Unfall im Kreisverkehr: Schuldfrage bei Crash im Kreisel
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Kreisverkehr – Knotenpunkt im Straßenverkehr
Ob mit oder ohne Hügel in der Mitte, als Miniversion oder im Turboformat – der Kreisverkehr ist buchstäblich eine runde Sache. Er vermeidet beispielsweise Konfliktsituationen durch Fahrfehler beim Linksabbiegen.
Zudem sorgt diese Fahrbahnunterbrechung für ein reduziertes Tempo, was wiederum Geschwindigkeitsverstößen vorbeugt. Dadurch wird ein hohes Maß an Verkehrssicherheit gewährleistet.
Doch trotz dieser Schutzfunktionen, lässt sich ein Unfall auch im Kreisverkehr nicht immer vermeiden. Ein Crash kann beispielsweise dann geschehen, wenn der einfahrende Kfz-Führer das Tempo der sich bereits im Kreisel befindenden Pkw unterschätzt.
Wer bei einem im Kreisverkehr stattgefundenen Unfall Schuld hat, klärt der folgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfall im Kreisverkehr
Unfälle im Kreisverkehr ereignen sich meist durch Missachten der Vorfahrt oder durch falsche Einschätzung der Fahrgeschwindigkeit der anderen Fahrzeuge.
Sofern die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen geregelt ist, gilt die Regel “rechts vor links”.
Wie bei jedem Unfall wird hier der Unfallverursacher haftbar gemacht. In der Regel wird davon ausgegangen, dass es sich dabei um den Einfahrenden in den Kreisverkehr handelt.
Keine Lust zum Lesen? Unser Video erklärt die Regeln im Kreisverkehr
Vorfahrt im Kreisel
Kommt es in einem Kreisverkehr zu einem Unfall, spielt nicht selten die Vorfahrt eine wesentliche Rolle bei der Schuldfrage. Die entscheidende Vorschrift dazu findet sich in § 8 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Entsprechend dieser Regelung ist beim Kreisverkehr die übliche Regelung „rechts vor links“ ausgesetzt. Daher muss die Einfahrt mit besonderer Vorsicht erfolgen.
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Unfall im Kreisverkehr: Wer ist schuld?
In der Regel hat bei einem Unfall im Kreisverkehr der Einfahrende das Nachsehen. So entschied es 2014 das Landgericht Saarbrücken (Az.: 13 S 196/113) in einem Schadensfall, der sich in einem Kreisel zutrug.
Dabei kollidierte ein Autofahrer beim Befahren des Kreisverkehrs mit einem anderen Fahrzeug und weigerte sich im Nachhinein, die Forderungen nach Entschädigung der anderen Unfallpartei zu begleichen. Angeblich habe sich der Kläger bereits vollständig auf der Fahrbahn befunden, als es zu dem Unfall im Kreisverkehr kam.
Das Gericht ließ diese Argumentation nicht gelten. Da der konkrete Unfallhergang nicht rekonstruierbar war, wurde eine Schuld zulasten des Wartepflichtigen angenommen. Dieser Entscheidung liegt die Annahme zugrunde, dass eine Kollision, die im Einfahrtsbereich des Kreisels stattfindet, für einen Vorfahrtverstoß des Einfahrenden spricht.
Denn der allgemeinen Lebenserfahrung folgend ist der Einfahrende wartepflichtig und handelt somit entgegen dieses Gebots. Dass die räumliche Zuordnung der Kollision zur Einmündung für die Schuld des Einfahrenden spricht, lässt sich außerdem dadurch begründen, dass das Fahrzeug, welches die Kreisfahrbahn bereits befährt, zunächst eine gewisse Strecke im Kreisel zurückgelegt haben muss, ehe es die Unfallstelle erreicht.
Es liegt also aufgrund der angenommenen Missachtung der Vorfahrt der Anscheinsbeweis einer Alleinschuld des Einfahrenden vor.
Im Klartext heißt das Folgendes: Ein Unfall in einem Kreisverkehr, dessen Vorfahrtbeschränkungen durch eine entsprechende Beschilderung geregelt ist, lässt üblicherweise den Anscheinsbeweis zu, dass der Einfahrende aufgrund eines Vorfahrtverstoßes als Unfallverursacher zu betrachten ist.
Im Zweifel sollten Betroffene aber die Polizei rufen und mit deren Hilfe die Sachlage offiziell feststellen lassen. So kann der eigentlich Unschuldige einer falschen Anzeige vorbeugen und sich viel Ärger ersparen.
Ich hatte einen Unfall im Kreisverkehr der sich folgendermaßen zugetragen hat.
Ich fuhr in den Kreisverkehr ein und wollte die erste Ausfahrt rausfahren.
dabei fuhr mir ein anderer Pkw links i den Kotflügel.
Dieser wollte an für sich die zweite Ausfahrt nehmen, hat dann bemerkt das diese Ausfahrt wegen Bauarbeiten gesperrt ist.
deswegen wollte er noch schnell die erste Ausfahrt nehmen,und zog ohne zu Blinken nach rechts gegen meinen Pkw.
Die gegnerische Versicherung will nur 50% des Schadens übernehmen. Ist das in Ordnung
Hallo Edgar S.,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Da wir die genaue Situation nicht kennen, können wir keine Angaben dazu machen. Wenden Sie sich daher an die zuständige Behörde, Versicherung oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich kann das Verhalten des am Unfall beteiligten Fahrers nicht nachvollziehen. Nach Ihrer Schilderung erscheint mir das Verhalten erstens raudihaft, zweitens ist es doch im Kreisverkehr für jeden Autofahrer ein Leichtes, bei Unsicherheit zur richtigen Ausfahrt nochmals eine Runde zu drehen um dann in Ruhe die korekte Ausfahrt zu nehmen.
Was ist innerorts im Kreisverkehr an Tempo erlaubt. Mein Navi sagt 30, vor dem kreisverkehr ist 50.
Und der Kreisel und die Straße die direkt zur ersten aus Fahrt führen sind absolut übersichtlich da sind 50 ohne Gefährdung fahren
Ich habe mich Verkehrsbedingt vor dem Kreisverkehr befunden und gewartet als eine Autofahrerin mich von Hinten rammte weil Sie annahm das ich los fahren würde, das war natürlich von meiner Sicht noch nicht beabsichtig !