Unfallprotokoll und Unfallbericht anfordern: So gehen Sie vor
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
In welchen Situationen müssen Sie einen Unfallbericht anfordern?
Einer der wichtigsten Schritte nach einem Verkehrsunfall ist das Anfertigen eines Unfallberichts. Darin sollten alle wichtigen Informationen rund um den Vorfall gebündelt zu finden sein.
Eine Unfallskizze und Unfallfotos finden in dem Bericht ebenso Platz wie eine detaillierte Beschreibung der allgemeinen Verkehrssituation.
Ihre Versicherung wird bei der Schadensmeldung von Ihnen einen entsprechenden Unfallbericht anfordern, wenn Sie ihn nicht direkt vorlegen.
Doch können auch Sie von der gegnerischen Versicherung oder der Polizei den Unfallbericht anfordern? In welchen Situationen ist dies notwendig? In diesem Ratgeber erfahren Sie unter anderem, wann Sie eine Einsicht in das Unfallprotokoll der Polizei beantragen können.
Europäischer Unfallbericht zum Download
Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:
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Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfallbericht anfordern
Sind sich die Unfallbeteiligten nicht über den Unfallhergang einig, fertigt jeder einen eigenen Unfallbericht an. Die Versicherungen müssen dann jeweils den gegnerischen Unfallbericht anfordern.
In einem solchen Fall kann der polizeiliche Unfallbericht angefordert werden.
Dafür müssen Sie Akteneinsicht beantragen. Nutzen Sie gerne unser kostenloses Muster hier.
Weiterführende Ratgeber zum Unfallbericht
Den gegnerischen Unfallbericht anfordern
Sind sich beide Unfallbeteiligten bezüglich des Unfallhergangs nicht einig, ist eine gemeinsame Unterschrift des Unfallberichts unwahrscheinlich. In diesem Fall fertigt jeder Fahrer einen eigenen Bericht an und reicht diesen bei seiner Versicherung ein.
Den Versicherern bleibt in dieser Situation nichts anderes übrig, als die jeweiligen Unfallberichte zu vergleichen bzw. das Protokoll der Polizei hinzuzuziehen.
Das Unfallprotokoll der Polizei anfordern
Entsteht bei einem Unfall mehr als ein Bagatellschaden, ist die Hinzuziehung der Polizei zu empfehlen. Diese nimmt die Details der Unfallsituation in einem Unfallprotokoll auf. Letzteres wird auch „polizeilicher Unfallbericht“ genannt.
Oftmals verlangen Versicherungen im Zuge der Schadensregulierung nach diesem Bericht. Zum einen sind im polizeilichen Unfallprotokoll alle Beteiligten inklusive Zeugen festgehalten. Zudem vertrauen Versicherer darauf, dass Polizeibeamten den Sachverhalt mitunter neutraler und detailgetreuer widergeben.
In der Regel reicht Ihrer Versicherung das entsprechende Aktenzeichen aus. Damit kann sie das entsprechende Protokoll anfordern. Reicht Ihrer Versicherung die Nummer nicht, können Sie als Betroffener ebenfalls selbst den polizeilichen Unfallbericht anfordern, indem Sie eine Akteneinsicht beantragen.
Polizeilichen Unfallbericht anfordern: Dieses Muster können Sie verwenden
Möchten Sie das Unfallprotokoll der Polizei einsehen, können Sie folgendes Muster nutzen:
[Ihre Adresse][Adresse der Behörde, die Ihre Akte hat]
Betreff: Akteneinsicht des Unfallprotokolls [Aktenzeichen einfügen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Akteneinsicht in den Unfallbericht mit dem Aktenkennzeichen [Aktenzeichen einfügen].
[Eventuelle Begründung – etwa eine Forderung seitens der Versicherung – einfügen]
Ich möchte die Akte bei Ihnen in der zuständigen Behörde [XY] einsehen.
Bitte informieren Sie mich, wann und wo mir die Akte zur Verfügung gestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Ort, Datum, Unterschrift
Unfallbericht anfordern: Muster zum Download
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Es ist in der Regel nicht möglich, den Bericht per Post zu erhalten. Sie können jedoch darum bitten, dass er zur nächsten Polizeidienststelle gesandt wird. Werden Sie von einem Rechtsanwalt vertreten, kann dieser die Aktenansicht an Ihrer Stelle anfordern.
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