Umweltschadenversicherung: Wie sinnvoll ist diese?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 11. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Schutz für Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Kfz-Besitzer

Nicht jeder muss eine Umweltschadenversicherung abschließen.
Nicht jeder muss eine Umweltschadenversicherung abschließen.

In der Nacht des 1. November 1986 brach ein Großfeuer in einer Halle des Chemieunternehmens Sandoz in Basel aus. Die Feuerwehr konnte diesen zwar löschen, doch mit dem Löschwasser gerieten mindestens 20 Tonnen gefährlicher Stoffe – darunter Quecksilber und Pestizide – in den Rhein. Die Auswirkungen waren bis Rotterdam zu spüren.

Damit war auch Deutschland betroffen. Fast alle Aale im Rhein starben, dazu noch viele weitere Fischarten, Muscheln und andere Flusstiere. Unfälle dieser Art können also weitreichende Folgen haben.

Doch wer kommt im Schadenfall für die Sanierung der Umwelt auf? Seit der Einführung des Umweltschadensgesetzes (USchadG) im Jahr 2007 gibt es hierzu besondere Regeln. In diesem Zusammenhang ist die sogenannte Umweltschadenversicherung von großer Bedeutung. Wir erklären, wer eine solche Versicherung abschließen muss und in welchen Fällen diese einspringt.

FAQ: Umweltschadenversicherung

Was ist eine Umweltschadenversicherung?

Es handelt sich um einen Versicherungsschutz, der greift, wenn z. B. durch Ihr Kfz die Umwelt beschädigt wird (z. B. weil Öl aus dem Tank gelaufen ist).

Was ist der Unterschied zwischen Umweltschaden- und Umwelthaftpflichtversicherung?

Die Umweltschadenversicherung springt bei öffentlich-rechtlichen, die Umwelthaftpflichtversicherung bei privaten Schadenersatzansprüchen ein.

Wer benötigt eine Umweltschadenversicherung?

Insbesondere Unternehmen, Selbstsändige und Freiberufler sowie Kfz-Besitzer sollten über eine solche Versicherung nachdenken.

Was ist eine Umweltschadenversicherung?

Laut dem Umweltschadengesetz müssen Personen, die einen Umweltschaden verursachen, einen entsprechenden Schadensersatz leisten. Das ist in § 9 Abs. 1 USchadG festgehalten:

Der Verantwortliche trägt vorbehaltlich von Ansprüchen gegen die Behörden oder Dritte die Kosten der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen.

Bei Umweltschäden haften allerdings nur Freiberufler, Selbstständige, Unternehmer sowie Betriebe bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob diese Tätigkeit auf eigenen oder fremden Grundstücken ausgeübt wird.

Die Umweltschadenversicherung übernimmt die Kosten der Sanierung, wenn die Umwelt geschädigt wurde.
Die Umweltschadenversicherung übernimmt die Kosten der Sanierung, wenn die Umwelt geschädigt wurde.

Doch was sind Umweltschäden nun genau? Grundsätzlich wird von einem Schaden dieser Art gesprochen, wenn geschützte Tier- und Pflanzenarten, natürliche Lebensräume, Gewässer, die menschliche Gesundheit oder der Boden geschädigt wird.

Kommt es zu Umweltschäden, ist der Verursacher dazu verpflichtet, diese zu beseitigen. Das wird auch Sanierung genannt. Die Umweltschadenversicherung übernimmt die dafür entstehenden Kosten, wenn es sich um öffentlich-rechtliche Ansprüche handelt. Des Weiteren umfasst der Versicherungsschutz auch die Kosten für:

  • Gutachten
  • Sachverständige
  • Anwälte
  • Zeugen
  • Verwaltungsverfahren
  • Verfahren vor Gericht

Umweltschadenversicherung durch Bausteine erweitern

In der Regel verfügt die Umweltschadenversicherung über eine bestimmte Grunddeckung. Bei dieser sind nur Schäden versichert, die außerhalb des Versicherungsgrundstücks entstehen. Je nach Einzelfall ist es sinnvoll, den Versicherungsschutz um einen bis zwei Bausteine zu erweitern.

Bei der Umweltschadenversicherung sorgt der Zusatzbaustein 1 dafür, dass auch Schäden auf dem eigenen Grundstück versichert sind. Der Zusatzbaustein 2 hingegen greift, wenn es zu Schäden am Boden des Versicherungsgrundstücks gemäß den Regelungen des Bodenschutzgesetzes kommt. Dieser Baustein der Versicherung wird auch Bodenkasko genannt.

Welches Unternehmen welchen Versicherungsschutz benötigt, hängt von vielen Faktoren ab. Sind Sie unsicher, ob Sie die Umweltschadenversicherung durch Zusatzbaustein 1 und 2 erweitern sollten, kann Sie Ihr Versicherer beraten.

Was ist der Unterschied zur Umwelthaftpflichtversicherung?

Umweltschadenversicherung erweitern: Der Zusatzbaustein 2 wird auch Bodenkasko genannt.
Umweltschadenversicherung erweitern: Der Zusatzbaustein 2 wird auch Bodenkasko genannt.

Neben der Umweltschadenversicherung gibt es auch noch die sogenannte Umwelthaftpflichtversicherung. Doch worin liegen die Unterschiede zwischen diesen beiden Versicherungen?

Wie wir bereits erwähnt haben, greift die Umweltschadenversicherung dann, wenn öffentlich-rechtliche Ansprüche entstehen – etwa dann, wenn eine geschützte Tierart nach der Kontamination eines Gewässers an einer anderen Stelle neu angesiedelt werden muss.

Die Umwelthaftpflichtversicherung hingegen springt ein, wenn durch Umwelteinwirkungen privatrechtliche Schadenersatzansprüche entstehen. Das soll ein weiteres Beispiel verdeutlichen: Ein Betriebsgebäude fängt Feuer. In Flammen aufgehende Dämmstoffe führen dazu, dass Gebäude in der Nachbarschaft durch das dabei entstehenden Ruß verunreinigt werden. Die geschädigten Hausbesitzer werden in diesem Fall durch die Umwelthaftpflichtversicherung entschädigt.

Wann springt die Umweltschadenversicherung ein? Schadenbeispiele zur Veranschaulichung

Laien können sich oftmals nur schwer vorstellen, in welchen Fällen die Umweltschadenversicherung greift. Aus diesem Grund möchten wir zwei Beispiele vorstellen.

  1. Bereits in der Einleitung haben wir beschrieben, dass es beispielsweise bei einem Brand in einer Produktionsstätte oder einem Lager dazu kommen kann, dass giftige Stoffe über das Löschwasser in die Umgebung gelangen. Lebt in der Nähe eine schützenswerte Tierart, die durch die Giftstoffe gefährdet wird, kann es dazu kommen, dass diese umgesiedelt werden muss. Das kann Kosten in Millionenhöhe verursachen, etwa, wenn ein neues Areal zur Verfügung gestellt werden muss oder Wissenschaftler den Vorgang begleiten. In diesem Fall zahlt die Umweltschadenversicherung des Unternehmens, bei dem der Brand stattgefunden hat.
  2. Wasser aus dem Becken eines Zoos tritt aus einem Auffangbehälter aus und versickert daraufhin im angrenzenden Wald. Da das Wasser einen zu hohen Salzgehalt aufweist, besteht die Gefahr, dass zwei dort stehende, geschützte Eichen Schäden davon tragen. Um das zu vermeiden, wird der Boden mit Süßwasser gespült. Die anfallenden Kosten werden von der Umweltschadenversicherung übernommen.

Kfz-Umweltschadenversicherung: Absicherung beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs

Die Kfz-Umweltschadenversicherung ist häufig Teil der Kfz-Haftpflicht.
Die Kfz-Umweltschadenversicherung ist häufig Teil der Kfz-Haftpflicht.

Wie bereits erwähnt, springt die reguläre Umweltschadenversicherung meist nur dann ein, wenn Schäden auf einem Betriebsgelände oder einer anderen Arbeitsstelle entstehen – etwa bei der Arbeit mit Maschinen und Anlagen. Doch auch bei der Nutzung von Kraftfahrzeugen können Umweltschäden entstehen. So kann es beispielsweise dazu kommen, dass ein Fahrzeug bei der Fahrt durch ein Schutzgebiet durch eine Kollision in einen See geschleudert wird.

Tritt dabei Öl aus, kann dies dazu führen, dass die dort lebenden Fische und Pflanzen absterben. Daraufhin müssen die entstandenen Schäden beseitigt werden, beispielsweise dadurch, dass Pflanzen und Fische neu angesiedelt werden. Der Autofahrer haftet in einem solchen Fall dann, wenn der Schaden in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Er müsste also die entstandenen Kosten selbst tragen.

Die Kfz-Umweltschadenversicherung springt in einem solchen Fall ein. Sie übernimmt nicht nur die Zahlung öffentlich-rechtlicher Ansprüche, wenn es beim Gebrauch eines Kfz zu Umweltschäden kommt. Zusätzlich übernimmt der Versicherer das Umweltschadenmanagement. Sie sorgt dafür, dass die Schäden begrenzt und beseitigt werden, wenn nötig eine Sanierung vorgenommen wird und trägt die dabei entstehenden Kosten.

Ist die Kfz-Umweltschadenversicherung für Privatleute sinnvoll?

Mittlerweile werden auch spezielle Kfz-Umweltschadenversicherungen für Privatleute angeboten. Doch ist der Abschluss einer solchen zusätzlichen Versicherung überhaupt sinnvoll? Schließlich gilt doch die Regelung, dass Autobesitzer haften, die gewerblich unterwegs sind – und eben keine Privatleute. Doch ganz so einfach ist es nicht. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen kann nämlich auch eine Dienstfahrt mit dem privaten Pkw oder der Weg zur Arbeit als berufliche Tätigkeit aufgefasst werden.

Unter diesen Umständen kann sich auch für Privatleute eine Kfz-Umweltschadenversicherung lohnen. Pflicht ist sie allerdings nicht. Beachten Sie in diesem Zusammenhang jedoch auch Folgendes: Mittlerweile ist bei vielen Versicherungen die Kfz-Umweltschadenversicherung automatisch ein Teil der Kfz-Haftpflichtversicherung und muss nicht speziell hinzugebucht werden.

Ob die Umweltschadenversicherung Teil Ihrer Kfz-Haftpflicht ist, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen oder Sie fragen direkt bei Ihrer Versicherung nach.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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