Verkehrsrechtsschutz vom ADAC: Kosten und Leistungen
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wann greift die ADAC-Verkehrsrechtsschutzversicherung?
ADAC – Allgemeiner Deutsche Automobil-Club e.V. – ist Europas größter Verkehrsclub mit Sitz in München. Ursprünglich wurde der ADAC am 24. Mai 1903 als Deutsche Motorradfahrer-Vereinigung gegründet und hat mittlerweile 20,18 Millionen Mitglieder. Die ursprüngliche und bekannteste Dienstleistung des ADAC ist die Pannenhilfe, die immer häufiger von deutschen Verbrauchern in Anspruch genommen wird. Der ADAC bietet folgende Versicherungen: Kfz-Versicherungen, Reiseversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen und Freizeitversicherungen. In diesem Ratgeber erhalten Sie die wichtigsten Informationen über den Verkehrsrechtschutz des ADAC.
Laut Statista besaßen im Jahr 2017 in der deutschsprachigen Bevölkerung rund 20,76 Millionen Personen eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung. Eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung kann bei ungeklärten Streitfragen rund um Verkehrsrecht helfen, beispielsweise, wenn Sie in einem Unfall verwickelt sind oder ein fehlerhaftes Auto gekauft haben und dieses zurückgeben möchten. Ein Verkehrsrechtsschutz schützt Sie vor wirtschaftlichen Schäden nach einem Verkehrsrechtsstreit.
Benötigen Sie einen Verkehrsrechtschutz? Ist der ADAC der richtige Versicherer für Sie? Was bringt eine Rechtsschutzversicherung vom ADAC für Kosten mit sich? Welche Leistungen bietet ein Verkehrsrechtschutz vom ADAC?
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Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrsrechtsschutz des ADAC
Je nach gewähltem Tarif können z. B. Kosten für einen Fahrzeugtransport oder einen Dolmetscher im Ausland übernommen werden. Klicken Sie hier, um sich die Leistungen des ADAC-Verkehrsrechtsschutzes anzusehen.
Nein. Eine Selbstbeteilgung müssen Mitglieder in der Regel auch nicht zahlen.
Am besten machen hier einfach selbst den Vergleich.
Was sind bei einem ADAC-Verkehrsrechtsschutz die Kosten?
Wie hoch die Kosten für einen Verkehrsrechtsschutz beim ADAC sind, hängt unter anderem davon ab, wie alt Sie sind, wie viele Personen Sie mit Ihrer Mitgliedschaft versichern wollen und welchen Tarif Sie auswählen.
Fahranfänger und Wenigfahrer zwischen 17 und 23 Jahren können den Young-Driver-Tarif bereits für 0 Euro im Jahr in Anspruch nehmen. Junge Fahrer zwischen 18 und 23, die ihren Führerschein länger als ein Jahr haben, zahlen 24 Euro im Jahr. So hoch sind auch die Kosten für Reisefans zwischen 18 bis 23 Jahren ohne eigenes Auto.
Eine einfache Mitgliedschaft für eine Person kostet 49 Euro im Jahr, für zwei Personen 69 Euro im Jahr und ab drei Personen kostet die Mitgliedschaft 89 Euro im Jahr.
Die ADAC-Plus-Mitgliedschaft, mit der Sie weltweit Schutz bekommen, kostet für eine Einzelperson 84 Euro im Jahr. Für zwei Personen kostet der Verkehrsrechtsschutz vom ADAC 109 Euro im Jahr. Wenn Sie sich selbst und Ihre Kinder zwischen 18 und 23 Jahren versichern möchten, kostet die Versicherung 134 Euro im Jahr. Die Plus-Mitgliedschaft für die ganze Familie kostet ebenso 134 Euro im Jahr.
Welche Leistungen bietet der Verkehrsrechtsschutz vom ADAC?
Wie die Kosten hängen die Leistungen auch davon ab, welchen Tarif Sie gewählt haben. Des Weiteren spielt der Ort eine Rolle, wo Sie sich zu dem Zeitpunkt befinden, zu dem sich der Vorfall ereignet hat, der zu dem Rechtsstreit führte. Es wird zwischen Deutschland, Europa und weltweit unterschieden.
Folgende Leistungen bietet der Verkehrsrechtsschutz vom ADAC:
- Arzneimittel- und Brillenversand ins Ausland.
- Auslandsnotrufstationen
- Auslandsreise-Haftpflicht
- Außerplanmäßige Heimreise
- Autokosten
- Bargeld-Service
- Dolmetscher-Service im Ausland
- Ersatzteilversand ins Ausland
- Fahrtkosten nach Fahrzeugausfall
- Fahrzeug- und Zubehörtests
- Fahrzeugprüfungen
- Fahrzeugtransport
- Gebrauchtwagenpreise
- Heimhol-Service für Kinder
- Hilfe bei Tierkollision
- Hilfe bei Totalschaden im Ausland
- Hilfe bei Verlust von Reisedokument im Ausland
- Hilfe in besonderen Notfällen
- Kaufverträge
- Krankenbesuch
- Krankenrückstransport
- Kreditleistungen
- Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall
- Länderinformationen
- Motorwelt
- Pannen- und Unfallhilfe
- Pannenstatistik
- Rechtsberatung
- Reise-Vertrags-Rechtsschutz
- Reisemedizinischer Info-Service
- Routenplanung
- Übernachtungskosten nach Fahrzeugausfall
- Technische Beratung
- TourSet
- Schlüssel-Service
- Übernachtungen nach Krankheit
- Unfall-Notruf 24
- Unfall-Rechtshilfe Ausland
- Unfall-Sofortleistung
- Verkehrsmeldungen
- Vorteilsprogramm
Hallo, wer ist die absolut vorgesetzte Stelle für die Berechtigung zur Anmeldung einer MPU oder wer machte das Gesetz oder wo ist die gesetzlich
autorisierte Ausbildungsstelle? Bin 600 000km ohne Unfall gefahren,wurde angefahren (Spiegel weg-kein Zeuge). Ohne Punkte! Wurde mit den Worten: “Ich mache Sie fertig.Die MPU hat kaum einer bestanden.Sie sind zu intelligent,deshalb manisch depressiv. Ich nehme Ihnen die Fahrerlaubnis für immer.Sie sind eine Gefahr für die Öffentlichkeit.” Ich bin Hochschullehrer und vom Polizeidirektor und der Öffentlichkeit als völlig normal eingestuft.
Der zitierte Staatsanwalt in Görlitz hatte 10 Minuten mit mir gesprochen und die MPU verfügt.Ich habe mit Führungskadern in Berlin gesprochen.Sie sagten, dieses Unrecht sei eine gesetzliche Grauzone,eine Lücke,weil Ärzte dazu keinen Zugriff haben, aber sich nach 10 Minuten ein
Staatsanwalt eine ” medizinische Diagnose” anmaßen darf. Niemand kennt sich hier aus,kein Anwalt zu finden,keine Institution will Auskunft geben.
Ich würde eine Versicherung abschließen, aber am Ende ist wieder kein Anwalt kompetent und angstfrei. Was ist zutun? Alles ist belegbar und
beweisbar. Wenn es das so viele Male gibt,was tun die anderen? Sind Sie wirkliche Spezialisten? Dank!