Unfall am Zebrastreifen: Wann trägt der Fußgänger eine Teilschuld?
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
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Fußgängerüberweg: Straße überqueren leicht gemacht
Im Kampf gegen die gefährliche Tsetsefliege haben Zebras ein wirksames Mittel: ihre Färbung! Die typischen Streifen dienen nämlich nicht nur der Tarnung im hohen Gras, sondern verwirren das Insekt auch, da es nicht erkennt, wo es auf dem Tier landen kann.
Was in der Tierwelt Angriffe vermeiden soll, hat auch übertragen auf den Straßenverkehr eine wichtige Schutzfunktion – allerdings mehr oder weniger mit umgekehrten Vorzeichen. Denn der als Zebrastreifen benannte Fußgängerüberweg soll den Passanten gerade nicht unsichtbar erscheinen lassen, sondern diesem ein sicheres Überqueren der Fahrbahn ermöglichen.
Der Zebrastreifen soll einen Unfall zwischen fahrenden und laufenden Verkehrsteilnehmern verhindern. Doch dies erfordert eine gegenseitige Rücksichtnahme, denn nicht immer entscheidet sich im Schadensfall die Schuldfrage ausschließlich zu Ungunsten des Autofahrers.
Welche Regelungen bei einem Unfall auf dem Zebrastreifen zwischen Fußgänger oder Radfahrer und Pkw gelten, erklärt Ihnen dieser Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfall am Zebrastreifen
In den meisten Fällen ereignen sich solche Unfälle, weil den passierenden Fußgängern kein Vorrang von den Fahrzeugen gewährt wurde.
Mitunter ja, wenn dieser blindlings den Zebrastreifen überquert, ohne sich vorher einen Eindruck vom herannahenden Verkehr zu verschaffen.
Da nur Fußgänger am Zebrastreifen Vorrang haben, trifft den Radler in diesem Fall üblicherweise eine Teilschuld oder auch die gesamte Schuld an dem Unfall.
Unfall am Zebrastreifen: Was Fußgänger wissen sollten
In Deutschland sind bereits seit 1952 Fußgängerüberwege fester Bestandteil der Straßenverkehrslandschaft. Doch erst im Jahr 1964 wurde das Vorrangsrecht der Passanten gesetzlich manifestiert.
In diesem Jahr trat der § 26 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft, welcher zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen im Verkehr einen Vorrang gegenüber Kfz-Fahrern einräumt.
Möchte ein Verkehrsteilnehmer dieser Personengruppe den Zebrastreifen erkennbar benutzen, muss diesem das Überqueren ermöglicht werden. Ein Auto hat sich dann – und nur dann – verpflichtend mit verringerter Geschwindigkeit zu nähern und im Zweifel gar anzuhalten.
Gibt der Fußgänger nicht deutlich zu erkennen, dass er die Fahrbahn an der entsprechenden Stelle überqueren möchte, wird vom Führer des Pkw nicht zwingend verlangt, das Tempo zu drosseln, eine erhöhte Aufmerksamkeit genügt.
Liest sich diese Vorschrift zunächst ausschließlich als Gebot für Autofahrer, so enthält sie doch auch für die Passanten Rechte und Pflichten, die bei einem Unfall auf dem Zebrasteifen für den Fußgänger bei der Frage nach unfallbedingten Entschädigungen entscheidend sein können.
Denn auch einen zu Fuß Gehenden trifft eine gewisse Sorgfaltspflicht. Überquert dieser blindlings die Fahrbahn und kommt es dann mit einem herannahenden Auto zu einem Unfall am Zebrastreifen, trifft den Fußgänger unter Umständen eine Mitschuld.
Fußgänger sind laut der Rechtsprechung dazu angehalten, sich vor dem Betreten des Überweges einen Eindruck insbesondere auch über die Geschwindigkeit des herannahenden Verkehrs zu verschaffen. Bei einer erkennbaren Gefahr, ist es dem Passanten untersagt, sein Recht durch ein derart rücksichtsloses Verhalten zu erzwingen.
Tut er dies dennoch, kann das sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen bei der Bewertung von dem Unfall am Zebrastreifen haben. Der Fußgänger kann zwar Schadensersatzansprüche wie Schmerzensgeld geltend machen, jedoch wird er diese nur anteilig erhalten. Zudem ist eine Strafmilderung des Autofahrers möglich, falls es zu einem Strafprozess wegen fahrlässiger Körperverletzung kommt.
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Verhaltensregeln für Radfahrer
Radfahrer gelten erst dann wieder als Fußgänger, wenn sie absteigen und ihren Drahtesel schieben. Sie können zwar auch fahrend einen Fußgängerüberweg nutzen, allerdings steht ihnen dann kein Vorrecht gegenüber kreuzenden Kfz zu. Gleiches gilt auch für auf dem Gehweg fahrende Kinder (bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr).
Überfährt ein Radler den Überweg und geschieht dann ein Unfall auf dem Zebrastreifen, ist kein Fußgänger involviert. Den Biker trifft in der Regel eine Teilschuld. Es ist sogar möglich, dass der Radler die gesamte Haftung übernehmen muss, wenn er den Überweg so unvorhersehbar benutzt hat, dass die Kollision für den Autofahrer unvermeidbar war.
Was ist wenn man schon im Fahrprozess auf dem Zebrastreifen ist und dabei ein kleines Kind ungebremst in die Beifahrertür fährt?
Frage: Wenn ein Erwachsener mit seinem unter zehn Jahre alten Kind den Zebrastreifen überqueren möchte, was gilt dann? Müssen beide absteigen oder dürfen beide darüberfahren? Gilt hier die Regelung begleitendes Fahren und dürfen beide sowohl den Gehweg wie auch den Zebrastreifen fahrend nutzen?
Hallo Christian,
das Befahren des Zebrastreifens ist grundsätzlich nicht zulässig (sofern per Verkehrsschild nicht explizit anderes bestimmt wird). Fahrradfahrer können nur auf den Vorrang auf dem Fußgängerüberweg bestehen, wenn sie auch als Fußgänger unterwegs sind – also absteigen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Frage: Gibt es eine Statistik über die Anzahl von Unfällen an Zebrastreifen / Fußgängerüberwegen?
Hallo,
das Statistische Bundesamt führt umfangreiche Statistiken zu Verkehrsunfällen in Deutschland. Hierbei berücksichtigt wird u. a. auch die Unfallstelle (auch Fußgängerüberwege).
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org