Unbedenklichkeitsbescheinigung für Kfz: Wann wird sie benötigt?
Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024
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FAQ: Unbedenklichkeitsbescheinigung für Kfz
Vor März 2007 benötigten Sie immer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn der Kfz-Brief verloren gegangen war. Die Bescheinigung wurde damals vom KBA ausgestellt. Seit Inkrafttreten der FZV ist dies jedoch nicht mehr erforderlich. Heute brauchen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nur noch, wenn die Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug abhanden gekommen ist oder Sie ein gebrauchtes Auto ohne Papiere aus einem Nicht-EU-Land importieren möchten.
Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsstelle des Bezirks, in dem das Fahrzeug aktuell gemeldet ist, ausgestellt. Handelt es sich um ein importiertes Auto aus einem Nicht-EU-Land, stellt Ihnen der Zoll die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Kfz-Zulassung in Deutschland aus.
Die Gebühren für das Ausstellen der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsbehörde bewegen sich in der Regel zwischen 7 und 15 Euro.
Inhaltsverzeichnis:
Unbedenklichkeitsbescheinigung fürs Auto: Das hat es damit auf sich
Um hierzulande mit einem Kfz auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, müssen Sie meist einige Dokumente mit sich führen, wie z. B. die Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Derartige Papiere belegen, dass Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist und tatsächlich am Straßenverkehr teilnehmen darf. Kommen sie einmal abhanden, kann es recht aufwendig sein, neue Papiere zu erhalten.
Was dabei oft hilfreich ist, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Kfz. Diese belegt einerseits, dass das Fahrzeug alle technischen Voraussetzungen für eine Zulassung oder Wiederzulassung erfüllt, und andererseits, dass es nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist und Sie tatsächlich der Verfügungsberechtigte des Fahrzeugs sind. Es bestehen somit keine Bedenken, eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis durch den Hersteller oder eine technische Prüfstelle auszustellen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Kfz-Zulassung: Was galt früher? Was gilt heute?
Bevor im März 2007 die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft trat, war eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zwingend erforderlich, wenn Ihnen der Fahrzeugbrief abhanden gekommen war. Damals mussten sich Betroffene an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden und einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister anfordern. Dieser Auszug war die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Kfz, mit der dann die Neuausfertigung des Fahrzeugbriefes beantragt werden konnte.
Heute verhält sich das alles etwas anders. Zum einen wurde der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil II abgelöst, zum anderen ist es bei Verlust derselben nicht mehr erforderlich, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Fahrzeug beim KBA einzuholen. Dies liegt daran, dass die Zulassungsstellen mittlerweile selbst online die Daten beim KBA prüfen können. Für die Bürger stellte diese Änderung eine Erleichterung dar.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Kfz seitdem komplett ausgedient hat. Zulassungsfreie Fahrzeuge wie Mofas, Roller oder E-Scooter benötigen z. B. ebenfalls häufig eine Betriebserlaubnis, welche bei Verlust in der Regel nur vom Hersteller neu ausgestellt werden kann. Für solche Fälle müssen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitbringen. Diese wird jedoch nicht länger beim KBA beantragt, sondern bei der zuständigen Zulassungsstelle. In der Regel reicht es dafür aus, ein gültiges Ausweisdokument, einen Eigentumsnachweis für das entsprechende Fahrzeug (z. B. den Kaufvertrag) sowie eine schriftliche Erklärung, dass Sie die alte Betriebserlaubnis verloren haben, mitzubringen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung bei importierten Kfz:
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein Kfz wird auch benötigt, wenn Sie dieses aus einem Land außerhalb des EU-Raums nach Deutschland einführen und hierzulande zulassen wollen. Die Bescheinigung erhalten Sie nach Zahlung der Zollgebühr und der Einfuhrumsatzsteuer.
Meine Frau war heute am 27.06.24 mit einem Zugelassenen Fahrzeug von meinen Eltern aus Stade beim Verkehrsamt in HH und wollten den uns verloren gegangenen Fahrzeugbrief neu beantragen . Wir hatten Eidesst. Versicherung mit § , Kaufvertrag , Vollmacht , Orig. Perso . , also alles dabei . Die vom Verkehrsamt in HH wollten aber eine Unbedenlichkeitsbescheinigung da das Fahrzeug in Stade zugelassen war und haben meine Frau wieder weggeschickt . Bekommt man die überhaupt noch ?
Wir möchten einen Campinganhänger kaufen der vorher in Holland angemeldet war. Da der Hänger leer unter 400kg wiegt, muss dieser in den Niederlanden nicht angemeldet werden und hat keine Papiere. der Hänger befiindet sich bereits auf deutschem Boden, da der Holländer ihn über die Grenze gefahren und nun grenznah abgestellt hat.
Wie kann ich diesen Hänger nun in Deutschland zulassen und wie komme ich an Papiere?
Hallo.,
Ich habe einen Pferde Anhänger.,damals zusammen mit jemanden gekauft:,der den Hänger über die Firma angemeldet hatte :,
Inzwischen ist Dieser leider Verstorben.,Ich musste den Hänger damals bei der Zulässigen KFZ Stelle abmelden:,
Die Schwester des Verstorbenen.,wollte mir die Papiere per Post zu senden.,Diese wären.,Laut Ihrer Aussage abhanden gekommen.,per Post ..,
nun meine Frage ..
kann Ich den Hänger auf mich so wieder zulassen.,
Ich habe die Zulassung Teil 1
Danke
Salut zusammen,
diese Seite hat schon etwas geklärt, jedoch sträuben sich die Zulassungsstellen mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Kauf eines nicht zugelassenen Fahrzeugs. Angeblich muss der Verkäufer, der die Papiere verloren hat, nicht im Kaufvertrag den Verlust “gestehen”, sondern eidesstattlich bei der Zulassungsstelle der letzten Zulassung versichern.
In meinem Fall der Kauf eines gebrauchten, nicht zugelassenen Motorrads ohne Papiere, Papiere laut Vertrag verloren.
Da das Fahrzeug nie auf den Verkäufer zugelassen war, weigert sich dieser eine eidesstattliche bei der Zulassungsstelle abzugeben.
Handelt es sich nun hierbei um
a) Betrug, weil der Verkäufer nicht seiner Pflicht nachkommt?
b) Dummheit im Amt, weil es mit einem Kaufvertrag und der Bestätigung des Verlustes darin überhaupt nicht nötig wäre?
Sollte dieser o.a. Fall tatsächlich komplizierter sein, als ein Schweiz-Import???
Sonnige Grüße und vielen Dank
Frank
Hallo Frank,
ich befinde mich grade in der selben Situation, und da dein Kommentar schon über ein Jahr her ist; hat sich die Angelegenheit geklärt? oder auf welchem stand bist du heute mit deinem Motorrad?
Vielen dank und Grüße
Jannis
das fahrzeug hat keinerlei papiere es ist ein pkw mercedes aus dem jahre etwa 1967 es sind die fahrgestellnummer sowie die motornummer vorhanden ich möchte das fahrzeug erwerben,bin mir dazu nicht schlüssig wegen nichtvorhandener papier. wie erfahre ich das es mit dem fahrzeug keine illegalen vorgeschichten gibt und es mit den vorhandenen identnummern sein richtigkeit hat.dazu hätte ich gerne eine gesetzlich reelle auskunft und wie ich es bewerkstelligen kann wenn es mit legalen mitteln geschehen soll.
bekomme ich ein formular zur ausfüllung der vorhandenen daten oder was muss ich machen?