Urintest: Was im Urin per Teststreifen nachgewiesen werden kann
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Wie funktioniert der Urintest?
Schnell noch das Bier getrunken oder mal eben am Joint gezogen und dann ab nach Hause. Immerhin ist es schon spät und die Bahnen fahren nicht mehr. Das bisschen wird schon nicht schaden. Doch ehe sich der leichtsinnige Autofahrer versieht, steckt er in einer Verkehrskontrolle.
Wenn die Beamten dann misstrauisch werden, können sie einen Urinschnelltest durchführen und dann wird es eng für den Alkohol- oder Drogensünder. Im Ernstfall drohen hier eine Entziehung der Fahrerlaubnis und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Für diese ist dann ein Abstinenznachweis durch wiederholten Urintest erforderlich. Erfahren Sie im folgenden Ratgeber alles Rund ums Thema Urintest und was der Urin auf einem Teststreifen alles nachweisen kann.
Inhaltsverzeichnis:
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FAQ:Urintest
Bei Verdacht auf eine Alkohol- oder Drogenfahrt verlangen Polizisten mitunter einen Urintest. Auch im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) wegen einer entzogenen Fahrerlaubnis können Urinanalysen als Abstinenznachweis durchgeführt werden.
Bei Verkehrskontrollen kommen Teststreifen zum Einsatz, während die Analysen für die MPU im Labor durchgeführt werden.
Ja, allerdings wird die Polizei bei Verdacht eine Blutprobe anordnen und Sie dafür auf das Revier bringen.
Keine Lust zu lesen – Alkohol- und Drogentest im Video erklärt
Urintest: Alkohol und Drogen sind im Urin nachweisbar
Der Genuss von Drogen oder Alkohol mag zwar für den Moment berauschend sein, doch kommt die Ernüchterung spätestens dann, wenn bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein Urintest ansteht. Denn dann kann ein Drogen- oder Alkoholnachweis im Urin erfolgen.
Wie gut oder schlecht sich die zugenommenen Substanzen dann durch den Test im Urin nachweisen lassen, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Entscheidend sind:
- die konsumierte Menge
- die Häufigkeit des Konsums
- die Zeitspanne zwischen Konsum und Urintest
- die Nachweisgrenzen bzw. die Cut-Off-Werte, bei denen der Urin auf dem Teststreifen ausschlägt
- der individuelle Abbau der Drogen im Körper
- die allgemeine körperliche Verfassung
Trotz solcher individuellen Abstufungen gibt es allgemeine Grenzwerte für die Nachweisbarkeit unterschiedlicher Stoffe, die sogenannten Cut-Off-Werte. Sehen Sie hier eine Übersicht über die Wirkungsdauer und die Nachweisbarkeit diverser Substanzen:
Substanz | Wirkungsdauer | Nachweisbarkeit im Urin |
---|---|---|
Cannabis | 1-4 Std. (geraucht) 2-10 Std. (oral) | seltener Konsum: 2-3 Tage regelmäßiger Konsum: 6-8 Wochen chronischer Konsum: bis zu 12 Wochen |
Ecstasy (MDMA, MDE, MDA) | 3-12 Std. (oral) | 1-4 Tage |
Speed | 6-12 Std. (gesnieft) | 1-3 Tage |
Kokain | 1-3 Std. (gesnieft) 10-30 min. (geraucht) | 2-4 Tage |
LSD | 6-12 Std. (oral) | 1-2 Tage |
Methadon | 12-24 Std. (oral) | 2-3 Tage |
Im Verkehrswesen spielt vor allem Cannabis eine wichtige Rolle. Hier wird der Wirkstoff Delta-9-Tetrahydrocannabinol (kurz THC) im Schnelltest überprüft. THC wird ca. innerhalb von 8 Stunden über Darm, Niere und durch die Sauerstoffabgabe abgebaut.
Im Urintest kann THC aber dennoch auch später aufgezeigt werden. Der Grund liegt in der guten Fettlöslichkeit. THC lagert sich leicht in fettstoffreichem Gewebe ab, beispielsweise im Gehirn, und wird dort nur langsam abgebaut.
Daher ist das Rauschgefühl meist schon längst verflogen, obwohl das THC im Urintest noch gut sichtbar ist. Aus diesem Grund setzen sich einige Konsumenten in dem Irrglauben hinter das Steuer, dass die Droge längst aus dem Körper ausgeschieden wurde.
Neben Drogen ist Alkohol im Straßenverkehr eine präsente Problematik. Auch Alkohol lässt sich im Urin per Teststreifen bei einem Urinschnelltest nachweisen. Hier ist es das Stoffwechselprodukt Ethylglucuronid, EtG, das Alkohol bei der Urinkontrolle nachweist. Es wird in der Leber gebildet und nur allmählich über den Urin ausgeschieden. Je nach dem, wie hoch die Alkoholmenge im Körper ist, kann EtG zwischen 12 und 48 Stunden per Urintest sichtbar gemacht werden.
Methoden der Urinuntersuchung: Überprüfung vom Urin durch Teststreifen oder im Labor
Grundsätzlich gibt es zwei Testmöglichkeiten, um Drogen oder Alkohol im Urin nachweisbar zu machen: eine Diagnose per Teststreifen für Urin oder die Untersuchung im Labor im Rahmen eines Screening-Programms.
Die Urinuntersuchung per Teststreifen wird oft von der Polizei bei Verkehrskontrollen durchgeführt. Nicht nur Alkohol, auch THC kann mittels Teststreifen nachgewiesen werden. Bei Urinstreifen ist die Auswertung simpel. Die Urinsticks verfärben sich und anhand einer Farbskala kann dann die positiv enthaltende Substanz ermittelt werden.
Es ist auch möglich, diesen Urintest zu verweigern, allerdings kann die Polizei bei bestehendem Verdacht dann eine Entnahme und Untersuchung vom Blut des Betreffenden anordnen. Wer nichts zu befürchten hat, sollte also lieber der Probe mit einem Harnteststreifen zusagen.
Drogenscreening und Abstinenznachweis im Rahmen der MPU
Wenn ein Verkehrsteilnehmer auffällig wurde, weil Drogen oder Alkohol in seinem Urin bei einem Schnelltest nachgewiesen wurden, dann kann die Führerscheinstelle einen Drogentest beispielsweise mittels Urin oder sogar ein umfangreiches ärztliches Gutachten inklusive Drogenscreening im Rahmen einer MPU anordnen.
Neben der Führerscheinbehörde sind auch Gericht, Staatsanwaltschaft, Arbeitsamt oder Arbeitgeber befugt, ein Screening anzuordnen.
Das Screening, welches auch als Abstinenznachweis bezeichnet werden kann, erfolgt entweder durch Haaranalyse oder mittels Urintest.
Folgendes ist bei einem Drogenscreening durch Urin zu beachten:
- festgelegter Testzeitraum
- wiederholte Urinanalyse an vereinzelten, willkürlichen Terminen
- Beschränkungen bei Gesamtdauer der Abwesenheit zum Beispiel durch Urlaub
- Attest vom Arzt bei Krankheit über Unmöglichkeit des Erscheinens (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend)
- Identitätskontrolle des Probanden
- Abgabe vom Urintest unter Aufsicht
- Unterteilung vom Urin im Test in A-, B- und C-Probe
Die Terminvergabe verläuft für den Probanden unwillkürlich. Das ist keine Schikane, sondern dient dazu, dass der Konsum nicht gezielt nur für vorher bekannte Daten unterbrochen und das Versuchsergebnis der Urinuntersuchung verfälscht wird.
Die Termine werden dem Betreffenden maximal 24 Stunden im Voraus bekannt gegeben. Urlaub oder anderweitige Entschuldigungsgründe für ein Nichterscheinen zum Urintest werden nicht gestattet. Etwaige Hinderungsgründe für eine Wahrnehmung des Termins müssen mindestens drei Tage vorher mitgeteilt werden.
Es gibt eine Beschränkung für die Abwesenheit. Wird diese überschritten, folgt der Abbruch des Screening-Programms und der Proband muss von vorn beginnen.
Bei Krankheitsausfall ist ein ärztliches Attest vorzulegen, welches deutlich darauf hinweist, dass die Testperson nicht in der Lage ist, zu erscheinen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus.
Nach erfolgter Identitätskontrolle bei dem Labor, in dem der Urintest stattfindet, erfolgt die Urinabgabe unter ärztlicher Beobachtung, damit Manipulationsversuche ausgeschlossen werden können.
Der Urin, der im Drogentest untersucht wird, wird in der Regel dem sogenannten Mittelstrahlurin entnommen. Dieser wird dann in drei Probegefäße gefüllt und in A-, B- und C-Probe unterteilt. Diese Dreiteilung vom Urintest hält die Aussagekraft des Ergebnisses aufrecht. Die A-Probe wird dann analysiert, Probe B bleibt unter Verschluss und die C-Probe wird eingefroren. Wenn A- und B-Ergebnis positiv ausfallen, ist ein Drogen- bzw. Alkoholkonsum bestätigt.
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Hallo,
ich hab mich auf dem kurzen Weg durch die 30er Zone von zuhause zu meiner Garage nicht angeschnallt. Als ich um die Ecke fuhr, erspähte ich einen Streifenwagen und habe mich schnell angeschnallt, was die beamten gesehen haben (ich hab nicht gesehen, dass die im Auto sitzen, der Wagen stand am Rand). Sie sind mir gefolgt und haben die “berühmte rote Schrift” gezeigt, also wollte ich zur Bushaltestelle (ca 150m) fahren, um dort zu halten. Der rechte Fahrbahnrand besteht aus Parkplätzen in denen die Auto quer drinstehen, weshalb ich nicht einfach mitten auf der Straße anhalten wollte.
Die Polizisten hupten mich dann an und fühlten sich ignoriert. Der Beifahrer blaffte mich an, ich müsse mich an die Anordnung der Polizei halten usw. Da ich auch keine Papiere mit mir führte (Für ein paar hundert Meter zur Garage), habe ich mich zurückgehalten und einfach nur genickt, um zu signalisieren, dass ich ihn verstanden hab. Er meinte dann, dass er eine urinprobe nehmen würde, wenn sie nicht weiter müssten, weil er der Meinung ist, ich wäre nicht mehr in der Lage ein fahrzeug zu führen.
Meine Fragen:
Muss ich SOFORT anhalten, wenn die Polizei das Signal gibt? Auch mitten auf der Straße vor geparkten Fahrzeugen?
Ist es zulässig da direkt einen Urintest anzudrohen? Bzw. wie verhalte ich mich bei einem so offensichtlichen Einschüchterungsversuch? Der dürfte mich doch nicht einfach mit blauem Auge davon kommen und weiterfahren lassen, wenn er wirklich der Meinung wäre, ich könne mein fahrzeug nicht mehr sicher führen?
Mich hat das unheimlich aufgeregt, weil der Polizist versucht hat mich mit seiner “Macht” einzuschüchtern.
Die Fragen weichen jetzt etwas vom Thema ab, ich hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen.
beste Grüße