Unfall mit dem Neuwagen: Ersatzanspruch auf ein neues Kfz?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Demoliertes Kfz: Bewirkt ein Unfall einen Anspruch auf einen Neuwagen?

Bei einem Unfall mit dem Neuwagen steht zumeist die Frage nach einem Neuwagenersatz im Raum.
Bei einem Unfall mit dem Neuwagen steht zumeist die Frage nach einem Neuwagenersatz im Raum.

Es ist begrifflich und technisch ein „selbst Bewegliches“ und unterscheidet sich genau in dieser Eigenschaft von den zu seiner Entstehungszeit geläufigen Pferdekutschen: das Automobil. Was in den 80ern des 19. Jahrhunderts neuartige Errungenschaft und eine Revolution der Fortbewegungsindustrie war, ist heute aus dem Selbstverständnis einer jeden zivilen Infrastruktur nicht mehr wegzudenken.

Doch das Kraftfahrzeug ist heutzutage für weitere Teile der Verkehrsteilnehmer mehr als reines Transportmittel, es ist auch Statussymbol und daher investieren viele Deutsche in einen Neuwagen. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn es zu einem Unfall mit dem Neuwagen kommt. Durch eine solche Kollision wird – auch bei erfolgreicher Reparatur – der Wert des Kfz erheblich gemindert.

Daher fragen sich viele Besitzer, ob sie bei einem Unfall mit ihrem Neuwagen einen Anspruch auf einen gleichwertigen Neuwagen haben. Dieser Problematik widmet sich der folgende Ratgeber. Lesen Sie also hier nach, wie die Schadensregulierung für einen Neuwagen bei einem Unfall abläuft.

FAQ: Unfall mit Neuwagen

Was ist das Besondere an einem Unfall mit Neuwagen?

Dass es hier zu einer erheblichen Wertminderung des Fahrzeugs kommt. Diese wird zwar üblicherweise zusammen mit den Reparaturkosten von der Versicherung des Unfallverursachers gedeckt, manche Neuwagenbesitzer stören sich jedoch erheblich daran.

Hat ein geschädigter Neuwagenbesitzer nach einem Unfall Anspruch auf ein neues Fahrzeug?

Nur wenn es ihm unzumutbar wäre, ein repariertes Fahrzeug zu benutzen. Dazu muss das Unfallgutachten vor allem eine erhebliche Beschädigung feststellen.

Habe ich bei einem selbstverschuldeten Unfall Anspruch auf einen Neuwagen als Ersatz?

Hat das neue Auto durch den Unfall einen Totalschaden erlitten und wurde dafür eine Vollkasko abgeschlossen, kann der Fahrer mitunter einen Anspruch auf einen Neuwagenersatz geltend machen.

Unverschuldeter Unfall mit dem Neuwagen: Kriterien zur Abrechnung auf Neuwagenbasis

Die bei nahezu jeder Kollision an einem Kfz entstehende Wertminderung nimmt nach einem Unfall mit einem Neuwagen oft erhebliche Ausmaße an. Üblicherweise ist die Versicherung des Unfallverursachers nur dazu verpflichtet, die Reparaturkosten sowie einen Ausgleich für die dabei hervorgerufene Minderung des Fahrzeugwertes zu zahlen.

Genau das ist vielen Besitzern ein Dorn im Auge, die Wert darauf legen, einen Neu- und keinen Unfallwagen zu benutzen. Lieber wäre es einigen daher, nach einem Unfall mit ihrem Neuwagen einen Ersatz in Form eines neuen Autos zu erhalten. Letzteres ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Generell gilt, dass dem geschädigte Besitzer von einem Neuwagen nach einem Unfall ein derartiger Ersatz nur dann zusteht, wenn es unzumutbar wäre, ihm die Benutzung des reparierten Fahrzeuges zu überantworten.
Selbstverschuldeter Unfall mit dem Neuwagen: Die Vollkasko erstattet das gesamte Fahrzeug nur bei Totalschaden.
Selbstverschuldeter Unfall mit dem Neuwagen: Die Vollkasko erstattet das gesamte Fahrzeug nur bei Totalschaden.

Zusätzlich hat die Rechtsprechung bestimmte Kriterien dafür aufgestellt, ab wann nach einem Unfall mit einem Neuwagen ein neues Fahrzeug erstattet werden muss:

  • Fahrleistung weniger als 1.000 km
  • seit maximal einem Monat Kfz-Zulassung
  • erhebliche Beschädigung
  • Geschädigter kauft sich mit dem Geld der Ersatzzahlung nach dem Unfall tatsächlich ein Neufahrzeug

Insbesondere das Merkmal der erheblichen Beschädigung sorgt bei der Regulierung vom Unfall mit einem Neuwagen immer wieder für Probleme, weil hierfür keine eindeutige Definition existiert. Entscheidend ist der Aspekt der Zumutbarkeit. Wurden beispielsweise Schweißarbeiten an tragenden Fahrzeugteilen vorgenommen, um den Schaden zu beheben, so kann dem Besitzer die Weiternutzung des derart instandgesetzten Wagens nicht zugemutet werden.

Im Einzelfall ziehen hier verschiedene Gerichte jedoch verschiedenartige Betrachtungsweisen dafür heran, ab wann ein Auto laut Verkehrsrecht als erheblich beschädigt klassifiziert wird. Grundsätzlich ist der Geschädigte hierbei stets beweispflichtig. Hilfreich sind Kfz-Gutachten bei einem Crash. Diese bescheinigen, dass der Neuwagen durch den Unfall eine erhebliche Wertminderung erlitten hat. Außerdem kann die Unterstützung durch einen Anwalt den Neuwagenbesitzer in seinen Rechten stärken.

Selbstverschuldeter Unfall: Schutz durch Vollkaskoversicherung

Bei einem Neuwagen ist es in den meisten Fällen sinnvoll, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Das zahlt sich bei einem selbstverursachten Unfall und den Kosten für die Reparatur ebenso aus wie bei einem Diebstahl, den der Geschädigte erleidet.

Es ist möglich, für einen Totalschaden, der durch einen Unfall mit dem Neuwagen verursacht wurde, gegenüber der Vollkaskoversicherung einen Anspruch auf einen Neuwagenersatz geltend zu machen. Handel es sich jedoch um Schäden, die durch eine Reparatur zu beheben sind, werden in der Regel lediglich die Instandsetzungskosten ersetzt.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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