Verkehrsregeln fürs Fahrrad: Gelten Besonderheiten?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog: Nutzung von Straße, Radweg und Gehweg als Radfahrer

BeschreibungBußgeld
Beschilderten Radweg nicht benutzt (blaues Schild)20 €
...mit Behinderung25 €
...mit Gefährdung30 €
...es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung35 €
Beschilderten Radweg in falscher Richtung befahren20 €
...mit Gefährdung25 €
...es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung35 €
Rechtsfahrgebot missachtet15 €
...mit Behinderung20 €
...mit Gefährdung25 €
...es kam zum Unfall30 €
Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg55 €
...mit Behinderung70 €
...mit Gefährdung80 €
...es kam zum Unfall100 €
Nebeneinander Rad fahren und dadurch andere behindern20 €
...mit Gefährdung25 €
...es kam zum Unfall30 €
Als Radfahrer das Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) missachtet25 €
...mit Behinderung30 €
...mit Gefährdung35 €
...es kam zum Unfall40 €
Freihändig fahren5 €

Bußgeldkatalog: Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad

BeschreibungBußgeldPunkte
Fahren über eine rote Ampel 60 €1
...mit Gefährdung100 €1
...es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung120 €1
Fahren über eine rote Ampel, die bereits länger als eine Sekunde rot war100 €1
...mit Gefährdung160 €1
...es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung180 €1

Bußgeldkatalog: Alkoholverstoß beim Fahrradfahren

BeschreibungFolgen
Mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad gefahren3 Punkte + Geldstrafe + Anordnung einer MPU
mit 0,3 Promille oder mehr fahrauffällig Fahrrad gefahrenStrafanzeige

Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsverstoß mit dem Fahrrad

BeschreibungBußgeldPunkte
Durch unangepasste Geschwindigkeit einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährden30 €1*
* Der Punkt droht nur, wenn die Behörde ausnahmsweise ein Bußgeld ab 60 Euro verhängt.

Gibt es eigene Verkehrsregeln für Fahrradfahrer?

Die StVO definiert die Verkehrsregeln für Fahrradfahrer.
Die StVO definiert die Verkehrsregeln für Fahrradfahrer.

Fahrradfahrer gelten als Teilnehmer am Straßenverkehr und müssen sich somit natürlich an bestimmte Vorschriften halten. Verstöße werden entsprechend geahndet, weshalb auch ein Bußgeld auf dem Fahrrad verhängt werden kann. Ebenso sind Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge als Sanktionen möglich.

Es ist zu beachten, dass einige Verkehrsregeln auf dem Fahrrad ebenso gelten wie im Auto oder auf dem Motorrad. Dazu zählen z. B. das Rechtsfahrgebot, ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzungen und das Gebot, an einer roten Ampel zu halten. Es gibt auch keine speziellen Vorfahrtsregeln für das Fahrrad.

Allerdings existieren einige gesonderte Fahrrad-Verkehrsregeln, von denen wir hier die wichtigsten kurz vorstellen möchten.

FAQ: Verkehrsregeln fürs Fahrrad

Wo darf ich laut Verkehrsregeln Fahrrad fahren?

Sofern Sie 10 Jahre alt oder älter sind: Ausschließlich auf der Straße und nicht auf dem Bürgersteig. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Ist es möglich, für Verkehrsverstöße auf dem Fahrrad Punkte zu bekommen?

Ja, auch, wenn Sie mit dem Fahrrad gegen Verkehrsvorschriften verstoßen, können Ihnen Punkte in Flensburg eingetragen werden.

Dürfen Fahrradfahrer auf der Straße nebeneinander fahren?

Auf Fahrradstraßen ist das erlaubt, auf allen anderen Straßen nur, wenn sie dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Mehr dazu lesen Sie in diesem Abschnitt.

Die wichtigsten Fahrradregeln im Straßenverkehr

Wo ist das Fahrradfahren laut Verkehrsregeln gestattet?

Das Fahrradfahren auf dem Gehweg ist ausschließlich Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr vorbehalten. Ab 8 Jahren darf ein Kind auch auf dem Radweg fahren, für Jüngere ist das Fahrradfahren auf dem Bürgersteig Pflicht.

Alle Radfahrer, die älter als 10 Jahre alt sind, haben auf dem Gehweg nichts verloren, es sei denn, dieser ist ausdrücklich für den Radverkehr freigegeben oder sie begleiten Kinder auf dem Gehweg. Ansonsten müssen sie auf der Straße oder dem Radweg fahren. Ist Letzterer mit einem blauen Schild mit weißem Fahrradsymbol versehen (auch in Kombination mit einem Fußgängersymbol möglich), gilt der Radweg als benutzungspflichtig. Fehlt ein solches Schild, haben Sie als Radfahrer die Wahl, ob Sie auf der Straße oder dem Radweg fahren möchten.

Übrigens darf laut Verkehrsregeln mit dem Fahrrad auch auf Bundesstraßen gefahren werden. Davon ausgenommen sind allerdings Kraftfahrstraßen, wie z. B. Autobahnen.

Welche Ampel gilt für Fahrradfahrer?

Verkehrsregeln auf dem Fahrrad: Ist eine Fahrradampel vorhanden, müssen Radfahrer sich nach dieser richten.
Verkehrsregeln auf dem Fahrrad: Ist eine Fahrradampel vorhanden, müssen Radfahrer sich nach dieser richten.

Seit dem 1. Januar 2017 ist es nicht mehr zulässig, eine Fußgängerampel mit dem Fahrrad zu überqueren, wenn Sie auf einem Radweg fahren. Stattdessen müssen Sie sich an die Fahrbahnampel halten – was natürlich auch der Fall ist, wenn Sie auf der Straße fahren.

Ist allerdings beim Radweg eine eigene Fahrradampel vorhanden, muss sich nach dieser gerichtet werden anstelle der Fahrbahnampel.

Des Weiteren gilt für Kinder oder begleitende Erwachsene, die erlaubterweise auf dem Gehweg Fahrrad fahren, die Fußgängerampel.

Die Verkehrsregeln in der Fahrradstraße: hinter- oder nebeneinander fahren?

In einer Fahrradstraße dürfen Fahrradfahrer auch nebeneinander fahren. Auf anderen Straßen ist dies nur gestattet, wenn dadurch kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird oder wenn es sich um einen geschlossenen Verband von mindestens 16 Radfahrern handelt.

Alkohol auf dem Fahrrad

Unter den Verkehrsregeln fürs Fahrrad findet sich auch eine Begrenzung zum Fahren unter Alkoholeinfluss. Werden Sie dabei erwischt, wie Sie mit 1,6 Promille oder mehr betrunken Fahrrad fahren, ist eine Strafe in Form einer Geldstrafe und 3 Punkten in Flensburg fällig. Zudem kann die Teilnahme an einer MPU angeordnet werden. Bestehen Sie diese nicht, verlieren Sie Ihre Fahrerlaubnis für Ihr Auto. Somit ist es indirekt auch möglich, einen Führerscheinentzug auf dem Fahrrad erteilt zu bekommen.

Bei einem Wert von 0,3 bis 1,5 Promille können Sie mitunter eine Strafanzeige erhalten, wenn Sie sich fahrrauffällig verhalten.

Mit dem Fahrrad in der Einbahnstraße

Laut Verkehrsregeln darf ein Fahrrad eine Einbahnstraße nur dann in der Gegenrichtung befahren, wenn diese dafür freigegeben ist. Dies wird durch ein entsprechendes Zusatzschild angezeigt.

Bildnachweise: fotolia.com/Stefan Schurr (Header), depositphotos.com/Lisovoy, istockphoto.com/aerogondo

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

Bußgeldrechner: Verkehrsregelverstöße mit dem Fahrrad

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