Unfall wegen Handy am Steuer: Damit müssen Sie rechnen!
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Unfall durch Handy am Steuer: Das sagen die Statistiken
Eine Studie aus den USA zeigt: Das Handy wird zunehmend am Steuer genutzt und es kommt deswegen zu immer mehr Unfällen mit dem Auto. Zwar lässt sich diese Studie nicht eins zu eins auf die Verkehrssituation in Deutschland übertragen, aber auch hier zeigen die Statistiken, dass die Anzahl der Unfälle und der Verkehrstoten wieder steigen. Die Experten in Deutschland sind sich einig, dass dies auch auf den Gebrauch des Handys am Steuer zurückzuführen ist.
In der Praxis lässt sich häufig nicht nachweisen, ob der Fahrer kurz vor oder während des Unfalls durch das Handy abgelenkt war, weswegen sich nicht sicher sagen lässt, wie viele Unfälle auf die Ablenkung durch das Handy zurückzuführen sind.
Viele Autofahrer lassen sich scheinbar von dem geltenden Handyverbot in Deutschland nicht beeindrucken und nutzen das Handy am Steuer – trotz Unfallgefahr. Wer während der Fahrt telefoniert oder die Uhrzeit auf dem Smartphone checkt, riskiert mindestens ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Doch wie sieht es aus, wenn das Handy am Steuer zu einem Unfall führt?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfall wegen einem Handy am Steuer
Kommt es durch die Verwendung von elektronischen Geräten am Steuer zu einem Unfall mit Sachschaden, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot vor.
In der Regel droht wegen der Nutzung des Handys mindestens eine Teilschuld.
Es ist davon auszugehen, dass die Kasko-Versicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht übernimmt, da Fahrlässigkeit vorliegt.
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Autounfall wegen Handy am Steuer: Diese Strafen drohen
Wie bereits einleitend erwähnt wurde, drohen ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg, wenn ein Autofahrer mit dem Handy am Ohr oder in der Hand erwischt wird. Härtere Sanktionen werden angesetzt, wenn es dadurch zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kam. In diesem Fall steigt das Bußgeld auf 150 Euro, der Betroffene erhält zwei Punkte in Flensburg und muss seinen Führerschein einen Monat lang abgeben. Kommt es sogar zu einem Unfall, beträgt das Bußgeld sogar 200 Euro, die bereits genannten Nebenfolgen bleiben bestehen.
Kommt es zu einem Unfall mit dem Handy am Steuer, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass dem Fahrer zudem zumindest eine Teilschuld zugesprochen wird. Je nach Unfallverlauf und –hergang kann ihm auch die gesamte Schuld aufgebürdet werden. Andererseits betonen Experten immer wieder, dass es schwierig ist, die Ablenkung durch das Handy im Auto nachzuweisen. Gerade wenn SMS geschrieben werden, ist dies von außen kaum zu sehen und im Nachhinein schwer zu beweisen.
Lässt sich feststellen, dass der Autounfall wegen einem Handy zustande kam, wird dem Fahrer wahrscheinlich eine Teilschuld zugesprochen. Ob und welche Strafe also bei einem Unfall wegen „Handy am Steuer“ auf den Betroffenen zukommt, entscheidet sich je nach Einzelfall. Es kommt dabei auf die Schwere des Unfalls, die Verletzungen aller Beteiligten und weitere Faktoren an. Ein Anwalt kann an dieser Stelle unter die Arme greifen.
Liegt ein Straftatbestand vor, weil beispielsweise Personen verletzt werden, kann es allerdings noch dicker kommen: Möglich ist eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder eine Anklage wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs.
Wie reagieren die Versicherungen?
Schreibt ein Fahrer beispielsweise eine SMS und ein Unfall geschieht, so kann die Kasko-Versicherung verlangen, dass der Fahrer den verursachten Schaden am eigenen Fahrzeug selbst bezahlt, schließlich ist hier von Fahrlässigkeit auszugehen. Die Kosten die dem Unfallgegner entstehen, werden wahrscheinlich durch die Haftpflichtversicherung übernommen.
Fahrlässigkeit im Straßenverkehr
Von Fahrlässigkeit wird immer dann gesprochen, wenn der Autofahrer seine Sorgfaltspflicht missachtet, es also wissentlich in Kauf nimmt, dass etwas passiert. Wer also betrunken Auto fährt, handelt ebenso fahrlässig, wie jemand, der durch das Handy einen Autounfall provoziert.
Kommt ein anderer Verkehrsteilnehmer in einer solchen Situation zu Schaden, kann der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung hinzukommen. Die Strafe hängt dann von der Schwere der Verletzungen und dem Grad der Fahrlässigkeit ab.
Betroffene sollten sich in jedem Fall Hilfe durch einen Anwalt holen, da in solchen Einzelfällen komplexe Sachverhalte beurteilt werden müssen. Eventuell kommt eine Gerichtsverhandlung auf den Betroffenen zu, auf welche dieser gut vorbereitet sein sollte.
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Es ist als vorauszusetzen, daß jedem am Steuer eines KFZ bekannt ist, daß 1. die Nutzung eines Handy/Smartphone am Steuer verboten ist, weil 2. dies eine Gefährdung der eigenen Person und anderer begründet mit der Folge bis hin zu Unfällen mit Körperverletzung und Tod.
Wenn man nun dennoch das Handy verbotswidrig nutzt geht man meinem laienhaften Verständis nach billigend das Risiko ein, andere zu verletzen oder sogar zu töten. Warum diese Verstöße dennoch immer noch so lax als Ordnungswidrigkeit geandet werden verstehe ich nicht. Es muß anscheinend erst immer zu einem worst-case-Szenario kommen, um eine angemessene Ahndung zu erwirken können. Warum folgt man hier nicht derselbenm Argumentation und Ahndung wie bei den “Autorrennen” auf öffentlichen Straßen?
Grüsse
H. S.
….und führe mich nicht in Versuchung. Mein Handy ist im Auto außer Reichweite in der Tasche.Die Freispreche ist mit dem Navi gekoppelt und zeigt mir den Anrufer an. Selbst das versuche ich zu vermeiden, da ich oft merke, das ich beim Telefonieren regelrecht “weg” bin . Leider haben wirklich viele kein Bewustsein für die Gefahr.
Ein Toter durch Verkehrsunfall mit Handy-Nutzung ist schon ein Toter zuviel. Es wäre möglich die Nutzung des Handys während der Fahrt zu unterbinden. Jedes Handy könnte durch GPS erkennen, ob sich die Position schnell verändert. Bei einer Geschwindigkeit von 30 km/Std. beträgt die Entfernung 500 Meter/Minute. Wenn dann eine Bluetooth-Verbindung (Freisprecheinrichtung) erkannt wird, ist kein Eingreifen nötig. Wenn aber keine Bluetooth-Verbindung besteht, müßte sich das Handy abschalten. So läßt sich die Nutzung eines Handys während der Fahrt unterbinden. Für Betriebsystementwickler ist so eine Softwareänderung eine Kleinigkeit. Durch automatisches Software-Update läßt sich so jedes Handy umrüsten. Dieses müßte per Gesetz den Handy-Herstellern auferlegt werden, wenn die Politiker es nur wollten. Ein derartiger Antrag würde bei der EU wohl nur ein müdes Gähnen hervorrufen, denn es ist ja keiner persönlich betroffen. Dass könnte sich ändern, wenn mal ein Familienmitglied eines Spitzenpölitikers betroffen wird. Gesetzesänderungen werden nur beantragt, wenn Spitzenpolitiker persönlich betroffen sind.
Nette Idee, aber halte ich nicht für umsetzbar, denn dann wären ja auch alle Handys von Beifahrenden und Personen, die mit den Öffis fahren “geblockt”. Eine manuelle Bestätigung, dass man nicht fährt (wie zb bei Spotify Carplay) halte ich für realistischer, wobei diese natürlich leicht zu umgehen wäre. Und dein Punkt, dass eine derartige Auflage niemals im EU-Parlament durch kommt steht natürlich noch.
Die Strafen sind viel zu niedrig!
Kapiert es doch endlich, ihr gefährdet auch andere Verkehrsteilnehmer.
Keine 100oder200€ und 1Punkt, sondern es muss richtig weh tun bei einen Verstoß.
1000€ sofort zahlbar, wenn nicht , Stilllegung des Fahrzeugs, 6 Monate Fahrverbot und danach MPU.
Solche Strafen auch für Raser und Schleicher auf der Autobahn, für solche Autofahrer habe ich kein Mitleid.