Unverschuldeter Unfall: Vorgehen, Rechte und Ansprüche
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Ein unverschuldeter Autounfall geht mit vielen Rechten für das Opfer einher
Unfälle sind auf deutschen Straßen leider keine Seltenheit. Aufgrund der hohen Anzahl an Straßenteilnehmern kracht es täglich. Die Ursachen sind vielfältig. Die meisten Unfälle lassen sich auf Fahrfehler und Verkehrsverstöße zurückführen.
Zu dichtes Auffahren, zu hohe Geschwindigkeiten oder die Ablenkung durch die Benutzung eines Handys: Diese Vergehen treiben die Unfallzahlen regelmäßig in die Höhe. Doch was ist mit denjenigen, welche trotz Einhaltung der StVO in einen Autounfall verwickelt werden?
Ein unverschuldeter Unfall ist aus rechtlicher Sicht vergleichsweise leicht einzuschätzen: Die Schuldfrage ist schnell und eindeutig geklärt. Doch welche Ansprüche genau haben Opfer eines unverschuldeten Unfalls? Und was, wenn die entsprechende Versicherung den Schaden nicht begleicht?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unverschuldeter Unfall
Die Geschädigten können zunächst Schadensersatz vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung verlangen. Welche Posten dieser Anspruch umfasst, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
Ein Schmerzensgeldanspruch besteht immer dann, wenn der Unfallgeschädigte Verletzungen und Gesundheitsschädigungen davongetragen hat. Wie hoch dieser ausfällt, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab (Art und Schwere der Verletzung, Dauer und Intensität der Behandlung etc. pp.)
In diesem Fall bleibt nur die Möglichkeit, die eigenen Ansprüche vor dem Zivilgericht einzuklagen. Lassen Sie sich ggf. von einem Anwalt hierzu beraten.
Sie sind an dem Autounfall nicht schuld? Diese Ansprüche stehen Ihnen zu!
Besonders aufwühlend und ärgerlich ist ein völlig unverschuldeter Unfall. „Was steht mir zu?“ fragen sich viele Betroffene nachdem der erste Schock überstanden ist. Immerhin müssen sie mitunter schwere und langwierige Einschränkungen aufgrund der Fehler anderer hinnehmen.
Gemäß deutschem Recht steht Ihnen daher, wenn Sie in einen Unfall unverschuldet verwickelt wurden, eine Reihe an Schadensersatzposten zu. Dazu gehören:
- Eine Nutzungsausfallentschädigung oder ein Mietwagen für die Dauer der erforderlichen Reparatur an Ihrem Fahrzeug
- Alle Kosten, welche im Zuge der Behandlung Ihrer Verletzungen entstanden sind
- Eine Verdienstausfallentschädigung, falls Sie aufgrund des unverschuldeten Unfalls nicht zur Arbeit können
- Die Reparaturkosten für Ihr Kfz
- Gutachterkosten
Auch, wenn Sie keinerlei Schuld an dem Zusammenstoß tragen: Melden Sie den Vorfall binnen einer Woche Ihrer Versicherung. Ein unverschuldeter Unfall wird von einigen Versicherern erst nach einigem hin und her als solcher eingestuft. Ist Ihre Versicherung rechtzeitig informiert, kann sie unberechtigte Forderungen abwenden.
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Berechtigt ein unverschuldeter Unfall zu Schmerzensgeld?
Erlitten Sie bei dem Autounfall Verletzungen physischer oder psychischer Natur, können Sie von dem Unfallverursacher ein Schmerzensgeld verlangen.
Wie hoch dieses ist, hängt von der Schwere der Verletzungen ab. Es empfiehlt sich dringend, bei Schmerzensgeldforderungen einen Anwalt zur Unterstützung hinzuzuziehen.
Um Schmerzensgeld zu bekommen, müssen Sie allerdings nachweisen, dass die Verletzungen auf den spezifischen Unfall zurückzuführen sind.
Zudem sollten Sie sämtliche Rechnungen und Dokumente zur Behandlung und deren Kosten gebündelt behalten, sodass Sie der gegnerischen Versicherung alle Informationen zukommen lassen können.
Schreckensszenario: Unverschuldeter Unfall und die Versicherung zahlt nicht
Je nach Schwere des Unfalls müssen die zuständigen Versicherer viel Geld zur Schadensregulierung zahlen. Manch eine Versicherung begleicht den fälligen Betrag nicht unmittelbar, sondern prüft den Schaden noch einmal mit einem eigenen Gutachter.
Verweigert die gegnerische Versicherung, trotz eindeutiger Rechtslage die Zahlung, führt der Weg meist vor Gericht. Sprechen Sie sich mit Ihrem Versicherer ab: Es liegt ebenfalls in seinem Interesse, dass Ihnen für einen Autounfall, der Sie unverschuldet traf, keine Teilschuld zugesprochen wird.
Ansprüche als geschädigter Mitfahrer bei einem VU
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin ein geschädigter Mitfahrer eines unverschuldeten Verkehrsunfall. Leider finde ich in Ihren Aussagen dazu nichts. Der Anwalt vertritt den Fahrer und Autobesitzer, wie Sie es beschreiben. Die Mitfahrer vertritt er nicht, weil es trotz des unverschuldeten Hergangs zu Zwist zwischen den Versicherungen kommen kann. D.h. in besonderen Fällen kann eine zähe Verhandlung zwischen den Versicherungen zu Interessenskonflikten des Anwalts bei der Vertretung von Fahrer und Mitfahrer kommen.
Welchen Weg muss ein betroffener Mitfahrer beschreiten, um seine Ansprüche geltend zu machen? Wie sollte er reagieren, wenn die Versicherung des Unfallverursachers auf Anfragen nicht reagiert? Wie sollte man vorgehen, wenn es sich um Bagatellschäden, wie Kleidung bis zu 150,-€, geht, aber keine Einkaufsbelege mehr vorliegen etc.?
Mit freundlichen Grüßen
Peter B