Was ein verkehrssicheres Kinderfahrrad an Ausstattung benötigt
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Richtig ausgestattet sind auch die kleinsten Radler sicher unterwegs
Für die Kleinen ist es ein ganz großer Moment: Sie bekommen zum Geburtstag endlich ihr erstes eigenes Fahrrad geschenkt und können sich nun frei im Straßenverkehr bewegen. Es ist nun ohne weiteres möglich, selbstständig Freunde zu besuchen, die auch weiter weg wohnen. Außerdem macht es ihnen großen Spaß, ihre Umgebung auf eigene Faust zu erkunden.
Für Eltern ist die neue Mobilität ihrer Sprösslinge jedoch auch ein Grund zur Sorge. Schließlich kann es im Straßenverkehr schnell zu gefährlichen Situationen oder gar Fahrradunfällen kommen. Gerade Kinder werden auf ihren Rädern oftmals von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen. Dem können Sie jedoch vorbeugen, indem Sie Ihren Kindern ein straßentaugliches und sicheres Fahrrad verschaffen.
Doch wie können Sie ein Kinderfahrrad verkehrssicher machen? Gelten für kleine Räder dieselben Vorschriften wie für große? Mit unserem Ratgeber helfen wir Ihnen weiter.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrssicheres Kinderfahrrad
Nein, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sieht für jede Art von Fahrrad die gleichen Vorgaben vor.
Der Gesetzgeber schreibt neben zwei unabhängigen Bremsen und einer Klingel auch einen Scheinwerfer, eine Rückleuchte sowie verschiedene Reflektoren vor.
Auch wenn in Deutschland keine Fahrrad-Helmpflicht besteht, sollten insbesondere Kinder einen entsprechenden Schutzhelm tragen. Die ersten Versuche mit dem Fahrrad sollten Sie zudem abseits des Straßenverkehrs unternehmen.
Video: Wann gilt ein Fahrrad als verkehrssicher?
Wo finden Sie Regeln für ein verkehrssicheres Kinderfahrrad?
Wenn Sie ein Kinderfahrrad verkehrssicher machen wollen, gelten im Prinzip genau dieselben Regeln wie für alle anderen Fahrräder auch. Diese finden Sie in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in den Paragraphen 63 bis 67.
Für kleine Kinder, welche das Fahrradfahren erst erlernen müssen, gibt es spezielle Kinderfahrräder. Diese weisen in der Regel nicht alle Merkmale auf, die für ein straßentaugliches Fahrrad vorgeschrieben sind. Beispielsweise fehlen oft Leuchten mit ihren Dynamos. Solche Räder gelten rechtlich gesehen nicht als Fahrzeug, sondern lediglich als Spielzeug und dürfen nur auf Gehwegen fahren, aber nicht im eigentlichen Straßenverkehr. Nur ein Kinderfahrrad, das verkehrssicher ausgestattet ist, darf sich auf öffentlichen Straßen bewegen.
Was schreibt die StVZO für ein verkehrssicheres Kinderfahrrad vor?
Folgende Ausstattung ist notwendig, damit ein Kinderfahrrad laut StVZO verkehrssicher ist:
- Jedes Fahrrad benötigt eine Glocke, um Warnzeichen zu geben, besonders vor Überholmanövern. Andere Schallzeichen wie Hupen sind nicht zugelassen.
- Auch ein Kinderfahrrad ist erst verkehrssicher, wenn es zwei Bremsen besitzt, die getrennt voneinander betätigt werden können. Bei Kindern sollten Sie besonders darauf achten, dass die Bremshebel so eingestellt sind, dass auch sie mit ihrer geringeren Kraft das Fahrrad schnell und sicher zum Halten bringen. Die Bremshebel sollten außerdem nicht zu groß sein, so dass Ihre Sprösslinge diese sicher umfassen können.
- Besonders wichtig ist die Fahrradbeleuchtung: Ein Kinderfahrrad ist dann verkehrstauglich, wenn es vorne eine weiße und hinten eine rote Leuchte besitzt, die entweder von einem Dynamo, einer Batterie oder einem Akku mit Strom versorgt werden. Ein weißer Rückstrahler an der Vorderseite und zwei rote Strahler an der Rückseite garantieren, dass ein Fahrrad auch dann sichtbar ist, falls die Leuchten ausfallen sollten. Die Pedale benötigen vorne und hinten je einen gelben Reflektor, während jedes Rad mindestens zwei gelbe Rückstrahler in seinen Speichen tragen muss.
Weitere Details zu der gesetzlich vorgeschriebenen Ausstattung straßentauglicher Fahrräder finden Sie im Artikel verkehrssicheres Fahrrad.
Welche Besonderheiten sollten Sie für ein verkehrssicheres Kinderfahrrad beachten?
Wenn ein Kinderfahrrad wirklich verkehrssicher sein soll, sollten Sie auf weitere Dinge achten, die über Klingel, Dynamo und Reflektor hinausgehen, aber speziell für kleine Radfahrer von Bedeutung sind:
- Gerade wenn Kinder damit anfangen, das Fahrradfahren zu lernen, sind Stützräder eine wichtige Hilfe. So können die jungen Fahranfänger bereits das Treten und Steuern üben, auch wenn ihr Gleichgewichtssinn weniger trainiert ist. Kann das Kind auf Straßen und Radwegen fahren, sollten Stützräder jedoch nicht mehr nötig sein.
- Wenn ein Kinderfahrrad besonders verkehrssicher sein soll, muss vor allem die Größe des Rades passen. Von daher sollten Sie ein Fahrrad im Laden von Ihrem Kind testen lassen, bevor Sie es käuflich erwerben. Der kleine Radler sollte im Stehen mit beiden Fußspitzen gleichzeitig den Boden berühren können. Ist das Rad zu groß, kann das Kind sein Rad nicht mehr sicher genug beherrschen.
- Häufig lässt sich beobachten, dass die Lenker bei Kinderfahrrädern zu breit sind. Dadurch können die kleinen Fahrer das Rad weniger sicher beherrschen und drohen, an seitlichen Hindernissen anzustoßen. Ein Lenker sollte optimalerweise nur so breit sein wie die Schultern des Kindes plus seiner doppelten Handbreite. Ein spezieller Sicherheitslenker mit gepolsterten Enden kann des Weiteren verhindern, dass ein Kind sich verletzt, wenn es bei einem Sturz gegen den Lenker prallt.
- Ein verkehrssicheres Kinderfahrrad sollte einen Vollkettenschutz besitzen, bei dem die Zahnkränze sowie die Kette mit einem Blech abgedeckt sind. Damit laufen Kinder weniger Gefahr, mit ihren Beinen in den Antrieb zu geraten und sich so zu verletzen oder gar einen Unfall zu bauen.
- Um Autofahrer daran zu hindern, das Rad Ihres Kindes mit zu geringem Abstand zu überholen, können Sie an dessen Seite eine spezielle Abstandkelle montieren. Entsprechende Kellen sind meist 30 Zentimeter breit und im Fachhandel erhältlich.
- Sie können an das Fahrrad zusätzlich einen bunten Wimpel an einer dünnen Stange montieren. So eine Fahne garantiert, dass auch ein kleines Kinderfahrrad sichtbar und verkehrssicher wird.
- Neben den vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen können Sie weitere Reflektoren an dem Fahrrad befestigen und darauf achten, dass das Gefährt eine besonders helle Farbe hat. So kann auch ein kleineres Rad gut gesehen werden.
Auch wenn die Ausführungen zur verkehrssicheren Ausrüstung geteilt werden, muss berücksichtigt werden, dass Kinderfahrräder nach § 24 StVO nicht als Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung gelten. Damit scheidet bei Kinderfahrrädern auch die Anwendung der StVZO (siehe auch VwV zu § 24 StVO) aus. Rechtlich gelten damit Führer von Kinderfahrrädern im Sinne des § 24 StVO als Fußgänger. Zu definieren wäre also, welche Fahrräder in diesem Artikel betrachtet werden. Eine Legaldefinition von Kinderfahrrädern ist nicht gegeben. In der Verwaltungsvorschrift zu § 24 StVO werden diese als
“… sind solche, die üblicherweise zum spielerischen Umherfahren im Vorschulalter verwendet werden.”
Hinsichtlich der lichttechnischen Ausrüstung sollte beachtet werden, dass zwischenzeitlich auch Leuchten ohne Dynamo zulässig sind und Leuchten an Fahrrädern abnehmbar sein dürfen.