Verkehrsdelikte in Deutschland: Übersicht, Strafen und Verjährung
Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Straßenverkehrsdelikte sind keine Ordnungswidrigkeiten
Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr unterliegen einer Reihe von Regeln, die sie zur Sicherheit aller Beteiligten einhalten müssen. Verstöße dagegen werden – je nachdem, wie schwerwiegend diese sind – unterschiedlich streng geahndet. Dabei kann ein solcher Verstoß in eine von zwei Kategorien fallen: die Kategorie der Ordnungswidrigkeiten und die der Verkehrsdelikte, bei welchen es sich um Straftaten handelt.
Auf Ordnungswidrigkeiten folgen in aller Regel die im Bußgeldkatalog festgelegten Sanktionen. Dazu gehört neben einem Bußgeld und/oder mehreren Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Hierbei handelt es sich um leichte bis schwere Verstöße. Beispiele sind das Parken im Parkverbot oder das Überfahren einer roten Ampel.
Hingegen werden Verkehrsdelikte gemäß Strafrecht sanktioniert – sofern vom Gericht ein entsprechendes Urteil erteilt wird. Hierbei handelt es sich um besonders schwerwiegende Verstöße gegen die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) oder des Strafgesetzbuches (StGB). In unserem Ratgeber wollen wir die wichtigsten Fragen zum Thema erläutern.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrsdelikte
Es handelt sich hierbei um Straftaten, die um Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen werden.
Wir haben die wichtigsten Straftaten im Straßenverkehr in einer Tabelle für Sie zusammengestellt. Dort finden Sie auch die entsprechenden Vorschriften und den jeweiligen Strafrahmen.
Das ist § 315d StGB, der seit August 2017 illegale Autorennen unter Strafe stellt.
Die häufigsten Verkehrsdelikte in einer Tabelle
Während Ordnungswidrigkeiten im Bußgeldkatalog bzw. im Tatbestandskatalog aufgezählt werden, gibt es keine solche Übersicht für Verkehrsdelikte. Als Katalog dienen hier die oben erwähnten Gesetzestexte.
In diesem Zusammenhang sind auch das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) wichtig sowie das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).Entscheidend ist jedoch, wie erwähnt, das Urteil des Gerichts im Einzelfall.
In der folgenden Tabelle haben wir die am häufigsten auftretenden Delikte im Straßenverkehr aufgezählt sowie den jeweils zugrundeliegenden Paragrafen hinzugefügt, wo die gesetzlichen Vorschriften festgelegt sind.
Straßenverkehrsdelikt | zugrundeliegender Gesetzestext | Mögliche Strafen |
---|---|---|
Kennzeichenmissbrauch | § 22 StVG | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
Fahren trotz Fahrverbot bzw. Fahren ohne Fahrerlaubnis | § 21 StVG | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
Fahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherung | § 6 PflVG | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
Hinterziehung der Kfz-Steuer | § 1 und 2 KraftStG 2002 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, auch Fahrer- oder Unfallflucht genannt | § 142 StGB | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren |
Unterlassende Hilfeleistung | § 323c StGB | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen | § 315d StGB | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, mit Gefährdung bis zu fünf Jahren, mit Gesundheitsschädigung anderer Menschen bis zu zehn Jahre |
Gefährdung des Straßenverkehrs | § 315c StGB | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren |
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr | § 315b StGB | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen (mit entsprechendem Vorsatz gemäß § 315 Abs. 3) bis zu zehn Jahren |
Trunkenheit im Verkehr | § 316 StGB | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
Vollrausch | § 323a StGB | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren |
Strafen für Verkehrsdelikte in Deutschland
Wie in der Tabelle bereits beschrieben, werden Verkehrsdelitkte gemäß StGB, StVG und auf Grundlage der anderen erwähnten Gesetzestexte bestraft. Beachten Sie, dass das endgültige Urteil vom Einzelfall abhängt und eine pauschale Aussage nicht ausreicht. Die in der Tabelle aufgeführten Strafmaße sind die in der jeweiligen gesetzlichen Grundlage festgelegten Höchstsätze.
Darüber hinaus können solche Verkehrsstraftaten mit weiteren Folgen einhergehen:
- Fahrverbot bis zu sechs Monate: Per Gerichtsurteil ist es möglich, dass der betroffene Autofahrer seinen Führerschein für bis zu sechs Monate abgeben muss.
- Entziehung der Fahrerlaubnis: Hierbei wird eine Sperrfrist verhängt, während der es Ihnen nicht erlaubt ist, einen Antrag auf Wiedererteilung zu stellen. Diese Frist kann sechs Monate bis lebenslang dauern.
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung: Nicht immer muss hierfür Alkohol am Steuer vorliegen. Schon ein einzelnes Verkehrsdelikt kann dazu führen, dass die zuständige Behörde Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen hat und eine MPU anordnet. Dies kann eine Bedingung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis darstellen.
- Verlängerung der Probezeit: Nicht nur Ordnungswidrigkeiten, sondern auch entsprechende Verkehrsdelikte können die Probezeit verlängern, sofern der Täter diese noch nicht hinter sich gelassen hat. Üblich ist eine Verlängerung auf vier Jahre.
- Eintrag im Fahreignungsregister (FAER): Verkehrsdelikte können auch Punkte oder andere Vermerke einbringen. Sollte die begangene Straftat jedoch gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit darstellen und eine Strafe verhängt werden, tritt die Ordnungswidrigkeit zurück.
- Entziehung der Tatmittel (des Fahrzeugs): Dies ist in der Regel nur bei vorsätzlichen Straftaten üblich. Auch dann kann dies nur veranlasst werden, wenn das betreffende Auto dem Täter zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung zusteht bzw. gehört.
Das Führungszeugnis stellt einen Auszug für den einzelnen Bürger aus dem Bundeszentralregister (früher: Strafregister) dar. Hierbei handelt es sich um eine bundesweite Datenbank, in der sämtliche Einträge über alle betroffenen Bürger zu finden sind.
Der große Unterschied besteht darin, dass in das Bundeszentralregister jedes Vergehen aufgenommen wird, und das unabhängig vom Strafmaß. Daher werden auch die Verkehrsdelikte in das Strafregister bzw. das Bundeszentralregister eingetragen.
Wann verjährt ein Verkehrsdelikt?
Wie bei anderen Taten gibt es auch für Verkehrsdelikte eine Verjährung in Deutschland. Diese beginnt in der Regel direkt nach Beendigung der Tat. Zugrundeliegender Gesetzestext ist § 78 StGB. Darin heißt es in Abs. 1:
Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus.
Die Fristen sind in Abs. 3 desselben Paragrafen festgelegt und berechnen sich wie folgt:
- 30 Jahre für Delikte, auf die eine lebenslange Freiheitsstrafe steht
- 20 Jahre für Delikte , auf die ein Höchstmaß von mehr als 10 Jahre festgesetzt wurde
- 10 Jahre für Delikte, auf die ein Höchstmaß von mehr als 5 und bis zu 10 Jahre festgesetzt wurde
- 5 Jahre für Delikte, auf die ein Höchstmaß von mehr als einem und bis zu 5 Jahre festgesetzt wurde
- 3 Jahre bei allen übrigen Delikten
Mehr zur Verjährung von Straftaten erfahren Sie in diesem Video:
Verkehrsdelikte melden: Das sollten Sie wissen!
Grundsätzlich kann jeder, der Zeuge einer Straftat wird, diese bei der Polizei mittels Strafanzeige melden – etwa, wenn ein Drängler auf der Autobahn oder ein Unfallflüchtiger beobachtet wird. Der Anzeigenerstatter hat dafür jedoch noch keine Garantie, dass das Strafverfahren eingeleitet wird oder dass er selbst daran teilnehmen darf. Letzteres ist erst erlaubt, wenn der Betroffene selbst nicht nur Zeuge, sondern auch Geschädigter war. Geht es um Verkehrsdelikte, ist das häufig erst der Fall, wenn es bei einem Unfall zu einer Sachbeschädigung oder Körperverletzung kam.
Sollte es zuvor zwischen dem Anzeigenerstatter und dem Angezeigten zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, ist es nicht unüblich, dass auf die Anzeige mit einer Gegenanzeige geantwortet wird.
Selbst eine Strafanzeige wegen eines Verkehrsdeliktes erhalten
Wurden Sie selbst eines Verkehrsdeliktes bezichtigt, ist es ratsam, sich für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens an einen Anwalt für Verkehrsrecht oder für Strafrecht zu wenden. Dieser kann in der Regel aus einem großen Erfahrungsschatz schöpfen und Sie umfassend zum weiteren Vorgehen beraten.
Haben Sie eine entsprechende Rechtsschutzversicherung, müssen Sie sich um die Gerichts– und Anwaltskosten keine Gedanken machen. Allerdings gilt auch hier, dass Sie sich vergewissern sollten, was von Ihrem Versicherer abgedeckt wird.
Anders verhält es sich, wenn Sie keine entsprechende Assekuranz abgeschlossen haben. Hier sollten Sie sich im Voraus über die möglicherweise entstehenden Kosten informieren.
Anwaltsgebühren sind gesetzlich festgelegt, die Vorschriften finden sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebührenordnung für Verkehrsdelikte ist dabei nicht anders als bei anderen Vergehen, vielmehr richtet sich die Höhe u. a. nach dem im Verfahren fraglichen Gegenstands- bzw. Streitwert. Dabei handelt es sich jedoch um Mindestgebühren, die ein Anwalt verlangen muss. Darüber hinaus ist dann eine weitere Vereinbarung über die Bezahlung möglich, zum Beispiel für den Zeitaufwand.