Umweltprämie für Pkw: Wo sparen Sie am meisten Geld?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Umweltprämie zur Förderung der Elektromobilität

Lohnt sich die Umweltprämie: Auch der Restwert des Altfahrzeugs spielt eine Rolle.
Lohnt sich die Umweltprämie?

E-Scooter prägen in vielen Orten Deutschlands das Stadtbild und sind längst ein fester Bestandteil im Straßenverkehr. Zudem gibt es auf deutschen Straßen immer mehr Kraftfahrzeuge, die über einen elektrischen Antrieb verfügen.

Die Bundesregierung investiert hohe Summen in die Elektromobilität, welche als klimafreundlich gilt und somit den Schadstoffausstoß deutlich verringern kann. Ein Teil dieser Förderung ist auch die Umweltprämie beim Kauf von einem E-Fahrzeug.

Doch wie hoch fällt die Umweltprämie für E-Autos aus? Und wie hoch war die Prämie für Menschen, die in vergangenen Jahren Ihr Diesel-Fahrzeug abgegeben haben? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: Umweltprämie

Was ist die Umweltprämie?

Bei der Umweltprämie handelt es sich um eine finanzielle Förderung für den Kauf von Fahrzeugen, die mit einem elektrischen Motor angetrieben werden.

Welche Gründe gibt es für die Umweltprämie?

Bei der Umweltprämie handelte es sich vor allem um eine Maßnahme, um die Elektromobilität anzukurbeln.

Welchen Zweck hatte die ursprüngliche Umweltprämie für Diesel?

Viele Automarken haben eine Umweltprämie angeboten, wenn Verbraucher ihren Diesel gegen ein anderes Fahrzeug eingetauscht haben.

Elektroauto als Alternative: Umweltprämie zur Förderung der neuen Technologie

Am 1. Januar 2019 waren laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes in Deutschland insgesamt fast 47,1 Millionen Pkw zugelassen. Die große Mehrheit dieser Fahrzeuge wird mit Benzin (65,9 Prozent) oder Diesel (32,2 Prozent) angetrieben. Diese Kraftstoffe werden aus Erdöl, dem wichtigsten fossilen Energieträger der Welt, hergestellt.

Doch es gibt nicht unendlich viel Erdöl auf der Erde. Zwar sind die konventionellen Ölfelder noch bei weitem nicht erschöpft und die – allerdings sehr umstrittene – Fracking-Technologie sorgt dafür, dass neue Ölquellen erschlossen werden. Aber irgendwann werden auch die letzten Reserven versiegen. Ein Weg zu neuen, erneuerbaren Energien ist deshalb von großer Bedeutung für die kommenden Generationen.

Noch ein weiterer Punkt ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung: Schon bei der Herstellung von Kraftstoffen aus Erdöl werden große Mengen an klimaschädlichem Kohlenstoffdioxid freigesetzt. Werden die Kraftstoffe dann im Motor verbrannt, wird wiederum CO2 ausgestoßen. Dazu kommen noch viele weitere umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe wie Feinstaub und Kohlenmonoxid.

Unter anderem aus diesen Gründen soll die Elektromobilität gefördert werden. Die Bundesregierung setzt dabei auf die finanzielle Förderung des Kaufs von Elektrofahrzeugen durch eine spezielle Umweltprämie, die offiziell Umweltbonus genannt wird.

Wodurch zeichnen sich E-Autos aus?

Doch bevor wir uns mit der Umweltprämie an sich auseinandersetzen, möchten wir zunächst kurz auf die Elektromobilität eingehen. Ein Elektroauto ist ein Fahrzeug, welches mit einem Elektromotor angetrieben wird. Am 1. Januar 2019 waren laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes insgesamt 83.175 solcher Fahrzeuge in Deutschland zugelassen.

Ein Diesel oder Benziner ist mit einem Kraftstofftank ausgestattet. Ist dieser leer, muss das Fahrzeug neu betankt werden. Bei E-Autos müssen hingegen leistungsfähige Energiespeicher, bekannt als Akkumulatoren bzw. Akkus, verbaut werden, welche Strom speichern und abgeben können. Die gespeicherte elektrische Energie wird dazu verwendet, Magnetfelder zu erzeugen. Mit diesen wird dann eine Drehbewegung erreicht, welche auf die Achse übertragen wird und das Fahrzeug antreibt.

Kunden profitieren beim Kauf bestimmter E-Autos von der Umweltprämie. Doch es gibt noch einen weiteren wichtigen Vorteil: Eine Befreiung von der Kfz-Steuer sorgt für weiteres Sparpotential. Halter von E-Autos, deren Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 liegt, müssen insgesamt 10 Jahre lang keine Kfz-Steuer zahlen. Läuft diese Steuerbefreiung ab, ermäßigt sich die zu zahlende Kfz-Steuer dann um 50 Prozent.

Voraussetzungen für die Umweltprämie vom BAFA für Elektroautos

Die Umweltprämie für Elektroautos liegt bei 4.000 bzw. 3.000 Euro.
Die Umweltprämie für Elektroautos liegt bei 4.000 bzw. 3.000 Euro.

Der große Vorteil von Elektrofahrzeugen: Sie stoßen keinerlei Abgase aus. Aus diesem Grund hat der Bund insgesamt 600 Millionen Euro Förderung für den Kauf von E-Autos zur Verfügung gestellt. Zuständig für die Prämie ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Doch wer kann von dieser besonderen Form der Umweltprämie profitieren?

Einen Antrag auf den Umweltbonus können die folgenden Gruppen stellen: Privatpersonen, Unternehmen, Körperschaften, Vereine, Stiftungen sowie bestimmte kommunale Einrichtungen. Gefördert werden können dabei nur die folgenden Fahrzeuge:

  • Reines Batterieelektrofahrzeug
  • Brennstoffzellenfahrzeug
  • Von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-In-Hybrid)

Damit eines dieser Fahrzeuge die Umweltprämie erhalten kann, muss es sich zusätzlich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge finden, welche vom BAFA herausgegeben wird. Wichtig ist dabei, dass der Netto-Listenpreis des Fahrzeugs bei unter 40.000 Euro liegen muss. Teurere Modelle, wie etwa das Tesla Model X, welches ab etwa 90.000 Euro (Stand: Juni 2021) zu haben ist, fallen hier also raus.

Zu den Voraussetzungen gehört des Weiteren, dass das Fahrzeug mindestens sechs Monate auf den Antragsteller zugelassen sein muss.

Zu den beliebtesten E-Autos, bei denen der Kauf bezuschusst wird, gehören momentan die folgenden Modelle:

  • Renault Zoe
  • VW e-Golf
  • Smart EQ Fortwo
  • BMW i3
  • Kia Soul EV
  • Smart EQ Forfour
  • Nissan Leaf
  • Hyundai Ioniq Elektro
  • Tesla Model S
  • VW e-up!

Wie hoch fällt für ein E-Auto die Umweltprämie aus?

Doch wie hoch fällt die Umweltprämie für E-Neuwagen eigentlich aus? Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Fahrzeugs ab:

  • Käufer erhalten bis zu 9.000 Euro für ein reines Batterieelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug.
  • Die Förderung liegt bei 6.000 Euro, wenn es sich um ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-In-Hybrid) handelt.

Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Antriebstypen sind einfach zu erklären: Ein reines Elektrofahrzeug wird einzig und allein mit Strom angetrieben. Gleiches gilt fürs Brennstoffzellenauto. Doch hier produziert das Fahrzeug, im Gegensatz zum E-Auto, selbst den Strom. In einer sogenannten Brennstoffzelle wird elektrische Energie aus Wasserstoff erzeugt. Während ein Elektrofahrzeug mit Strom betankt wird, nimmt ein Brennstoffzellenauto Wasserstoff auf.

Eine um 1.000 Euro niedrigere Umweltprämie gibt es für Hybridelektrofahrzeuge. Diese nutzen, wie der Name schon verrät, unterschiedliche Antriebstechniken: Hier wird ein Elektro- mit einem Verbrennungsmotor kombiniert. Während bei einem herkömmlichen Hybridfahrzeug die Akkus ausschließlich durch den Verbrennungsmotor aufgeladen werden, hat der Plug-In-Hybrid, für den es die Förderung gibt, einen großen Vorteil: Hier können die Akkus auch am Stromnetz aufgeladen werden. Der Akku kann hierbei mehr Strom speichern, was dafür sorgt, dass mit dem Fahrzeug auch etwas längere Strecken ohne Emissionen zurückgelegt werden können.

Umweltprämie für Elektroautos: Wer zahlt den Bonus?

Zum Elektroauto dank Umweltprämie: Verbraucher müssen für die Förderung einen Antrag stellen.
Zum Elektroauto dank Umweltprämie: Verbraucher müssen für die Förderung einen Antrag stellen.

Die Förderung für Elektroautos & Co. liegt also bei bis zu 9.000 Euro. Jedoch wird nicht die volle Summe vom Staat gezahlt. Vielmehr teilen sich Staat und Automobilhersteller die Kosten. Jeder der beiden zahlt jeweils die Hälfte des Umweltbonus für E-Autos.

Dabei ist der Anteil, welchen der Automobilhersteller übernimmt, im Kauf- bzw. Leasingvertrag in Abzug zu bringen. Der Hersteller muss dem Käufer also mindestens einen Nachlass in Höhe von 2.000 bzw. 1.500 Euro gewähren. Grundlage ist hierbei der Netto-Listenpreis des Basismodells.

Wie können Sie die E-Umweltprämie beantragen?

Die Umweltprämie fürs E-Auto bekommen Käufer nicht automatisch. Vielmehr müssen sie einen entsprechenden Antrag stellen. Dafür steht ein elektronisches Antragformular auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung. Beachten Sie: Per Post ist eine Antragstellung nicht möglich.

In dem Online-Formular müssen Antragsteller Angaben zu ihrer Person machen. Hierzu gehören unter anderem Name, Adresse sowie E-Mail-Adresse. Zudem ist anzugeben, ob das Fahrzeug gekauft oder ob ein Leasingvertrag abgeschlossen wurde. Des Weiteren müssen Antragsteller Angaben zum Fahrzeug machen. So müssen unter anderem Fragen nach dem Hersteller und dem Datum des Erwerbs beantwortet werden.

Des Weiteren sind Antragsteller dazu verpflichtet, den Kauf- bzw. Leasingvertrag hochzuladen. Nach Übertragung des Antrags für die spezielle Umweltprämie wird dieser dann geprüft. Sollte der Antrag unvollständig sein, erfolgt hingegen keine Bearbeitung. Liegen sämtliche Unterlagen vor und werden alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der Antragsteller einen sogenannten Zuwendungsbescheid. Spätestens neun Monate, nachdem dieser Bescheid zugestellt wurde, muss der E-Neuwagen dann zugelassen werden.

Damit eine Person für einen E-Pkw die Umweltprämie erhalten kann, muss jedoch noch ein weiterer Schritt erfolgen. Zusätzlich müssen Käufer eines E-Autos einen sogenannten Verwendungsnachweis erbringen. Auch dies funktioniert online. Personen müssen sowohl die Rechnung als auch einen Nachweis über die Zulassung des Fahrzeugs – Zulassungsbescheinigung Teil I und II – hochladen. Erst nachdem diese Nachweise geprüft wurden, wird die spezielle Umweltprämie für E-Autos auf das Konto des Antragstellers überwiesen.

Die Umweltprämie fürs Elektroauto: Wie lange gibt es sie noch? Diese Frage stellen sich viele Personen, die erst in der Zukunft den Kauf eines E-Pkw planen. Ursprünglich hat die Bundesregierung festgelegt, dass die staatliche Umweltprämie ab Juni 2019 entfallen soll. Allerdings wird nun über eine Verlängerung nachgedacht. Der Grund dafür: Insgesamt stellt die Regierung Mittel in Höhe von 600 Millionen Euro zur Verfügung. Kurz vor Ende der für die Umweltprämie angesetzten Laufzeit wurden jedoch erst rund 134 Millionen Euro davon verbraucht. Zudem hoffen Experten, dass eine steigende Zahl der Ladesäulen sowie neue E-Modelle, die in Kürze auf den Markt kommen sollen, für einen Anstieg des Interesses an E-Autos sorgen.

Was sollte die Umweltprämie für „alte“ Diesel-Fahrzeuge bezwecken?

Die Luft in deutschen Städten ist vielerorts durch Schadstoffe belastet, bestimmte Grenzwerte werden überschritten. Dazu tragen in einem großen Maße auch Diesel-Fahrzeuge bei. Fahrverbote für Kfz, die große Mengen an Schadstoffen ausstoßen, sollen eine Besserung bewirken. Allerdings würde dies die Bewohner der betroffenen Städte, Pendler und andere Gruppen stark einschränken.

Die Bundesregierung wollte dafür sorgen, dass mehr Personen auf ein umweltfreundlicheres Auto mit besserer Abgasnorm umsteigen. So sollten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge noch verhindert werden. Aus diesem Grund gab es Anreize für Fahrzeugbesitzer, ihren alten Diesel gegen einen neuen einzutauschen. Hierzu gab es spezielle Rabatte, die Umweltprämie genannt werden.

Viele Käufer entscheiden sich für einen Reimport-Wagen. Dabei handelt es sich um ein Fahrzeug, welches in Deutschland hergestellt wurde, aber für den Verkauf in einem anderen Land vorgesehen war. Erfolgt danach wieder eine Einfuhr zurück nach Deutschland, wird von einem Reimport gesprochen. Dabei können Käufer richtig viel Geld sparen: In vielen Ländern liegt der Nettopreis von Neuwagen nämlich deutlich unter denen, die in Deutschland angesetzt werden. Bei der Einfuhr muss dann nur die deutsche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent gezahlt werden. Die schlechte Nachricht lautet jedoch, dass es bei den meisten Autobauern keine Umweltprämie für einen Reimport-Wagen gab.

Eine kleine Geschichte der Umweltprämie: Start im Jahr 2009

Die Umweltprämie von 2009: Ohne Neukauf bzw. Erwerb eines Jahreswagens gab es keinen Zuschuss.
Die Umweltprämie von 2009: Ohne Neukauf bzw. Erwerb eines Jahreswagens gab es keinen Zuschuss.

Die letzte Umweltprämie für Dieselfahrzeuge war nicht die erste Aktion dieser Art. Bereits im Jahr 2009 wurden in Deutschland spezielle Anreize geschaffen, um den Kauf eines neuen Fahrzeugs interessanter zu machen.

Diese erste Umweltprämie – umgangssprachlich vor allem als Abwrackprämie bekannt – wurde von der Bundesregierung im Januar 2009 beschlossen. Sie war Teil des sogenannten Konjunkturprogramms II.

Die erste Umweltprämie trug diesen Namen, weil damit unter anderem bezweckt werden sollte, alte Autos gegen moderne, schadstoffarme auszutauschen. Dass die Förderung jedoch bald eher als Abwrackprämie in aller Munde war, liegt daran, dass viele gar nicht den Umweltschutzgedanken im Vordergrund sahen.

Vielmehr sollte die „Umweltprämie“ die Autowirtschaft ankurbeln. Ab 2007 zeichnete sich eine Finanzkrise ab, welche von den USA aus weite Teile der Weltwirtschaft erfasste. Auch in Deutschland schrumpfte die Wirtschaft. Immer weniger Menschen kauften Neuwagen, die Autobauer sahen sich mit einer großen Krise konfrontiert.

Die Bundesregierung sprang ein, um die Menschen in Deutschland davon zu überzeugen, wieder neue Fahrzeuge zu kaufen. Sie bot eine Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro für den Kauf bestimmter Kfz an. Dabei mussten die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das alte Auto musste mindestens neun Jahre alt sein.
  • Nur Privatpersonen konnten die Förderung in Anspruch nehmen.
  • Es musste zudem mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen sein.
  • Die Prämie gab es nur beim Kauf eines Neu- oder Jahreswagens. Dieser musste mindestens die Abgasnorm Euro 4 erfüllen. Eine Umweltprämie auf Gebrauchtwagen gab es nicht.
  • Für den Erhalt der Umweltprämie musste ein Verwertungsnachweis vorgelegt werden. Es war vorgegeben, dass das Fahrzeug gemäß Altfahrzeugverordnung verschrottet werden musste.

Ansturm auf die erste Umweltprämie: Bis wann gab es die Förderung?

Bei der Umweltprämie von 2009 erhielten Käufer 2.500 Euro.
Bei der Umweltprämie von 2009 erhielten Käufer 2.500 Euro.

Die erste Umweltprämie war überaus erfolgreich. Zunächst stellte die Bundesregierung einen Etat in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Der “Run” auf die Prämie war jedoch so groß, dass diese Summe schon nach wenigen Monaten aufgebraucht war. Die Bundesregierung wurde so stark unter Druck gesetzt, dass sie entschied, den Gesamtbetrag auf 5 Milliarden Euro anzuheben.

Auch diese große Summe reichte nicht aus, um allen, die daran interessiert waren, die Umweltprämie für den Eintausch von einem Alt-Benziner oder -Diesel zukommen zu lassen. Am 2. September 2009 waren dann sämtliche Mittel aufgebraucht – obwohl die Aktion eigentlich bis zum 31. Dezember laufen sollte.

Antragsteller, die keine Prämie mehr erhalten hatten, wurden auf eine Warteliste gesetzt. Diese konnten noch auf den Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro hoffen, wenn früher gestellte Anträge abgelehnt wurden. Doch am 14. Oktober 2009 war dann tatsächlich Schluss und es flossen keine Mittel mehr an Autokäufer.

Laut dem Abschlussbericht zur Umweltprämie, welcher vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie dem Kraftfahrt-Bundesamt herausgegeben wurde, kam es im Rahmen der Aktion dazu, dass mehr als 1,9 Millionen Fahrzeuge in Deutschland verschrottet wurden. Der Großteil der Käufer entschied sich im Rahmen der Aktion für einen Neuwagen. Es wurden mehr als 1,5 Millionen fabrikneue Fahrzeuge zugelassen. Eine untergeordnete Rolle spielten hingegen Jahreswagen. Von diesen wurden lediglich etwas mehr als 363.000 verkauft.

Wussten Sie schon? Im Rahmen der ersten Umweltprämie, die auch für Benziner und nicht nur für Diesel bezahlt wurde, kauften Verbraucher vor allem Kleinwagen. Der Markt für Gebrauchtwagen brach hingegen kurzfristig ein.

Umweltprämie der Hersteller: Einheitliche Regelungen vergeblich gesucht

Gibt es die Umweltprämie zusätzlich zum Fahrzeugwert? Bei Rückgabe ist dies der Fall.
Gibt es die Umweltprämie zusätzlich zum Fahrzeugwert? Bei Rückgabe ist dies der Fall.

Die Voraussetzungen für die alte Umweltprämie, die im Jahr 2009 beantragt werden konnte, waren sehr einfach: altes Auto, egal ob Diesel oder Benziner, verschrotten lassen und Jahres- bzw. Neuwagen kaufen, der mindestens die Abgasnorm Euro 4 erfüllt. Dann gab es in jedem Fall eine Zahlung in Höhe von 2.500 Euro.

Ganz so einfach war es mit der neuen Umweltprämie jedoch leider nicht. Hier geht die Förderung nämlich nicht vom Staat aus. Vielmehr werden die Rabatte dieses Mal direkt von den Herstellern angeboten. Und jeder kocht dabei sein eigenes Süppchen.

Fragen wie „Gibt es auch eine Umweltprämie für einen alten Benziner? Wie lange gibt es die Rabatte? Muss ich in einer bestimmten Stadt wohnen? Gilt sie auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens?“ können aus diesem Grund leider nicht pauschal beantwortet werden.

Grundsätzlich bestand zunächst die Idee der Bundesregierung darin, dass die Bewohner der folgenden 14 Städte besonders gefördert werden sollen, wenn diese ihren alten Diesel gegen ein modernes Modell umtauschen:

  • Backnang
  • Bochum
  • Darmstadt
  • Düren
  • Düsseldorf
  • Hamburg
  • Heilbronn
  • Kiel
  • Köln
  • Limburg an der Lahn
  • Ludwigsburg
  • München
  • Reutlingen
  • Stuttgart

Neben Bewohnern sollten auch Pendler, die regelmäßig in die betroffene Stadt fahren, sowie Anwohner und soziale Härtefälle von der Umweltprämie profitieren. Im Laufe der Zeit boten viele Hersteller jedoch auch bundesweite Rabatte an.

Im Folgenden möchten wir einen Überblick über einige Autohersteller in Deutschland geben. Sie erfahren unter anderem, ob die Umweltprämie auch bei Inzahlungnahme des Altfahrzeugs gewährt wurde, welche anderen Voraussetzungen erfüllt werden mussten und wie hoch die Rabatte ausgefallen sind.

Audi: Je nach Modell konnten Sie bis zu 10.000 Euro sparen

Eine Umweltprämie ohne Verschrottung gibt es bei Audi nicht. Die Alternative bei Inzahlungnahme ist die Wechselprämie.
Eine Umweltprämie ohne Verschrottung gibt es bei Audi nicht. Die Alternative bei Inzahlungnahme ist die Wechselprämie.

Dieser deutsche Autobauer Audi bot gleich zwei unterschiedliche Rabattaktionen an: die Wechsel- und die Umweltprämie. Die Frist für den Erhalt der Wechselprämie lief bis zum 30.04.2019. Sie konnten den Rabatt erhalten, wenn Sie Ihren alten Diesel in Zahlung geben. Von welcher Automarke das Altfahrzeug ist, spielt hierbei keine Rolle. Es musste sich allerdings um einen Diesel der Abgasnormen Euro 4 oder Euro 5 handeln, der vor Dezember 2018 zugelassen wurde. Es gab einen Rabatt von bis zu 9.000 Euro beim Kauf eines jungen Gebrauchten oder eines Neuwagens.

Bei der Umweltprämie von Audi erhielten Käufer je nach Modell bis zu 10.000 Euro. Voraussetzung war, dass das Altfahrzeug zur Abgasnorm Euro 1 bis Euro 4 gehörte und verschrottet wurde. Es musste zudem vor September 2018 zugelassen worden sein.

BMW: Umweltprämie von bis zu 2.000 Euro

Von der Umweltprämie von BMW profitierten lediglich Besitzer eines Diesels der Euro-5-Norm. Das alte Fahrzeug musste in Zahlung gegeben werden und das neue Modell durfte einen maximalen CO2-Ausstoß von 140 Gramm pro Kilometer aufweisen. Es gab die folgenden Rabatte:

  • 2.000 Euro beim Kauf eines Neuwagens
  • 1.500 Euro beim Kauf eines Vorführwagens oder eines jungen Gebrauchten

Mercedes-Benz: Rabatte nur für Bewohner der Schwerpunktregionen

Bei Mercedes-Benz erhielten Verbraucher nur dann die Umweltprämie, wenn sie in einer der von der Bundesregierung ausgezeichneten Städte (siehe Liste oben) wohnten. Käufer mussten ihren alten Diesel der Abgasnorm Euro 1 bis 5 zurückgeben. Im Gegenzug konnten sie dann mit der Umweltprämie einen neuen Benziner, Diesel oder Hybrid der Abgasnorm Euro 6d, Euro 6 d-TEMP oder Euro 6c erwerben. Dafür erhielten sie, je nach Modell, eine Prämie von bis zu 10.000 Euro.

Beim Kauf eines jungen Gebrauchten gab es eine Umweltprämie von bis zu 5.000 Euro. Personen, die einen Diesel der Abgasnorm Euro 4 oder 5 besaßen, mussten das Fahrzeug in Zahlung geben. Ältere Diesel der Abgasnorm 1 bis 3 mussten verschrottet werden.

Ford: Prämie gibt es bundesweit

Umweltprämie: Wie lange sie gültig ist, legt der jeweilige Hersteller fest.
Umweltprämie: Wie lange sie gültig ist, legt der jeweilige Hersteller fest.

Bei Ford konnten Kunden die Umweltprämie unabhängig von ihrem Wohnort erhalten. Es gibt einen Bonus von bis 8.000 Euro. Zudem erhalten Verbraucher eine zusätzliche fünfjährige Garantie.

Der Rabatt wurde gewährt, wenn ein neuer Ford-Benziner, -Hybrid oder -Diesel gekauft wurde. Voraussetzung war jedoch, dass Diesel-Altfahrzeuge mit Euro 4 und 5 abgegeben und Modelle mit Euro 1 bis 3 verschrottet werden. Dabei war es egal, von welcher Marke das Altfahrzeug war. Es musste jedoch seit mindestens sechs Monaten auf den Käufer zugelassen sein.

VW: Unterschiede je nach Wohnort des Käufers

Bei der Umweltprämie von VW galten unterschiedliche Regeln für Käufer. Entscheidend war hier der Wohnort der Personen. Leben sie innerhalb der von der Bundesregierung festgelegten Schwerpunktgebiete (siehe Liste oben) erhielten sie je nach Modell eine Prämie in Höhe von bis zu 10.000 Euro bei Verschrottung eines Diesel-Fahrzeugs der Abgasnorm Euro 1 bis 4. Das neue Fahrzeug konnte entweder ein Diesel, Benziner oder E-Pkw sein.

Auch außerhalb der Schwerpunktgebiete erhielten Kunden eine Umweltprämie von bis zu 10.000 Euro. Voraussetzung war hierbei jedoch, dass ein alter Diesel verschrottet wurde und gleichzeitig ein neuer gekauft werden muss. Für den Kauf eines Benziners oder Elektroautos gab es die Prämie hingegen nicht.

Mazda, Opel & Co.: Weitere Automarken im Überblick

Der folgenden Liste können Sie entnehmen, welche Umweltprämien bei weiteren bekannten Autoherstellern angeboten wurden:

MarkeUmweltprämie
Mazdabis zu 6.000 Euro für Diesel mit Abgasnorm Euro 5 oder schlechter
Nissanbis zu 5.000 Euro für Diesel mit Euro 1 bis 5
Opelbis zu 8.000 Euro bei Verschrottung eines alten Diesels (Euro 1 bis 4);
bis zu 7.000 Euro bei Inzahlungnahme eines Euro-4- oder Euro-5-Diesels
Renaultbis zu 10.000 Euro bei Rückgabe eines alten Diesel-Fahrzeugs
Seatbis zu 8.000 Euro bei Verschrottung eines alten Diesels (Euro 1 bis 4);
bis zu 8.000 Euro bei Inzahlungnahme eines Euro-4- oder Euro-5-Diesels
Škodabis zu 7.500 Euro bei Verschrottung eines Euro-1- bis Euro-4-Diesels;
bis zu 6.500 Euro bei Inzahungsnahme eines Euro-4- oder Euro-5-Diesels
Toyotabis zu 4.000 Euro beim Tausch eines Diesel-Pkw gegen ein Hybrid-Modell (nur bis zum 31.03.2019)
VolvoRabatt von bis zu 5 % auf die unverbindliche Preisempfehlung bei Rückgabe eines Euro-1- bis Euro-5-Diesels (nur für Bewohner der betroffenen Städte; siehe Liste oben)

Stand: März 2019

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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2 Kommentare

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  1. Joachim S
    Am 11. August 2021 um 10:11

    Hallo zusammen,
    gerade habe ich mich kundig gemacht, ob auch Elektro-Motorräder gefördert werden. So weit ich sehe, ist das nicht der Fall. Ich frage mich, was die Gründe sind, dass dieser fantastische Bereich so vernachlässigt wird? Oder täusche ich mich da? Gibt es nicht auch eine vorausschauende Politik, die konsequent diesen Bereich angeht? Denn Elektromotorräder können einen Radius abdecken, den Elektro-Fahrräder nur schlecht erreichen und sind äußerst umweltschonend im Nahbereich. Außerdem braucht es viel weniger Straße! (Wie eben alle Motorräder).
    MFG JS

  2. p michael
    Am 11. März 2021 um 20:44

    frage : kann ich als priewart person bei verschrottung eines pkw diesel eine prämie vom staat bekommen

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