Unfallzeuge: Infos zur Zeugenaussage nach einem Verkehrsunfall
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Was tun, wenn’s kracht?
Ein Unfall im Straßenverkehr ist immer eine ärgerliche Angelegenheit. Ist der erste Schock überwunden, geht es zumeist erst richtig los: Was ist mit den Schäden am Auto? Wer bekommt Geld von wem? In welcher Höhe? Und wie lässt sich das Ganze im Zweifel vor Gericht beweisen? Nicht selten landen Rechtsstreitigkeiten nach Unfällen vor dem Richter. Ein Unfallzeuge kann in einer derartigen Situation einen wesentlichen Beitrag zum Ausgang des Verfahrens im Zivilprozess leisten.
In diesem Ratgeber widmen wir uns sämtlichen Fragen zum Thema „Unfallzeuge“. Was genau ist ein Unfallzeuge? Welche Rechte und Pflichten hat er? Wie verhalte ich mich korrekt, wenn ich einen Unfall beobachtet habe? Was tun, wenn es vor mir kracht? Ist es strafbar, als Unfallzeuge einen Unfallort zu verlassen, ohne Angaben zur eigenen Person gemacht zu haben? Muss ich zwingend warten, wenn ich Zeuge eines Verkehrsunfall wurde? Im Folgenden finden Sie die Antworten zu diesen Problemstellungen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfallzeuge
Ja, auch Kinder und Jugendliche, die einen Unfall beobachtet haben, können als Zeugen fungieren, wenn sie die notwendige Verstandesreife besitzen.
Wenn Sie mit einer Partei im Zivilprozess verlobt, verheiratet, in gerader Linie verwandt oder verschwägert sind.
Nein, anders als Unfallbeteiligte sind Unfallzeugen nicht dazu verpflichtet, am Unfallort auszuharren. Sie machen sich nicht strafbar, wenn Sie sich unverrichteter Dinge entfernen.
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Was ist ein Unfallzeuge?
Ein Zeuge im Allgemeinen ist eine natürliche Person, die einen Sachverhalt wahrgenommen hat und entsprechend bekunden kann. Ein Unfallzeuge ist jemand, der ein Unfallgeschehen bemerkt hat und wichtige Angaben zum Ablauf machen kann.
Vor Gericht schildert ein Zeuge bzw. Unfallzeuge stets nur seine sinnlichen Wahrnehmungen. Keineswegs wird ein Zeuge in puncto Rechtsansichten, Schlussfolgerungen oder Erfahrungswissen zurate gezogen.
Auch ein Minderjähriger kann als Zeuge vor Gericht fungieren. Entscheidend ist dabei, ob er die dafür notwendige Verstandesreife besitzt.
Unfallzeuge: Rechte und Pflichten
Wer im Rahmen einer Beweisaufnahme eine gerichtliche Vorladung als Zeuge bekommt, ist dazu verpflichtet, zu erscheinen und wahrheitsgemäß sowie umfassend auszusagen. Gleiches gilt für eine Zeugenladung durch die Staatsanwaltschaft.
In bestimmten Situationen besteht für Sie als Unfallzeuge aber auch die Möglichkeit, eine Zeugenaussage zum Unfall zu verweigern. Sollten Sie beispielsweise mit einer Partei im Zivilprozess verlobt, verheiratet, in gerader Linie verwandt oder verschwägert sein, müssen Sie nicht als Unfallzeuge aussagen. In einem derartigen Fall dürfen Sie trotz Beobachtung eines Unfalles die Aussage verweigern.
Muss ich als Unfallzeuge zwingend warten?
Viele Unfallbeobachter fragen sich, wie sie sich korrekt verhalten, wenn sie eine Kollision im Straßenverkehr bemerkt haben. Dabei keimt nicht selten die Frage nach einer etwaigen Strafbarkeit auf. „Mache ich mich strafbar, wenn ich einen Unfall bezeugen könnte, aber den Unfallort unverrichteter Dinge verlasse?“
Diesbezüglich gilt Folgendes: Ein Unfallzeuge ist keineswegs als „Unfallbeteiligter“ im Sinne des § 142 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB) zu qualifizieren.
Die Vorschrift regelt den Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Umgangssprachlich ist oftmals auch von Fahrerflucht oder Unfallflucht die Rede. Täter dieser Vorschrift kann indes nur sein, wer am Unfallgeschehen beteiligt war. Auf Sie als Unfallzeuge trifft dies nicht zu.
Strafbar kann sich ein Unfallzeuge jedoch vor Gericht machen, wenn er bewusst falsche Angaben zum Unfallhergang macht. In dem Fall kommt der Tatbestand der falschen uneidlichen Aussage gemäß § 153 StGB zum Tragen, der eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht.
Wurde ein Unfallzeuge bei wahrheitswidriger Aussage vereidigt, ist vom sogenannten Meineid im Sinne des § 154 Absatz 1 StGB die Rede. Der Strafrahmen sieht hierbei eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor.
Wer als Unfallzeuge ein Unfallgeschehen beobachtet hat, der muss nicht zwingend auf die Polizei warten, um sich sozusagen als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Macht er dies jedoch und wird er daraufhin gerichtlich geladen, so muss er vor dem Richter die Wahrheit sagen.
In Betracht kommt allerdings je nach den Umständen des Einzelfalles eine Strafbarkeit des Zeugen wegen unterlassener Hilfeleistung im Sinne des § 323c StGB. Danach macht sich derjenige strafbar, der in einem Notfall nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und für ihn auch zumutbar gewesen wäre.
Hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Bei einem bloßen Auffahrunfall ohne Personenschaden ist dies jedoch nicht einschlägig.
Das richtige Verhalten als Unfallzeuge
Sollten Sie Zeuge eines Verkehrsunfalles sein, empfiehlt es sich dennoch, sich als solcher auch zur Verfügung zu stellen. Für die Beteiligten ist der Unfallzeuge oftmals ein wichtiges Beweismittel im Gerichtsprozess. Seine Aussage kann im Zweifel darüber entscheiden, wer von wem Schadensersatz einfordern kann und in welcher Höhe.
Da die Angaben eines Zeugen vor Gericht nicht selten schwammig sind und die Geschehnisse oft einige Monate zurückliegen, kann es von Vorteil sein, sich als Unfallzeuge Notizen zum Geschehen zu machen. So laufen Sie nicht Gefahr, Dinge zu verwechseln oder durcheinander zu bringen.
Sofern bei dem Unfall Personen verletzt wurden, sollten zudem auch Unfallzeugen Erste Hilfe leisten. So können im Zweifel wichtige lebensrettende Maßnahmen getroffen werden.
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hi ich habe heute die Auswirkungen eines Unfalles ohne Personen oder Mehrpartei Schäden gesehen, ein LKW ist auf einer Landstraße scheinbar von der Fahrbahn abgekommen und hat dabei mehrere Barken zerstört und die Fahrbahn verschmutzt.
Der Fahrer hat nachdem Ich ihn angesprochen habe ausgesagt, nicht die Polizei gerufen zu haben und er würde das mit der Straßenmeisterei klären.
sollte bzw hätte Ich die Polizei rufen (müssen)?
Wenn jemand einen Fahrradunfall beobachtet, bei dem jemand leicht verletzt wird, keine Hilfe anbietet bzw. zumindest nachfragt, ob alles OK ist und sich dann als Unfallzeuge meldet, handelt es sich dann bereits um unterlassene Hilfeleistung?
Danke und Grüße
Sollte ich einmal Zeuge eines Unfalls sein? Dann leiste ich die Hilfe, die es nötig hat.
Ansonsten interessiert es mich so viel Betreff, als Zeuge auszusagen.
So viel als, wenn in China ein Sack Reis umfällt.
Nämlich gar nicht. Die Polizei kann denn nächsten Baum. Oder den Mond oder auch die Sonne nach dem Unfall fragen. Aber ich werde keine einzige Aussage mehr diese bezüglich machen.
Da ich am Ende doch nur der Dumme bin und werde noch belangt, wenn es dem Unfall verursache nicht gefällt, was ich als Zeuge aussagen werde.
Da ich deswegen schon mehr als einmal sehr schlechte erfahrungen gemacht habe.
Am Ende wurde sogar vom Unfallverursacher behautet das ich an seinem Unfall Schuld gewesen bin.
Unser Sohn hatte einen Verkehrsunfall. Beim Abbiegen wurde er überraschend noch von einem Motorroller versucht zu überholen. Es kam zu einem Zusammenstoß. Eine Zeugin meldete sich bei der Polizeibeamtin und wollte ihr sagen was sie gesehen hat. Die Polizeibeamtin antwortete ihr, dass sie sie Aussage nicht mehr bräuchte, weil der Unfallhergang geklärt wäre. 6 Wochen später wurde von der gegnerischen Haftpflichtversicherung 50% des Schadens gefordert, weil unser Sohn die doppelte Rückschaupflicht verletzt hätte. Jetzt liegen wir vor Gericht mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Zum Glück hat die Zeugin unserem Sohn noch ihre Adresse und Handynummer hinterlassen.
Ich habe ebenfalls eine Frage,
und zwar habe ich einen leichten Verkehrsunfall beobachtet. Auto ist ausversehen im Stau rückwärts auf den Hintermann draufgefahren. Ich habe weder ein Kennzeichen noch genaue Autotypen; quasi nur Autofarbe Marke und Unfallort; die beiden Autos sind rechts rangefahren, um das zu klären, allerdings hatte die Geschädigte, so, wie es aussieht keine Zeugen im Auto… an wen kann ich mich denn melden, um als Zeuge auszusagen, sollte der Unfallverursacher die Schuld nicht auf sich nehmen?
Liebe Grüße!
Henry :)
Hallo,
Ich hab mal eine Frage ich war Unfallzeuge während meiner Arbeitszeit und Frage mich nun ob ich die 1,5h eigentlich auch irgendwie bezahlt bekomme oder ob ich das von den Überstunden abziehen muss?
Lg.
Hallo Daniel M.,
wenden Sie sich in diesem Fall am besten an Ihren Arbeitgeber.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich hatte einen Fahrradunfall und es gab nur die Frau des Fahrers als Zeuge. Ich habe gleich eine Tonnachricht an meine Kollegin geschickt und bin nach 5 Min zur Arbeit gegangen unter dem Schock. Da hat sie mich und meine Verletzung gesehen. Gilt sie als Zeugin in diesem Fall? Sie war persönlich nicht bei dem Unfallort aber 5 Min danach hat sie mich gesehen.
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Ich kann nur jedem raten, sich als Zeuge so schnell wie möglich zu entfernen. Wenn sie etwas gesehen haben, behalten sie es für sich, sofern sie sich irgendwie entziehen können. Je komplizierter der Fall, desto wichtiger für sie. Ansonsten können sie zu beliebigen Zeiten beliebig oft als Zeuge geladen werden. Es ist dem Gericht egal, ob sie Nachtschicht haben und eigentlich schlafen müssten, ob ihre Tochter an dem Tag heiratet oder ob sie nach 3 Jahren endlich mal wieder in den Urlaub fahren könnten. Sie müssen erscheinen, und es wird teuer, wenn sie es nicht tun. Ich bin als LKW Fahrer (für die Automobilbranche) recht häufig Zeuge von Verkehrsunfällen und habe mich auch immer als solcher zur Verfügung gestellt. Davon hatte ich bisher ausschließlich zum Teil erhebliche Nachteile und Kosten, drei habe ich oben genannt. Aktuell habe ich eine Ladung für Mitte November bekommen. Letztes Jahr verdampfte mein Jahresurlaub dank Corona. Er musste erst verbraucht werden, bis der Kurzarbeitausgleich in Kraft getreten ist. Bereits bewilligter Urlaub kann dafür aber nicht abgezogen werden. Als Anfang des Jahres klar wurde, dass es wegen Corona und Halbleitermangel wieder Kurzarbeit geben wird, habe ich meinen verbleibenden Jahresurlaub genommen, was aber nur außerhalb der Hauptferienzeit ohne Antrag möglich war. Deshalb habe ich meinen nun im November. Toll. Damit das überhaupt sowas wie Urlaub wird, haben wir für 14 Tage ein besonders komfortables Wohnmobil gemietet, entsprechend teuer, und wollten damit nach Süddeutschland. An dem vom Urlaub eingeschlossenen Wochenende hatten wir einen Besuch bei Freunden geplant, die auch nur am Wochenende Zeit haben, weil sie natürlich keinen Urlaub haben. Der Gerichtstermin ist Freitagnachmittag in Bremen. Ich bekomme lediglich meine Fahrtkosten erstattet und MUSS erscheinen. Das Gericht will (verständlich) den Termin nicht verschieben und lässt auch keine Vorabvernehmung zu. Mir reicht es jetzt. Egal, was ich gesehen habe: das nächste Mal behalte ich es für mich.