Was müssen Sie bei einer Unfallversicherung beachten?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Wichtige Informationen zu den Formen der Unfallversicherung in Deutschland

Wir stellen in diesem Ratgeber drei Formen der Unfallversicherung vor: privat, gesetzlich und für Insassen im Kfz.
Wir stellen in diesem Ratgeber drei Formen der Unfallversicherung vor: privat, gesetzlich und für Insassen im Kfz.

Ein Unfall ist schnell geschehen, meist ist nur ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit nötig. In vielen Fällen geht etwa ein Sturz glimpflich aus, doch es gibt durchaus Situationen, in denen die Unfälle schwere Folgen nach sich ziehen.

Wurden Sie so stark verletzt, dass Ihre körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit nach dem Unfall dauerhaft eingeschränkt ist, wird von Invalidität gesprochen. Diese zieht meist hohe Kosten nach sich, etwa für die ärztliche Behandlung und Krankenhausaufenthalte, aber auch für den behindertengerechten Umbau Ihres Hauses oder der Wohnung.

Eine Unfallversicherung kann Sie in solchen Situationen finanziell absichern. In diesem Ratgeber stellen wir Ihnen drei Formen dieser Versicherung vor – die gesetzliche, private und Kfz-Unfallversicherung – und erklären, wann diese jeweils greifen. Außerdem gehen wir näher darauf ein, für wen und warum eine Unfallversicherung wichtig ist und welche Kosten für die Absicherung anfallen.

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FAQ: Unfallversicherung

Ist die Unfallversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, die Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten abdeckt.

Wer trägt die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung?

Die Kosten werden vom Arbeitgeber übernommen. Welche Leistung die gesetzliche Unfallversicherung einschließt, lesen Sie hier.

Was deckt die private Unfallversicherung ab?

Eine private Unfallversicherung deckt Unfälle im Haushalt und in der Freizeit ab. Welche Kosten eine private Unfallversicherung mit sich bringt, erfahren Sie hier.

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Gesetzliche Unfallversicherung – Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Rund um das Thema „Unfallversicherung“ ranken sich viele Fragen. Dies mag daran liegen, dass es verschiedene Formen dieser Versicherung gibt. Eine davon ist die gesetzliche Unfallversicherung. Für einen Teil der Bevölkerung handelt es sich um eine Pflichtversicherung im Rahmen der deutschen Sozialversicherung – zu dieser zählen unter anderem auch die Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung, die Pflegeversicherung sowie die Rentenversicherung.

Was ist eine gesetzliche Unfallversicherung aber genau? Diese Form der Versicherung sichert Menschen bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten ab. Von den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung profitieren unter anderem folgende Personengruppen:

Wichtige Versicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie bei Arbeitsunfällen.
Wichtige Versicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie bei Arbeitsunfällen.
  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Kinder, die einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte besuchen
  • Studenten
  • Personen, die in der Landwirtschaft arbeiten
  • Pflegepersonen
  • Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind (z. B. Lebensretter, Blutspender, Mitarbeiter in Hilfsorganisationen)

Hierbei ist zu beachten, dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unabhängig von Alter, Religion, Staatsangehörigkeit oder Einkommen besteht. Unternehmer haben die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern, wenn sie nicht schon, wie in manchen Branchen der Fall, durch Gesetz oder Satzung pflichtversichert sind. Für Friseure ist beispielsweise, wie auch für Ärzte und Pflegeberufe, die Unfallversicherung durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege gesetzlich vorgeschrieben.

Wussten Sie schon? Die gesetzliche Unfallversicherung existiert schon seit über einem Jahrhundert. Ihre Einführung im Jahr 1884 wurde vom damaligen Reichskanzler Bismarck vorangetrieben. Die Arbeiter erhielten unabhängig davon, ob sie selber einen Arbeitsunfall verschuldet hatten, eine Entschädigung. Dies sollte nicht nur zu einer besseren Absicherung der Arbeiter führen, sondern auch ihre Zufriedenheit erhöhen und damit das Aufkommen von Aufständen oder gar einer erneuten Revolution vermeiden.

Wann springt die gesetzliche Unfallversicherung ein?

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert zum einen Arbeitsunfälle ab. Hierbei handelt es sich nicht nur um Unfälle, die bei der Arbeit entstehen, sondern auch solche, die auf Dienstwegen passieren. Zum anderen sind sogenannte Wegeunfälle versichert. Geschieht also auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit nach Hause ein Unfall, sind Sie abgesichert. Umwege sind hierbei aber nur dann geschützt, wenn es sich um eine Fahrgemeinschaft handelt oder wenn Sie Ihr Kind zu einer Betreuungseinrichtung bringen oder es abholen.

Des Weiteren sind Sie geschützt, wenn bei Ihnen eine Berufskrankheit diagnostiziert wird. Hierbei handelt es sich um Erkrankungen, die durch die berufliche Tätigkeit ausgelöst wurden und welche in der sogenannten Berufskrankheiten-Liste, einer Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV), aufgeführt werden. Zu den verbreitetsten Erkrankungen zählen unter anderem Lärmschwerhörigkeit, Hautkrankheiten sowie bandscheibenbedingte Erkrankungen, die durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten ausgelöst werden.

Anerkannte Volkskrankheiten, wie beispielsweise Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Muskel- und Skelettkrankheiten, werden in den meisten Fällen nicht als Berufskrankheit anerkannt. Auch psychische Erschöpfungszustände, etwa das Burnout-Syndrom, zählen nicht zu den Berufskrankheiten.
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen weitaus mehr als die ärztliche Behandlung.
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen weitaus mehr als die ärztliche Behandlung.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen laut Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales folgendes Spektrum:

  • Kosten für die Heilbehandlung und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: u. a. ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Arznei-, Verband und Heilmitteln, häusliche Krankenpflege, Arbeitstherapie
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: u. a. Beratung, Mobilitätshilfen, Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Zuschüsse an den Arbeitgeber, Fortbildung oder Umschulung
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft: u. a. Hilfen bei Beschaffung , Erhalt und Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung oder zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten
  • Ergänzende Leistungen: Rehabilitationssport, Reisekosten, Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten
  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit: Pflegegeld, Stellung einer Pflegekraft, Pflege in einer geeigneten Einrichtung
  • Geldleistungen: Verletztengeld, Übergangsgeld, Versichertenrente, Hinterbliebenenleistungen

Wer trägt für die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten?

Die Kosten für diese Unfallversicherung werden komplett vom Arbeitgeber übernommen. Sie müssen als Arbeitnehmer also keine Beiträge bezahlen. Wie hoch die Beiträge für den Arbeitgeber ausfallen, wird von den Entgelten der Versicherten sowie dem Grad der Unfallgefahr bestimmt. So besteht beispielsweise für Handwerker ein größeres Unfallrisiko als für Menschen, die einer Bürotätigkeit nachgehen, weshalb die vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge in dieser Branche höher ausfallen.

Private Unfallversicherung – Absicherung im Haushalt und in der Freizeit

Die gesetzliche Unfallversicherung greift, wie bereits erwähnt, wenn Sie bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin einen Unfall erleiden und Folgeschäden davon tragen. Doch die meisten Unfälle geschehen nicht etwa auf der Arbeit, sondern im Haushalt und in der Freizeit. Wer sich auch in diesen Situationen absichern will, benötigt eine private Unfallversicherung.

Entgegen der weit verbreiteten Vorstellung springt diese jedoch nicht bei jedem Unfall ein. Vielmehr werden Sie vor allem bei schweren Unfällen geschützt, die gravierende Folgen und bleibende Schäden – beispielsweise eine Behinderungnach sich ziehen. Mit dem Geld, welches Sie von der Versicherung erhalten, haben Sie unter anderem die Möglichkeit, Behandlungs- und Reha-Maßnahmen zu finanzieren oder einen möglichen Lohnausfall zu kompensieren. Außerdem können Sie damit Ihre Wohnung oder das Haus behindertengerecht umbauen, wenn dies nötig sein sollte.

Die private Unfallversicherung schützt Sie nach schweren Unfällen vor dem finanziellen Ruin.
Die private Unfallversicherung schützt Sie nach schweren Unfällen vor dem finanziellen Ruin.

Wann kann allerdings von einem Unfall gesprochen werden? Laut der unverbindlichen Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) wird folgende Definition zu Grunde gelegt:

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch

  • ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
  • unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung

erleidet.

Unfälle müssen laut dieser Definition also unvorhergesehen passieren. Dies wäre beispielsweise bei einer Körperverletzung oder bei einem Sportunfall gegeben. Außerdem muss die Gesundheitsschädigung unfreiwillig geschehen. Verletzen sich Versicherte also absichtlich selbst oder versuchen sich umzubringen, so springt die Unfallversicherung nicht ein. Des Weiteren sind lediglich körperliche Schäden und ihre Folgen versichert, nicht aber psychische Schäden. Auch die Folgen von Krankheiten sind nicht Teil der Absicherung.

Beachten Sie außerdem, dass der Versicherungsschutz auch in anderen bestimmten Fällen nicht gilt. Keine Leistungen werden gezahlt, wenn der Unfall durch Kriegsereignisse sowie Bewusstseins- und Geistesstörungen ausgelöst wurde. Des Weiteren benötigen Personen, die aus beruflichen Gründen fliegen, also beispielsweise Piloten und Flugbegleiter, meist eine spezielle Luftfahrtunfallversicherung, da die herkömmliche private Unfallversicherung in der Regel für sie nicht gültig ist.

Gut zu wissen: Zusätzlich gilt der Schutz der privaten Unfallversicherung im Ausland sowie rund um die Uhr. Somit sind Sie nicht nur abgesichert, wenn Sie zu Hause einen Unfall erleiden, sondern auch auf einer Geschäftsreise oder im Urlaub. Die Versicherung schützt Sie zusätzlich bei der Arbeit. Nach einem Arbeitsunfall erhalten Sie in den meisten Fällen dann zwei Bezüge: von der gesetzlichen und zusätzlich von der privaten Unfallversicherung.

Wichtige Einflussgröße: Die Versicherungssumme

Egal ob Sie eine Unfallversicherung für Ihr Kind oder sich selbst abschließen: Setzen Sie die Versicherungssumme nicht zu niedrig an!
Egal ob Sie eine Unfallversicherung für Ihr Kind oder sich selbst abschließen: Setzen Sie die Versicherungssumme nicht zu niedrig an!

Kommt es nach einem Unfall zu schwerwiegenden Folgen und einer daraus resultierenden Invalidität -also dem Verlust oder der Funktionsunfähigkeit eines oder mehrerer Sinnesorgane und/oder Körperteile – sichert Sie die private Unfallversicherung ab. In der Regel erhalten Sie eine einmalige Kapitalzahlung. Jedoch ist auch die Auszahlung einer lebenslangen Unfallrente möglich. Diese zweite Option muss meist jedoch extra beantragt werden und greift erst dann, wenn Sie nach einem Unfall zu mindestens 50 Prozent eingeschränkt sind. Wie hoch die Summe ausfällt, die Ihnen im Schadenfall ausgezahlt wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren, unter anderem der Versicherungssumme, ab.

Die Versicherungssumme legen Sie bei Abschluss des Vertrages für die private Unfallversicherung fest. Sind die Folgen nach einem Unfall so gravierend, dass vom Arzt eine Vollinvalidität festgestellt wird, erhalten Sie diese Summe komplett. Bei einer Teilinvalidität erhalten Sie einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme. Haben Sie also beispielsweise einen Invaliditätsgrad von 40 Prozent, so erhalten Sie 40 Prozent der Versicherungssumme.

Je höher Sie diese Summe ansetzen, umso besser sind Sie also abgesichert. Gehen wir zum Beispiel davon aus, dass Sie eine Versicherungssumme von 75.000 Euro festlegen. Bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent erhalten Sie 37.500 Euro von der privaten Unfallversicherung ausgezahlt. Bei einer Summe von 150.000 Euro bekämen Sie hingegen 75.000 Euro – ein bedeutender Unterschied.

Wie Sie diesem Rechenbeispiel entnehmen konnten, sollten Sie die Versicherungssumme nicht zu niedrig ansetzen. Zwar steigen die Beiträge für die Unfallversicherung bei einer höheren Summe, dafür können Sie bei einer Teil- bzw. Vollinvalidität von einer höheren Auszahlung profitieren und sind besser geschützt. Vergessen Sie nicht: Nach einem Unfall können hohe Kosten auf Sie zukommen, etwa, weil behindertengerechte Umbauten nötig sind.

Vielfach wird dazu geraten, als Versicherungssumme mindestens das Dreifache des Bruttojahreseinkommens anzusetzen. Doch hierbei sollte auch das Alter des Versicherungsnehmers berücksichtigt werden. Je jünger dieser ist, umso länger muss er unter Umständen mit dem Geld auskommen, welches ihm von der Unfallversicherung ausbezahlt wird. Der Bund der Versicherten (BdV) rät deshalb Personen im Alter von 30 Jahren, die über keine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen, dazu, das Sechsfache des Bruttojahreseinkommens als Versicherungssumme festzulegen.

Achten Sie außerdem auf die Gliedertaxe und Progression

Zwei weitere Faktoren, auf die Sie besonders achten sollten, wenn Sie eine private Unfallversicherung abschließen möchten, sind die Gliedertaxe und die Progression. Stellen Sie einen Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern an, sind dies, neben der Versicherungssumme, die wichtigsten Faktoren.

Mit Hilfe der Gliedertaxe bestimmt die Versicherung den Grad der Invalidität des Versicherungsnehmers nach einem Unfall. Für jedes Körperteil bzw. Sinnesorgan, welches nicht mehr funktionstüchtig ist, wird ein bestimmter Prozentsatz festgelegt. Verliert eine Person beispielsweise einen Daumen, bekommt diese bei einer Gliedertaxe von 10 Prozent und einer Versicherungssumme von 100.000 Euro von der Versicherung 10.000 Euro ausbezahlt.

Die Gliedertaxe ist ein wichtiger Faktor bei der privaten Unfallversicherung.
Die Gliedertaxe ist ein wichtiger Faktor bei der privaten Unfallversicherung.

Ist die Funktion eines Körperteils nur teilweise eingeschränkt, so wird der Prozentsatz angepasst. Gehen wir wieder von einer Gliedertaxe von zehn Prozent für einen Daumen aus. Ist dieses Körperteil nicht komplett funktionsuntüchtig, sondern nur zu 50 Prozent, so liegt bei der Unfallversicherung ein Invaliditätsgrad von fünf Prozent vor. Dies sind 50 Prozent von den ursprünglichen zehn Prozent. Sollten mehrere Körperteile betroffen sein, werden die Prozentsätze addiert. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass ein Wert von über 100 Prozent nicht möglich ist, da eine Person ab dann als vollinvalide gilt.

Die Gliedertaxe variiert je nach Anbieter, weshalb Sie bei einem Vergleich unbedingt auf diese achten sollten und sich im Zweifelsfall für den Tarif mit den höheren Werten entscheiden sollten. Laut den Richtwerten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sollte die Gliedertaxe für den vollständigen Funktionsverlust eines Daumens mindestens 20 Prozent, einer Hand 55 Prozent sowie eines Fußes 40 Prozent betragen.

Bei den meisten Anbietern können Sie bei der privaten Unfallversicherung zusätzlich eine sogenannte Progression vereinbaren. Diese greift ab einem bestimmten Grad der Invalidität – häufig sind es 25 Prozent – und erhöht die Auszahlungssumme um einen bestimmten Faktor. Meist können Sie zwischen 225 Prozent, 350 Prozent sowie 500 Prozent wählen. Beachten Sie hierbei, dass diese Erhöhung erst ab der Vollinvalidität gilt. Bei niedrigeren Stufen greifen verringerte Prozentsätze, die Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen können.

Wenn Sie verschiedene Anbieter miteinander vergleichen, sollten Sie nicht nur auf die Beitragshöhe der privaten Unfallversicherung achten. Vielmehr ist es hilfreich, besonderes Augenmerk auf die enthaltenen Leistungen sowie die Versicherungssumme, die Gliedertaxe und die Progression zu achten. Eine günstige Unfallversicherung muss nicht unbedingt schlecht sein, jedoch sollten Sie nicht am falschen Ende sparen. Denken Sie daran, dass Sie unter Umständen über einen längeren Zeitraum mit den Leistungen der Unfallversicherung auskommen müssen und dass nach einem schweren Unfall hohe Kosten auf Sie zukommen können.

Private Unfallversicherung: Welche Kosten kommen auf Versicherte zu?

Die Frage „Was kostet eine private Unfallversicherung?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr bestimmt eine Vielzahl von Faktoren, wie hoch die Versicherungsbeiträge ausfallen. Wichtige Einflussgrößen sind natürlich der Versicherungsanbieter an sich und, wie bereits erwähnt, die Versicherungssumme sowie die festgelegte Progression. Doch auch die berufliche Tätigkeit sowie das Alter des Versicherten spielen eine Rolle. Wenn Sie für die private Unfallversicherung zusätzliche Leistungen auswählen, führt dies auch zu höheren Kosten.

Zur Erhöhung der Beiträge kann es auch führen, wenn Sie einem riskanten Hobby nachgehen. Je mehr Personen versichert sind, desto mehr müssen Sie in der Regel ausgeben. Jedoch haben Sie häufig auch die Möglichkeit, Ihre ganze Familie mit einem Spezialtarif für die Unfallversicherung günstig zu schützen.

Für die Unfallversicherung angebotene Tarife können Sie häufig um Zusatzleistungen erweitern, welche jedoch die Beiträge erhöhen. Folgende Optionen stehen Ihnen meist offen:

  • Krankenhaustagegeld
  • Todesfall-Leistung für Hinterbliebene
  • Übernahme kosmetischer Operationen nach einem Unfall
  • Kurkostenbeihilfe
  • Bergungskosten

Ist die private Unfallversicherung wirklich notwendig?

Die private Unfallversicherung ist bedingt sinnvoll. Sie lohnt sich vor allem für Menschen, die nicht gesetzlich unfallversichert sind, wie etwa Freiberufler, Unternehmer sowie Hausfrauen und -männer. Auch Kinder, Auszubildende und Studenten können von einer Unfallversicherung profitieren, da Sie unter Umständen Ihr ganzes Leben lang mit einer Behinderung leben müssen.

Des Weiteren kann die private Unfallversicherung für Freizeitsportler mit einem riskanten Hobby eine gute Option sein. Achten Sie jedoch darauf, dass Ihre Sportart nicht unter einen Leistungsausschluss fällt.

Zusätzlich ist diese Form der Versicherung für Rentner zu empfehlen, da Sie ein höheres Risiko haben, bei einem Unfall schwerwiegendere Verletzungen davonzutragen.

Als bessere Alternative für die private Unfallversicherung wird in der Regel die Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben. Diese greift auch, wenn Sie auf Grund einer Krankheit nicht mehr Ihrem Beruf nachgehen können. In den meisten Fällen löst nämlich nicht ein Unfall, sondern eine Erkrankung die Berufsunfähigkeit aus – also dann, wenn die Unfallversicherung nicht zuständig ist.

Kfz-Insassenunfallversicherung – Schutz für Fahrer

Laut dem Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter – kurz Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) genannt – sind in Deutschland alle Halter eines Kraftfahrzeugs dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs Dritten zufügen. Verursachen Sie also einen Unfall, bei dem beispielsweise der Fahrer des anderen Autos verletzt wird, so übernimmt die Haftpflichtversicherung die anfallenden Behandlungskosten sowie weitere Posten.

Zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung haben Sie außerdem die Möglichkeit, eine Insassenunfallversicherung abzuschließen. Mit dieser sind sowohl der Fahrer als auch alle mitfahrenden Personen im Fahrzeug versichert, wenn es zu einem Unfall kommt und diese dabei Verletzungen davon tragen. Dies gilt nicht nur während der Fahrt, sondern auch bei der anderweitigen Nutzung des Autos, also beispielsweise beim Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen. Dabei zahlt die Versicherung unabhängig davon, ob Sie den Unfall selbst verschuldet haben oder nicht.

Bei vielen Versicherern können Sie zwischen zwei Varianten auswählen, wenn Sie eine Kfz-Insassenunfallversicherung abschließen: dem Platz- und dem Pauschalsystem. Bei ersterem wird jeder einzelne Platz im Auto individuell mit einer gewissen Summe versichert. So haben Sie etwa die Möglichkeit, für Beifahrer und Fahrer bei der Unfallversicherung eine höhere Summe für den Schadenfall festzulegen als für Mitfahrer, die auf der Rückbank sitzen. Dies kann sich lohnen, da letztere in der Regel über ein niedrigeres Gefahrenpotenzial verfügen.

Beim Pauschalsystem der Insassenunfallversicherung hingegen ist ein fester Betrag für die Gesamtheit der Mitfahrer festgelegt. Kommt es zu einem Unfall, wird die festgelegte Summe zu gleichen Teilen auf die Insassen aufgeteilt. Bei manchen Versicherern ist es jedoch vertraglich vorgesehen, dass die Versicherungssumme um 50 Prozent angehoben wird, wenn sich mehr als eine Person im Fahrzeug befindet.

Der Beitragssatz der Kfz-Unfallversicherung richtet sich nach verschiedenen Faktoren. So beeinflussen sowohl die Wahl des Versicherers, der Leistungsumfang als auch die Wahl für das Platz- bzw. Pauschalsystem die Kosten. Allgemein lässt sich jedoch feststellen, dass die Prämien weitaus günstiger ausfallen als bei der allgemeinen privaten Unfallversicherung, da im Vergleich nur ein kleinerer Ausschnitt des alltäglichen Lebens abgesichert ist.

Ist die Kfz-Unfallversicherung sinnvoll und notwendig?

Eine private Unfallversicherung kann auch online abgeschlossen werden.
Eine private Unfallversicherung kann auch online abgeschlossen werden.

Die Frage, ob die Insassenunfallversicherung wirklich sinnvoll ist, beantworten sowohl die Stiftung Warentest als auch die gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten e. V. mit einem klaren Nein. Der Grund dafür: Ein Großteil aller Unfälle ist häufig bereits durch andere Versicherungen abgedeckt.

Verursachen Sie einen Unfall, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung entstandene Sach- und Personenschäden – auch für die Insassen und sogar dann, wenn es beispielsweise zu einem Wildunfall kam und der Fahrer diesen ohne Schuld verursacht hat. Die Mitfahrer sind also durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wie verhält es sich aber mit dem Fahrer?

Wird dieser bei einem selbstverschuldeten Unfall verletzt, kommt zunächst seine gesetzliche oder private Krankenversicherung für die Behandlung auf. Die Insassenunfallversicherung übernimmt erst dann, wenn es sich um einen bleibenden Schaden handelt. Doch hier würde auch die allgemeine private Unfallversicherung greifen. Diese deckt alle Arten von Unfällen ab, sei es nun mit dem Auto, dem Fahrrad, beim Sport oder im Haushalt.

Die Kfz-Unfallversicherung springt im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung auch dann ein, wenn die Person, die den Unfall verursacht hat, Fahrerflucht begeht. Dies stellt sich zunächst als Pluspunkt für die Insassenunfallversicherung dar. Allerdings können sich Unfallopfer in einem solchen Fall auch an die Verkehrsopferhilfe wenden und finanzielle Unterstützung erhalten.

Befürworter der Insassenunfallversicherung führen des Weiteren an, dass diese auch dann für Schäden aufkommt, wenn ein Unfall im Ausland geschieht und die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht ausreichend zahlt. Zu einem solchen Fall kann es kommen, da die Versicherungssummen im Ausland teilweise geringer sind als in Deutschland. Anstatt vorsorglich eine Insassenunfallversicherung abzuschließen, empfiehlt es sich meist jedoch eher, auf eine zusätzliche Absicherung zur Kfz-Haftpflichtversicherung zu setzen. Dies ist bei den meisten Versicherern möglich. Ist eine solche Zusatzleistung vereinbart, wird der Schaden von Ihrer Versicherung so ersetzt, als wäre der Unfallverursacher in Deutschland versichert.

Was passiert jedoch, wenn ein Radfahrer oder Fußgänger einen Unfall verursacht, bei dem Sie verletzt werden, diese Person jedoch keine private Haftpflichtversicherung hat? Auch hier würde die Insassenunfallversicherung einspringen. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigene Haftpflicht um eine zusätzliche Forderungsausfalldeckung zu erweitern. Diese übernimmt die anfallenden Kosten auch dann, wenn der Unfallverursacher zahlungsunfähig ist.

Mittlerweile haben einige Anbieter die Unfallversicherung speziell fürs Auto aus Ihrem Programm herausgenommen. Experten von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfehlen ohnehin, dass eine private Unfallversicherung die bessere Absicherung liefert. Diese ist zwar teurer, deckt aber auch andere Arten von Unfällen und deren Folgen mit ab. Eine teurere Alternative ist die Berufsunfähigkeitsversicherung, doch diese zahlt eine Rente, wenn Sie auf Grund eines Unfalls oder einer Krankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sind Sie in beiden Bereichen bereits gut abgesichert, lohnt sich die Insassenunfallversicherung nicht.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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