochen später als abgeschmückten Weihnachtsbaum wieder zu entsorgen, so sprechen doch einige Gründe dafür, den Weihnachtsbaum selber zu schlagen.
Durch die Schlagung in einem nahegelegenen Tannenhof oder Wald, fällt der Ausstoß an Treibhausgasen vergleichsweise geringer aus, als wenn der Christbaum aus entfernten Regionen importiert werden muss.
Ein Weihnachtsbaum zum Selberschlagen ist oftmals günstiger als fertig verpackte und importierte Weihnachtsbäume – immerhin erbringen Sie selbst du meiste Arbeit. Oftmals werden die Preise an der Höhe des geschlagenen Weihnachtsbaums festgemacht. Kieferarten können schon für durchschnittlich fünf Euro pro Meter zu haben sein, während verschiedene Fichten- und Tannenarten schon mal 7 Euro pro Meter kosten.
Wenn Sie sich an ein Forstamt wenden, so wird dieses in der Regel nur Tannen zum selber schlagen freigeben, die ohnehin in nächster Zeit gefällt werden würden. Das Amt wird darauf achten, dass eine übermäßige Abholzung des unter ihrer Verwaltung stehenden Waldgebietes nicht stattfindet.
Da ein frischgeschlagener Baum länger hält, haben Sie natürlich auch länger Freude an der grünen Pracht, bevor die ersten Nadeln fallen.
Diese Strafen drohen, wenn Sie illegal einen Weihnachtsbaum selber schlagen
Natürlich ist es auch zu Weihnachten verboten, ohne Kenntnis der Verwaltung oder des Grundstückbesitzers einfach loszuziehen, willkürlich einen Baum zu schlagen. Neben den zu beachtenden Bestimmungen zum Umweltschutz können sich Wildschlager auch zivilrechtlich strafbar machen – es kann ihnen Hausfriedensbruch und Diebstahl vorgeworfen werden – worauf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren steht, § 242 Strafgesetzbuch (StGB).
In der Regel werden jedoch Geldbußen ausgesprochen, die je nach Alter, Anzahl und Art der selbst geschlagenen Bäume sehr hoch ausfallen können – insbosondere dann, wenn Sie in ein Naturschutzgebiet vordringen, um einen Weihnachtbaum selber zu schlagen. Die Strafen liegen dann, je nach Bundesland, zwischen 50 Euro und 100.000 Euro.
Insbesondere ist es strafbar, illegal Weihnachtsbäume selber zu fällen und diese dann zu verkaufen. Dies bedient den Strafbestand der Hehlerei nach § 259 StGB und kann ebenfalls mit Freiheitsentzug bestraft werden. Diese drastische Strafe wir hier umso wahrscheinlicher, da zwei Straftaten in Tateinheit begangen werden.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.