Unfall ohne Versicherung regeln: Wann geht dies?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ist es möglich, einen Kfz-Schaden selbst zu regulieren?

Einen Unfall ohne Versicherung klären: Hier erfahren Sie, wie das geht!
Einen Unfall ohne Versicherung klären: Hier erfahren Sie, wie das geht!

Der öffentliche Verkehr in Deutschland unterliegt dem Pflichtversicherungsgesetz. Wer beim Fahren ohne Versicherungsschutz erwischt wird, kann für diese Straftat eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten erhalten.

Zudem ist eine Geldstrafe möglich, die sich auf 180 Tagessätze belaufen kann.

Trotzdem ist es nicht auszuschließen, dass ein Autounfall ohne Versicherung geschieht. Wie regeln Betroffene dann die teilweise enormen Unkosten, welche durch die Schäden an Materialien und Personen entstehen?

Besteht die Möglichkeit, einen Unfallschaden auch ohne Versicherung zu regeln? Der vorliegende Ratgeber geht diesen Fragen auf den Grund.

FAQ: Unfall ohne Versicherung regeln

Kann ich den Schaden nach einem Unfall auch ohne Kfz-Versicherung abwickeln?

Ja. Gerade bei kleinen Bagatellschäden können Sie so Ihren Schadenfreiheitsrabatt sichern und eine Höherstufung vermeiden.

Was ist, wenn ich gar keine Kfz-Versicherung habe?

Für jedes Kfz muss eine Haftpflichtversicherung vorliegen. Ist das nicht der Fall, liegt ggf. sogar ein Straftatbestand vor, der mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden kann.

Was ist, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelbar ist?

Wenn Personen, die selbst über keinen Versicherungsschutz verfügen, den Unfallgegner bzw. dessen Versicherung nicht kennen, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe e.V. wenden.

Spezifische Informationen zur Schadensregulierung ohne Versicherung:

Eine Alternative zur Versicherungshilfe

Normalerweise gilt folgender Ablauf: Gerät ein Auto in einen Unfall, wird zunächst die Schuldfrage geklärt. Dadurch wird die verantwortliche Versicherungsseite ermittelt, welche die verursachten Schäden trägt. Diese Abfolge ist jedoch nicht möglich, wenn kein Versicherungsschutz vorhanden ist.

Doch auch Betroffene ohne Versicherung müssen nicht fürchten, mit den Kosten allein dazustehen. Unterstützung bietet in solchen Fällen die Verkehrsopferhilfe e.V.. Dieser Verein fungiert, wenn er in Anspruch genommen wird, als Schuldner, der für die Entschädigung sorgt. Dieser Schutz kommt auch dann zum Tragen, wenn Fahrer im EU-Ausland einen Unfall ohne Versicherung regeln müssen.

Auch ein wichtiger Aspekt: Erwerben Sie ein neues Auto, passiert es schnell, dass Sie zumindest kurzzeitig ohne Schutz eines Versicherers unterwegs sind. Auch hierbei machen Sie sich strafbar, vor allem dann, wenn es dabei zu einem Unfall kommt.

Die Strafen, die beim Fahren ohne Pflichtversicherung angewendet werden, sind in § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes verankert. Darin wird auch erwähnt, dass es neben Freiheitsentzug und Geldbußen auch zum Entzug des Fahrzeugs kommen kann, wenn die Tat unter Vorsatz begangen worden ist.

Es ist legitim, einen Schaden selbst zu regulieren, wenn dieser überschaubar ist.
Es ist legitim, einen Schaden selbst zu regulieren, wenn dieser überschaubar ist.

Einen Autounfall ohne Versicherung zu regeln ist zwar möglich, aber die gesetzlichen Sanktionen kann ein Betroffener nur schwer vermeiden. Ob dafür eine Chance besteht, etwa wegen besonderer Umstände, kann ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht schnell feststellen.

Der Unterschied zwischen großen und kleinen Unfällen

Wollen Verkehrsteilnehmer einen Unfall ohne Versicherung regeln, sollten sie auch die Schadenshöhe in Betracht ziehen. Kleinere Schadensfälle, bei denen keinen Personen in Mitleidenschaft geraten, werden häufig unter der Hand und ohne Polizei geklärt.

Und das ist auch absolut legitim. Versicherungen selbst weisen gerne darauf hin, dass bei Autounfällen ohne brachiale Beschädigungen eine private Verständigung in Ordnung ist. Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass Laien oft nicht in der Lage sind, aufkommende Kosten angemessen einzuschätzen. Weiterhin gilt:

  • Einigen Sie sich auf eine private Verständigung und sind der Unfallverursacher, holen Sie sich vom Gegenüber in jedem Fall eine Erklärung ein.
  • Eine formlose Verzichtserklärung erfüllt die nötige Funktion.
Die Erklärung sollte in jedem Fall das Datum und die gezahlte Geldstumme enthalten. Am wichtigsten ist jedoch die Versicherung, dass zum entstanden Schaden am Kfz in der Zukunft keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden. Nicht zuletzt ist es empfehlenswert, sich eine Quittung ausstellen zu lassen, wenn Sie einen Autounfall ohne Versicherung regeln.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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