Ist beim Verkehrsrechtsschutz der Anwalt frei wählbar?
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024
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FAQ: Anwalt für Verkehrsrechtsschutz
Ja, laut § 127 VVG besteht auch bei einer Verkehrsrechtsschutz frei Anwaltswahl. Achten Sie jedoch darauf, ob alle Tätigkeiten des Anwalts vom Versicherungsschutz gedeckt sind. Mitunter stellt auch der Anwalt eine Anfrage auf Deckungsschutz bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung. Mehr zur Wahl des Anwalts lesen Sie in diesem Abschnitt.
Verfügen Sie über einen Verkehrsrechtsschutz, kostet der Anwalt in der Regel nichts. Denn dann übernimmt die Versicherung die Anwaltskosten und gegebenenfalls auch Auslagen für Zeugen und etwaige Gerichtskosten bis zur vereinbarten Deckungssumme. Allerdings sollte der Anwalt bereits vor der Erstberatung vor der Erstberatung eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung anfragen.
Das hängt immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Darin ist genau festgehalten, welche Kosten die Rechtsschutzversicherung aufkommt und welche sie nicht übernimmt. Verfügen Sie über eine Versicherung für Verkehrsrechtsschutz, hilft der Anwalt Ihnen beispielsweise, ein Fahrverbot abzuwenden oder Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Hier erfahren Sie mehr.
Inhaltsverzeichnis:
Kann ich mit meiner Versicherung für Verkehrsrechtsschutz zu jedem Anwalt gehen?
Im Regelfall gilt, dass auch Menschen mit einer Versicherung für Verkehrsrechtsschutz ihren Anwalt frei wählen dürfen – auch dann, wenn die Versicherung ihnen einen bestimmten Rechtsanwalt empfiehlt. So ist es in § 127 Abs. 1 S. 1 VVG geregelt:
„Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, zu seiner Vertretung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren den Rechtsanwalt, der seine Interessen wahrnehmen soll, aus dem Kreis der Rechtsanwälte, deren Vergütung der Versicherer nach dem Versicherungsvertrag trägt, frei zu wählen.“
Allerdings haben einige Rechtsschutzversicherer Kooperationsvereinbarungen mit Rechtsanwälten abgeschlossen, um Kosten einzusparen. Deshalb sind sie daran interessiert, dass sich die Versicherten an diese Anwälte wenden. Trotzdem dürfen Rechtsschutzversicherte frei entscheiden, von wem Sie sich vertreten lassen möchten.
Dennoch sollten Sie Folgendes beachten, wenn Sie den Verkehrsrechtsschutz mit einem Anwalt Ihrer Wahl in Anspruch nehmen:
- Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag. Darin ist genau geregelt, welche Leistungen vom Versicherungsschutz umfasst sind, welche (Anwalts-)Kosten die Versicherung übernimmt und welche Kosten nicht gedeckt sind.
- Manche Rechtsschutzversicherungen bieten ihren Versicherten günstigere Konditionen oder finanzielle Anreize, wenn diese sich für den empfohlenen Anwalt entscheiden. Sie werden dann z. B. nicht in eine ungünstigere und kostenintensivere Schadensfreiheitsklasse eingestuft.
- Achten Sie bei der Wahl des Rechtsanwalts darauf, dass er ein Experte im Verkehrsrecht ist. So stellen Sie sicher, dass er Ihre Interessen auch kompetent vertreten kann.
Leistungen der Verkehrsrechtsschutz: Wie der Anwalt hilft
Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrechtsschutz hilft Ihnen beispielsweise bei den folgenden Angelegenheiten:
- Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
- Juristisches Vorgehen gegen ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis
- Streitigkeiten um Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall, insbesondere wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung verweigert
- Rechtsstreit mit einem Gebrauchtwagenhändler
- Ärger mit der Kfz-Werkstatt wegen einer mangelhaften Reparatur
- Falsch berechnete Kfz-Steuer
Welche der benannten Leistungen bei der Verkehrsschutzversicherung inbegriffen sind, kann von Anbieter zu Anbieter variieren. Mitunter ist es möglich, weitere Personen mitzuversichern und auch einen Auslandsrechtsschutz abzuschließen.
Sie können eine Verkehrsrechtsschutz einzeln abschließen oder mit einem Versicherungsschutz in anderen Rechtsgebieten, beispielsweise dem Arbeitsrecht kombinieren.
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