Unfall ohne Führerschein: Mit welcher Strafe ist zu rechnen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahren ohne Führerschein: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Fahren ohne Führerschein und Unfall verursacht? Hierfür drohen dem Fahrer strafrechtliche Folgen.
Fahren ohne Führerschein und Unfall verursacht? Hierfür drohen dem Fahrer strafrechtliche Folgen.

Der Volksmund spricht vom „Fahren ohne Führerschein“, korrekt wäre allerdings „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und das ist kein Kavaliersdelikt. Mehrere zehntausend Personen werden jährlich von der Polizei kontrolliert und können dann keine Fahrerlaubnis vorweisen.

Zwei Szenarien führen dazu, dass sich Betroffene ohne Führerschein hinters Steuer setzen. Entweder wurde der Führerschein wegen eines schweren Vergehens entzogen oder die Fahrerlaubnis wurde nie erworben. In beiden Fällen werden die anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, weswegen die Strafen für das Fahren ohne Führerschein hoch ausfallen.

Doch mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen, wenn Verkehrsteilnehmer einen Unfall bauen und ohne Führerschein gefahren sind? Zahlt in einem solchen Fall die Versicherung? Auf diese und weitere Fragen gehen wir im Folgenden ein.

FAQ: Unfall ohne Führerschein

Welche Strafe droht mir, wenn ich einen Unfall verursache, ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft wird. Wurde der Unfall durch einen weiteren Verkehrsverstoß verursacht (Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol am Steuer etc.), fallen für diesen zusätzliche Sanktionen an.

Zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallfahrers für den Schaden?

Ja, die Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden auf, nimmt den Versicherten anschließend allerdings in Regress.

Macht es einen Unterschied, ob mir die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder ob ich nie eine besessen habe?

Nein, beides gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies ist auch der Fall, wenn gegen Sie lediglich ein Fahrverbot verhängt wurde und Sie trotzdem währenddessen ein Kfz führen.

Wann das Fahren ohne Führerschein strafbar ist

Wer ohne Führerschein Auto fährt, begeht nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Straftat, sofern ihm nicht nur das Dokument, sondern auch die zugrunde liegende Fahrerlaubnis fehlt. Das Strafmaß hängt davon ab, ob eine Fahrlässigkeit vorlag oder nicht.

Sofern dies der Fall ist, droht eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. In allen anderen Fällen fällt eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe an.

Auch dem Halter des Fahrzeugs droht eine Strafe, wenn er zulässt, dass jemand sein Fahrzeug fährt, dieser aber nicht die nötige Fahrerlaubnis vorweisen kann. Es ist ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder eine Geldstrafe zurechnen.

Ohne Führerschein unterwegs und Unfall gebaut: Die Strafen

Wer nun einen Unfall baut und ohne Führerschein Auto gefahren ist, muss mit weiteren Strafen rechnen. Zum einen fallen Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis an, darüber hinaus müssen Betroffene für die Folgen des Unfalls aufkommen.

Fahren Sie betrunken und ohne Führerschein, haben Sie zwei Straftaten begangen. Zum einen sind Sie nach §21 StVG ohne Fahrerlaubnis gefahren und zum anderen haben Sie sich einer Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Strafgesetzbuch) schuldig gemacht. Für beide Straftaten drohen jeweils ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Der Betroffene muss das Fahrzeug des Geschädigten wieder in den vorherigen Zustand bringen und eventuell Schadenersatz zahlen. Kommt es zu Verletzungen kann es noch dicker kommen: Der Unfallverursacher muss für weitere Kosten, wie beispielsweise Arztbehandlungen und Fahrtkosten, aufkommen.

Unfall ohne Führerschein: Zahlt die Versicherung?

Unfall ohne Führerschein: Die Strafe entscheidet ein Richter. Es steht eine Freiheits- oder Geldstrafe im Raum.
Unfall ohne Führerschein: Die Strafe entscheidet ein Richter. Es steht eine Freiheits- oder Geldstrafe im Raum.

Wer nun hofft, dass seine Versicherung den Schaden übernimmt, kann sich nur im ersten Moment freuen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wird zwar den Schaden regulieren, allerdings den Betroffenen in Regress nehmen. Ein Unfall ohne Führerschein kann demnach richtig teuer werden.

Dies ist völlig rechtens, denn nach Obliegenheitsverletzungen kann die Leistungsfreiheit des Versicherers eintreten. Laut § 5 der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) zählt das Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Obliegenheitsverletzung. Konkret bedeutet dies, dass der Versicherungsschutz entfallen kann, wenn der Versicherungsnehmer fahrlässig oder grob fahrlässig handelt.

Nach § 5 Abs. 3 KfzPflVV kann die Versicherung allerdings maximal 5.000 Euro vom Unfallverursacher verlangen. Erhöhen kann sich der Betrag allerdings, wenn mehrere Obliegenheitsverletzungen vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie alkoholisiert und ohne Führerschein Auto fahren.

Die 5.000 Euro beziehen sich auf die zivilrechtlichen Ansprüche. In strafrechtlicher Hinsicht kann weiteres auf den Unfallverursacher zukommen. In diesem Fall entscheidet der Richter in einem Gerichtsprozess die Strafe. Laut § 21 StVG ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe zu rechnen.

Nach einem Unfall: Fahrerflucht und keine Fahrerlaubnis

Wer einen Unfall verursacht, Fahrerflucht begeht und ohne Führerschein unterwegs war, macht sich zwei Obliegenheitsverletzungen schuldig. Der Versicherer wird aller Wahrscheinlichkeit nach den Versicherungsschutz versagen.

Diese wird den Betroffenen in Regress nehmen und kann dann mehr als 5.000 Euro verlangen, da eben zwei Obliegenheitsverletzungen vorliegen. Strafrechtlich drohen nach § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Außerdem kommt für das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe hinzu.

Kommt es zu einem Unfall – ob ohne oder mit Fahrerlaubnis – so begehen Sie in keinem Fall Unfallflucht, denn so bürden Sie sich weitere Strafen auf. Verbleiben Sie am Unfallort und leisten, wenn nötig, Erste-Hilfe. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Sie zudem vor Gericht vertreten.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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46 Kommentare

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  1. Jan B.
    Am 11. Juli 2018 um 1:27

    Hallo. Ich fahre seit 2005 in der Speditionsbrunche und nun zu meiner Situation. Anfang Mai im Jahr 2017 wurde ich während meiner Nachtschicht wegen (der langen Weile) der Beamten kontrolliert.
    Tage zuvor hatte ich Amphetamine eingenommen und leider waren noch 170mg im Blut enthalten. Die Fahrt wurde mir für die nächsten 24h untersagt.
    Bin kein Drogenkonsument der jeden Tag etwas nimmt.
    Ich bekam Bußgeld und musste den Führerschein in der Behörde abgeben.

    Leider habe ich daß nicht getan und es auch niemandem erzählt schon niemanden von der Arbeit da ich Angst vorm Verlust der Arbeitsstelle hatte.. Im September 2017 hatte ich einen LKW Unfall. Somit bin ich ohne Führerschein gefahren.
    Es war kein Alkohol oder Drogen im Spiel.
    Was erwartet mich da jetzt schönes?
    Würde mich freuen über positives zu lesen.
    Mfg. J.B. aus HH

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2018 um 12:04

      Hallo Jan,

      das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat nach § 21 StVG dar. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. dhana H.
    Am 2. Juni 2018 um 16:24

    Ich hab zurzeit keinen Führerschein wg Trunkenheit am Steuer . Bin heute gefahren und hatte einen Auffahrunfall. Bin in der mpu und nehme keine Drogen und trinke seit 5 Monaten keinen Alkohol. Habe fahrerflucht begangen jedoch nach einer halben Stunde mich gestellt. Was erwartet mich jetzt. Muss ich eine Haftstrafe absolvieren… Sozialstd? Geldstrafe ist mir bewusst

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 11:52

      Hallo Dhana,

      Ihre Strafe wird von einem Gericht festgelegt, weshalb sich keine pauschale Angabe machen lässt. Da mehrere Verstöße zusammenkommen, ist von einem höheren Strafmaß auszugehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Yvonne
        Am 15. August 2022 um 10:16

        Schwager seine Freundin ist mit 1,67 Promille sein Auto gefahren. Sie hat keine fahrerlaubnis und hat einen Unfall verursacht mit total Schaden. Er war Beifahrer und hatte 0,8 Promille. Beide schwere verletzt , Was müssen beider erwarten an strafen?

  3. Florian
    Am 25. April 2018 um 18:42

    Ich habe mal eine frage und zwar bin bei fahren ohne Führerschein zum wiederholten Mal erwischt würden und ein Unfall gehabt was steht da so auf den Spiel mfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2018 um 17:18

      Hallo Florian,

      uns sind die genauen Umstände in Ihrem Fall nicht bekannt, deshalb können wir keine pauschale Aussage darüber machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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