Was Sie bei Problemen mit dem Unfallgegner tun können

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie sieht das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall aus?

Sie haben Probleme mit dem Unfallgegner? Dann wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Sie haben Probleme mit dem Unfallgegner? Dann wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, so sollten sich alle Beteiligten möglichst schnell von ihrem Schock befreien und besonnen handeln. An erster Stelle steht es dabei immer, die Unfallstelle abzusichern. Dazu zählt es auch, das Warndreieck ca. 100 Meter vor der Unfallstelle aufzustellen.

In einem nächsten Schritt sollte Erste-Hilfe geleistet werden und wenn nötig ein Krankenwagen gerufen werden. Bei Personenschäden ist auch die Polizei zu verständigen. Kommt es zu einer Fahrerflucht, einem sehr hohen Schaden oder zu Streitigkeiten mit dem Unfallgegner, sollte ebenfalls die Polizei gerufen werden.

Handelt es sich allerdings um Bagatellschäden und einen eindeutigen Unfallhergang, müssen die Polizeibeamten den Unfall nicht zwingend aufnehmen. Die Autoversicherungen regulieren die Schäden mittlerweile auch so. Sind Sie sich unsicher, sollte dennoch die Polizei gerufen werden.

In einem nächsten Schritt kommen die Beweissicherung und die Schadensregulierung auf die Beteiligten zu. Wir erklären in diesem Ratgeber, welche Daten sich Geschädigte vom Unfallgegner unbedingt geben lassen sollten, wie damit umzugehen ist, wenn dieser den Schaden nicht selbst seiner Versicherung mitteilt und wie Geschädigte die gegnerische Versicherung bzw. den Unfallgegner selbst herausfinden können.


FAQ: Unfallgegner

Was kann ich tun, wenn der Unfallgegner den Schaden nicht seiner Versicherung meldet?

In diesem Fall können Sie selbst Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung informieren. Diese wird sich dann mit der Versicherung des Unfallgegners in Verbindung setzen.

Was ist, wenn der Unfallgegner gar nicht versichert war?

Kontaktieren Sie die Verkehrsopferhilfe e.V., die in solchen Situationen weiterhilft.

Der Unfallgegner ist verschwunden, ohne seine Daten zu hinterlassen, was nun?

Sie sollten sich mindestens das Kennzeichen merken. Damit können Sie zur Polizei gehen oder den Zentralruf der Autoversicherer kontaktieren. Diese ermitteln dann den Unfallgegner.

Wenn der Unfallgegner den Schaden nicht selbst meldet

Folgende Daten sollten Geschädigte immer mit ihrem Unfallgegner austauschen:

  • Namen und Anschrift des Unfallgegners (Abgleich mit dem Ausweis oder Führerschein)
  • amtliches Kennzeichen der Kfz
  • Name der gegnerischen Versicherung und Versicherungsnummer
  • Datum, Ort und Uhrzeit des Unfalls
  • Name und Anschrift von Zeugen

Nach § 7 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) ist jeder Versicherungsnehmer verpflichtet, seine Autoversicherung über einen Schadensfall zu informieren – binnen einer Woche in schriftlicher Form.

Streitet der Unfallgegner die Schuld ab, kann ein Gutachten eines Sachverständigen helfen.
Streitet der Unfallgegner die Schuld ab, kann ein Gutachten eines Sachverständigen helfen.

Gerade wenn die Schuldfrage nicht allumfassend geklärt ist, sollten auch Geschädigte ihre eigene Haftpflichtversicherung informieren. Die Versicherungen setzten sich dann mit dem Geschädigten und dem Unfallgegner in Verbindung und leiten die Schadensregulierung in die Wege.

Hört der Geschädigte allerdings nichts von der gegnerischen Versicherung, kann sich heraus stellen: Der Unfallgegner meldet den Schaden nicht seiner Autoversicherung.

Was sich erst einmal irritierend anhört, ist für den Betroffenen allerdings kein weiteres Problem, denn dieser kann den Schaden selbst der gegnerischen Autoversicherung melden. Gleichzeitig können Sie den Schadensersatz fordern und um eine Reparaturfreigabe bitten – bestehen Sie allerdings auf Ihre Rechte! Sie sind also nicht auf den Unfallgegner und dessen Mithilfe angewiesen.

Auch der Geschädigte kann den Schaden bei der gegnerischen Autoversicherung melden. Auf keinen Fall sollte der Geschädigte eigenmächtig die Reparatur einleiten, denn die (gegnerische) Versicherung hat das Recht, den Schaden vorher zu begutachten.

Um weitere Komplikationen zu vermeiden, können Sie eine Reparaturkostenübernahme anfertigen und diese der KFZ-Versicherung und dem Unfallgegner zukommen lassen.

Der Unfallgegner ist nicht versichert

Kommt es zu einem Unfall, ist dies für sich genommen schon ärgerlich, stellt sich allerdings dann heraus, dass der Unfallgegner nicht versichert ist, macht sich der Geschädigte Sorgen.

In Deutschland muss jedes Fahrzeug versichert sein. Kündigt ein Versicherungsunternehmen einem Fahrzeughalter, so muss dies auch der Zulassungsstelle mitgeteilt werden. Mit Erhalt dieser Nachricht beginnt eine einmonatige Frist. Erst danach erlischt das Versicherungsverhältnis endgültig.

Sollte sich tatsächlich ein Verkehrsunfall mit einem unversicherten Fahrzeug ereignet haben, so kann sich der Geschädigte an den Garantiefonds der Verkehrsopferhilfe e.V. wenden. Im Vorfeld muss der Betroffene allerdings mit der ehemaligen Versicherung des Unfallgegners sprechen und sichergehen, dass dem Unfallgegner die Kündigung auch zugegangen ist.

Darüber hinaus muss die einmonatige Frist bereits vergangen sein. Ereignet sich der Unfall innerhalb der Frist, so muss die Autoversicherung des Unfallgegners den Schaden regulieren.

Zu beachten ist laut § 2 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), dass u.a. keine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge besteht, welche nicht schneller als sechs km/h fahren können.

Unfallgegner ermitteln: Ein Anruf genügt

Haben Sie keine Daten vom Unfallgegner, können Sie den Zentralruf der Autoversicherer bemühen.
Haben Sie keine Daten vom Unfallgegner, können Sie den Zentralruf der Autoversicherer bemühen.

Haben Geschädigte nur das Kennzeichen des Unfallgegners, allerdings keine Hinweise auf die Versicherung, so hilft der Verband der Schadensversicherer (Zentralruf der Autoversicherer, Tel. 0800/2502600). Hier kann der Schaden gemeldet werden und der Verband leitet die Meldung an die zuständige Autoversicherung weiter.

Wie kann die Verkehrsopferhilfe e.V. helfen?

Neben dem Garantiefonds, bietet die Verkehrsopferhilfe e.V. weitere Hilfe. Werden Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt und der Unfallgegner flüchtet, so reguliert die Verkehrsopferhilfe den Schaden.

Ebenso bietet der Verein Hilfe, wenn Unfälle im Ausland passieren. Kommt es im Rahmen der Schadensregulierung zu Problemen, nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt zur Hilfe, der Ihre Ansprüche durchsetzt.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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1 Kommentar

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  1. Norbert R
    Am 15. November 2023 um 13:14

    … hat mir leider nicht bei einem unverschuldeten Auffahrunfall in San Marino geholfen.
    Eine Frist, innerhalb der ich der gegnerischen Versicherung den Schaden melden müsste, konnte ich nicht entdecken. … oder gibt es diese nicht?
    MfG
    N. R.

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