Unechte Einbahnstraße: Welche Regeln gelten dort?
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Was es mit der falschen Einbahnstraße auf sich hat
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) umfasst die wesentlichen Regelungen für eine Teilnahme am Straßenverkehr. Deren Grundsätze werden in der Führerscheinausbildung durch den Fahrlehrer im Theorieunterricht vermittelt.
Doch hin und wieder kommt es bei der Teilnahme am Straßenverkehr zu überraschenden Regelungen, die bei weitem nicht jeder Verkehrsteilnehmer kennt. Eine solche Kuriosität ist die unechte Einbahnstraße.
Doch was hat es damit auf sich? Worin liegt der Unterschied zu einer echten Einbahnstraße? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und klärt Sie darüber auf, was eine falsche Einbahnstraße ist.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unechte Einbahnstraße
Eine falsche bzw. unechte Einbahnstraße kommt in Deutschland nur selten vor. Es handelt sich dabei um Straßen, in welche die Einfahrt zwar von einer Seite verboten ist, auf denen Fahrzeuge aber in beiden Richtungen fahren dürfen.
Sie erkennen eine unechte Einbahnstraße grundsätzlich daran, dass in dieser das Verkehrszeichen 220 (Einbahnstraße) nicht aufgestellt ist. Es gibt lediglich das Verkehrszeichen 267 (“Verbot der Einfahrt“) in einer Richtung auf einer falschen Einbahnstraße.
Gehen Sie fälschlicherweise davon aus, dass Sie sich in einer unechten Einbahnstraße befinden und befahren diese in der falschen Richtung, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von 25 Euro rechnen. Unsere Tabelle zeigt Ihnen, welche weiteren Sanktionen im Zusammenhang mit dem Befahren einer Einbahnstraße drohen können.
Gibt es eine unechte Einbahnstraße gemäß StVO?
Gerade bei Modekleidung ist es oft nicht leicht zu erkennen, ob es sich nun um ein echtes Produkt des jeweiligen Herstellers oder eine Fälschung handelt. Im Straßenverkehr sollte die Unterscheidung zwischen echt und unecht eigentlich kein Problem darstellen.
Doch wie es häufig so ist, bestätigt auch hier die Ausnahme die Regel. Es gibt nämlich tatsächlich so etwas wie eine unechte Einbahnstraße. Zwar ist diese nicht häufig in der Bundesrepublik zu finden, aber es gibt sie.
Eine unechte Einbahnstraße erkennen Sie an der Beschilderung. Zwar gibt es hier ein Einfahrtverbot von einer Seite (Verkehrszeichen 267), ein Hinweis durch das Verkehrszeichen 220, welches angibt, dass es sich um eine Einbahnstraße handelt, ist hingegen nicht vorhanden.
Und das hat dann auch wesentliche Auswirkungen auf die Regeln, welche in einem solchen Fall gelten. Wir fassen Ihnen die wesentlichen Unterschiede im Vergleich zu einer echten Einbahnstraße nachfolgend zusammen:
- Sie dürfen nur am rechten Fahrbahnrand parken und halten.
- Der Verkehr erfolgt in zwei Richtungen.
- Die unechte Einbahnstraße kann in zwei Richtungen verlassen werden.
Interessant: Eine unechte Einbahnstraße kommt nur in der Praxis vor. In der Straßenverkehrsordnung wird diese nicht erwähnt.
Bußgeldkatalog für Verstöße in einer Einbahnstraße
Kommt es einmal zu einer Verwirrung und Sie halten eine tatsächliche für eine unechte Einbahnstraße, sind aufgrund der unterschiedlichen Regelungen Ordnungswidrigkeiten vorprogrammiert. Wie diese sanktioniert werden, zeigt die nachfolgende Tabelle:
Beschreibung | Bußgeld |
---|---|
Einbahnstraße in falscher Richtung befahren (Zeichen 267) | 50 € |
...mit Sachbeschädigung | 70 € |
In Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung geparkt | 15 € |
Einbahnstraße mit dem Rad in falscher Richtung befahren | 20 € |
...mit Behinderung | 25 € |
...mit Gefährdung | 30 € |
...mit Sachbeschädigung | 35 € |
Total irre!
Man darf nur von einer Seite reinfahren, die Straße aber in beide Seiten befahren?
Das kann nicht stimmen.
Wir wohnen an so einer Straße. Auf der einen Seite ist das Schild Einfahrt verboten, auf der anderen Durchfahrt verboten.
Die Straße ist so schmal, dass maximal ein Fahrzeug (PKW, für mehr reicht es nicht) drauf fahren kann. Es gibt nur einen Bürgersteig (an der anderen Seite ist eine Steilwand, die direkt an die Fahrbahn grenzt) und auf dessen Außenseite zur Straße hin sind sehr viele Poller. Keine Chance auszuweichen oder zu halten. Wir dachten jahrzehntelang, hier dürfte man nicht fahren.
Der Verkehr ist mörderisch. Massenhaft. Trotz 30er Zone rasen sie von einer in die andere Richtung, brüllen und hupen sich an, wenn sich zwei entgegenkommen. Der Witz ist: in der Straße wohnt außer uns niemand. Es ist eine Durchgangsstraße in einem Wohngebiet, die von ALLEN als Abkürzung genommen wird.
Einmal in 30 Jahren haben wir eine Verkehrskontrolle erlebt. Was kam raus? Nur Verwarnungen, ohne Verwarnungsgeld. Sozusagen “Ermahnungen”. Wir erleben täglich, was hier los ist, die Autofahrer werden immer rücksichtsloser.
Da sollte es bessere Regeln als “unechte” (Straßen) geben! Einfach nur Schwachsinn!
Wenn ich korrekt in eine unechte Einbahnstraße einfahre ist nicht zu erkennen, dass es sich um eine unechte Einbahnstraße handlet. Geschweige denn eine Einbahnstraße. Wende ich nun wende und zurück fahre kann das doch nicht zu einer Verwarnung führen. Oder habe ich etwas falsch verstenden?
Ich kenne die Schizophrenie mit der unechten Einbahnstraße nun auch seit Jahrzehnten. Ich wohne genau dort, wo die Einbahnstraße beginnt. Auf der rechten Seite darf geparkt werden, der Rest der Straße ist schmal; die Straße ist in Zone 30. In diese Straße fahren zwei Busse alle Viertelstunde herein. X-mal am Tag passiert es, dass andere Autofahrer genau auch in dem Moment aus der Gegenrichtung herausfahren wollen, in dem ein Bus hereinfährt. Die Busfahrer ärgern sich, schimpfen und die entgegenkommenden Fahrer fahren dann entweder angewidert auf den Gehsteig oder nur unfreiwillig zurück. Oft genug gab es auch brenzlige Situationen mit Beinahe-Unfällen. Die Busfahrer dürfen sich offenbar bei der Stadt nicht beschweren. Ich als Anwohner habe es versucht und wurde von einer gereizten Dame auf dem Amt abgefertigt, als hätte ein Bürger überhaupt nichts zu sagen. Was kann man da machen?
Was für ein Paradoxon. es gibt sie, die “unechte Einbahnstraße” und irgendwie doch nicht. Wir wohnen an solch einer Straße. in einem anderen Artikel online habe ich gefunden, daß man in diesen Straßen in beiden Fahrtrichtungen parken darf. so haben wir es auch immer gemacht. nun, nach über 10 Jahren haben wir heute morgen alle plötzlich ein Knöllchen…. ???? wie ist denn nun hier die Rechtssprechung? wenn es die unechte Einbahnstraße nicht giebt, wie kann man dann den Bußgeldkatalog darauf anwenden. und wie stellt sich der Rechtssprecher das das vor, soll jeder in der engen Straße wenden, damit er in der richtigen Richtung steht, aber man darf in beide Richtungen rausfahren, so daß ich dann wieder wenden muß. Völlig abstrackt. lieber sollte er gucken, was einfach alles von oben reinfährt – trotz Verbotsschild. gibt es da Präzendenzfälle zu?