Nach einem Unfall den Gutachter selber wählen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie Sie einen vertrauenswürdigen Sachverständigen finden können

Sie sollten nach einem Unfall den Gutachter selber wählen, um eine objektive Meinung einzuholen.
Sie sollten nach einem Unfall den Gutachter selber wählen, um eine objektive Meinung einzuholen.

Wenn Sie die Höhe des Schadens an Ihrem Unfallwagen bestimmen wollen, um Schadensersatz zu fordern, sollten Sie nicht dem Sachverständigen vertrauen, den die gegnerische Haftpflichtversicherung vorschlägt.

So ein Versicherungsgutachter hat nämlich das Motiv, den Schaden an Ihrem Kfz so gering wie möglich zu beziffern, damit sein Auftraggeber Ihnen möglichst wenig Schadensersatz zahlen muss. Von daher sollten Sie sich einen eigenen, unabhängigen Gutachter suchen, welcher den genauen Schaden an Ihren Fahrzeug bestimmt.

Doch was sollten Sie alles beachten, wenn Sie nach einem Unfall als geschädigte Person einen geeigneten Gutachter selber wählen wollen? Wo finden Sie einen geeigneten Sachverständigen und wer kann Ihnen die Kosten für diesen erstatten? Das erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.

FAQ: Unfall-Gutachter selber wählen

Habe ich Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter?

Ja, als Geschädigter können Sie nach einem Unfall Ihr Fahrzeug durch einen unabhängigen Gutachter bewerten lassen.

Wer trägt die Kosten für den Gutachter nach einem Unfall?

Die Gutachterkosten gehören zu den Prozesskosten und müssen daher von der unterlegenen Partei getragen werden. Bei einem Verkehrsunfall handelt es sich dabei in der Regel um den Unfallverursacher.

Was gilt es bei der Wahl des Gutachters zu beachten?

Es sollte sich um einen öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen handeln. Da sich dieser durch sein Fachwissen auszeichnet, wird seinem Gutachten vor Gericht meist eine hohe Bedeutung zugemessen.

Haben Sie das Recht, nach einem Unfall den Gutachter selber zu wählen?

Als Geschädigter sind Sie in jedem Fall dazu berechtigt, den Schaden an Ihrem Auto von einem unabhängigen Gutachter feststellen zu lassen. Dies können Sie auch dann tun, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners schon einen eigenen Sachverständigen entsendet hat, der bereits ein Gutachten erstellte.

Diversen Urteilen zufolge (u.a. Bundesgerichtshof (BGH) vom 22.7.2014, Az. VI ZR 357/13) ist die Sachverständigenrechnung Teil der Prozesskosten, welche die unterlegene Partei des Schadensersatzprozesses begleichen muss.

Normalerweise bestimmt das Gericht, vor dem der Schadensersatzprozess ausgetragen wird, darüber, welche Sachverständigen Beweise in den Zivilprozess einbringen dürfen. § 404 Absatz 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) erlaubt es den Parteien jedoch, geeignete Gutachter vorzuschlagen. Wenn sich beide Parteien auf einen Sachverständigen geeinigt haben, muss das Gericht diesem Vorschlag folgen.

Wo Sie nach einem Unfall einen geeigneten Gutachter selber wählen können

Wie können Sie als geschädigte Person nach einem Unfall Ihren Gutachter selber wählen?
Wie können Sie als geschädigte Person nach einem Unfall Ihren Gutachter selber wählen?

Ihr eigener Gutachter nach einem Unfall sollte ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sein oder zumindest jemand, der zertifiziert ist und einem unabhängigen Berufsverband angehört. Solche Gutachter werden von Zivilrichtern als besonders vertrauenswürdig eingestuft.

Wenn Sie nach einem Unfall solch einen Gutachter selber wählen und die Gegenseite so jemanden nicht zu bieten hat, dann kann sich das Gericht gemäß § 404 Absatz 2 der ZPO auf Ihren Gutachter beschränken. Der Richter soll diesem Absatz zufolge nicht öffentlich bestellte Sachverständige nämlich nur berücksichtigen, wenn “besondere Umstände es erfordern”.

Öffentlich bestellte Sachverständige mussten ihre Sachkunde, Vertrauenswürdigkeit und Objektivität unter Beweis stellen und werden während ihrer Tätigkeit ständig von der Stelle überprüft, die sie bestellt haben.

Einen solchen Gutachter finden Sie auf der Website des “Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.” (b.v.s.) auch für Ihre Region.

Wie vermeiden Sie, auf den Gutachterkosten sitzenzubleiben?

Wenn Sie nach einem Unfall den Gutachter selber wählen, sollten Sie folgende Aspekte beachten, wenn Sie die Rechnung des geeigneten Sachverständigen von der Versicherung Ihres Unfallgegners erstattet bekommen wollen:

  • Wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Sachverständigen bestellt und diese vorschlägt, dass dies der einzige Gutachter in dem Verfahren bleiben soll, sollten Sie den Vorschlag der Versicherung nicht akzeptieren. Wenn Sie in den Vorschlag einwilligen und sich danach entscheiden, einen Zweitgutachter einzuschalten, haben Sie auch als geschädigte Person nicht mehr das Recht, die Gutachterkosten erstattet zu bekommen.
  • Bei einem Bagatellschaden von unter 750 Euro ist ein Gutachter normalerweise nicht gerechtfertigt, weshalb Sie sich mit einem einfachen Kostenvoranschlag der Autowerkstatt begnügen sollten.
  • Ihr Sachverständiger sollte keine Kosten in Rechnung stellen, die über das normale Maß hinausgehen. Ansonsten übernimmt die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners nur einen Teil von seinen Gebühren.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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1 Kommentar

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  1. Dung
    Am 1. September 2019 um 11:35

    Guten Tag.

    Muss man einen Anwalt zuschalten wenn man einen eigenen Sachverständiger beantragen will?

    Ich habe gehört die Versicherung des Gegners stellt sich quer wenn man eigenen beantragt oder ist dies nicht notwendig?

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