Variables Fahrverbot: Was genau bedeutet das für Sie?
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Führerschein abgeben: In welchem Fall können Sie sich den Zeitraum aussuchen?
Eigentlich haben Sie sich bisher – oder zumindest lange – nichts zuschulden kommen lassen. Und dann war da vielleicht die kirschgrüne Ampel, über die Sie noch schnell rüber sind oder dieser wichtige Termin, für den Sie sich doch mal über die Geschwindigkeitsbegrenzung hinweggesetzt haben, und schon sind Sie gezwungen, das Auto für eine gewisse Zeit stehen zu lassen.
In manchen Fällen bekommen Sie dann aber ein variables Fahrverbot aufgebrummt. Welche Bedeutung verbirgt sich hinter diesem Begriff?
Wann können Sie mit einer solchen Option rechnen? Können Sie sich das Fahrverbot womöglich aufteilen auf günstige Zeiträume? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem folgenden Ratgeber zum Thema.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Variables Fahrverbot
Variabel ist ein Fahrverbot, wenn der Beginn des Fahrverbots innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten selbst bestimmt werden kann.
Nur Ersttäter können den Zeitpunkt des Fahrverbots selbst währen. Für Wiederholungstäter ist der Beginn des Fahrverbots festgelegt, nämlich mit Eintreten der Rechtskraft.
Die Dauer des Fahrverbots wird vor Beginn festgelegt und kann bei Ordnungswidrigkeiten je nach Art und Schwere des Verstoßes ein bis drei Monate dauern.
Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt
Ersttäter bekommen ein variables Fahrverbot
Im Verkehrsrecht wird bei Sanktionen wie dem Fahrverbot zwischen Ersttätern und Wiederholungstätern unterschieden. Als Ersttäter gelten Sie, wenn Sie sich in den letzten 24 Monaten nichts haben zuschulden kommen lassen – d. h. keinen Verkehrsverstoß begangen haben, der ein Fahrverbot nach sich zieht. Sollte diese Voraussetzung nicht erfüllt sein, dann sind Sie ein Wiederholungstäter.
Wie lange das Fahrverbot dauert, das kommt auf den Verstoß an. Der Bußgeldkatalog setzt für die häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland die Höhe der Geldbuße, die Punktzahl sowie die Länge des Fahrverbots fest. Bekamen Sie ein variables Fahrverbot verhängt, hat dies nichts mit der Länge zu tun – diese können Sie nicht ändern.
Ein Fahrverbot ist kein Führerscheinentzug
Das herkömmliche Fahrverbot, wie es gemäß Bußgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt wird, unterscheidet sich von dem sogenannten Führerscheinentzug. Bei ersterem dürfen Sie höchstens höchsten drei Monate kein Kfz fahren (bei einem Urteil durch das Amtsgericht bis zu sechs Monate). Nach Ablauf der Frist können Sie Ihr Dokument wieder abholen und sich ohne weiteres wieder hinter das Steuer setzen.
Beim Führerschein wird Ihnen dagegen die generelle Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate, in schweren Fällen sogar für viele Jahre entzogen, bspw. wenn Sie wiederholt mit zu viel Promille als Fahrer erwischt wurden. Erst nachdem diese sogenannte Sperrfrist abgelaufen ist, haben Sie die Möglichkeit, erneut einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu stellen. Dies ist jedoch häufig mit der Bedingung verknüpft, zunächst erfolgreich eine MPU (insbesondere bei Alkohol am Steuer) zu absolvieren. Ein Führerscheinentzug stellt kein variables Fahrverbot dar. Hier können Sie sich nicht aussuchen, wann Sie die Sanktion antreten wollen.
Kann ich das Fahrverbot splitten?
Ein häufiger Irrglaube ist, dass ein Ersttäter sein variables Fahrverbot auf verschiedene Zeiträume aufteilen kann. Dies würde aber dem Bestrafungscharakter der Sanktion abträglich sein und stellt daher keine Option für den Verkehrssünder dar.
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Ich. War. Mit LKW. Zuschnell Geldsrafe. 2400euro. Und 1Monat. Fahrverbot. Normal. War die. Geldstrafe. Schon hoch. Nein muß noch. Extra. 1Mont. Fahrverbot. geben. Du wirst. Doppelt. Bestraft.
BEI EINEM MONAT FAHRVERBOT,GIBT ES DIE MOEGLICHKEIT EINE AUFKLEBER // FAHREN VERBOTEN IN DER BRD// AUF DEM SCHEIN ZU BEKOMMEN UM IM AUSLAND ZU FAHREN,
vielen dank
SPYROS
Ihre Kommentare sind sehr gut. Waren für mich eine ausgezeichnete Orientierungshilfe.