Unfall ohne Versicherung: Wer zahlt die Reparaturen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wer zahlt bei einem Unfall ohne Versicherungsschutz?

Die Verkehrsopferhilfe springt ein, wenn bei einem Autounfall keine Versicherung greift.
Die Verkehrsopferhilfe springt ein, wenn bei einem Autounfall keine Versicherung greift.

Ein Unfall ist für alle Beteiligten ein schlimmes Erlebnis. Doch für manche Opfer endet der Schrecken nicht am Unfallort: Ist der Schuldige nicht wie gesetzlich vorgeschrieben versichert, bangen Betroffene um die Erstattung der Kosten.

Der Versicherungsschutz für Kfz erlischt schnell, wenn keine Beiträge mehr geleistet werden. Viele Autobesitzer versuchen in der Not, so zu sparen.

Gerade, wenn jemand verletzt wurde, steigen die Kosten sehr schnell in fünf- und sechstellige Bereiche. Viele können dies nicht aus eigener Tasche bezahlen. Doch wer, wenn nicht die gegnerische Versicherung, kümmert sich um die Schadensregulierung?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer für den Schaden aufkommt, wenn keine Versicherung zum Unfallzeitpunkt gültig ist. Die Risiken der Regelung eines Unfalls ohne Versicherung (private Klärung) werden hier ebenfalls erläutert.

FAQ: Unfall ohne Versicherungsschutz

Was passiert, wenn der Unfallverursacher nicht versichert war?

In so einem Fall, bleibt das Opfer nicht auf dem Schaden sitzen, wenn der Verursacher nicht selbst zahlen kann. In Deutschland springt dann die Verkehrsopferhilfe ein. Sie hilft auch bei Unfällen, die im Ausland ohne Versicherung geschehen sind.

Kann ich einen Unfall ohne die Versicherung regeln?

Ja, allerdings sollten Sie dann unbedingt eine Verzichtserklärung einholen, damit der Geschädigte sich später nicht doch noch an Ihre Versicherung wendet.

Was sollten Geschädigte beachten?

Lassen Sie sich nicht vorschnell auf eine Schadensregulierung ohne Versicherung ein und bitten im Zweifel um Bedenkzeit. Schließlich können sich nicht sichtbare Schäden verstecken, was für Laien schwer abzuschätzen sit.

Des Verursachers Auto war nicht versichert? Bei einem Unfall kann die Verkehrsopferhilfe einspringen

Ist das Auto des schuldigen Fahrers bei einem Unfall nicht versichert, haftet er in der Regel persönlich für die entstandenen Schäden. Allerdings weist diese Regelung große Lücken auf: Was, wenn derjenige nicht über die Mittel verfügt, eine teure Rehabilitation und den zusätzlich entstehenden Ausfallschaden zu begleichen?

In diesem Fall kommt der Verein der Verkehrsopferhilfe e.V. ins Spiel. Um eine gewisse Gerechtigkeit für das Opfer zu gewährleisten zahlt er die entsprechenden Beträge. Finanziert wird der Verein hierzulande durch die deutschen Autoversicherer.

Die Verkehrsopferhilfe springt nicht nur in Deutschland ein. Geraten Sie innerhalb der Europäischen Union in einen Unfall mit einem Auto, das nicht versichert ist, hilft die Verkehrsopferhilfe ebenfalls.

Gerade im europäischen Ausland nehmen viele Kfz-Besitzer ohne Haftpflichtversicherung am Verkehr teil – etwa weil sie sich die Beiträge nicht mehr leisten können.

Einen Unfall ohne Versicherung verursacht: Diese Strafen drohen

In Deutschland und der EU besteht eine gesetzliche Pflicht, sein Auto oder Kfz versichern zu lassen. Durch eine schnelle Kommunikation zwischen Versicherern und der Zulassungsstelle sind hierzulande nur sehr selten Fahrzeuge ohne Haftpflichtversicherung unterwegs.


Doch gerade bei Erwerb und Verkauf eines Wagens kann eine „Pufferzone“ zwischen zwei Versicherungen entstehen. Dies ist allerdings höchst illegal:

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.“ (§ 6 des Pflichtversicherungsgesetzes)

Das bedeutet, dass sich auch ein Autoverkäufer strafbar macht, welcher den Käufer ohne Versicherungsschutz vom Hof fahren lässt.

Zudem können zusätzliche Strafen gemäß Bußgeldkatalog folgen: Etwa ein Führerscheinentzug und Punkte in Flensburg.

Einen Unfall ohne Versicherung regeln: Risiken und Gefahren

Ist Ihr Kfz bei einem Autounfall nicht versichert, kann dies teuer werden.
Ist Ihr Kfz bei einem Autounfall nicht versichert, kann dies teuer werden.

Gerade bei Parkplatzunfällen entsteht oftmals nur ein kleiner Schaden am gegnerischen Auto.

Manch ein Unfallverursacher bietet in dieser Situation an, den Autounfall ohne Versicherung zu klären – sprich: Er möchte selbst für den entstandenen Schaden aufkommen.

Der Hintergrund ist: Viele Versicherungen stufen ihre Mitglieder hoch, wenn diese Unfälle verursachen.

Bei geringen Unfallschäden kommt es durchaus auch vor, dass der Versicherer selbst die Option der Schadensregulierung im privaten Rahmen anspricht.

Allerdings birgt dies gerade für Laien gewisse Gefahren.

Den Unfallschaden ohne Versicherung bezahlen: Die Verzichtserklärung

Es ist sinnvoll, als Verursacher eines Unfalls auf eine Verzichtserklärung und eine Quittung seitens des Geschädigten zu bestehen. So sichern Sie sich ab, dass keine zusätzlichen Forderungen auf Sie zu kommen.

Die Erklärung kann formlos sein, sollte aber Zeit und Ort des Unfalls sowie die Höhe der gezahlten Summe beinhalten. Mit seiner Unterschrift auf dem Papier verzichte der Geschädigte auf zukünftige Geldforderungen für diesen spezifischen Unfall.

Den Schaden durch einen Kfz-Unfall ohne Versicherung einschätzen

Es ist für Laien schwer, die Höhe der Reparaturkosten genau einzuschätzen. Ein harmlos aussehender Kratzer in der Stoßstange kann in einer Fachwerkstatt mehrere Hundert Euro Kosten verursachen – wenn etwa die komplette Stoßstange neu lackiert werden muss.

Es liegt im Ermessen des Geschädigten, auf das Angebot einer Regelung ohne Versicherung einzugehen, oder nicht. Sind Sie sich nicht sicher, können Sie sich nach einem Unfall auch vorsorglich die Versicherungsdaten des anderen Fahrers geben lassen und um kurze Bedenkzeit bitten.

Besonders dann, wenn es beim Unfall heftiger geruckt hat, sollten Sie auf eine Einschätzung durch einen Fachmann als Hilfe nicht verzichten. Auch, wenn der äußere Schaden minimal ist, kann sich die Karosserie verzogen haben.

Im Video: Fahren ohne Versicherung

In diesem Video erfahren Sie alles, was Sie zum Fahren ohne Versicherung wissen müssen.
In diesem Video erfahren Sie alles, was Sie zum Fahren ohne Versicherung wissen müssen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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23 Kommentare

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  1. Luis
    Am 16. Februar 2023 um 22:17

    ich habe da folgendes Problem,
    3 wochen vor, ein Auto hat mein Auto hinter Schaden gemacht, der Polizei kommte und alles ausgefüllt, dan ich habe mit meiner Versicherung gesprochen und Überraschung!!! das Auto dass es mir mir die Schaden gemacht hat keine Versicherung Seit Nov. 2022, und gerade mein Versicherung hat nun mir gesagt ist es ein Problem.
    Aber bisher noch nicht habe ich eine Lösung bekommen.
    Was kann ich machen? Können Sie mir bitte sagen??
    Grüße
    Luis

  2. Kroll
    Am 10. Februar 2023 um 10:03

    Hallo
    Hatte mit meinem Rad einen Unfall mit einem Bulgarischen LKW.
    Er hatte als rechtsabbieger die Vorfahrt missachtet.
    Polizei hatte alles aufgenommen.
    War beim Anwalt,der ermittelte das der 40 Tonner nicht Versichert ist.
    Bleibe ich nun auf meinen Schaden von 1200 EUR. plus Anwaltsgebühren sitzen?
    Und wie kann es sein das so große Gewerbliche betriebene Fahrzeuge unterwegs sein können?

  3. pascal
    Am 6. Dezember 2021 um 20:01

    hi
    ich hätte da folgendes Problem
    ich habe übers internet eine haftpflichtversicherung abgeschlossen und war der meinung das ich lastschrift verfahren angeklickt habe. ich dachte das die fälligen beträge einfach eingezogen werden. kurze zeit später kam es zu einem kleinen parkrempler vor der haustür. ich habe den schaden per telefon gemeldet und die mitarbeiterin sagte das sie sich drum kümmern. soweit so gut.
    kurze zeit später habe ich eine zahlungsaufforderung über 15.000 euro von meiner versicherung erhalten. „ich müsste den verursachten schaden selbst bezahlen da ich noch nie die beiträge bezahlt habe. dann habe ich mich telefonisch gemeldet und zum ersten mal erfahren das von anfang an kein versicherungsschutz bestanden hatte.
    keine post mit mahnung oder zahlungsaufforderung

    keine bescheid sagen als ich bei schadensmeldung mit der versicherung telefoniert habe

    alle zahlungsaufforderungen und mahnungen sind an mein online postfach das ich nicht einmal eingesehen habe

    was soll ich jetzt tun

    • Jerome W
      Am 9. Juli 2024 um 14:54

      Darf ich fragen wie ihr fall ausging? Bei mir ists ähnlich aktuell

  4. Maciej
    Am 7. September 2020 um 12:52

    Hallo, ich habe vor kurzem ein auto mit meinem fahrrad zerkratzt leider hatte ich bis dato keine Haftpflichtversicherung und muss den schaden aus eigener tasche zahlen. Meine frage wäre.
    Soll ich dem geschädigtem das geld einfach in die hand drücken oder wie soll ich vorgehen damit ich auch etwas abgesichert bin. Lg

  5. Stefan
    Am 14. Mai 2020 um 13:38

    Guten Tag,

    ich hatte einen Auffahrunfall, es ist aber nur ein wenig Blechschaden . Das Auto ist nach über 1 Jahr noch nicht auf mich umgeschrieben, da das AH mir bisher den Brief nicht zusenden konnte.
    Mir wurde nun vom AH geschrieben, das das Auto keinen Versicherungsschutz besitzt, aber meine Versicherung erst startet, wenn ich es umgemeldet habe. Wie kann das sein, was erwartet mich?

    Lg Stefan

  6. Toni R.
    Am 9. Januar 2020 um 14:17

    Hallo, meine Freundin ist vor ca 2 Monaten jemandem leicht aufgefahren.
    Der Mann hat sich Ihre Daten geben lassen und wollte (weil augenscheinlich kein Schaden entstanden ist) ohne Versicherung fortfahren.
    Später hat er sich gemeldet es wäre wohl doch etwas teurer geworden, ob Sie das nun bezahlen würde…
    Was genau sollen wir tun?
    Die Versicherung nun doch einschalten??

    Danke im voraus ..

    Freundliche Grüße

    Toni

  7. Aras
    Am 10. November 2019 um 13:46

    Hallo, bin mit dem Auto meines Freundes gefahren, und habe zwei alte Damen angefahren, es stellte sich raus das das Auto von meinem Kumpel nicht versichert war, weil Er die Versicherungssumme trotz Mahnungen nicht bezahlt hat, jedoch vom Straßenverkehrsamt kein Brief bekommen hat . Es sind Kosten von 7500 € entstanden mein Kumpel ist nicht in der Lage das zu bezahlen und Versicherung kommt dafür auch nicht auf, so hat die AOK mich angeschrieben dass ich das bezahlen muss. Ich dagegen bin sehr gut Versichert , doch keines meiner Versicherung sieht sich in der Pflicht das zu übernehmen.
    Bitte können Sie mir dazu eine Auskunft geben.

  8. Karakurt
    Am 5. November 2019 um 18:11

    Guten Tag, mein Sohn ist auf der falschen Straßenseite mit seinem Fahrrad gefahren. Die Autofahrern hat die Vorfahrt genommen und beide sind zusammengefahren. Die Polizei hat gesagt beide haben Schuld. Es ist ein funfstelliger Schaden festgestellt worden bei der Autofahrerin. Aber wir haben keine Haftpflichtversicherung und leben momentan von Hartz4. Was können wir jetzt machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. November 2019 um 16:47

      Hallo Karakurt,

      es ist in deutschland unzulässig, ein Kfz zu führen, ohne eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ein entsprechendes Versäumnis kann einen Straftatbestand erfüllen. Die Kosten muss der Verursacher dann in aller Regel selbst tragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Dan
    Am 10. April 2019 um 20:11

    Ich hab heute mit dem Auto meines Kollegen einen Auffahrunfall gehabt. Im Nachhinein hat sich raus gestellt das ich auf den Wagen nicht versichert bin. Ich habe kein vermögen und kein geregeltes Einkommen, wer zahlt nun den Unfallschaden.. der Unfall Gegner beklagt sich nun noch über Nackenschmerzen und möchte Schmerzensgeld. Bisher hat er noch keine Versicherungsdaten oder Namen des Fahrzeughalters.

    Was ist jetzt zu tun? freundlichen Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Mai 2019 um 15:21

      Hallo Dan,

      für die Regulierung der Schäden Dritter ist in der Regel die Haftpflichtversicherung des Wagenhalters zuständig. Die eigenen Schäden hingegen können ggf. über eine vorhandene Unfallversicherung oder Kasko ausgeglichen werden. Wenden Sie sich zur Prüfung ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Öcal
    Am 26. November 2018 um 23:48

    Meine bruder hat eine auto unfall gemacht ohne auto versicherung er hat eine tage später versicherung beitrage bezahlt die frage versicherung bezahlt unfall oder nicht

  11. Naoja
    Am 9. Oktober 2018 um 12:45

    Hallo, es wurde in den letzten Jahren immer wieder ein Anhänger zu Personenbeförderung verliehen im Ort zu Festen oder für Vereine. Es wurden Personen damit befördert in den Wald ins Feld. Der Anhänger hat kein Kennzeichen, keine Versicherung, kein TÜV.
    Wie sieht es hier aus wenn ein Unfall passiert, gar mit evtl. Personenschäden?

  12. Franz
    Am 24. September 2018 um 16:17

    Ich hatte auf der A3 einen Unfall mit einem englischen Lkw und bulgarischen? Fahrern. Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen und dem Lkw Fahrer zugewiesen. Er wurde mit 35,00€ verwarnt. Im nachhinein stellt sich jetzt heraus, das zum Zeitpunkt des Unfalls,keine Versicherung bestand. Was kann ich jetzt tun damit der Schaden reguliert wird?

  13. Peter
    Am 23. Juli 2018 um 17:38

    Hallo, also ich habe folgendes Problem.
    23:30 fährt einer ohne Versicherung in das Auto meines Vaters rein, welches sich auf dem Parkplatz vor der Tür befindet.
    Jetzt hat die Person keine Versicherung. Und man sollte sich beim Anwalt melden, das haben wir auch gemacht. Der hingegen meinte im schlimmsten Fall wird der Schäden nicht beglichen, sollte er es nicht aus eigener Tasche zahlen können.
    Wie wahrscheinlich ist das ? Also das man auf den Kosten sitzen bleibt?!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2018 um 15:52

      Hallo Peter,

      wenn der Unfallverursacher keine Versicherung hatte und den Schaden nicht aus seinem Einkommen/Erspartem bezahlen kann, bleiben die Kosten oft am Unfallbeteiligten hängen. Inwiefern dies wahrscheinlich ist, können wir nicht beurteilen, denn wir kennen nicht die finanziellen Verhältnisse des Unfallverursachers.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Arber Bala
    Am 6. Juli 2018 um 22:51

    Hallo und guten Abend . Ich habe zufällig meine kfz Versicherung übertrieben seit 7 Tage . Ich werde am Montag 100 % bezahlen aber ich weiß nicht ob ich am Wochenende fahren kann und was passiert wenn Polizei haltet mich.
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 15:07

      Hallo Arber Bala,

      bitte wenden Sie sich an ihre Versicherung, ob in solchen Fällen der Schutz besteht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. kulmue
    Am 21. Dezember 2017 um 20:40

    Hallo,

    mein Vater hatte kürzlich einen Unfall mit einem betrunkenen Radfahrer der ohne Licht mitten auf der Strasse fuhr.
    Glücklicherweise konnte er ausweichen, so dass es zu keinem Personenschaden kam.
    Jedoch entstand am Auto ein Schaden von ca. 5000,- €.
    Der Polizei ist der Unfallverursacher nicht unbekannt und sie meinten er hätte mit großer Wahrscheinlichkeit keine Versicherung.
    Bleiben wir jetzt auf den Kosten sitzen oder springt hier die Teilkasko ein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 16:00

      Hallo kulmue,

      wenden Sie sich ggf. an Ihre Versicherung bzw. an einen Anwalt, um eine Beurteilung des Falles zu erhalten.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  16. Blasch D.
    Am 27. Juli 2017 um 18:27

    Eine Frage dazu:

    Bei Klärung ohne Versicherung: Muss der Geschädigte dem Schadensverursacher nachweisen, dass er mit dem Geld den Schaden auch tatsächlich repariert hat?

    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 10:56

      Hallo Blasch,

      eine derartige Regelung ist uns nicht bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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