Verkehrsunfallrecht: Welche Ansprüche haben Geschädigte?
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
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Was ist das Verkehrsunfallrecht?
Im Falle eines Verkehrsunfalls regelt das Verkehrsunfallrecht, welcher Anspruch auf Schadenersatz besteht. Dazu zählt beispielsweise auch die Frage, wer die Kosten für den entstandenen Schaden trägt.
Das Verkehrsunfallrecht gehört, wie das Verkehrshaftungsrecht, zum Verkehrszivilrecht. Dessen Rechtsgebiete reglementieren im Verkehrsrecht die Beziehung zwischen Privatpersonen. Im Gegensatz zum Verkehrszivilrecht steht im Verkehrsrecht das Verkehrsstrafrecht.
Ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches, nicht gewolltes Ereignis in Bezug auf den Straßenverkehr, welches Personen- oder Sachschaden zur Folge hat. Normalerweise hängt ein Verkehrsunfall mit einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung zusammen. Daher wird meist auch ein Bußgeld fällig.
Bei Verkehrsunfällen wird oft ein Rechtsanwalt eingeschaltet, wenn es z. B. um die Frage der Reparaturkosten geht.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrsunfallrecht
Beim Verkehrsunfallrecht handelt es sich um ein Teilgebiet des Verkehrsrechts, welcher sich mit dem rechtlichen Aspekten beschäftigt, die nach einem Unfall von Bedeutung sind.
Als Geschädigter können Ihnen unter anderem Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen.
Hierfür ist in der Regel die Schuldfrage ausschlaggebend. Hierbei wird geprüft, welches Fehlverhalten zum Unfall geführt hat. Grundsätzlich können auch mehrere Unfallbeteiligte Schuld tragen.
Verkehrsunfallrecht: Ansprüche des Geschädigten
Von großer Bedeutung bei einem Verkehrsunfall ist die Frage, welche Ansprüche der Geschädigte geltend machen kann. Üblicherweise werden die zwei am Unfall beteiligten Parteien auf der Seite des Geschädigten durch einen Rechtsanwalt und auf der Seite des Unfallverursachers durch einen Mitarbeiter der Versicherung, in dem Fall der Kfz-Versicherung, vertreten. Es ist logisch, dass der Rechtsanwalt in der Regel versuchen wird, eine möglichst hohe Entschädigung für seinen Mandanten zu erwirken, während der Vertreter der Versicherung bestrebt ist, die Kosten für sein Unternehmen niedrig zu halten.
Mögliche Schadenersatzansprüche betreffen unter anderem die im Folgenden erläuterten Bereiche.
Kosten für Reparaturen
Es können Sachschäden am Auto bzw. Fahrzeug anfallen, die durch den Unfall entstanden sind. In diesem Fall kann der Geschädigte die Übernahme der Reparaturkosten verlangen.
Bei einem Totalschaden besteht die Möglichkeit, Geld in Höhe des Wiederbeschaffungswertes für das Kfz zu erhalten. Der Schrottwert wird davon abgezogen.
Handelt es sich bei dem Fahrzeug des Opfers um ein neuwertiges Modell, sieht die Angelegenheit noch einmal anders aus. Neuwertig ist ein Auto z. B., wenn es bisher nur eine bestimmte Anzahl an Kilometern gefahren (bis zu 100.000 km) und ein Alter von höchstens vier Jahren aufweist.
Dann steht dem Opfer auch der merkantile Minderwert zu. Dies ist ein Ausgleich in Form von Geld dafür, dass der Wagen aufgrund des Unfalls nicht mehr so viel wert ist.
Kosten als Folge des Unfalls
Im Verkehrsunfallrecht ist auch an andere mögliche Schadensbereiche gedacht worden. Schadenersatz kann beispielsweise für Kosten verlangt werden, die durch das Abschleppen bzw. Bergen des Fahrzeugs entstanden sind.
Bei einem Verkehrsunfall ist es üblich, dass der entstandene Schaden von einem Gutachter eingeschätzt wird. Auch diese Kosten sind vom Unfallverursacher zu bezahlen. Ebenso ist es mit den Kosten für den Anwalt, den der Geschädigte beauftragt.
Falls das Opfer des Unfalls dabei verletzt worden ist, kann es auch Ansprüche auf Übernahme der Heilbehandlungskosten geltend machen. Unter Heilbehandlungskosten fallen Kosten für den Arzt, aber auch für das Krankenhaus und die Rehabilitation.
Wenn der Geschädigte auf sein Auto angewiesen ist und aufgrund des Unfalls dieses erst einmal nicht mehr nutzen kann – wegen Reparatur oder Totalschaden beispielsweise – besteht Anspruch auf einen Mietwagen. Unter besonderen Umständen ist auch ein Anspruch auf Verdienstausfall denkbar.
Ansprüche im Fall eines Unfalltodes
Stirbt der Geschädigte in Folge des Unfalls, können seine Angehörigen laut Verkehrsunfallrecht Ansprüche geltend machen. Der Erbe des Verstorbenen ist dazu berechtigt, an seiner Stelle Schmerzensgeld zu fordern. Hier wird durch das Verkehrsunfallrecht das Erbrecht berührt. Anspruch besteht auch auf die Übernahme der Kosten für die Beerdigung. War das Unfallopfer zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, können diese ebenfalls vom Unfallverursacher verlangt werden.
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