An einem Unfall sind beide schuld: Wer zahlt was?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie regeln Versicherungen einen Unfall, an dem beide Unfallgegner schuld sind?

An einem Unfall sind beide schuld? Die Versicherungen suchen eine Regelung.
An einem Unfall sind beide schuld? Die Versicherungen suchen eine Regelung.

Bei Autounfällen bezahlt jeweils die Haftpflichtversicherung desjenigen, der den Unfall verursacht hat, die Schäden des unschuldigen Unfallgegners. Bei einer eindeutigen Klärung der Schuldfrage erfolgt die Auszahlung meist schnell und reibungslos.

Doch was, wenn an einem Unfall beide Beteiligten schuld sind? Welche Versicherung zahlt in diesem Fall?

Es steht zu erwarten, dass keine der beiden involvierten Haftpflichtversicherungen alleinig für die entstandenen Kosten des Gegners aufkommen möchte.

In diesem Ratgeber erhalten Sie Informationen und Tipps zur Schadensregulierung bei einem Unfall, an dem beide schuld sind.

FAQ: Wenn am Unfall beide schuld sind

Wer zahlt, wenn beide am Unfall schuld sind?

Es wird zunächst geprüft, auf welche Verkehrsverstöße der Unfall zurückzuführen ist. Je nach Schwere des Verstoßes erhält der Unfallbeteiligte dann eine Mitschuld.

Wie funktioniert die Schadensregulierung bei gegenseitiger Mitschuld?

Die zuvor ermittelte prozentuale Mitschuld ist hier ausschlaggebend. So zahlen beide Versicherungen, allerdings nur den jeweiligen Anteil des Schadens.

Kann ich den Schaden ohne Versicherung abwickeln, wenn ich nur eine Mitschuld habe?

Oft wird genau dazu geraten, um eine Höherstufung in der Kfz-Versicherung zu vermeiden. Allerdings können auch hier teils hohe Kosten entstehen.

Welche Versicherung zahlt welchen Schaden? Eine Frage der Höhe der Mitschuld

Nur, weil ein Unfallbeteiligter nicht allein für den Zusammenstoß verantwortlich ist, verteilt sich die Schuld nicht zwangsweise gleichmäßig auf beide Unfallgegner. Entstand der Unfall, weil beide gegen die Verkehrsregeln verstießen, ist die Schwere des Verstoßes zu berücksichtigen.

So kommt es, dass sich ein Unfallbeteiligter beispielsweise lediglich für 10 % Mitschuld verantworten muss, während der andere nahezu die gesamte Schuld auf sich nehmen muss. Passiert ein Unfall, an dem beide Schuld haben, erstreben viele Versicherungen zunächst einen außergerichtlichen Vergleich. Können sie sich allerdings nicht auf eine Schuldverteilung einigen, landet die Entscheidung vor Gericht.

Parkplatzunfälle, bei welchen beide Fahrer rückwärtsfuhren, führen in der Regel zu einem jeweils 50-prozentigem Schuldanteil.

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An einem Unfall haben beide Schuld: Beispiel der Schadensregulierung

Nehmen wir folgendes Beispiel: Sie fahren ca. 30 km/h zu schnell auf einer Landstraße. Ein Fahrer missachtet bei einer Kreuzung Ihr Vorfahrtsrecht – es kommt zum Unfall. Da Sie zu schnell gefahren sind, bekommen Sie eine Teilschuld von 30 %. Sie und der andere Fahrer haben also an dem Unfall beide Schuld, wenn auch im unterschiedlichen Maße.

Was bedeutet dies für die Schadensregulierung? Ihr Unfallgegner darf von Ihnen – bzw. von Ihrer Versicherung – eine Zahlung in Höhe von 30 % seines Gesamtschadens verlangen. Sie selbst dürfen dafür 70 % Ihres eigenen Schadens von der gegnerischen Versicherung begleichen lassen.

Ist der Schaden Ihres Unfallgegners deutlich teurer als Ihr eigener, kann die Regelung dazu führen, dass Ihre Versicherung im Endeffekt mehr Geld bezahlt, als Sie bekommen.

Beide Beteiligte sind an dem Unfall Schuld: Den Schaden ohne Versicherung regulieren?

Sind an einem Unfall beide schuld werden die Kosten nur teilweise beglichen.
Sind an einem Unfall beide schuld werden die Kosten nur teilweise beglichen.

Im Internet stoßen Sie vermehrt auf den Tipp, bei einem Unfall mit beidseitiger Schuld auf eine Meldung bei der Versicherung zu verzichten und den Schaden selbst zu begleichen. Bei einem Parkplatzunfall mit geringen Schäden kann dies durchaus sinnvoll sein.

Denn eine Regelung über die Versicherung sorgt in der Regel für eine Höherstufung bzw. um eine Anpassung des Schadensfreiheitsrabatts. Bei Bagatellschäden rechnet sich eine Einschaltung der Versicherer daher nicht immer.

Allerdings ist bei dieser Regelung Vorsicht geboten: Auch bei einem scheinbar harmlosen Unfall können teure Schäden entstehen – etwa, wenn sich die Karosserie verzieht. Bitten Sie Ihren Unfallgegner daher, den Schaden begutachten zu können, bevor Sie in eine Schadensregulierung ohne Versicherung einwilligen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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2 Kommentare

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  1. Gerhard
    Am 26. Januar 2020 um 19:04

    Hallo , mein Unfall war am 18.10.1019 , bisher habe ich weder von der Bußgeldstelle , noch von der Versicherung etwas gehört . Dauert das so lange bis man mal weis , was Sache ist. Hatte bei dem Unfall , eine Teilschuld , da ich 2 Meter über eine durchgezogenen Streifen auf der Fahrbahn , fuhr ohne jemand zu gefährden.
    Gerhard

  2. Gerhard
    Am 27. November 2019 um 18:28

    War auf einer Bundesstrasse , als mir ca 30 mtr , vor einer Fußgängerampel , die Rot war , von rechts aus einer Sackgasse kommend , ein SUV , rechts vorne einer reinfuhr. Schaden 5000 € bei mir. Muß noch mitteilen , es war in einem Ort , rechts standen die Autos ,da die Ampel ja rot war , ich war auf der Abbiegespur , Richtung Ortsmitte alles war frei

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