Unfall mit Versicherungsbetrug: Welche Strafe droht?
Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024
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Der jährlich entstehende Schaden liegt in Millionenhöhe
Maurizio Gaudino war ein erfolgreicher Fußballspieler. Mit dem VfB Stuttgart holte er in der Saison 1991/1992 die Meisterschale. 1993 wurde er in die deutsche Fußballnationalmannschaft berufen, für die er fünf Länderspiele absolvierte. Doch wirklich Furore machte er mit dem, was abseits des Fußballplatzes geschah.
Direkt nach einem Fernsehauftritt im Dezember 1994 wurde der Spieler verhaftet. Der Vorwurf: versuchter Versicherungsbetrug. Er soll dabei geholfen haben, Luxusautos verschwinden zu lassen. Die Besitzer meldeten dann fälschlicherweise einen Diebstahl und strichen die Versicherungssummen ein. Gaudino wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, des Weiteren musste er eine Geldstrafe in Höhe von 180.000 Mark zahlen.
Versicherungsbetrug kommt viel öfter vor, als viele Leser vielleicht denken mögen. In der Schadens- und Unfallversicherung soll der jährliche Schaden laut Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bei rund vier Millionen Euro liegen. Ein weit verbreitetes Phänomen: Nach einem Kfz-Unfall wird Versicherungsbetrug betrieben.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Versicherungsbetrug bei einem Unfall
Machen Unfallbeteiligte bewusst falsche Angaben bei der Versicherung, kann das den Tatbestand des Betrugs erfüllen. In diesem Fall handelt es sich um eine Straftat.
Gemäß den Vorschriften in § 315b StGB sowie den Regelungen in § 263 BGB wird Versicherungsbetrug mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet.
Betroffene sollten sofort die Polizei zur Unfallaufnahme hinzurufen und wenn möglich alle Beweise (wie Kennzeichen und alle wichtigen Daten) sichern.
Wann liegt ein Versicherungsbetrug beim Kfz-Unfall vor?
Ob nach einem Ausrutscher oder Unfall: Von Versicherungsbetrug wird grundsätzlich dann gesprochen, wenn eine Person nach einem Schadenfall bewusst falsche Angaben bei der zuständigen Versicherung macht, um sich daran finanziell zu bereichern.
Ein Beispiel aus dem Bereich der Kfz-Versicherung: Eine Person hatte einen Unfall, bei dem die Frontschürze beschädigt wurde. Bereits vorher hatte das Fahrzeug jedoch schon Unfälle und trug dabei eine Delle an der Beifahrertür davon. Der Betroffene meldet, dass dieser Schaden auch beim Unfall entstand und erhält deshalb von der Versicherung mehr Geld.
Fingierter Unfall: Wie der Versicherungsbetrug zu erkennen ist
Besonders dreist gehen Einzelpersonen oder Banden vor, die vorsätzlich fremde Personen in einen Autounfall verwickeln, um Versicherungsbetrug zu begehen. Das Geld für den Schaden nehmen sie dann dankend entgegen.
Es gibt einige Warnsignale, die darauf hinweisen, dass ein Kfz-Unfall zum Versicherungsbetrug dienen soll:
- Der Unfallgegner ist nach dem Unfall überraschend ruhig.
- Es tauchen plötzlich Zeugen auf, welche Ihnen die Schuld geben.
- Der andere Fahrer beseitigt so schnell wie möglich die Unfallspuren.
Besonders häufig geschehen fingierte Unfälle an schlecht einsehbaren Kreuzungen, wo rechts vor links gilt. Des Weiteren kann es dazu kommen, dass Betrüger vor Ampeln oder Fußgängerüberwegen plötzlich eine Vollbremsung machen, um einen Auffahrunfall zu provozieren.
Versicherungsbetrug beim Autounfall: Welche Strafe droht?
Ein bei einem Unfall verübter Versicherungsbetrug ist kein eigener Straftatbestand gemäß den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Vielmehr wird dieser als Betrug gemäß § 263 BGB gewertet. Dabei gilt Folgendes:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Es droht also eine bis zu fünfjährige Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Schon allein der Versuch ist dabei strafbar. Außerdem ist Folgendes zu beachten: Wird nach einem Unfall ein Versicherungsbetrug aufgedeckt, erlischt der Versicherungsschutz. Der Beschuldigte erhält also keinen Ersatz und bleibt selbst auf dem Schaden sitzen.
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