Unfallbericht beim Fahrradunfall: Ist dieser immer notwendig?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Mit dem Fahrrad fahren: Vor- und Nachteile für die Gesundheit

Ein Unfallbericht kann beim Fahrradunfall hilfreich sein, um die Schadensregulierung zu vereinfachen.
Ein Unfallbericht kann beim Fahrradunfall hilfreich sein, um die Schadensregulierung zu vereinfachen.

Das Risiko, an einer Herz- oder Kreislaufstörung zu erkranken, um bis zu 50 % senken? Das ist einfacher, als so mancher denkt. Denn laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird genau dieser Effekt durch eine tägliche Fahrradtour von 4,5 Kilometern erzielt.

Ein Grund mehr also, das Auto stehen zu lassen und sich stattdessen auf den Drahtesel zu schwingen. Im Rausch der körperlichen Ertüchtigung sollten jedoch die geltenden Verkehrsregeln nie außer Acht gelassen werden. Zudem ist immer ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erforderlich, um sich sicher durch die Straßen zu manövrieren.

Denn ein Verstoß gegen etwaige Pflichten oder eine kleine Unachtsamkeit kann dann in einen Unfall münden. Dabei sind nicht nur Passanten, sondern auch die Fahrradfahrer selbst gefährdet, für die mangels Knautschzone ein Sturz auf den Asphalt gravierende Verletzungsfolgen haben kann. Nicht weniger schwerwiegend sind Kollisionen mit einem Pkw, da hier in der Regel deutlich stärkere Kräfte wirken.

So kann die gesundheitliche „Wohlfahrt“ schnell ein verhängnisvolles und vor allem schmerzhaftes Ende nehmen. Damit ein solches Geschehen nicht über die körperliche Unversehrtheit und die Sachschäden hinaus auch noch zu einem versicherungstechnischen Problem wird, ist es ratsam, nach einem Fahrradunfall einen Bericht zu schreiben, der das Ereignis zusammenfasst.

Was Sie hierbei beachten sollten, verrät Ihnen der folgende Ratgeber.

Unfallbericht als Muster

Europäischer Unfallbericht (auch für Radunfälle) zum Download

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:

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  • Zum Ausdrucken und Mitnehmen

FAQ: Unfallbericht nach dem Fahrradunfall

Wann müssen Fahrradfahrer einen Unfallbericht ausfüllen?

Empfehlenswert ist das vor allem, wenn es zum Unfall zwischen Fahrrad und Auto kommt.

Was muss im Unfallbericht stehen?

Schildern Sie den Unfallhergang und machen Sie Angaben zu Ort, Zeit und beteiligten Personen.

Muss ich im Unfallbericht zugeben, den Unfall verursacht zu haben?

Nein, es handelt sich um eine neutrale Schilderung des Unfallhergangs. Ein vorzeitiges Schuldanerkenntnis ist nicht ratsam.

Weiterführende Ratgeber zum Unfallbericht

Was tun, wenns kracht?

Radler fahren gefährlich – das zeigt ein Blick in die Statistik. Denn im Jahr 2015 verunglückten knapp 14.000 Radfahrer schwer bei einem Verkehrsunfall. 380 Personen verloren dabei gar ihr Leben.

Gehen Sie beim Unfallbericht für einen Fahrradunfall ins Detail und schildern Sie alle wichtigen Fakten.
Gehen Sie beim Unfallbericht für einen Fahrradunfall ins Detail und schildern Sie alle wichtigen Fakten.

Gerade in der dunklen Jahreszeit kann eine mangelnde Beleuchtung schnell fatale Folgen haben. Auch das Fahren bei Schnee und Glätte birgt ein hohes Verletzungsrisiko, weil der Bremsweg erheblich verlängert wird und durch die dünnen Reifen grundsätzlich eine verminderte Bodenhaftung besteht.

Was also ist zu tun, wenn ein Radler mit einem Auto oder einem Passanten kollidiert? Ein Unfallbericht ist beim Fahrradunfall unter Umständen genauso wichtig wie beim Pkw-Crash. Doch bevor dieser anzufertigen ist, sind einige weitere Dinge zu beachten. Folgende Schritte sind bei einem Unfall einzuleiten:

  • Unfallstelle absichern
  • Versorgung der Verletzten (Erste Hilfe)
  • Polizei und gegebenenfalls Krankenwagen rufen
  • Unfall dokumentieren
  • Schaden der Versicherung melden

Gerade bei unklarer Sachlage kann der Unfallbericht beim Fahrradunfall von großer Bedeutung sein, zeigt er doch das Ausmaß des Schadensereignisses auf. Doch was genau muss eine derartige Beschreibung enthalten?

Unfallbericht beim Fahrradunfall: Das muss drin stehen

Der Unfallbericht dient beim Fahrradunfall dazu, die Sachlage festzuhalten. Eine solche Niederschrift kann etwaige Probleme bei der Schadensregulierung zwischen Kfz- und Haftpflichtversicherung des Radlers vermeiden. Daher sollten auch Radfahrer ein solches Dokument zum Unfallhergang aufsetzen, wenn sie verunfallt sind.

Die Angaben im Unfallbericht über den Fahrradunfall sollten möglichst neutral sein. Zu verwechseln ist dieser nicht mit einem Schuldanerkenntnis. Von letzterem sollten Sie dringend absehen, und zwar auch dann, wenn die Polizei Sie darum bittet. Ein voreiliges Schuldanerkenntnis lässt unter Umständen den Versicherungsschutz erlöschen.
Der Unfallbericht beim Fahrradunfall sollte kein Schuldanerkenntnis enthalten.
Der Unfallbericht beim Fahrradunfall sollte kein Schuldanerkenntnis enthalten.

Auf folgende Punkte sollte der Unfallbericht beim Fahrradunfall eingehen:

  • Was ist geschehen?
  • Wer war involviert?
  • Wo trug sich das Schadensereignis zu?
  • Wann kam es zu dem Geschehen?
  • Warum ist der Unfall passiert?

Erläutern Sie chronologisch und detailliert, wie sich das Schadensereignis zugetragen hat. Gehen Sie dabei auf Ihre Wahrnehmung ein, nehmen Sie aber von Mutmaßungen Abstand. Der Unfallbericht sollte den Fahrradunfall so wertneutral wie möglich abbilden.

Als Vorlage können Sie – sofern vorhanden – den sogenannten Europäischen Unfallbericht verwenden, um den Hergang des Crashs zu beschreiben.

Der Unfallbericht beim Fahrradunfall sollte außerdem auch eine Unfallskizze enthalten. Hierbei handelt es sich um eine schematische Zeichnung, welche das Unfallgeschehen bildlich erfasst.

Sinnvoll ist es des Weiteren, den Unfallbericht beim Fahrradunfall um Bildmaterial zu ergänzen. Belassen Sie die Unfallstelle zunächst unverändert und fotografieren Sie die Situation. Hierbei sind sowohl Nah- als auch Totalaufnahmen hilfreich. Zusätzlich können die Personalien von Zeugen aufgenommen werden. Derartige Beobachter können im Streitfall das Zünglein an der Waage sein.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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