Verkehrspunkte: So funktioniert das Punktesystem in Flensburg
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
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Verkehrspunkte in Deutschland: Eine Übersicht
Seit Mai 2014 gilt das neue Punktesystem, das die Vergabe und den Abbau von Punkten in Flensburg regelt. Verkehrspunkte sind eine Sanktionierung von Verkehrsverstößen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und stets auch mit einem Bußgeld einhergehen.
Haben Sie acht „neue“ Verkehrspunkte auf Ihrem Konto in Flensburg, resultiert das in der Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis. Nach der alten Verkehrspunkte-Regelung geschah das erst mit Erreichen von 18 Punkten. Die bereits vorhandenen Punkte auf dem Konto wurden mit der Reform allerdings nicht direkt in das neue Verkehrspunkte-System übertragen, sondern auf das Acht-Punkte-System umgerechnet.
Wollten Sie bis zum 30. April 2014 Ihre Verkehrspunkte abfragen, konnten Sie eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (VZR) beantragen. Unter dem neuen Verkehrspunktesystem existiert dieses allerdings nicht mehr. Es wurde in das Fahreignungsregister (FAER) überführt, das ebenfalls vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt wird. Wollen Sie nun Ihre Verkehrspunkte einsehen, können Sie dort kostenfrei einen Antrag auf Auskunft über Ihre Einträge im FAER stellen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrspunkte
Punkte in Flensburg werden ausgesprochen, wenn Verkehrsteilnehmer bei Ordnungswidrigkeiten erwischt werden.
1-3 Punkte führen zu einer Vormerkung. 4-5 Punkte haben eine Ermahnung zur Folge. Bei 6-7 Punkten gibt es eine Verwarnung. Wer 8 Punkte hat, verliert seine Fahrerlaubnis.
Durch die freiwillige Maßnahme an einem entsprechenden Seminar, ist es möglich, Punkte abzubauen.
Bußgeld- und Punkterechner für Verkehrsverstöße mit Pkw oder Lkw
Das Verkehrspunkte-System: Vergabe und Verfall
Mit wie vielen Punkten ein Verstoß im Verkehr sanktioniert wird, hängt von dessen Schwere ab. Grundsätzlich werden ein bis drei Punkte vergeben, sofern gemäß Bußgeldkatalog nicht nur ein Bußgeld vorgesehen ist. Der Verkehrspunkte-Katalog, der in Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu finden ist, führt die Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr auf, auf die die Vergabe von Punkten in Flensburg folgt.
Aber wann erlöschen diese Verkehrspunkte? Ihr Verfall ist in § 29 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt. Demzufolge verjähren sie nach einer Dauer, die ebenfalls abhängig von der Schwere des Verstoßes ist. Die Verjährungsdauer einzelner Verkehrspunkte zeigt folgende Tabelle:
Art des Verkehrsverstoßes | Erhöhung des Punktekontos um… | Verjährung nach… |
---|---|---|
Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten (z.B. Handyverstoß, geringe Geschwindigkeitsüberschreitung) | 1 Punkt | 2 Jahren und 6 Monaten |
besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten (z. B. Alkoholdelikte, Wenden auf der Autobahn) | 2 Punkte | 5 Jahren |
Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (z. B. Vollrausch, fahrlässige Körperverletzung) | 3 Punkte | 10 Jahren |
Anders als im alten Verkehrspunkte-System gibt es nun starre Tilgungsfristen für einzelne Punkte. Wurden alle auf dem Konto in Flensburg vorhandenen Punkte früher als Einheit behandelt, wird nun jeder Punkt individuell betrachtet. Vor der Punktereform verlängerten sich die Tilgungsfristen aller Punkte auf dem Konto, wenn ein neuer Punkt hinzukam. Diese Tilgungshemmung gibt es nicht mehr.
Ist die Tilgungsfrist eines Punktes abgelaufen, befindet er sich noch ein weiteres Jahr in der Überliegefrist. Er erhöht den Kontostand dann nicht mehr, wird allerdings aufbewahrt. Erst nach einem Jahr wird er endgültig aus dem Register gelöscht. Verkehrspunkte zu löschen, ohne die Überliegefrist abzuwarten, ist nicht möglich.
Verkehrspunkte abbauen durch ein Fahreignungsseminar
Bevor Sie Ihren Führerschein verlieren, weil Sie acht Punkte in Flensburg gesammelt haben, können Sie Maßnahmen zum Punkteabbau ergreifen. Wenn Ihr Konto höchstens fünf Punkte aufweist, können Sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen, durch dessen erfolgreichen Abschluss Ihr Konto um einen Punkt reduziert wird. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass während der letzten fünf Jahre kein Punkteabbau durch ein Fahreignungsseminar stattgefunden hat.
Haben Sie bereits sechs oder sieben Verkehrspunkte, können Sie auf diese Weise keinen Punkt abbauen, wenngleich es Ihnen freisteht, trotzdem ein Fahreignungsseminar zu besuchen. In diesem Fall müssen Sie allerdings die gesetzlichen Tilgungsfristen für den Abbau von Punkten abwarten.
Nehmen Sie an einem Fahreignungsseminar teil, müssen Sie mit Kosten in Höhe von etwa 400 bis 500 Euro rechnen. Diese haben sich seit der Punktereform etwas erhöht, da die Inhalte nun qualitativ anspruchsvoller gestaltet werden. Wie viel Zeit Sie für das Seminar aufwenden, ist nicht vorgeschrieben. Lediglich für den Mindestabstand zwischen zwei Sitzungen gelten Bestimmungen.
Das Seminar selbst gliedert sich in zwei Teilmaßnahmen im Umfang von je zwei Sitzungen: den verkehrspädagogischen und den verkehrspsychologischen Teil. Mit einem Fahrlehrer werden im ersten Teil die Verkehrsregeln wiederholt, die bei den Verstößen der Teilnehmer verletzt wurden. Weiterhin soll mehr Gefahrenbewusstsein geschaffen werden. Der Verkehrspsychologe, der die zweite Teilmaßnahme leitet, wird schließlich mit den Teilnehmern individuelle Strategien zur Verhaltensänderung erarbeiten.
Verkehrspunkte kaufen und verkaufen: Ist das legal?
Etwa in einer Situation, in der Sie Verkehrspunkte in Flensburg wegen überhöhter Geschwindigkeit auf sich zukommen sehen, stellen Sie sich möglicherweise die Frage, ob jemand, der sich dazu bereiterklärt, diese Verkehrspunkte übernehmen kann. Sinnvoll erscheint so ein Vorgehen vor allem, wenn sich bereits annähernd acht Punkte auf Ihrem Konto in Flensburg befinden und ein Fahrerlaubnisentzug durch ein Hinzukommen weiterer Punkte droht.
Im Internet gibt es zahlreiche Agenturen, die die Möglichkeit bieten, Ihre Verkehrspunkte zu verkaufen und Ihr Konto somit nicht zu belasten. Punktehändler vermitteln im Zuge dessen Personen, die die Punkte gegen Bezahlung übernehmen. Dieses Vorgehen ist nicht legal.
Der vermittelte Strohmann erklärt sich in der Regel einverstanden, dass der tatsächliche Verkehrssünder seine Daten im Anhörungsbogen angibt, und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er der Fahrer zum Tatzeitpunkt war. Die Kosten pro zu übernehmendem Punkt belaufen sich in der Regel auf etwa 100 bis 200 Euro, aber auch wesentlich höhere Summen sind möglich. Häufig wird hierbei die Verzweiflung des Punkte-Verkäufers ausgenutzt – immerhin können die Folgen eines Führerscheinverlusts gravierend sein.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Geschwindigkeitsübertretung:
ich habe aktuell einen Bußgeldbscheid über 200, € + 1 Punkt in Flensburg. Ich fahre seit 35 Jahren PKW + Firmen PKW. In all den Jahren 0 Punkte in Flensburg.
Doch aktuell ist das für mich persönlich ein Makel.
Frage: kann den 1 Punkt umwandeln in ein höheres Bußgeld, oder geht dies nur über Schulung.
Frage: wird generell nicht das langjährige führen eines PKW als Einzelfallprüfung mit berücksichtigt. (wie in meinem Fall).
Es kann ja nicht sein. das. nun alle Autofahrer gleichbehandelt werden. Bsp.. Es gibt Raser, und ordentliche Autofahrer, die situationsbedingt in die unangenehme Sache gekommen sind.
§ 41Abs 1 İVm Anlage 2,
§ 43 Abs.3,
§ 49 StVo;
§ 24
Ich benutzte mit einem Kraftfahrzeug uber 3,5 t zul..Gesamtmasse eine Strassenfläche,obwohl diese für Sie durch Zeichen 251 mit Zusatzzeichen 3,5 t gesspert war.Die Strassenfläche war zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen gekennzeichnet.
” Ich bin über A59 Leverkusen richtung Koblenz wegen Baustelle unübersichtlich gefahren.
“Was wird passieren?”