Unfallkosten steuerlich absetzen: So gehen Sie vor!
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Sind Unfallkosten grundsätzlich steuerlich absetzbar?
Aus einer schlechten Situation das Beste machen: Optimisten versuchen, diesem Motto so oft wie möglich zu folgen. Im Fall eines Autounfalls müssen sie allerdings genau hinsehen, um der Sachlage etwas Gutes abzugewinnen. Doch halt! Wenigstens steuerlich sollte sich ein Unfall bezahlt machen, oder nicht?
Wann sind die Kosten von einem Unfall steuerlich absetzbar? Was gilt, wenn die Versicherung eingesprungen ist?
Erfahren Sie hier, unter welchen Umständen sich der Optimismus gelohnt hat und Sie entstandene Unfallkosten von der Steuer absetzen können und wann Sie die Beträge nicht in der Steuererklärung geltend machen können.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfallkosten von der Steuer absetzen
Das ist nur möglich, wenn Sie die Kosten auch selbst bezahlt haben.
Sie können diese als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Heben Sie dafür entsprechende Nachweise auf (z. B. Rechnungen, Unfallbericht).
Nein, das geht in der Regel nur bei Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstelle oder Bildungsstätte.
Dann können Sie Unfallkosten als Werbungskosten absetzen
Sie können die Kosten, die durch einen Unfall entstanden sind, nur dann absetzen, wenn Sie diese auch selbst bezahlt haben. Wurden Sie unverschuldet in einen Autounfall verwickelt, begleicht nämlich die Versicherung des Unfallgegners die Ihnen entstehenden Kosten.
Auch, wenn Sie kaskoversichert sind, kommen Sie nicht selbst für die Reparatur- und Ersatzkosten auf, sondern Ihr Versicherer.
In diesen Situationen müssen Sie die Unfallkosten teilweise oder ganz selbst zahlen:
- Sie haben den Unfall (teilweise) verursacht und sind nicht kaskoversichert
- Der Unfallverursacher ist nicht versichert und kann die Kosten nicht begleichen
Trifft einer dieser Punkte auf Sie zu, erfüllen Sie eines von zwei Kriterien, um die Unfallkosten als Werbungskosten steuerlich abzusetzen.
An der zweiten Voraussetzung scheitern die meisten Unfallbeteiligten: Der Unfall muss auf dem Arbeitsweg erfolgt sein. Dies schließt Fahrten ein, welche
- zwischen Arbeitsplatz und Wohnung
- zur Besorgung von Arbeitsmitteln
- zu Vorstellungsgesprächen
- aufgrund einer doppelten Haushaltsführung
- aufgrund eines beruflich notwendigen Umzugs
- zu Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
erfolgen.
Erst, wenn beide Bedingungen zutreffen, sind Unfallkosten als Werbungskosten in der Steuererklärung anzugeben.
Sie können Unfallkosten absetzen? Diese Bedingungen müssen Sie dazu erfüllen
Möchten Sie Unfallkosten als Werbungskosten absetzen, verlangt das Finanzamt exakte Nachweise über die Höhe der von Ihnen gezahlten Beträge. Heben Sie für Ihre Steuererklärung daher unbedingt sämtliche Rechnungen auf.
Weiterhin sind der polizeiliche Unfallbericht, eventuelle Zeugenaussagen und ggf. geleistete Versicherungsleistungen relevant.
Nahezu sämtliche Kosten, welche Ihnen direkt oder indirekt durch den Unfall entstanden sind, sind absetzbar – sofern Sie entsprechende Nachweise vorlegen. Dies betrifft neben den Reparatur- und Mietwagenkosten ebenfalls Anwalts- und Abschleppgebühren. Lassen Sie sich also die entsprechenden Rechnungen und Nachweise wie eine Reparaturbestätigung ausstellen.
Sie erhalten nur Teilbeträge von Dritten?
Nicht immer sind die Fälle klar geregelt: Mitunter erhalten Unfallbeteiligte nur einen Teil der Kosten von Versicherung, Unfallgegner und Co. zurück. In dieser Situation können diese Zahlungen auf zwei Wegen in Ihrer Steuererklärung auftauchen:
- Sie erhalten den Betrag innerhalb eines Jahres nachdem Sie die Unfallkosten bezahlt haben. In diesem Fall verringert sich die absetzbare Summe – welche als Werbungskosten deklariert wird – um den erhaltenen Betrag.
- Die Beträge werden erst nach über einem Jahr an Sie gezahlt: Dann müssen Sie diese als Einkünfte in der Steuererklärung angeben und entsprechend versteuern.
Ausnahmefälle: Unfallkosten als Sonderausgaben absetzen
In sehr wenigen spezifischen Fällen können Betroffene die Kosten von einem Autounfall steuerlich absetzen, wenn dieser nicht auf der Fahrt zur Arbeit passierte.
Verunfallten Sie beispielsweise während Sie im Zuge Ihrer Scheidung zum Anwalt fuhren, können Sie die Unfallkosten als Sonderausgaben bzw. als außergewöhnliche Belastung absetzen. Selbiges ist richtig, wenn Sie zum Unfallzeitpunkt eine behinderte Person zu notwendigen Terminen fuhren.
Mir hat eine Person mein Auto angefahren und ist geflüchtet. Wurde polizeilich aufgenommen. Reparatur hat die Vollkasko übernommen, allerdings mußte ich die SB-Beteiligung von 300,00€ bezahlen. Kann ich diese von der Steuer absetzen? Danke für eine Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
I. Kusatz