Welche Verjährungsfristen gelten in Europa?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Dank Verjährung der Zahlung eines Bußgeldes entgehen?

Verjährungsfristen: In Europa hat jedes Land eigene Regelungen dazu.
Verjährungsfristen: In Europa hat jedes Land eigene Regelungen dazu.

Fahren Sie in Deutschland zu schnell oder begehen einen Parkverstoß, müssen Sie mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Nicht anders ist es, wenn Sie mit einem Fahrzeug im europäischen Ausland unterwegs sind.

Je nachdem, wo Sie genau die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben, können die Bußgelder sogar um einiges höher ausfallen als in Deutschland. Fahren Sie beispielsweise in Schweden nur 10 km/h zu schnell, kann dies ein Bußgeld von 150 Euro nach sich ziehen.

So mancher, der im Ausland eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen hat, mag sich fragen, ob er vielleicht dank der Verjährung um die Zahlung des Bußgeldes herumkommt. Wir erklären, welche Verjährungsfristen in Europa gelten und was das für Bußgeldbescheide aus dem Ausland bedeutet.

FAQ: Verjährungsfristen in Europa

Wann können Verstöße, die im Ausland stattgefunden haben, nicht mehr verfolgt werden?

In diesem Zusammenhang ist die Verfolgungsverjährung von Bedeutung. Die Fristen sind europaweit nicht einheitlich geregelt. In Belgien müssen die Behörden beispielsweise innerhalb eines Jahres tätig werden. Weitere Fristen zur Verfolgungsverjährung in Europa können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Wann kann ein Bußgeld nicht mehr im Ausland vollstreckt werden?

In diesem Fall muss die Vollstreckungsverjährung beachtet werden. Auch hier gibt es keine einheitlichen Regelungen zu den Verjährungsfristen in Europa. In Spanien dürfen beispielsweise nach Ablauf von vier Jahren keine Bußgelder mehr vollstreckt werden. Weitere Fristen finden Sie in unserer Tabelle.

Wann verjähren Forderungen von Behörden aus dem Ausland, die innerhalb Deutschlands vollstreckt werden?

Bußgelder aus dem EU-Ausland, welche die Bagatellgrenze von 70 Euro überschreiten, können in Deutschland vollstreckt werden. Für Österreich liegt diese Grenze sogar nur bei 25 Euro. Eine Vollstreckung innerhalb Deutschlands ist allerdings nur möglich, wenn die Entscheidung nach ausländischem Recht von nicht verjährt ist. Die deutsche Verjährungsfrist von drei bzw. fünf Jahren spielt nur dann eine Rolle, wenn bereits ein Bewilligungsbescheid des Bundesamtes für Justiz im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens ergangen ist.

Kurze Erklärung: Welche Bedeutung hat die Verjährung?

Sind die Verjährungsfristen in Europa abgelaufen, darf ein Verstoß nicht mehr verfolgt werden.
Sind die Verjährungsfristen in Europa abgelaufen, darf ein Verstoß nicht mehr verfolgt werden.

Bevor wir uns mit den Verjährungsfristen in Europa beschäftigen, gehen wir zunächst auf einige wichtige Grundlagen ein. Was ist die Verjährung überhaupt? Grundsätzlich wird zwischen der Verfolgungs- und der Vollstreckungsverjährung unterschieden.

Nach Ablauf der Verfolgungsverjährung kann eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat nicht mehr verfolgt werden. Die zuständige Behörde oder ein Gericht dürfen dann nicht mehr tätig werden.

Die Vollstreckungsverjährung spielt demgegenüber erst dann eine Rolle, wenn beispielswiese ein Bußgeld oder Geldstrafe rechtskräftig geworden ist. Nur innerhalb der gültigen Frist darf das Bußgeld bzw. die Geldstrafe vollstreckt werden.

Verkehrsverstoß im Ausland: Gilt die deutsche Verjährungsfrist?

Haben Sie im EU-Ausland eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr begangen, gelten für Sie nicht die deutschen Regelungen hinsichtlich der Verjährung. Vielmehr sind die Verjährungsfristen, die in Europa im betreffenden Land gelten, entscheidend.

So kann es also passieren, dass ein Verstoß, der in Deutschland schon längst verjährt wäre, im Ausland noch für einen längeren Zeitraum geahndet werden kann.

Wann ist was verjährt? Was verjährt nicht? Das kommt jeweils auf den entsprechenden Rechtsbereich an. Im deutschen Strafrecht beispielsweise hängt die Verjährungsfrist davon ab, welche Strafe verhängt wurde. Mord verjährt grundsätzlich nie.

Welche Verjährungsfristen gelten in Europa?

Welche Verjährungsfristen in Europa gelten, zeigt unsere Tabelle.
Welche Verjährungsfristen in Europa gelten, zeigt unsere Tabelle.

Es gibt keine einheitlichen Verjährungsfristen in Europa. Jeder Staat hat seine eigenen Regelungen. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass auch im Ausland zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung unterschieden wird.

Der folgenden Liste können Sie eine Auswahl von Verjährungsfristen, die in Europa gelten, entnehmen. Dabei führen wir sowohl die Verfolgungs- als auch die Vollstreckungsverjährung an.

Beachten Sie: Je nachdem, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt, werden teilweise unterschiedliche Fristen angesetzt werden.

Land Ver­folgungs­ver­jährungVoll­streckungs­ver­jährung
Belgien1 Jahr1 bzw. 5 Jahre
Däne­mark2 bzw. 5 Jahre3 bis 5 Jahre
Frank­reich1 bzw. 3 Jahre3 bzw. 5 Jahre
Finn­land6 Monate bis 5 Jahre5 Jahre
Groß­britannien6 Monatezeitlich unbegrenzt
Italien360 Tage5 Jahre
Luxem­burg1 bzw. 3 Jahre2 bzw. 5 Jahre
Nieder­lande8 Monate bis 12 Jahre4 bis 5 Jahre
Österreich1 bis 5 Jahre3 Jahre
Slowakei1 bzw. 3 Jahre3 Jahre
Spanien1 Monat bis 3 Jahre4 bis 5 Jahre

Wie Sie unserer Tabelle entnehmen können, gibt es teils große Spielräume hinsichtlich der Verjährungsfristen in Europa. Reisen Sie während einer laufenden Frist in das betreffende Land ein und werden kontrolliert, müssen Sie damit rechnen, dass Sie sofort zur Zahlung des ausstehenden Bußgeldes aufgefordert werden.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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7 Kommentare

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  1. Valentin
    Am 29. Oktober 2024 um 17:58

    Guten Tag.

    Heute habe ich eine Zahlungsaufforderung aus Belgien (Antwerpen) erhalten. Ich soll 2022 in eine Umweltzerstörung eingefahren sein ohne mein Auto vorher zu registrieren. Von einer solchen Registrierung hatte ich keinerlei Kenntnis.
    Aber nun zur Verjährung.
    Ist die Owi nicht bereits verjährt?
    Tat 06.08.2022.

    Mit freundlichen Grüße

  2. Fred
    Am 9. September 2024 um 10:56

    Guten Tag.
    Im Juni 2018 fuhr ich, ohne es zu wissen, ohne die erforderliche Registrierung (Kosten so um die 3 GBP) mit meinem PKW durch die Low Emission Zone LEZ in London.
    Nach meinem 2-wöchigen Aufenthalt in GB, erhielt ich etliche Tage später von einem schwedischen Inkassobüro eine Zahlungsaufforderung, mit einer horrenden Forderung.
    Diese habe ich nicht bezahlt, da ich nie einen Strafzettel mit einer annehmbaren Zahlungsfrist erhalten habe
    Somit hatte ich auch keine Möglichkeit, in angemessener Zeit zu bezahlen oder Einspruch einzulegen
    Die Zahlungsaufforderung kam 2 Tage vor Ablauf einer Zahlungsfrist mit einer Androhung einer Erhöhung auf über 500 GBP, falls ich nicht innerhalb der 2 Tage bezahle. Die Sache spitzte sich zu, nachdem ein deutsches Inkassobüro den Schriftverkehr übernommen hatte. Sehr dubios Verhaltensweise. Mit Androhung Schufa-Eintrag usw.
    Da ich nun gerne wieder nach GB fahren möchte, ist meine Frage an Sie, ob mein Vergehen bei den Britischen Strafverfolgungsbehörden registriert ist und ich unter Umständen festgehalten und zur Zahlung verpflichtet werden könnte.
    Vielen Dank
    MfG Fred

  3. Anonym
    Am 21. August 2024 um 18:28

    was passiert wenn man die Briefe einfach zurückschickt und nicht annimmt? ohne aufzumachen? dann wurde es ja nicht zugestellt oder nicht? lmao zb. wenn jemand in ein anderes Land zieht oder so, ist ja dann egal dann.

  4. Große
    Am 4. Dezember 2023 um 18:15

    Guten Tag, leider finde ich in Ihrer Liste keine Angaben über Griechenland. Für diese Information wäre ich Ihnen dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen,
    M. Grosse

  5. Mario J
    Am 18. Oktober 2023 um 16:52

    Guten Tag,

    ich habe heute eine Zustellungsurkunde der Bezirksregierung Köln bekommen.
    Hier wird mir eine Ordnungswidrigkeit vom 11.06.2022 in Italien vorgeworfen.
    Ist diese nicht nach 360 Tagen verjährt?
    In dem Brief steht das die Verjährung abhängig vom Zustellungsdatum an das
    Zustellungsorgan ist, was genau bedeutet das?

    Gruß
    Mario J

    • Katja
      Am 9. November 2024 um 12:10

      Hallo Mario,
      wie ist die Sache bei dir ausgegangen? Ich habe dieselbe Situation und frage mich dasselbe.
      Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
      Viele Grüße, Katja

  6. Alen G
    Am 17. Mai 2023 um 18:41

    Sehr geehrte/r Damen und Herren,

    Wie viel ist Bußgeld Strafe,wenn jemand länger von 1 Monate in Deutschland ist?
    Mit freundlichen Grüßen

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