Verkehrssünder: Unachtsamkeit und Unkenntnis am Steuer

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was ist unter der Bezeichnung „Verkehrssünder“ zu verstehen?

Als Verkehrssünder gelten unter anderem Autofahrer, welche am Steuer telefonieren.
Als Verkehrssünder gelten unter anderem Autofahrer, welche am Steuer telefonieren.

Wer kennt sie nicht aus seinem Alltag, die Autofahrer, die einem die Vorfahrt nehmen, die am Steuer telefonieren oder die in der zweiten Reihe parken, nur um kurz bei der Bank Geld abzuheben? Umgangssprachlich werden diese Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, auch als Verkehrssünder bezeichnet.

Ihr Fehlverhalten ist in der Regel auf Unachtsamkeit, Ablenkung oder Unkenntnis der Verkehrsregeln zurückzuführen und damit sind sie von den sogenannten Verkehrsrowdys zu unterscheiden, welche wissentlich die Verkehrsregeln und die Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme verletzen.

Doch mit welchen Sanktionen müssen Verkehrssünder rechnen? Drohen Strafen auch bei Verstößen im Ausland? Und können Sie selbst Verkehrssünder bei Behörden melden? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Verkehrssünder

Wann gilt ein Autofahrer als Verkehrssünder?

Als Verkehrssünder werden Personen bezeichnet, die aufgrund von Unachtsamkeit, Ablenkung oder Unkenntnis der Verkehrsregeln gegen die geltenden Verkehrsregeln verstoßen.

Was droht Verkehrssündern bei wiederholten Verstößen?

Gehen die Behörden von Beharrlichkeit aus, können sich die Sanktionen erhöhen und ggf. sogar eine MPU drohen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es zudem eine Regelung für Wiederholungstäter.

Kann ich Verkehrssünder anzeigen?

Sind Sie Zeuge einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr, können Sie diese grundsätzlich bei der Polizei melden.

Verkehrssünden und ihre Folgen

Für Verkehrssünder sieht der Strafenkatalog Bußgelder, Punkte und Fahrverbote vor.
Für Verkehrssünder sieht der Strafenkatalog Bußgelder, Punkte und Fahrverbote vor.

Abhängig vom Tatbestand und den begleitenden Umständen drohen einem Verkehrssünder Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Bei Geldsanktionen kann es sich dabei um Verwarn- oder Bußgelder handeln. Darüber hinaus können bei Verkehrssünden auch Kosten für die Ermittlungsarbeit und die Verwaltungsvorgänge anfallen.

Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ziehen für Verkehrssünder meist Punkte im Fahreignungsregister (FAER) nach sich. Laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) waren am 01. Januar 2017 10.100.000 Personen im – umgangssprachlich auch als Verkehrssünderkartei bezeichneten – Register eingetragen.

Bei einer Ordnungswidrigkeit, die eine grobe oder beharrliche Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers darstellt, kann dem Verkehrssünder auch ein Fahrverbot drohen. Abhängig vom Tatbestand kann dieses gemäß Bußgeldkatalog bis zu drei Monate andauern.

Achtung! Wer im Urlaub Verkehrssünden im Ausland begeht, kann dafür bereits vor Ort zur Kasse gebeten werden. Innerhalb der Europäischen Union ist darüber hinaus auch eine grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldbußen möglich. Einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland sollten Sie daher nicht einfach ignorieren.

Können Sie Verkehrssünder melden?

Bei der Polizei und dem Ordnungsamt können Sie Verkehrssünder anzeigen. Strafen garantiert dies aber nicht.
Bei der Polizei und dem Ordnungsamt können Sie Verkehrssünder anzeigen. Strafen garantiert dies aber nicht.

In Deutschland sind Privatpersonen grundsätzlich nicht dazu befugt, das Gesetz durchzusetzen. Deshalb können ausschließlich Ordnungsämter, die Polizei oder die Staatsanwaltschaft gegen Verkehrssünder vorgehen.

Allerdings können Sie bei der zuständigen Behörde einen Rechtsverstoß zur Anzeige bringen. Ob diese den Tatvorwurf verfolgt, hängt dann unter anderem vom entsprechenden Verkehrsverstoß, dem notwendigen Aufwand und der zugrundeliegenden Beweislage ab.

Um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass der Verkehrssünder rechtlich belangt wird, sollten Sie daher im Idealfall folgende Informationen angeben:

  • Kennzeichen sowie Angaben zu Farbe und Modell des Fahrzeugs
  • Beschreibung des Fahrers
  • Auskünfte zum Tatort, des Tattages und der Tatzeit
  • Aussagen von Zeugen
  • Beweisfoto (kann einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild darstellen und deshalb als Beweismittel nicht zugelassen werden)
Viele Ordnungsämter bieten bereits Optionen an, mit denen Sie einen Verkehrssünder online anzeigen können. Darüber hinaus ist die Polizei häufig mit sogenannten Internetwachen im World Wide Web vertreten. Hier können Sie zum Beispiel nach einem Unfall mit Fahrerflucht oder einem Autodiebstahl Anzeige erstatten.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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12 Kommentare

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  1. Ewen, E
    Am 21. August 2023 um 15:15

    Wenn dir 2003 zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine MPU auferlegt wurde, heißt das ja, dass du grundsätzlich die Fahrerlaubnis wieder erlangen kannst. Die MPU Auflage verjährt normalerweise nach 10 Jahren. Wegen verschiedener Berechnungen oder Stichtagen, die ich bisher noch nicht durchblickt habe, verlängert sich die Frist fast immer auf 15 Jahre. Da bei dir aber mittlerweile 20 Jahre vergangen sind, kannst zumindest aufgrund der damaligen Ereignisse, den Führerschein ohne MPU wieder erlangen.
    Eine Vorschrift, dass man sprachlich bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, damit Behörden die allgemeinen Gesetzesvorgaben einer Person zugestehen, gibt es zumindest in diesem Bereich, sicher nicht.

  2. Claudia C
    Am 13. Oktober 2022 um 22:48

    Seit alle Grenzen in Europa offen sind!
    Haben wir Autofahrer/in auf Deutschen Straßen/Autobahn/Landstraßen… die wirklich nicht fahren können und wenn Sie fahren dann wie im wilden Westen.
    Ohne Rücksicht, null Interesse an Regeln, Aggressives fahren, kaputte unsichere Autos und Lastwagen
    Da habe ich entschieden die Autobahnen ect.ect… nicht mehr zu befahren, mein Leben ist schöner wenn ich lebe!!
    Ein Nachteil von vielen was Europa zusammen Führung verursacht ins Negative!

  3. Alex
    Am 12. Juni 2022 um 19:09

    Es wäre ja gut wenn man vorallem Situationen anzeigen könnte, die bewusst gefährden verursacht werden. Aber diese scheinen leider auch im Nirvana zu verebben.
    Beispiel, wie haben einen Anwohner in der Umgebung, der vollkommen bewusst und extrem knapp an Fußgänger vorbei fährt. Da sind oft keine 10cm mehr Platz zu dem Spiegel. Und das weit schneller als es die Straßensituation zuläss. Zone 30 mit mindestens 45-55kmh.

    Leider scheint eine Anzeige heutzutage nur noch etwas zu bewirken wenn es zu wirklichen gesundheits- und Personenschaden kommt.

  4. Anke
    Am 2. Mai 2022 um 12:31

    Auch mit Zeugen, mit Beschreibung des Fahrzeugs und des Kennzeichens wurde mir vor ein paar Jahren bei dem Versuch einer Anzeige ( versuchte Nötigung im Straßenverkehr, Verkehrsgefährdung) bei der Polizei erklärt, dass ein Familienmitglied als Zeuge fragwürdig wäre und ob ich das wirklich anzeigen wolle… das könne man natürlich nicht verwehren, aber ob da was bei raus käme…. vorausgegangen war: Fahrt auf einer Bundesstraße im Winter. Der Boden gefroren, während der Fahrt setzt Eisregen ein und es bildete sich Blitzeis. Der Gegenverkehr passt, wie ich auch, die Geschwindigkeit an, runter auf 30-40 kmh. Plötzlich “sitzt” mir fast ein Lkw im Kofferraum, so nah, dass das Kennzeichen nicht zu sehen war! Und der verringerte auch erstmal nicht den Abstand sondern nutzte mehrfach seine Lichthupe. Nach ein paar Minuten Drängelei zieht er vorbei. Dabei haben meine ( erwachsene) Tochter und ich den Firmennamen UND das Kennzeichen lesen können und wollten Anzeige erstatten. Der Polizist meinte noch, der Fahrer könne ja abstreiten gefahren zu sein und dann könnte man nichts dagegen unternehmen. Auf meinen Hinweis, dass die Firma ja sicher wisse, wer zu dem besagten Zeitpunkt den Wagen gefahren hat, kam nur der Hinweis:” Wie gesagt: Wenn sie wollen, können wir das natürlich aufnehmen…”. Bei einer solch unmotivierten Herangehensweise habe ich darauf verzichtet und werde auch auf eine Anzeige ( mit nicht familiären Zeugen) gegen den heutigen Drängler, der, mit großen Kopfhörern auf, mich vor einer Kurve über über die durchgezogene Linie überholen wollte und in den Gegenverkehr gerauscht wäre, hätte ich ihn nicht durch hupen “geweckt”, so dass er noch rechtzeitig wieder hinter mir einscheren konnte. Direkt in der sofort folgenden Linkskurve ( Waldstrecke) hat er dann mich und meinen Vordermann überholt ( ebenfalls, ohne sehen zu können, ob Gegenverkehr kommt) und ist dann mit 140 über die Kreisstraße weitergebraust. Wenn es da beim Überholen gekracht hätte, wären neben ihm der entgegenkommende Verkehr UND die überholten Fahrzeuge “platt” gewesen.

  5. Alex
    Am 12. August 2021 um 16:05

    Unterstützung bei der Anzeige von Ordnungswidrigkeiten gibt es zum Beispiel auch bei ordnungswidrigkeit-anzeigen.de

  6. Monika W
    Am 16. Januar 2021 um 19:01

    Ich fuhr auf der Autobahn A 2 Richtung Hamm (13:15 16.0121) auf der linken Spur, ein anderes Fahrzeug SUV fuhr plötzlich von der mittleren auf die linke sodass ich fest auf die Bremse musste, er habe wahrscheinlich kein Schulterblick getätigt, es war sehr knapp.
    Wie er wieder auf die mittlere Spur wechselte, nahm mich beim vorbeifahren der Beifahrer mit seinem Handy auf.
    Das finde ich nicht rechtens.
    Ich habe mir das Nummernschild gemerkt.
    Was kann ich tun? Anzeige?

  7. Oliver
    Am 14. August 2020 um 23:23

    Hier in Essen kray gibt es andeuern nachts und abends mit wueirschenden Reifen und mit Vollgas auf der busspurfahren.. Mit vollbremsung an der roten Ampel halten und das fast täglich. Einige fahren mit auspuffanlagen die knallen und. Provozieren das knallen noch extra um 3 Uhr morgens.

  8. Mrm
    Am 25. September 2019 um 18:00

    Bei dem Recht am eigenen Bild geht es doch ausschließlich um die Veröffentlichung des Bildes, daher sind Grundsätzlich derartige Aufnahmen wertvolle Beweismittel. In einem Strafverfahren kann eine Videoaufzeichnung als sogenanntes Objekt richterlichen Augenscheins nach § 86 der Strafprozessordnung (StPO) in den Prozess eingeführt werden.

  9. Spengler
    Am 1. Juli 2019 um 14:07

    Hallo, ich habe mich gestern furchtbar über einen Autofahrer auf der A24 geärgert ! ABER wie kann man Leute belehren ?
    Gestern 30.06.2019 auf der Autobahn A24 Richtung Berlin ca. 16.00 Uhr Höhe Fehrbellin wie immer im Stau …..neben uns in regelmäßigen Abständen ein weinroter Ford Kennz. [Kennzeichen von Redaktion entfernt]. Im Radio die Durchsagen…heißenster Tag….höchste Waldbrandstufe…..usw usw.
    Der Fahrer des genannten PKW aber rauchend und ständig dabei seine Zigarettenasche aus dem Autofenster zu schnippsen…. und genau auf unserer Höhe flog dann zu guter Letzt auch die Zigarettenkippe aus dem Auto….. obwohl links und rechts Getreidefelder nicht zu übersehen waren…. unglaublich.!!!!!
    Soviel Unvernunft sollte bestraft werden……

  10. Andreas
    Am 29. Januar 2019 um 13:06

    Hallo ich habe meinen Führerschein seit 1998 nicht mehr wegen alkehol ich hatte 1,63, 2003 wurde ich mit dem roller erwischt ohne den schein jetzt sind 20 jahre vergangen und ich würde gerne meinen führerschein wieder haben 2003 hatte ich kein alkehol getrunken,brauch ich jetzt immer noch die MPU oder reicht es eine prühfung abzulegen??

    • Jonathan
      Am 24. Oktober 2021 um 18:22

      Hallo Andreas,

      deiner Schreibschwäche zu beurteilen hast du bei der Behörde verkackt. Ich würde dir als Alkoholiker raten, den Führerschein, zu vergessen, da du eine Gefahr für die Straße bist.

      Mit freundlichen Grüßen

      • Marcel
        Am 14. November 2021 um 22:38

        *nach zu urteilen ;-)

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