Verkehrshaftungsrecht – Wer haftet für Schäden?
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
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Was regelt das Verkehrshaftungsrecht?
Das Verkehrshaftungsrecht gehört zum Verkehrszivilrecht in Deutschland. Es ist das Recht im Verkehrsrecht, welches die Frage regelt, wer z. B. bei Unfällen auf der Straße die Haftung für entstandene Schäden übernimmt. Neben der Zuständigkeit für Schadensersatz enthält es auch Vorschriften zur Verkehrsversicherung. Damit berührt es das Versicherungsrecht.
Da das Verkehrshaftungsrecht zum Zivilrecht gehört, betrifft es die Auseinandersetzung zwischen Privatpersonen. Es kann daher auch als Privatrecht bezeichnet werden.
Im Gegensatz dazu stehen rechtliche Beziehungen zwischen Bürger und Staat, welche durch das Öffentliche Recht bestimmt werden.
Ein anderer wichtiger Bereich, den das Verkehrshaftungsrecht reglementiert, ist die Versicherungspflicht für Transportunternehmen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrshaftungsrecht
Dieses Teilgebiet des Verkehrsrechts thematisiert Haftungsansprüche, die sich aus Schäden im Straßenverkehr ergeben. Relevant ist dies insbesondere bei Verkehrsunfällen.
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie ggf. einen Anspruch auf Schadensersatz. Dies kann unter anderem die Erstattung der Reparaturkosten, ein Ausgleich für die Wertminderung des Fahrzeugs und eine Nutzungsausfallentschädigung beinhalten.
Wer mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnimmt, muss für dieses eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese kommt in der Regel für Schäden auf, die Sie mit dem Fahrzeug Dritten zufügen.
Die gesetzliche Grundlage des Verkehrshaftungsrechts
Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen, von denen das Verkehrshaftunsgrecht definiert wird. Darunter fallen beispielsweise das Versicherungsvertragsgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), das Güterkraftverkehrsgesetz und das Handelsgesetzbuch.
Das Bürgerliche Gesetzbuch äußert sich zum Thema Schadensersatzpflicht im Paragraphen 823. Es bestimmt, dass jeder, der einem anderen vorsätzlich oder fahrlässig Schaden zufügt, Ersatz dafür leisten muss. Dabei bezieht sich der Begriff “Schaden” unter anderem auf die Gesundheit, aber auch auf das Eigentum.
Im Straßenverkehrsgesetz wird definiert, wann ein Fahrer für einen Schaden haftbar gemacht werden kann (§ 7):
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.
Falls jemand das Fahrzeug benutzen sollte, ohne dass der Halter davon weiß oder dem zustimmt, ist allein der Fahrer für den Schaden verantwortlich. Hat der Fahrzeughalter die Benutzung des Fahrzeugs ermöglicht, muss er jedoch den Schaden verantworten.
In der Regel ist es so, dass der Verkehrsteilnehmer, der keine Schuld am Unfall trägt und durch diesen Unfall Schäden erlitten hat, Schadensersatz erhält. Normalerweise übernimmt die Kosten dafür die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schuldigen.
Das Thema Schadensersatz wird von vielen Rahmengesetzen bestimmt, die über das Verkehrshaftungsrecht hinausgehen. So enthält beispielsweise das Verkehrsunfallrecht spezielle Regeln zum Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall.
Was ist die Verkehrshaftungsversicherung?
Das Verkehrshaftungsrecht regelt die Frage nach einer speziellen Versicherung im Verkehrswesen. Diese Verkehrshaftungsversicherung betrifft den professionellen Transport von großen Gütermengen.
Da Spediteure bzw. Frachtführer Verantwortung für die von ihnen transportierte Fracht übernehmen, sind sie gesetzlich verpflichtet, eine spezielle Versicherung zum Schutz dieser Güter abzuschließen. Für die Fahrer von normalen Kraftfahrzeugen hingegen reicht die übliche Kfz-Versicherung.
Im Güterkraftverkehrsgesetz finden sich die entsprechenden Paragraphen zu dieser Versicherung. Dort heißt es, dass der Unternehmer dazu verpflichtet ist, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese übernimmt die Haftung für eventuelle Güterschäden und Schäden, die durch Verspätungen entstehen. Dabei muss die Versicherungssumme pro Schadensereignis mindestens 600 000 Euro betragen.