Unfall mit einer Kuh: Was müssen Autofahrer beachten?
Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Unfallgefahr auf dem Land
Wer mit dem Auto in ländlichen Regionen unterwegs ist, kann abseits der Straßen unter Umständen Kühe entdecken, die auf Weiden grasen. Dass die meist träge wirkenden Tiere ggf. eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, können sich nur die wenigstens Autofahrer vorstellen. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass die Tiere aus ihrem Gehege ausbrechen, auf die Straße rennen und sich deshalb ein Unfall mit Kühen ereignet.
Doch wie müssen sich Autofahrer verhalten, die einen Unfall mit einer Kuh hatten? Muss die Polizei benachrichtigt werden? Wie ist bei einem solchen Zusammenstoß die Schuldfrage zu bewerten? Und welche Versicherung haftet, wenn Kühe überfahren werden? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfall mit einer Kuh
Um sicherzustellen, dass der Halter der Kuh informiert und das überfahrene Tier ggf. medizinisch versorgt wird, sollten Autofahrer anhalten, die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen.
Bei der Schuldfrage muss grundsätzlich zwischen der generellen Betriebsgefahr eines Autos und der Gefahr, die durch das Tier hervorgeht, abgewogen werden. Hierfür wird üblicherweise ein Gutachter beauftragt. Es besteht allerdings grundsätzlich die Möglichkeit, dass der Autofahrer eine Teilschuld am Unfall erhält.
Vonseiten des Autofahrers ist die die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung zuständig, allerdings übernehmen nicht alle Anbieter die Schäden durch Nutztiere. Damit Tierhalter nicht auf möglichen Kosten sitzen bleiben, sollten diese zu Absicherung eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.
Weiterführende Ratgeber zu Unfällen mit Tieren:
Besonderheiten beim Unfall mit einer Kuh
Kommt es zu einer Kollision zwischen einem Kfz und einer Kuh, ist in diesem Zusammenhang nicht von einem Wildunfall die Rede. Denn ein solcher liegt nur vor, wenn es sich bei dem angefahrenen Tier um eine Art handelt, die unter § 2 Bundesjagdgesetz als Haarwild aufgeführt ist. Eine Kuh zählt hingegen zu den Nutztieren.
Für die Beteiligten an einem Unfall mit einer Kuh gelten daher die allgemeinen Verhaltensregeln gemäß § 34 Straßenverkehrsordnung (StVO). Darin vorgeschrieben ist das nachfolgende Vorgehen:
- am Unfallort anhalten
- Unfallstelle absichern
- sich über Unfallfolgen vergewissern
- Verletzten helfen
- Polizei verständigen
Die Benachrichtigung der Polizei ist in der Regel notwendig, um den Halter der angefahrenen Kuh und somit einen Geschädigten des Unfalls zu informieren. Die Beamten können zudem die Verständigung eines geeigneten Tierarztes und die ggf. notwendige Säuberung der Straße in die Wege leiten.
Übrigens! Weist ein Verkehrszeichen auf einen möglichen Viehtrieb hin, müssen Autofahrer nicht dauerhaft damit rechnen, dass sich ein Unfall mit einer Kuh ereignen kann. Eine gesteigerte Aufmerksamkeit muss somit nur dann an den Tag gelegt werden, wenn ein Zusammentreffen wahrscheinlich ist. Nachts wäre ein Wechsel der Weide beispielsweise sehr ungewöhnlich.
Wer haftet, wenn eine Kuh am Unfall beteiligt ist?
Normalerweise müssen Tierhalter sicherstellen, dass von ihren Tieren keine Gefahr ausgeht und für entstandene Schäden haften. Allerdings sieht der Gesetzgeber für Nutztiere eine Ausnahmeregelung vor, die auch bei einem Unfall mit einer Kuh relevant sein kann. So heißt es in § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Somit müssen Tierhalter von Kühen nicht für Schäden haften, wenn sie eine entsprechende Sorgfalt nachweisen können. Konkret bedeutet dies einen stabilen Zaun oder andere Maßnahmen zur Sicherung. Die Vorschriften dafür definieren die jeweiligen Landwirtschaftskammern bzw. -ämter, wobei je nach Tier individuelle Vorgaben gelten. Kommt es zu einem Unfall mit einer Kuh, muss der Halter unter Umständen mithilfe eines Gutachtens belegen, dass die Sicherung vorschriftsgemäß war.
Für die Schäden am eigenen Fahrzeug muss aus diesem Grund in der Regel die Kaskoversicherung aufkommen. Allerdings greift nicht jede Teilkaskoversicherung bei Kollisionen mit Nutztieren. Prüfen Sie daher Ihre Vertragsunterlagen.
Aber auch bei einer ungenügenden Sicherung müssen Autofahrer bei einem Unfall mit einer Kuh unter Umständen damit rechnen, eine Teilschuld zugesprochen zu bekommen. Möglich ist dies zum Beispiel, wenn Autofahrer zu schnell unterwegs waren oder nicht vorausschauend genug gefahren sind.