Verkehrsregeln auf dem Parkplatz: Vorfahrt, Geschwindigkeit etc.

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Regeln auf Parkplatz

Gilt auf Parkplätzen die StVO?

Ja, grundsätzlich kommt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auch auf öffentlichen Parkplätzen und in öffentlichen Parkhäusern zur Anwendung. Allerdings ist hier zu beachten, dass ein Parkplatz nicht als Straße bzw. Fahrbahn gilt. Daher greifen viele Regeln, die in der StVO festgelegt sind, hier nicht. In erster Linie müssen Sie auf Parkplätzen vor allem § 1 StVO einhalten: Bewegen Sie sich mit der gebotenen Vorsicht vor und verhalten Sie sich rücksichtsvoll.

Gilt auf dem Parkplatz „rechts vor links”?

Nein. Gemäß § 8 Abs. 1 StVO ist die Rechts-vor-links-Regel nur an Kreuzungen und Einmündungen einzuhalten. Ein Parkplatz zählt zu keinem von beiden, weshalb „rechts vor links” hier üblicherweise nicht angewendet werden kann. Eine Ausnahme besteht, wenn auf dem Parkplatz deutlich markierte Fahrspuren vorhanden sind. Diese können dann wie Straßen gewertet werden, wodurch die Voraussetzung für die Rechts-vor-links-Regel doch erfüllt ist. In der Praxis finden sich aber auf den meisten Parkplätzen keine derartigen Fahrspuren.

Muss ich eine bestimmte Geschwindigkeit auf dem Parkplatz gemäß StVO einhalten?

Die StVO selbst schreibt keine Höchstgeschwindigkeit auf Parkplätzen vor. Die Rechtsprechung allerdings hat festgelegt, dass hier Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ist.

Muss ich auf dem Parkplatz einen Sicherheitsgurt anlegen?

Nein. Gemäß § 21a Abs. 1 StVO sind Sie als Fahrzeugführer nicht verpflichtet, bei Fahrten auf Parkplätzen einen Sicherheitsgurt anzulegen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie auf dem Parkplatz nur mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind.

Öffentlicher Parkplatz: Welche Verkehrsregeln müssen Sie hier einhalten?

Welche Verkehrsregeln gelten auf Parkplätzen?
Welche Verkehrsregeln gelten auf Parkplätzen?

„Hier gilt die StVO.” Solche Schilder finden sich häufig auf Parkplätzen, aber sind sie tatsächlich notwendig? Gilt die StVO dort nicht ohnehin? Tatsächlich ja, denn sofern sie öffentlich zugänglich sind, werden sowohl Parkplätze als auch Parkhäuser in dieser Hinsicht wie öffentlicher Verkehrsraum behandelt (selbst wenn sie in Privatbesitz sind). Damit fallen sie auch in den Zuständigkeitsbereich der StVO.

Allerdings muss dazu gesagt werden, dass viele Verkehrsregeln, die in der StVO aufgestellt werden, nur auf Straßen bzw. Fahrbahnen gelten. Ein Parkplatz zählt nicht dazu. Aus diesem Grund findet ein Großteil der in der StVO aufgestellten Verkehrsregeln auf einem Parkplatz keine Anwendung, obwohl die Verordnung hier trotzdem Gültigkeit besitzt. Daran ändert auch ein Schild wie „Hier gilt die StVO” nichts.

Was Sie auf einem Parkplatz ohne Zweifel befolgen müssen, ist die „Grundregel” der § 1 StVO:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wer hat auf dem Parkplatz Vorfahrt?

Viele Autofahrer glauben, dass die Vorfahrt auf Parkplätzen mittels der altbekannten Rechts-vor-links-Vorschrift geregelt wird. Tatsächlich ist das ein Irrtum. Denn die Vorfahrtsregel „rechts vor links” findet gemäß § 8 Abs. 1 StVO nur „an Kreuzungen und Einmündungen” Anwendung, also auf Straßen. Ein Parkplatz ist aber keine Straße und bedingt somit kein „rechts vor links”. Eine Ausnahme besteht hier nur, wenn auf dem Parkplatz deutlich markierte Fahrspuren vorhanden sind, die wie Straßen aussehen. Dann lässt sich die Rechts-vor-links-Regel anwenden.

In der Praxis weisen die meisten Parkplätze jedoch lediglich Markierungen für die Fahrzeugstellflächen auf und nicht auch für Fahrspuren. In diesem Fall müssen die Autofahrer die Vorfahrt auf den Parkplätzen unter sich regeln, indem sie sich beispielsweise per Augenkontakt und Handzeichen verständigen. Hier kommt das Rücksichtsgebot aus § 1 StVO zur Anwendung.

Mehr zum Irrtum bezüglich der Vorfahrtsregeln auf Parkplätzen und zu sechs weiteren häufigen Verkehrsirrtümern erfahren Sie in unserem Video:

Im Video: Die 7 häufigsten Verkehrsirrtümer erklärt.
Im Video: Die 7 häufigsten Verkehrsirrtümer erklärt.

Parkplatz-Regeln: Die Geschwindigkeit

Verkehrsregeln auf dem Parkplatz: Welche Geschwindigkeit ist einzuhalten?
Verkehrsregeln auf dem Parkplatz: Welche Geschwindigkeit ist einzuhalten?

Auch hinsichtlich der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gibt es keine klaren Verkehrsregeln auf dem Parkplatz. In der Rechtsprechung existiert jedoch die Auffassung, dass hier Schrittgeschwindigkeit von maximal 10 km/h einzuhalten ist. Dies soll sicherstellen, dass Fußgänger sowie ein- und ausparkende Fahrzeuge nicht gefährdet werden. Auf die Weise wird wieder das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 StVO erfüllt.

Sind Sie schneller als mit Schrittgeschwindigkeit auf einem Parkplatz unterwegs, haften Sie bei einem Unfall in der Regel immer wenigstens teilweise mit, selbst wenn Sie nicht der Verursacher sind. Beachten Sie außerdem, dass Sie auf Parkplätzen nicht nur besonders langsam fahren, sondern auch stets bremsbereit sein müssen. Rechnen Sie damit, dass plötzlich Fußgänger oder Fahrzeuge auftauchen und bleiben Sie die ganze Zeit konzentriert.

Müssen Sie innerhalb der Parkplatzmarkierungen parken?

Auf größeren Parkplätzen werden die einzelnen Stellflächen oft durch Markierungen am Boden begrenzt. Schon aus Höflichkeit gegenüber anderen Fahrzeugführern sollten Sie diese einhalten und nicht mehrere Stellflächen auf einmal blockieren, egal wie bequem das für Sie sein mag.

Das Beachten der Parkplatzmarkierungen ist aber nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern auch eine gesetzliche. § 12 Abs. 6 StVO schreibt nämlich vor, dass immer platzsparend zu parken ist. Die markierten Stellflächen sind üblicherweise so ausgemessen, dass sie genügend Platz für einen Pkw bieten, daher besteht kein Grund, die Kennzeichnungen am Boden zu überfahren. Halten Sie sich nicht daran, kann Ihnen somit vorgeworfen werfen, nicht platzsparend geparkt zu haben.

Laut Bußgeldkatalog fällt dafür ein Verwarnungsgeld von 10 Euro an. Dieses kann aber nur verhängt werden, wenn der Parkplatz öffentlicher Verkehrsraum ist und der Gemeinde gehört. Wird der Parkplatz privat betrieben, wie das zum Beispiel bei einem Supermarktparkplatz der Fall ist, kann der Parkplatzbesitzer über die Sanktionen entscheiden.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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9 Kommentare

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  1. Elisabeth
    Am 19. Oktober 2024 um 15:45

    Darf ich auf einem öffentlichen Parkplatz wenden, um sofort wieder herausfahren?
    Wir haben eine ” Vertragsstrafe” von Parkcontrol aus München von 64.60€ erhalten. Mein Mann war nachweislich nach EINER Minute wieder weg!
    unser Fazit: ABZOCKE PUUUR.

  2. Trix
    Am 23. Juni 2024 um 12:34

    Guten Tag,
    ist es erlaubt auf dem Einkaufsparkplatz zu stehen und sich da zu unterhalten. Und den Verkehr zu behindern?

  3. Burkhard S
    Am 10. März 2024 um 17:56

    Reißverschlusssystem: Das geht nur wenn Lücken gelassen werden. Nur bei Verengung oder Baustellen verdichtet sich der Verkehr und somit ist das System Stauführend. Ich hab es noch lernen dürfen früh genug, wenn der Fließende Verkehr Lücken hat, in diese einzufahren und mit der herabgesetzten Geschwindigkeit zügig in die Baustelle einzufahren. ( Voraussetzung Überholverbot vor der Baustelle). Zu allem Überfluss befinden sich in der zweiten Spur LKW und Busse die auf die erste ( Rechte) müssen.!!!!
    Ich sehe nur eine Lösung die Rechte Spur sperren und nur die Mitte und Linke ( Außenspur) laufen lassen also eine Bogen produzieren. Dann fließt ohne Probleme die Äußere und die Mitte kann sich behindern so viel sie will.

  4. Frauke W
    Am 30. November 2023 um 19:28

    Hallo
    Ist es erlaubt quer über die Parkplätze zu fahren und nicht die angegebenen Fahrbahnen zu nutzen?

  5. Daniel S
    Am 3. November 2023 um 11:08

    Halli Hallo,
    Wuerde gerne mal wissen wie sich das verhaelt wenn
    Autofahrer sich immer auf den Roller- und Motorradparkplatz stellen und mir dadurch
    sogut wie immer die Parklplaetze genommen werden nur weil die Autofahrer entweder
    zu dumm sind diese auseinanderzuhalten oder zu faul sind sich einen anderen
    Parkplatz zu suchen.

  6. Werner T
    Am 20. Juli 2023 um 11:56

    Bin auf einem öffentichen Parkplatz ca10 Meter gegen den Fahrtrichtungspfeil auf einen freien Parkplatz gefahren. Über Polizei strafte mich mit € 35,— ab. Angeblich bin ich gegen eine Einbahnstraße gefahren. Parkplätze sind keine Straßen und ein Verkehrsschild ist auch keines vorhanden, dass ich missachtet habe. Ist die Strsfe gerecht ( bin langsamer als Schritttempo „gefahren“ ?? Wer kann mir eine Rechtssuskunft geben ??

  7. Lydia
    Am 15. Juli 2023 um 14:43

    Verstößt es gegen § 14 StVO, ein Fahrzeug z.B. Auto abgeschlossen, auf einem Supermarktparkplatz, mit offenen Fenstern, wärend der Öffnungszeiten des Supermarktes, für die Zeit des Einkaufes, zu parken?

  8. Chridtine B
    Am 8. Februar 2023 um 12:47

    muss man auf einem Parkplatz in bestimmter Richtung parken

  9. Martin S
    Am 2. August 2022 um 18:37

    Hallo, ich hätte mal eine Frage bezüglich öffentlichen Parkraums. In dem Bezirk in dem ich wohne ist eine Bau Firma in einem Wohnhaus ansässig.
    Nebenbei wird dort eine Pansion betrieben in der auch fremde Mitarbeiter die auf Montage sind untergebracht werden. Mitlerweile nimmt das aber
    überhand, da die Wohnungen in dem Haus nach und nach umgebaut wurden. Natürlich kommen die Gäste mit Fahrzeugen. Meistens mit Kleintransportern oder Kleinbussen die denn den begrenzenten Parkraum für die Anwohner belegen. Ist das zulässig. Letztendlich sind diese belegten
    Parkplätze ja im weitesten Sinn auch nicht mehr kostenlos sondern der Inhaber verdient ja durch die Zimmervermietung.

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