Verkehrsstrafrecht: Regelungen bei Straftaten im Verkehr

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Welche Aufgaben erfüllt das Verkehrsstrafrecht?

Das Verkehrsstrafrecht bestimmt, was eine Straftat ist.
Das Verkehrsstrafrecht bestimmt, was eine Straftat ist.

Das Verkehrsstrafrecht gehört zum Verkehrsrecht und hat die Aufgabe, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Es definiert Verkehrsdelikte, die als Verkehrsstraftaten gewertet werden. Im Gegensatz zu den ebenfalls vom Verkehrsrecht erfassten Ordnungswidrigkeiten handelt es sich dabei um schwerwiegendere Verstöße.

Es wird im Verkehrsstrafrecht davon ausgegangen, dass Straftaten tendenziell bewusst ausgeübt werden, während Ordnungswidrigkeiten eher aufgrund von Fahrlässigkeit zustande kommen. Straftaten stellen tendenziell eine größere Gefährdung des Straßenverkehrs dar und werden dementsprechend härter bestraft.

Verkehrsstraftaten haben meist eine Gerichtsverhandlung zur Folge. Daher kommt beim Verkehrsstrafrecht oft ein Rechtsanwalt zum Einsatz. Bei einer Verurteilung haben Straftäter laut Verkehrsstrafrecht entweder mit Freiheits- oder Geldstrafen zu rechnen. Verkehrsstraftaten werden darüber hinaus oft mit dem Entzug der Fahrerlaubnis sowie mit Eintragungen ins Flensburger Fahreignungsregister geahndet.

FAQ: Verkehrsstrafrecht

Wie ist das Verkehrsstrafrecht einzuordnen?

Das Verkehrsstrafrecht ahndet Straftaten im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs. Anders als bei Ordnungswidrigkeiten handelt sich hierbei um besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße.

Welche Verkehrsstraftaten gibt es?

Zu den Verkehrsdelikten zählen z. B. die Trunkenheitsfahrt und Vollrausch, Fahrerflucht, das Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Gefährdung des Straßenverkehrs.

Welche Strafen sieht das Verkehrsstrafrecht vor?

Je nach Tatbestand kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bestimmter Dauer verhängt werden. Auch ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis sind denkbar.

Übersicht zu Verkehrsstraftaten

Straf­tatStra­fe*Punk­teNeben­strafe
fahr­lässi­ge Tö­tungGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 Jahre2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
fahr­lässi­ge Kör­per­ver­let­zungGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 3 Jahre2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
Nöti­gungGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 3 Jahre2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
gefähr­licher Ein­griff in den Bahn-, Schiffs- und Luft­verkehrFrei­heits­strafe zwischen 6 Mona­ten und 10 Jahren2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
gefähr­licher Ein­griff in den Straßen­verkehrGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 Jahre2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
Gefähr­dung des Straßen­verkehrsGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 Jahre2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
verbo­tenes Auto­rennenGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 2 Jahre2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
Fahrer­fluchtGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 3 Jahre2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
Trunken­heit im VerkehrGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 1 Jahr2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
Voll­rauschGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 Jahre2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
unter­lassene Hilfe­leistungGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 1 Jahr2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
Fahren ohne (gültige) Fahr­erlaub­nisGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 1 Jahr2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
Kenn­zeichen­miss­brauchGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 1 Jahr2-3**Fahr­ver­bot bis 6 Mo­nate oder Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis
* für den Grundtatbestand
** bei Fahrverbot 2, bei Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte

Weiterführende Ratgeber zum Verkehrsstrafrecht

Was sind Verkehrsstraftaten?

Wichtige Paragraphen finden sich im StGB, dem Strafgesetzbuch, zum Verkehr. Aber auch im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG) stehen Regelungen zu Verkehrsstraftaten.

Zu den Verkehrsstraftaten zählt das Fahren im Vollrausch.
Zu den Verkehrsstraftaten zählt das Fahren im Vollrausch.

Verkehrsdelikte laut Strafrecht sind unter anderem:

  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahren im Vollrausch (Alkohol oder Drogen)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Nötigung (z. B. Drängeln oder Ausbremsen)
  • Fahrlässige Tötung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Fahren ohne einen Versicherungsschutz
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren – dazu zählen unter anderem die Missachtung der Vorfahrtsregeln sowie das Wenden oder Rückwärtsfahren auf Autobahnen und Schnellstraßen)
  • Kennzeichenmissbrauch (Benutzung eines falschen Kennzeichens, Unkenntlichmachung o.ä.)

Wie läuft das Strafverfahren ab?

Während eine Ordnungswidrigkeit meistens lediglich mit einem Bußgeld bestraft wird, kommt es bei einer Straftat zu einem Gerichtsverfahren. Deshalb gibt es den Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht. Anders als bei Bußgeldern ist das Strafmaß nicht starr festgelegt. Es wird für jede Tat erst durch das Gericht entschieden. Daher spielt der Rechtsanwalt eine entscheidende Rolle. Für das Urteil relevant sind im Verkehrsstrafrecht die jeweiligen Umstände des Tathergangs.

Eine Ausnahme bilden Straftaten, bei denen der Ablauf der Tat und die Schuld des Täters eindeutig sind. In solch einem Fall kann eine Gerichtsverhandlung ausbleiben und sofort ein Strafbefehl ergehen. Es existiert eine zweiwöchige Frist, in welcher Widerspruch möglich ist. Ist diese Frist ohne eingelegten Widerspruch verstrichen, wird der Strafbefehl rechtskräftig.

Welche Strafen gibt es?

Verkehrsdelikte können laut Strafrecht mit einer Geldbuße geahndet werden.
Verkehrsdelikte können laut Strafrecht mit einer Geldbuße geahndet werden.

Möglich sind nach dem Verkehrsstrafrecht Geld- aber auch Freiheitsstrafen, wobei entweder die eine oder die andere angewendet wird. So ist beispielsweise beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe denkbar. Für das Fahren im Vollrausch können eine Geldbuße oder ein Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Bei bestimmten Verkehrsstraftaten folgt zusätzlich zur Geld- oder Gefängnisstrafe meist der Entzug der Fahrerlaubnis. Diese Straftaten werden Katalogtaten genannt. Zu ihnen zählen:

  • Fahren im Vollrausch (Alkohol oder Drogen)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (unter bestimmten Bedingungen, z. B. wenn dem Betreffenden bewusst ist, dass ein Mensch schwer verletzt worden ist)

Wenn die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, muss diese nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden. Anders ist es bei einem Fahrverbot (ein bis drei Monate). Der Betreffende wird zwar auch für den Straßenverkehr gesperrt, kann jedoch nach dieser Frist wieder ohne eine Neubeantragung fahren.

Zur Verhängung eines Fahrverbots kann es laut Verkehrsstrafrecht, ebenfalls zusätzlich zu den Strafen, die Geld und Freiehit betreffen, in folgenden Fällen kommen:

  • Nötigung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahrlässige Tötung

Bei Fahranfängern kommt meist noch eine Verlängerung der Probezeit hinzu. In manchen Fällen kann sogar eine Beschlagnahmung des Tatfahrzeugs erfolgen.

Eine andere Konsequenz ist der Eintrag ins Fahreignungsregister in Flensburg. Straftaten werden größtenteils mit jeweils drei Punkten bestraft. Bei acht Punkten ist der Führerschein weg. Sind Alkohol oder Drogen im Spiel, etwa bei Fahren im Vollrausch, wird üblicherweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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2 Kommentare

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  1. Siegfried W
    Am 2. Januar 2022 um 12:59

    Ich finde den Strafenkatalog vollkommen in Ordnung da werden diese Verkehrsrüpel endlich richtig bestraft. Kann ich den Bußgeldkatalog bitte kostenlos bekommen.

  2. S Wirth
    Am 1. Januar 2021 um 16:04

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    erst mal ein Gesundes neues Jahr.

    Bitte senden Sie mir den Bußgeldkatalog gratis per E-MAIL zu.

    Vielen Dank im voraus und freundliche Grüße sendet Ihnen

    Wirth

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