Verkehrsdelikte in Deutschland: Übersicht, Strafen und Verjährung

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Straßenverkehrsdelikte sind keine Ordnungswidrigkeiten

Straßenverkehrsdelikte können in Deutschland mit Gefängnis bestraft werden.
Straßenverkehrsdelikte können in Deutschland mit Gefängnis bestraft werden.

Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr unterliegen einer Reihe von Regeln, die sie zur Sicherheit aller Beteiligten einhalten müssen. Verstöße dagegen werden – je nachdem, wie schwerwiegend diese sind – unterschiedlich streng geahndet. Dabei kann ein solcher Verstoß in eine von zwei Kategorien fallen: die Kategorie der Ordnungswidrigkeiten und die der Verkehrsdelikte, bei welchen es sich um Straftaten handelt.

Auf Ordnungswidrigkeiten folgen in aller Regel die im Bußgeldkatalog festgelegten Sanktionen. Dazu gehört neben einem Bußgeld und/oder mehreren Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Hierbei handelt es sich um leichte bis schwere Verstöße. Beispiele sind das Parken im Parkverbot oder das Überfahren einer roten Ampel.

Hingegen werden Verkehrsdelikte gemäß Strafrecht sanktioniert – sofern vom Gericht ein entsprechendes Urteil erteilt wird. Hierbei handelt es sich um besonders schwerwiegende Verstöße gegen die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) oder des Strafgesetzbuches (StGB). In unserem Ratgeber wollen wir die wichtigsten Fragen zum Thema erläutern.

FAQ: Verkehrsdelikte

Was sind Verkehrsdelikte?

Es handelt sich hierbei um Straftaten, die um Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen werden.

Welche Verkehrsdelikte gibt es und wie werden sie bestraft?

Wir haben die wichtigsten Straftaten im Straßenverkehr in einer Tabelle für Sie zusammengestellt. Dort finden Sie auch die entsprechenden Vorschriften und den jeweiligen Strafrahmen.

Welches Delikt ist relativ neu zu diesem Straftaten hinzugekommen?

Das ist § 315d StGB, der seit August 2017 illegale Autorennen unter Strafe stellt.

Eines der häufigsten Delikte im Straßenverkehr ist Kennzeichenmissbrauch.
Eines der häufigsten Delikte im Straßenverkehr ist Kennzeichenmissbrauch.

Die häufigsten Verkehrsdelikte in einer Tabelle

Während Ordnungswidrigkeiten im Bußgeldkatalog bzw. im Tatbestandskatalog aufgezählt werden, gibt es keine solche Übersicht für Verkehrsdelikte. Als Katalog dienen hier die oben erwähnten Gesetzestexte.

In diesem Zusammenhang sind auch das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) wichtig sowie das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).Entscheidend ist jedoch, wie erwähnt, das Urteil des Gerichts im Einzelfall.

In der folgenden Tabelle haben wir die am häufigsten auftretenden Delikte im Straßenverkehr aufgezählt sowie den jeweils zugrundeliegenden Paragrafen hinzugefügt, wo die gesetzlichen Vorschriften festgelegt sind.

Stra­ßen­ver­kehrs­de­liktzu­grun­de­lie­gen­der Ge­set­zes­textMög­li­che Stra­fen
Kenn­zei­chen­miss­brauch§ 22 StVGGeld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis zu ei­nem Jahr
Fah­ren trotz Fahr­ver­bot bzw. Fah­ren oh­ne Fahr­er­laub­nis§ 21 StVGGeld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis zu ei­nem Jahr
Fahr­en oh­ne Kfz-Haft­pflicht­ver­si­cher­ung§ 6 PflVGGeld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis zu ei­nem Jahr
Hin­ter­zie­hung der Kfz-Steu­er§ 1 und 2 KraftStG 2002Geld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe, ab­hän­gig von der Hö­he der hin­ter­zo­ge­nen Steu­ern
Un­er­laub­tes Ent­fer­nen vom Un­fall­ort, auch Fah­rer- oder Un­fall­flucht ge­nannt§ 142 StGBGeld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren
Un­ter­las­sen­de Hil­fe­leis­tung § 323c StGBGeld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis zu ei­nem Jahr
Ver­bo­te­nes Kraft­fahr­zeug­ren­nen§ 315d StGBGeld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis zu zwei Jah­ren, mit Ge­fähr­dung bis zu fünf Jah­ren, mit Ge­sund­heits­schä­di­gung an­de­rer Men­schen bis zu zehn Jah­re
Ge­fähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs§ 315c StGBGeld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis zu fünf Jah­ren
Ge­fähr­li­cher Ein­griff in den Stra­ßen­ver­kehr§ 315b StGBGeld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis zu fünf Jah­ren, in schwe­ren Fäl­len (mit ent­spre­chen­dem Vor­satz ge­mäß § 315 Abs. 3) bis zu zehn Jah­ren
Trun­ken­heit im Ver­kehr§ 316 StGBGeld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis zu ei­nem Jahr
Voll­rausch§ 323a StGBGeld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis zu fünf Jah­ren

Strafen für Verkehrsdelikte in Deutschland

Zu den Strafen für Verkehrsdelikte in Deutschland gehört bspw. die Geldstrafe, deren Höhe vom Gericht festgelegt wird.
Zu den Strafen für Verkehrsdelikte in Deutschland gehört bspw. die Geldstrafe, deren Höhe vom Gericht festgelegt wird.

Wie in der Tabelle bereits beschrieben, werden Verkehrsdelitkte gemäß StGB, StVG und auf Grundlage der anderen erwähnten Gesetzestexte bestraft. Beachten Sie, dass das endgültige Urteil vom Einzelfall abhängt und eine pauschale Aussage nicht ausreicht. Die in der Tabelle aufgeführten Strafmaße sind die in der jeweiligen gesetzlichen Grundlage festgelegten Höchstsätze.

Darüber hinaus können solche Verkehrsstraftaten mit weiteren Folgen einhergehen:

  • Fahrverbot bis zu sechs Monate: Per Gerichtsurteil ist es möglich, dass der betroffene Autofahrer seinen Führerschein für bis zu sechs Monate abgeben muss.
  • Entziehung der Fahrerlaubnis: Hierbei wird eine Sperrfrist verhängt, während der es Ihnen nicht erlaubt ist, einen Antrag auf Wiedererteilung zu stellen. Diese Frist kann sechs Monate bis lebenslang dauern.
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung: Nicht immer muss hierfür Alkohol am Steuer vorliegen. Schon ein einzelnes Verkehrsdelikt kann dazu führen, dass die zuständige Behörde Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen hat und eine MPU anordnet. Dies kann eine Bedingung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis darstellen.
  • Verlängerung der Probezeit: Nicht nur Ordnungswidrigkeiten, sondern auch entsprechende Verkehrsdelikte können die Probezeit verlängern, sofern der Täter diese noch nicht hinter sich gelassen hat. Üblich ist eine Verlängerung auf vier Jahre.
  • Eintrag im Fahreignungsregister (FAER): Verkehrsdelikte können auch Punkte oder andere Vermerke einbringen. Sollte die begangene Straftat jedoch gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit darstellen und eine Strafe verhängt werden, tritt die Ordnungswidrigkeit zurück.
  • Entziehung der Tatmittel (des Fahrzeugs): Dies ist in der Regel nur bei vorsätzlichen Straftaten üblich. Auch dann kann dies nur veranlasst werden, wenn das betreffende Auto dem Täter zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung zusteht bzw. gehört.
Es stellt sich darüber hinaus die Frage, ob und wo solche Straftaten eingetragen werden. Wie auch bei anderen Vergehen werden die Verkehrsdelikte ins Führungszeugnis eingetragen – jedoch erst ab einem bestimmten Strafmaß. Aufgeführt werden hier Freiheitsstrafen, die mehr als drei Monate umfassen sowie Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen.

Das Führungszeugnis stellt einen Auszug für den einzelnen Bürger aus dem Bundeszentralregister (früher: Strafregister) dar. Hierbei handelt es sich um eine bundesweite Datenbank, in der sämtliche Einträge über alle betroffenen Bürger zu finden sind.

Der große Unterschied besteht darin, dass in das Bundeszentralregister jedes Vergehen aufgenommen wird, und das unabhängig vom Strafmaß. Daher werden auch die Verkehrsdelikte in das Strafregister bzw. das Bundeszentralregister eingetragen.

Wann verjährt ein Verkehrsdelikt?

Wie bei anderen Taten gibt es auch für Verkehrsdelikte eine Verjährung in Deutschland. Diese beginnt in der Regel direkt nach Beendigung der Tat. Zugrundeliegender Gesetzestext ist § 78 StGB. Darin heißt es in Abs. 1:

Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus.

Auch das Verkehrsdelikt unterliegt der Verjährung.
Auch das Verkehrsdelikt unterliegt der Verjährung.

Die Fristen sind in Abs. 3 desselben Paragrafen festgelegt und berechnen sich wie folgt:

  • 30 Jahre für Delikte, auf die eine lebenslange Freiheitsstrafe steht
  • 20 Jahre für Delikte , auf die ein Höchstmaß von mehr als 10 Jahre festgesetzt wurde
  • 10 Jahre für Delikte, auf die ein Höchstmaß von mehr als 5 und bis zu 10 Jahre festgesetzt wurde
  • 5 Jahre für Delikte, auf die ein Höchstmaß von mehr als einem und bis zu 5 Jahre festgesetzt wurde
  • 3 Jahre bei allen übrigen Delikten

Mehr zur Verjährung von Straftaten erfahren Sie in diesem Video:

Wann verjähren Strafteten? Die Antwort gibt es im Video.
Wann verjähren Straftaten? Die Antwort gibt es im Video.

Verkehrsdelikte melden: Das sollten Sie wissen!

Grundsätzlich kann jeder, der Zeuge einer Straftat wird, diese bei der Polizei mittels Strafanzeige melden – etwa, wenn ein Drängler auf der Autobahn oder ein Unfallflüchtiger beobachtet wird. Der Anzeigenerstatter hat dafür jedoch noch keine Garantie, dass das Strafverfahren eingeleitet wird oder dass er selbst daran teilnehmen darf. Letzteres ist erst erlaubt, wenn der Betroffene selbst nicht nur Zeuge, sondern auch Geschädigter war. Geht es um Verkehrsdelikte, ist das häufig erst der Fall, wenn es bei einem Unfall zu einer Sachbeschädigung oder Körperverletzung kam.

Möchten Sie ein Verkehrsdelikt anzeigen, ist dies online häufig über die Internetwache des jeweiligen Bezirks möglich, oder aber persönlich auf dem örtlichen Polizeirevier.

Sollte es zuvor zwischen dem Anzeigenerstatter und dem Angezeigten zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, ist es nicht unüblich, dass auf die Anzeige mit einer Gegenanzeige geantwortet wird.

Selbst eine Strafanzeige wegen eines Verkehrsdeliktes erhalten

Wollen Sie Verkehrsdelikte melden, können Sie das u. a. online tun.
Wollen Sie Verkehrsdelikte melden, können Sie das u. a. online tun.

Wurden Sie selbst eines Verkehrsdeliktes bezichtigt, ist es ratsam, sich für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens an einen Anwalt für Verkehrsrecht oder für Strafrecht zu wenden. Dieser kann in der Regel aus einem großen Erfahrungsschatz schöpfen und Sie umfassend zum weiteren Vorgehen beraten.

Haben Sie eine entsprechende Rechtsschutzversicherung, müssen Sie sich um die Gerichts– und Anwaltskosten keine Gedanken machen. Allerdings gilt auch hier, dass Sie sich vergewissern sollten, was von Ihrem Versicherer abgedeckt wird.

Anders verhält es sich, wenn Sie keine entsprechende Assekuranz abgeschlossen haben. Hier sollten Sie sich im Voraus über die möglicherweise entstehenden Kosten informieren.

Anwaltsgebühren sind gesetzlich festgelegt, die Vorschriften finden sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebührenordnung für Verkehrsdelikte ist dabei nicht anders als bei anderen Vergehen, vielmehr richtet sich die Höhe u. a. nach dem im Verfahren fraglichen Gegenstands- bzw. Streitwert. Dabei handelt es sich jedoch um Mindestgebühren, die ein Anwalt verlangen muss. Darüber hinaus ist dann eine weitere Vereinbarung über die Bezahlung möglich, zum Beispiel für den Zeitaufwand.

Bei der Suche nach dem richtigen Anwalt sollte jedoch der Preis nicht ausschlaggebend sein. Wichtiger wäre es beispielsweise, einen Juristen zu finden, der bereits zahlreiche Fälle, die dem Ihren ähneln, bearbeitet hat.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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