Unfall in Belgien: So lässt sich der Schaden regulieren

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Urlaubslust vs. Unfallfrust

Unfall in Belgien erlitten? Was ist zu beachten?
Unfall in Belgien erlitten? Was ist zu beachten?

Ein Besuch in Belgien lohnt sich allemal. Nicht nur kulinarisch hat das Land mit seinen über 1.000 Biersorten und der berühmten belgischen Schokolade einiges zu bieten. Auch ein Besuch des Atomiums oder eine Fahrt mit der Küstenstraßenbahn versprechen Touristen tolle Erlebnisse.

Gerade für Deutsche bietet sich eine Reise in das Land an, in welchem der Export von Billardkugeln seinesgleichen sucht. Problemlos kann der Nachbarstaat mit dem eigenen Auto erreicht werden. Doch dabei sollten sich die Kraftfahrzeugfahrer nicht von den zahlreichen malerischen Schlössern ablenken lassen und die belgischen Verkehrsregeln aus den Augen verlieren. Denn sonst kann es zu einem Unfall in Belgien kommen, der all die Urlaubsstimmung im Nu zerstört.

Was ist bei einem Verkehrsunfall in Belgien zu beachten? Ist ein Pkw- oder Lkw-Unfall in Belgien anders zu regulieren als hierzulande? In unserem Ratgeber gehen wir diesen Fragen auf den Grund.

FAQ: Unfall in Belgien

Gibt es bestimmte Vorgaben für das Verhalten bei einem Unfall in Belgien?

Ja, diese unterscheiden sich jedoch nicht von den Vorgaben in Deutschland. Rettungsgasse bilden, Erste Hilfe leisten, Polizei verständigen und den Unfall im Ausland dokumentieren sind auch in Belgien Teil der richtigen Vorgehensweise.

Wie findet die Schadensregulierung statt?

Betroffene müssen sich bezüglich der Schadensregulierung entscheiden, ob sie Ansprüche vor Ort geltend machen oder über einen Regulierungsbeauftragten in Deutschland.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten nach einem Unfall in Belgien?

Es gelten immer die Gesetzes des Landes, in dem der Unfall geschieht. Das betrifft sowohl das Verhalten am Unfallort als auch die Regulierung der Schäden oder etwaige Ansprüche auf Schmerzensgeld.

Weiterführende Ratgeber über Verkehrsunfälle im Ausland & mit Beteiligung ausländischer Fahrer

Autounfall in Belgien: Das ist zu tun!

Grundsätzlich gelten bei einem Unfall in Belgien – ob auf Autobahn oder innerorts – die gleichen Verhaltensregeln wie bei einem Crash in Deutschland. Wichtig ist es, zunächst den Unfallort zu sichern und Verletzten Erste Hilfe zu leisten. Sinnvoll ist es zudem, die Polizei zu informieren.

Als nächsten Schritt sollten Sie auch bei einem Unfall in Belgien daran denken, Kennzeichen, Namen und Anschrift des Unfallgegners zu notieren. Treten dabei Verständigungsprobleme auf, können Sie auf das Eintreffen der Polizeibeamten warten. In der Zwischenzeit sollten Beweise gesichert werden. Dafür ist es hilfreich, Fotos von der Unfallstelle zu machen. Ebenso kann eine Skizze angefertigt werden.

Füllen Sie einen Unfallbericht aus. Dieser kann bei der anschließenden Schadensregulierung eine wichtige Rolle spielen. Am besten nutzen Sie den „Europäischen Unfallbericht“. Dieser ist mehrsprachig erhältlich und kann immer im Auto mitgeführt werden.

Wissenswertes zur Unfallabwicklung

Unfall in Belgien: Ein Anwalt unterstützt Sie bei der Klärung des Sachverhalts.
Unfall in Belgien: Ein Anwalt unterstützt Sie bei der Klärung des Sachverhalts.

Auch in Belgien zieht ein Unfall etwaige Entschädigungsansprüche nach sich. Um diese geltend machen zu können, können Geschädigte zwei Wege gehen:

  • zur Unfallabwicklung direkt die gegnerische belgische Versicherung kontaktieren
  • Anmeldung der Schadensersatzansprüche über den zuständigen Regulierungsbeauftragten

Der Vorteil an der zweiten Variante liegt darin, dass der Geschädigte nach dem Unfall in Belgien nicht selbst aktiv werden muss. Sprachbarrieren und rechtliche Missverständnisse können so umgangen werden.

Nach geltendem EU-Recht ist jede belgische KFZ-Versicherung dazu verpflichtet, einen deutschen Regulierungssachbearbeiter zu bestimmen, welcher für Unfallparteien, die nicht in Belgien ansässig sind, die Schadensabwicklung übernimmt. In der Regel handelt es sich bei dem Beauftragten um eine deutsche Versicherung.

Der belgischen Versicherung und dem deutschen Repräsentanten ist eine dreimonatige Frist für die Bearbeitung von dem Unfall in Belgien gesetzt. Erfolgt eine Überschreitung dieses Zeitrahmens, kann der deutsche Geschädigte unter Umständen die Verkehrsopferhilfe für sich beanspruchen.

Besonderheiten bei den Ansprüchen

Bei der Unfallregulierung ist stets das Tatortrecht maßgeblich. Das heißt, die Durchsetzung der Ansprüche, die aus dem Unfall in Belgien entstehen, richten sich nach den dortigen Vorschriften. Das ist insofern nicht uninteressant, als dass in Belgien üblicherweise weder eine Übernahme von Kreditkosten noch ein Ausgleich der Wertminderung im Schadensersatzrecht verankert ist.

Nach dem belgischen Zivilrecht können Unfallgeschädigte Schadensersatz geltend machen, wenn das Fehlverhalten eines Dritten einen Schaden verursacht hat.
Nach einem Unfall in Belgien ist der Schaden nach dem dortigen Recht abzuwickeln.
Nach einem Unfall in Belgien ist der Schaden nach dem dortigen Recht abzuwickeln.

Insbesondere dann, wenn der Unfallhergang unklar ist, sollte nach einem Unfall in Belgien ein Anwalt, am besten ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, hinzugezogen werden. Doch Achtung: Die Kosten hierfür trägt in der Regel der Geschädigte selbst, wenn er den Unfall zu verschulden hat. Eine Leistungspflicht besteht für die belgische Versicherung des Schädigers bei folgenden Schadenspositionen:

  • Reparaturkosten: Grundlage bilden hier meist ein Kostenvoranschlag oder eine Rechnung der Werkstatt
  • Kosten für Mietwagen: Oftmals wird der Nachweis verlangt, dass der Geschädigte aus beruflichen/privaten Gründen auf ein Fahrzeug nicht verzichten kann.
  • Sachverständigenkosten: Üblicherweise werden die Aufwendungen für einen Sachverständigen ersetzt.
  • Nutzungsausfall: Bei einem Totalschaden kann der Verunfallte pauschal einen Nutzungsausfall über 15 Tage verlangen.
  • Verwaltungskosten: Üblich ist die Auszahlung einer Pauschale.
  • Abschleppkosten: Eine Erstattung erfolgt nur aufgrund eines entsprechenden Nachweises.
  • Schmerzensgeld: Wird häufig nur bei verursachter Arbeitsunfähigkeit zuerkannt und liegt meist deutlich unter den Summen, die in Deutschland gezahlt werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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