Unfall am Zebrastreifen: Wann trägt der Fußgänger eine Teilschuld?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fußgängerüberweg: Straße überqueren leicht gemacht

Unfall auf dem Zebrastreifen: Sind Fußgänger immer unschuldig?
Unfall auf dem Zebrastreifen: Sind Fußgänger immer unschuldig?

Im Kampf gegen die gefährliche Tsetsefliege haben Zebras ein wirksames Mittel: ihre Färbung! Die typischen Streifen dienen nämlich nicht nur der Tarnung im hohen Gras, sondern verwirren das Insekt auch, da es nicht erkennt, wo es auf dem Tier landen kann.

Was in der Tierwelt Angriffe vermeiden soll, hat auch übertragen auf den Straßenverkehr eine wichtige Schutzfunktion – allerdings mehr oder weniger mit umgekehrten Vorzeichen. Denn der als Zebrastreifen benannte Fußgängerüberweg soll den Passanten gerade nicht unsichtbar erscheinen lassen, sondern diesem ein sicheres Überqueren der Fahrbahn ermöglichen.

Der Zebrastreifen soll einen Unfall zwischen fahrenden und laufenden Verkehrsteilnehmern verhindern. Doch dies erfordert eine gegenseitige Rücksichtnahme, denn nicht immer entscheidet sich im Schadensfall die Schuldfrage ausschließlich zu Ungunsten des Autofahrers.

Welche Regelungen bei einem Unfall auf dem Zebrastreifen zwischen Fußgänger oder Radfahrer und Pkw gelten, erklärt Ihnen dieser Ratgeber.

FAQ: Unfall am Zebrastreifen

Wie kommt es zu einem Unfall am Zebrastreifen?

In den meisten Fällen ereignen sich solche Unfälle, weil den passierenden Fußgängern kein Vorrang von den Fahrzeugen gewährt wurde.

Kann einem Fußgänger bei einem solchen Unfall eine Teilschuld zugesprochen werden?

Mitunter ja, wenn dieser blindlings den Zebrastreifen überquert, ohne sich vorher einen Eindruck vom herannahenden Verkehr zu verschaffen.

Was ist, wenn ein Fahrradfahrer über den Zebrastreifen fährt und dabei ein Unfall geschieht?

Da nur Fußgänger am Zebrastreifen Vorrang haben, trifft den Radler in diesem Fall üblicherweise eine Teilschuld oder auch die gesamte Schuld an dem Unfall.

Unfall am Zebrastreifen: Was Fußgänger wissen sollten

In Deutschland sind bereits seit 1952 Fußgängerüberwege fester Bestandteil der Straßenverkehrslandschaft. Doch erst im Jahr 1964 wurde das Vorrangsrecht der Passanten gesetzlich manifestiert.

In diesem Jahr trat der § 26 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft, welcher zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen im Verkehr einen Vorrang gegenüber Kfz-Fahrern einräumt.

Möchte ein Verkehrsteilnehmer dieser Personengruppe den Zebrastreifen erkennbar benutzen, muss diesem das Überqueren ermöglicht werden. Ein Auto hat sich dann – und nur dann – verpflichtend mit verringerter Geschwindigkeit zu nähern und im Zweifel gar anzuhalten.

Gibt der Fußgänger nicht deutlich zu erkennen, dass er die Fahrbahn an der entsprechenden Stelle überqueren möchte, wird vom Führer des Pkw nicht zwingend verlangt, das Tempo zu drosseln, eine erhöhte Aufmerksamkeit genügt.

Liest sich diese Vorschrift zunächst ausschließlich als Gebot für Autofahrer, so enthält sie doch auch für die Passanten Rechte und Pflichten, die bei einem Unfall auf dem Zebrasteifen für den Fußgänger bei der Frage nach unfallbedingten Entschädigungen entscheidend sein können.

Bei einem Unfall auf dem Zebrastreifen trifft den Fußgänger bei unachtsamem Verhalten unter Umständen eine Mitschuld.
Bei einem Unfall auf dem Zebrastreifen trifft den Fußgänger bei unachtsamem Verhalten unter Umständen eine Mitschuld.

Denn auch einen zu Fuß Gehenden trifft eine gewisse Sorgfaltspflicht. Überquert dieser blindlings die Fahrbahn und kommt es dann mit einem herannahenden Auto zu einem Unfall am Zebrastreifen, trifft den Fußgänger unter Umständen eine Mitschuld.

Fußgänger sind laut der Rechtsprechung dazu angehalten, sich vor dem Betreten des Überweges einen Eindruck insbesondere auch über die Geschwindigkeit des herannahenden Verkehrs zu verschaffen. Bei einer erkennbaren Gefahr, ist es dem Passanten untersagt, sein Recht durch ein derart rücksichtsloses Verhalten zu erzwingen.

Tut er dies dennoch, kann das sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen bei der Bewertung von dem Unfall am Zebrastreifen haben. Der Fußgänger kann zwar Schadensersatzansprüche wie Schmerzensgeld geltend machen, jedoch wird er diese nur anteilig erhalten. Zudem ist eine Strafmilderung des Autofahrers möglich, falls es zu einem Strafprozess wegen fahrlässiger Körperverletzung kommt.

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Radfahrer gelten erst dann wieder als Fußgänger, wenn sie absteigen und ihren Drahtesel schieben. Sie können zwar auch fahrend einen Fußgängerüberweg nutzen, allerdings steht ihnen dann kein Vorrecht gegenüber kreuzenden Kfz zu. Gleiches gilt auch für auf dem Gehweg fahrende Kinder (bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr).

Überfährt ein Radler den Überweg und geschieht dann ein Unfall auf dem Zebrastreifen, ist kein Fußgänger involviert. Den Biker trifft in der Regel eine Teilschuld. Es ist sogar möglich, dass der Radler die gesamte Haftung übernehmen muss, wenn er den Überweg so unvorhersehbar benutzt hat, dass die Kollision für den Autofahrer unvermeidbar war.

Doch Obacht: Stellt sich ein Radler auf das Pedal und rollert mit dem Zweirad über den Überweg, gilt er in der Rechtsprechung als Fußgänger. So entschied es unter anderem das Berliner Kammergericht 2004 (Az.: 12 U 68/03). Bei einem Unfall auf dem Zebrastreifen ist er Fußgänger und somit üblicherweise begünstigt.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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5 Kommentare

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  1. Abdullah
    Am 18. Juli 2020 um 17:55

    Was ist wenn man schon im Fahrprozess auf dem Zebrastreifen ist und dabei ein kleines Kind ungebremst in die Beifahrertür fährt?

  2. Christian
    Am 26. Juni 2020 um 6:12

    Frage: Wenn ein Erwachsener mit seinem unter zehn Jahre alten Kind den Zebrastreifen überqueren möchte, was gilt dann? Müssen beide absteigen oder dürfen beide darüberfahren? Gilt hier die Regelung begleitendes Fahren und dürfen beide sowohl den Gehweg wie auch den Zebrastreifen fahrend nutzen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2020 um 11:04

      Hallo Christian,

      das Befahren des Zebrastreifens ist grundsätzlich nicht zulässig (sofern per Verkehrsschild nicht explizit anderes bestimmt wird). Fahrradfahrer können nur auf den Vorrang auf dem Fußgängerüberweg bestehen, wenn sie auch als Fußgänger unterwegs sind – also absteigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. B.
    Am 6. Januar 2020 um 9:40

    Frage: Gibt es eine Statistik über die Anzahl von Unfällen an Zebrastreifen / Fußgängerüberwegen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2020 um 13:31

      Hallo,

      das Statistische Bundesamt führt umfangreiche Statistiken zu Verkehrsunfällen in Deutschland. Hierbei berücksichtigt wird u. a. auch die Unfallstelle (auch Fußgängerüberwege).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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